welche Auswirkungen hat ein verhindertes GSR auf den Umgang ?

  • Nachdem ich offenbar andere Threads mit meinen eigenen Problemen zu sehr belastet habe, also nun ein Eigener.


    Ich bin - aus leidiger Erfahrung heraus - zu der Ansicht gelangt, dass ein von der Mutter verhindertes gemeinsames Sorgerecht letztendlich doch Konsequenzen auf den Umgang hat.
    Es schafft ein unterschwelliges Klima einer ständigen Feindschaft und animiert die Mutter zu recht eigenwilligen Aktionen, da sie sich wiederum unter Druck gesetzt fühlt (ohne auf das Kind Rücksicht zu nehmen).
    Das öffnet quasi alle Türen des Machtmissbrauchs.
    Das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches § 1626a BGB als Diskriminierung der nichtverheirateten Väter erkannt hat, sollte dem Einhalt gebieten.
    Leider benötigt das deutsche Justizministerium wohl noch geraume Zeit, um dieses Unrecht abzuschaffen.
    Bis dahin heisst es, Geduld zu haben.


    Wie denken selbst Betroffene darüber, welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht ?

  • Es schafft ein unterschwelliges Klima einer ständigen Feindschaft und animiert die Mutter zu recht eigenwilligen Aktionen, da sie sich wiederum unter Druck gesetzt fühlt


    Das verstehe ich nicht ganz - von wem oder was fühlt sie sich denn unter Druck gesetzt?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • dass ein von der Mutter verhindertes gemeinsames Sorgerecht letztendlich doch Konsequenzen auf den Umgang hat.


    daraus schließe ich, dass ihr nicht verheiratet ward und sie dadurch von Anfang an das alleinige Sorgerecht hat? oder wieso hat sie es verhindert?


    Dann war wohl schon von Anfang an der Wurm drin zwischen den Eltern, und nicht das Vertrauen darauf da, es gemeinsam hinzukriegen. Und dann liegt auch in dem Verhältnis der Eltern das Problem mit dem Umgang.

  • Das verstehe ich nicht ganz - von wem oder was fühlt sie sich denn unter Druck gesetzt?

    Von mir selbst, da ich immer wieder - in größeren Abständen - den Vorschlag zu Gesprächen in einer Beratungsstelle oder auch dem Jugendamt gemacht hatte.
    Mit dem Ziel, endlich eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.
    Zum Zeitpunkt der Geburt hätte sie nichts dagegen gehabt, später jedoch nach der Trennung (ich war der Bösewicht) blockierte sie dann.
    ("er hat mich doch verlassen, warum sollte ich ihm denn da entgegenkommen")
    Einen vereinbarten Termin beim Jugendamt -sie war dann doch bereit- sagte sie 2 Tage vorher ohne Begründung ab.

  • Daraus schließe ich, dass ihr nicht verheiratet ward und sie dadurch von Anfang an das alleinige Sorgerecht hat? oder wieso hat sie es verhindert?

    Jein.
    Unverheiratet ja, alleiniges Sorgerecht erhält die Mutter ja vollautomatisch.
    Ich hatte es einfach verbluest, den Zettel gemeinsam mit ihr auszufüllen und nochmals zum Amt zu gehen.
    Nicht zuletzt auch wegen der damaligen JA-Mitarbeiterin, die keinerlei Beratung dazu durchgeführt hat, der von mir unterzeichnete Zettel mit der Vaterschafsanerkennung hingegen war ganz schnell erledigt.

  • Grundsätzlich besteht das Recht auf Umgang unabhängig vom GSR.


    Als unsere Tochter geboren wurde, hatte ich darauf bestanden, dass der Vater das GSR bekommt - etwas, was damals in Deutschland nicht gegangen wäre. Ich begrüße also grundsätzlich das Urteil des EMGR.


    Da jedoch das Umgangsrecht völlig unabhängig vom GSR oder ASR für das Kind besteht, frage ich mich, welche Probleme du hast? Du wirst kaum mehr Umgang erreichen, nur weil du das GSR hast.

  • Ich bin - aus leidiger Erfahrung heraus - zu der Ansicht gelangt, dass ein von der Mutter verhindertes gemeinsames Sorgerecht letztendlich doch Konsequenzen auf den Umgang hat


    Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Hast du jetzt Umgang oder hast du keinen Umgang? Es wäre alles verständlicher, wenn du konkreter werden würdest.

  • Ich verstehe den TE so: Das GSR hat eine Art psychologische Wirkung auf alle Beteiligte. Die Mutter bekommt signalisiert, dass der KV das Recht hat wichtige Entscheidungen für das gemeinsame Kind zu treffen und Mutter und Vater damit gleichberechtigt sind.
    Der Vater bekommt das Signal, dass seine Meinung und seine Sorge erwünscht ist.


    Das mag nur ein kleiner Effekt sein, der bei reflektierten, verantwortungsbewussten Erwachsenen egal ist. Wenn allerdings einer der Beteiligten Unsicherheiten bei sich spürt (der KV in Bezug darauf, ob er eine Vater-Kind-Beziehung möchte und bewältigen kann, die KM ob sie dem KV respektieren kann), dann kann dieses Signal das Zünglein an der Waage sein.

  • Da jedoch das Umgangsrecht völlig unabhängig vom GSR oder ASR für das Kind besteht, frage ich mich, welche Probleme du hast? Du wirst kaum mehr Umgang erreichen, nur weil du das GSR hast.


    Die (in meinem Fall scheinbare) Unabhängigkeit der Rechte ist mir bekannt.


    Sie meinte beim alles auslösendem Gespräch (ich wollte ein gemeinsames Gespräch bezüglich des GSR beim JA)
    Zitat:"Wenn Du weiterhin auf dem GSR bestehst, dann wird Dein Kind darunter leiden".
    Einige Tage danach kam ein Umgangsstop mit der Begründung des Vorwurfes des s.Missbrauchs ...
    Nun bin ich vor Gericht und klage auf Umgang basierend auf dem letzten Rhythmus.

  • Stop mal.....
    nur zum mitchecken:
    Es geht hier aber schon noch um ein Baby oder Kleinkind.
    Und die KM argumentiert mit sexuellen Missbrauch- oder habe ICH da jetzt was falsch verstanden?

  • Ich behaupte mal, wenn es schon soweit ist, dass mit Missbrauchsvorwürfen um sich geschmissen wird, dann hätte auch kein GSR etwas geändert. Da müssen eine Menge schlechter Gefühle bei der Mutter dasein und ihr wäre wahrscheinlich auch das GSR schnuppe. Zumal ich ja vermute, wenn jemand Umgang boykottiert, tut er das doch meist, weil er meint das Kind vor irgendetwas schützen zu müssen. Die Mutter wird ja wohl weder vor anderen noch vor sich selbst rechtfertigen können, dass sie ihrem Kind schadet um den Vater zu ärgern, sondern da gibt's dann eben Fehlwahrnehmungen und man verrennt sich völlig.


    Wie ich schon in meinem letzten Beitrag schrieb: Das GSR ist nur ein psychologischer Faktor. Es hat sicher Gewicht, aber weniger als du dir in deiner verfahrenen Situation erhoffst.


    Nichstdestotrotz stimme ich mit dir überein, dass das GSR selbstverständlich für den Gesetzgeber sein sollte, solange nicht schwerwiegende nachweisbare Fakten dagegen sprechen.

  • abersicher,
    "relativ" ist ein breit zu fächernder Begriff.........
    Nimm es mir bitte nicht übel, aber sexueller Missbrauch bei einem so kleinem Kind wird sicher von Amtswegen konsequent nachgegangen und sei es nur, um die dahingestellte Behauptung zu untermauern.
    UND: Egal, ob Du gemeinsames Sorgerecht hast oder nicht, Du bist der Vater von diesem Kind UND Du kannst gegen das Argumentieren der Mutter auch so vorgehen...
    Eine Behauptung die nicht stimmt, ist eine Behauptung, die nicht stimmt.
    Da sich so viele Väter in dieser Zeit in diesem Land einen Dreck um ihre Kinder kümmern, sind die Augenmerke der Richter, Sozialarbeiter etc. eh auf die Rechte der Väter gemünzt.
    Das ist auch gut so.
    Bei Dir scheint da aber was nicht so klar zu sein....
    Mach es mir verständlich!

  • Ich hatte es einfach verbluest, den Zettel gemeinsam mit ihr auszufüllen und nochmals zum Amt zu gehen.


    dann hat sie das ja aber nicht verhindert, sondern ihr beide habts nicht auf die reihe gekriegt



    Und warum machst du solchen Druck, der ja offensichtlich euer Verhältnis nur weiter zerstört? (ich weiß, weil dir das Sorgerecht wichtig ist)
    Wäre es nicht produktiver, in Ruhe eine Vernünftige Lösung zu finden? Verletzungen aus der trennung erstmal verdauen zu lassen, sich in der zeit als Vater zu beweisen und dann, wenns normal läuft sich gemeinsam dazu zu entscheiden?

  • Bei GSR hätte ich 1. die Möglichkeit, dubiosen "Psychologen"-Untersuchungen zu widersprechen
    und 2. müsste sie sich nicht so viele Geschichten einfallen lassen .


    1. widersprechen könntest du, würde dir aber nichts nützen. Da gibt es Mittel und Wege, um die Unterschrift per Gericht zu holen, gerade bei so einem Vorwurf ( nicht falsch verstehen, ich meine nicht, das er stimmt, sondern nur, das du dabei auch mit GSR nicht viel unternehmen könntest gegen die Psycholgische Untersuchung.


    2. Geschichten, um den Umgang zu boykottieren? Da ist es doch völlig egal, ob GSR oder ASR. Das GSR hat nunmal nichts mit dem Umgang zu tun. Und zumindest in der Hinsicht ist der Staat klüger geworden und hat da den Nicht-ehelichen KV wesentlich mehr Rechte eingeräumt.


    Letzten Endes ist es traurig, das deine Ex wegen ein paar Unterschriften im Leben des Kindes so harte Touren fährt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich behaupte mal, wenn es schon soweit ist, dass mit Missbrauchsvorwürfen um sich geschmissen wird, dann hätte auch kein GSR etwas geändert.

    Nun ja, ich sehe meine Bemühungen als Ursache der Vorwürfe.
    Hätte es GSR gegeben, hätte sie sich nicht so etwas ausdenken müssen.


    Zumal ich ja vermute, wenn jemand Umgang boykottiert, tut er das doch meist, weil er meint das Kind vor irgendetwas schützen zu müssen.

    Richtig, sogar in gutem Glauben.
    Aber eben Glauben, gewachsen aus mangelndem Realitätsbezug und ... siehe mein nächster Beitrag dazu.


    Die Mutter wird ja wohl weder vor anderen noch vor sich selbst rechtfertigen können, dass sie ihrem Kind schadet um den Vater zu ärgern, sondern da gibt's dann eben Fehlwahrnehmungen und man verrennt sich völlig.

    So ist es.



    Nichstdestotrotz stimme ich mit dir überein, dass das GSR selbstverständlich für den Gesetzgeber sein sollte, solange nicht schwerwiegende nachweisbare Fakten dagegen sprechen.


    Das ist doch mal was :winken: