KV möchte Sohn bei sich melden wg. Wohngeld

  • Ich hatte ja schon die Ansagen vom KV, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen könne, weil er Krankgeld bezieht. Ein Anruf seinerseits beim Jugendamt (beim zuständigen Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss) hat er mitgeteilt bekommen, dass ihm nunmehr als nicht erwerbstätiger nur noch ein Selbstbehalt von 770 EUR zusteht. Seitdem ist er am jammern, dass er zu wenig Geld zum leben hätte.


    Er wohnt in einer 3-Zimmer-Whg. mit seiner Mitbewohnerin und bezahlt 350 EUR Miete+Nebenkosten (hälftig halt). Er war beim Wohnungsamt und hat einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Der Sachbearbeiter auf dem Wohnungsamt hat ihm gesagt, dass er kein Wohngeld bekommen wird, weil die Miete, die die Mitbewohnerin an ihn als Untermieterin zahlt ja auch Einkommen wäre (so oder so ungefähr). Ihm würde Wohngeld zustehen, wenn er eine Person mehr wäre.


    Heute hat er mich - netterweise - von der Arbeit abgeholt, weil in Hannover Busse und Bahnen gestreikt haben. Im Auto hatten wir wieder das leidige Thema "Geld". Seine Aussage: Wenn unser Sohn bei mir gemeldet wäre, bekäme ich Wohngeld und hätte mehr zum leben. Unser Sohn könne ja weiterhin bei mir leben.
    Ich habe ihm gesagt, dass das nicht in Frage kommt, da ich sonst weder Anrecht auf Steuerklasse II hätte noch auf den Unterhalt für unseren Sohn, weil er ja offiziell bei ihm leben würde.


    Kann er eigentlich einfach so zum Ordnungsamt gehen und unseren Sohn ummelden?


    Nicht, dass ich ihm das jetzt unterstellen möchte, aber ich weiß im Moment ehrlich nicht, was in seinem Kopf so vor sich geht.

  • boah - never ending story....


    langsam solltest du anfangen deinen Bestseller zu schreiben:


    "Wie Mann mit Kind zu was (alternativ: Geld) kommt, ohne dabei Verantwortung übernehmen zu müssen"



    Wer hat denn das ABR? habt ihr GSR? weiß ich grad nicht mehr, aber ich denke, du brauchst in der Richtung keinen weiteren Gedanken zu verschwenden.

  • ich hab lang überlegt, ob ichs hier überhaupt reinsetze... langsam müsst ihr doch denken, ich hab ne Macke....


    wir haben gemeinsames ABR und SR....


    bin am überlegen ob ich bei Einreichen der Scheidung (demnächst) das alleinige ABR beantragen sollte....



    Das Schlimme ist: wir haben ausgerechnet, dass ihm von den 770 EUR 350 EUR für ihn alleine zum leben bleiben.... er sagt, dass reicht ihm nicht. Ich hab zusammen mit unserem Sohn 450 EUR im Monat zum leben und das reicht für uns Beide auch.... er könnte natürlich sein Auto nicht mehr halten, aber ich fahr auch mit Bus und Bahn....

  • :anbet Hammer :-)
    Soll er doch einen Zweitwohnsitz anmelden - das darf er - bringt ihm aber nix.
    Schick ihn doch mal zu einer Vaeter- oder Hartz4-Selbsthilfegruppe.


    :hae:
    Mein Vorschlag:
    a) Muckel zu sich nehmen und von dir BU und KU fordern (dann klappt das auch mit dem 1. Wohnsitz)
    b) Heiraten eine Frau mit gutem Einkommen und mindestens 5 Kinder bekommen.....
    :laber

  • Dann muss er halt mal in den sauren Apfel beissen-Auto verkaufen und mehr zum leben haben.Wozu braucht er denn ein Auto wenn er eh krank ist :hae: während Du auch alles allein mit Bus und Bahn bewältigts?????

  • Muckelmama, geh doch zum Einwohnermeldeamt und teil schriftlich mit, dass Junior nicht umgemeldet werden darf, dann bist du auf der sicheren Seite...

  • Es ist zum Haareraufen... ständig was Neues.


    Heiraten kann er (noch) nicht wieder, ich bezweifele auch, dass er seine Mitbewohnerin genug Geld verdient, dass sich das lohnen würde.
    Auto verkaufen wird er niemals... eher pumpt er seine Eltern an.
    Und den Muckelmann überlasse ich ihm ganz sicher nicht... eher friert die Hölle zu, als dass unser Sohn bei seinem Vater lebt.... (auch wenn ich für diesen Satz jetzt :amok: werde)

  • Hallo Muckelmama,




    Zitat

    Ihm würde Wohngeld zustehen, wenn er eine Person mehr wäre.


    Dann soll er sich doch einfach ein Attest von einem Psychfuzzi besorgen, in dem bestätigt wird, dass er unter Schizophrenie leidet!


    Ok, Spass beiseite...


    Es ist durchaus möglich den größeren benötigten Wohnraum dadurch zu begründen, dass der Muckelpapa regelmäßig seinen Muckelsohn bei sich hat. Viele Ämter berücksichtigen mittlerweile auch Umgangseltern. Ein Versuch ist es wert! Dazu muß Muckelpapa einfach den Hintern hoch bekommen und hartnäckig sein. Du kannst Muckelpapa natürlich bestätigen, dass Euer Sohn sich dort regelmäßig aufhält.




    Zitat

    bin am überlegen ob ich bei Einreichen der Scheidung (demnächst) das alleinige ABR beantragen sollte....


    Das verstehe ich nicht, das Thema ist doch bei Euch unstrittig?! Ich würde keine Baustelle aufmachen, wo sie nicht wirklich notwendig ist!


    Im Normalfall (was ist schon normal) darf die Ummeldung nicht ohne Unterschrift beider sorgeberechtigter Eltern erfolgen. Zur Sicherheit wendest Du Dich im Vorfeld an Euer Einwohnermeldeamt und klärst die Situation. Das sollte im ersten Schritt reichen.


    Grüße


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

    Einmal editiert, zuletzt von Lotta24265 ()

  • Am einfachsten ist es, beim Einwohnermeldeamt diesen Schrieb zu hinterlegen: Ohne Dein Einverständnis darf das Kind nicht umgemeldet werden.


    Mit dem ABR wirst wenig Chancen haben. Der Verbleib des Kindes ist ja unbestritten und das würde er vor Gericht auch so erzählen.







    Wat bist aber auch für ne Böse dem armen Mann und seiner Next die große Wohnung, das Auto und die viele freie Zeit nicht zu gönnen.... :kopf

  • Und wenn er Kind ummeldet. Ist doch kein Problem. Kind lebt weiter bei Dir.
    Auch wenn es normalerweise nicht geht.
    Du solltest ihm aber mitteilen.
    Er macht sich strafbar gem. §1 Meldegesetz.
    Er macht sich wegen Sozialbetrugs strafbar. (da kann er sich einreihen bei den 170000 Strafverfahren der H4 Empfänger im Jahr)
    Letztendlich wohnt Kind bei Dir und Dir steht LstKl. 2 etc. zu.
    Auch bei Ummeldung den diese war Rechtswidrig.

  • So lange Ihr Gemeinsames Sorgerecht habt und das ABR und keine gültige Vereinbarung über den Aufenthalt besteht, kann er in den meisten Bundesländern sehr wohl das Kind bei sich anmelden. Und Du kannst jederzeit zurückmelden. Und er kann ...
    Nur: Die Stellschraube, um mehr Geld zu haben, sollte er an anderer Stelle drehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.