Bescheinigung über Kinderbetreuung im Krankheitsfall

  • Mich würde mal interessieren wie lange eure Kinderärtze in der Regel euch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber zur Betreuung eures Krankes Kindes geben.



    ich habe folgendes Problem; Mein Kind ist häufig krank, hat viele Infekte, Probleme mit der Schleimproduktion bzw. mit dem Abhusten, hatte schon mal eine angehende Blutvergiftung, Pseudo.Krupp, Mittelohrentzündung und, und, und...
    Der kinderarzt weiß das ich AE und vollberufstätig bin. (habe leider nur über die Kita Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind, was ja im Krankheitsfall ausfällt)
    mir kommt es seltsam vor, dass er mir ständig nur für 2 Tage eine Bescheinigung für die Kinderbetreuung gibt. Egal was mein Kind hat, er kann sich nie richtig auskurieren...


    Um Missverständnisse vorzubeugen; es geht mir nicht um die Tage an denen ich dann, wenn mein Kind krank ist, "FREI" habe, sondern um das auskurieren meines Kindes bei Krankheit.
    Sollte ich mit dem Kinderarzt darüber sprechen?


    Wie ist das bei euch?

  • Bei uns gibt es den Kinder-Gelben-Schein für jeden einzelnen Tagb - so kann die Mutter dann entscheiden wann sie wieder arbeiten geht oder wenn doch noch eine andere Person zur Betreuung einspringt, muss der Tag nicht genommen werden.
    Wenn es dir zu wenig ist - sprich mit deinem Arzt.

  • Bei uns gibt es den Kinder-Gelben-Schein für jeden einzelnen Tagb - so kann die Mutter dann entscheiden wann sie wieder arbeiten geht oder wenn doch noch eine andere Person zur Betreuung einspringt, muss der Tag nicht genommen werden.


    Das ist ja klasse! :daumen
    Ich habe da nun keinen Plan von da ich nicht arbeite. Aber die Sache hört sich toll an!


    lg
    Kora

  • Bei uns gibt es das auch immer nur für zwei oder höchstens drei Tage - selbst dann wenn der Arzt klar vorhersagt, dass die Krankheit eine Woche oder länger dauern wird.


    Das hat für mich als berufstätige Mutter den Vorteil, dass ich nach drei Tagen selbst abschätzen kann, ob ich nun wieder arbeiten gehe oder noch zu Hause bleiben muss obwohl ich das vielleicht gar nicht mehr als notwendig empfinde.


    Für das Kind hat's den Vorteil, dass es nach drei Tagen nochmals untersucht wird und vielleicht neue Symptome ein neues Licht auf die Krankheit werfen.

  • Also meine Tochter ist selten krank. Wenn ich mit ihr zur Kinderärztin gehe sagt die ziemlich bestimmt:
    "Lassen sie ihre Tochter mal diese Woche zu Hause!" Die Ärztin ist schon über 60 und kennt meine Situation.
    Dann bekomme ich ein Atest für die ganze Woche. Wenn es ihr vorher wieder gut geht, geh ich halt wieder zur Arbeit und sag in
    der Verwaltung bescheid, das ich nur die Betreffenden Tage gefehlt hab.
    Der Papa von der Kleinen und ich bleiben im Wechsel mit ihr daheim, je nach dem bei wem es gerade besser paßt.

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

    Einmal editiert, zuletzt von Wendla ()

  • Darf ich mal fragen, wie Arbeitgeber darauf reagieren?
    .
    Ich bin ja momentan noch arbeitslos (Alg2) und mein Problem ist u.a. die Kinderbetreuung, mein Jüngster ist ca. die Hälfte des Monats krank ( u.a. eine innere Erkrankung, Immundefekt etc.), wie bringt man das seinem Arbeitsgeber bei? Wie hält man da den Job? Machen die sowas überhaupt mit?
    .
    Wie macht man das bei mehreren Kindern (alleinerziehend)? Sind die Krankschreibungstage begrenzt?
    .
    (sorry für die vielen Zwischenfragen, aber das würd mich gerad mal interessieren)

  • Es gibt pro Kind pro Elternteil 10 Arbeitstage Kinderkrankenschein. Da bekommt man dann nach Einreichung der Kopie des Kinder-Krankenscheins beim Arbeitgeber das Gehalt um diese eingereichten Tage im Monat gekürzt und nach Einreichung des Originals von der Krankenkasse 70% des Netto-Gehalts für diese 10 Tage pro Jahr erstattet. 10 Tage sind nicht viel, deshalb evtl. die kurzen Spannen, die Dein Kinderarzt ausstellt, um nicht gleich alles zu verbrauchen. Eine Gradwanderung zwischen Gesundheit, Job und Geld.
    Bei AE's benötigst Du entweder die Zustimmung des anderen Elternteils auf Übertragung der zweiten 10 Tage. Das geht über die Krankenkassen relativ schnell mit einem kurzen Anruf z. B. des Papas, dass die Tage auf die Mutter, Versicherungsnr., Krankenkasse, Anschrift, übertragen werden sollen für das Kalenderjahr 2010.
    Oder Du hast alleiniges Sorgerecht und eine Negativbescheinigung vom LRA (d. h. eine offizielle Mitteilung über das alleinige Sorgerecht). Damit kannst Du die zweiten 10 Tage bei Deiner Krankenkasse erbitten.
    Gilt alles nur für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte bekommen nicht den Gehaltsausfall teilerstattet bei Erkrankung des Kindes, es sei denn, man kann das mit versichern. Da bin ich nicht kompetent.
    Noch eine Besonderheit bei chronisch kranken Kindern. Da gibt es die Möglichkeit bis zu 5 Tage zusätzlich zu beantragen (als dann 25 Tage im Jahr). Wurde aber bei uns (Kind mit Handicap und monatelangen Rekonvaleszenzen) nicht bewilligt. Mir blieb nur, mit dem AG auszuhandeln, dass ich unbezahlt freigestellt werde. Gelebt haben wir dann von... fast nix. Aber 2 Monate aller 2 Jahre geht es. Andere machen ne Weltreise:-). Nicht ideal, aber fürs Kind und den Traumjob würde ich es immer wieder so machen.


    Eleda

    Alles hat immer zwei Seiten und der Herbst hat auch noch schöne warme Tage...

  • Bei AE's benötigst Du entweder die Zustimmung des anderen Elternteils auf Übertragung der zweiten 10 Tage. Das geht über die Krankenkassen relativ schnell mit einem kurzen Anruf z. B. des Papas, dass die Tage auf die Mutter, Versicherungsnr., Krankenkasse, Anschrift, übertragen werden sollen für das Kalenderjahr 2010.


    Hab ich noch nie gebraucht. Ich unterschreibe auf der Rückseite des Scheins und bestätige damit unter anderem meinen Status als Alleinerziehende.

  • Zitat von »Eleda«
    Bei AE's benötigst Du entweder die Zustimmung des anderen Elternteils auf Übertragung der zweiten 10 Tage. Das geht über die Krankenkassen relativ schnell mit einem kurzen Anruf z. B. des Papas, dass die Tage auf die Mutter, Versicherungsnr., Krankenkasse, Anschrift, übertragen werden sollen für das Kalenderjahr 2010.




    Hab ich noch nie gebraucht. Ich unterschreibe auf der Rückseite des Scheins und bestätige damit unter anderem meinen Status als Alleinerziehende.


    Dann habe ich wohl eine Krankenkasse, die's besonders genau wissen will ;)


    Eleda

    Alles hat immer zwei Seiten und der Herbst hat auch noch schöne warme Tage...

  • Darleena-Mama


    Mit meinem Arbeitgeber gibt es wegen der Krankheitstage überhaupt keine Probleme. Allerdings biin ich sehr selten krank und die Kleine, wie gesagt, auch nicht.


    Ich weiß von einer Bekannten das andere Arbeitgeber da nicht so gelassen sind. Wenn Du schon in der Probezeit häufig zu Hause
    bleiben mußt um Dein Kind zu pflegen, kann es sein, dass Du gekündigt wirst.
    Ist ja in der Probezeit ohne Angabe von Gründen täglich möglich.
    Hab auch schon gehört das manchmal schon beim Bewerbungsgespräch nachgefragt wird wer denn die Kinder im Krankheitsfall betreut.


    Vielleicht kannst Du jemanden finden der das übernimmt? Freundin die auch zu Hause ist oder Tagesmutter?

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

  • Ich versuch dann zumindest immer ein bißchen zu arbeiten und spanne den Papa mit ein (soweit er sich einspannen läßt) - bisher hab ich Glück gehabt in 2 Jahren je nur so 5 Tage von denen es m al 2 oder 3 zusammenhängend waren. Ich selbst hab auch nur 2 oder 3 Krankheitstage - so kommen wie zusammen auf 8 bis 10 Tage - da kann mein Chef nicht meckern - das sind andere auch krank und bei uns nimmt sich hin und wieder auch schon mal ein Papa das Recht raus seine kranken Kinder zu betreuen.
    Ich will mal zur Kur - da bin ich auf die Reaktion viel mehr gespannt - gleich 3 Wochen....

  • Zitat

    Vielleicht kannst Du jemanden finden der das übernimmt? Freundin die auch zu Hause ist oder Tagesmutter?


    .
    Nein, leider nicht, zumal ich mit dem Kleinen fast monatlich in die Klinik muß und als Begleitperson mit aufgenommen werde (Begleitperson ist erforderlich und es gibt in dem Punkt nur mich), letzten Monat warens schon 11 Tage und im März das nächste mal ne Woche. Ich glaub, dann kann ichs knicken, ich muß ja schon jedesmal die andern Kids dafür unterbringen, was schwer genug ist, weil ein weiteres Kind behindert ist (Autist) und nicht gerade "einfach" ist. Ich dachte, das ist wie bei Erwachsenen, wenns Kind krank ist, wäre das wie wenn ich krank wär für den Arbeitgeber, aber wenn die Tage begrenz sind, schaff ich nichtmal das erste Quartal und hab dann noch 9 Monate vor mir, wo ich keinen Krankenheitstag mehr hab.
    .

    Zitat

    Ich weiß von einer Bekannten das andere Arbeitgeber da nicht so gelassen sind. Wenn Du schon in der Probezeit häufig zu Hause
    bleiben mußt um Dein Kind zu pflegen, kann es sein, dass Du gekündigt wirst.


    Wenn ein Probemonat der Januar gewesen wäre, wär ich den ganzen Monat nicht dagewesen (wollte da gerad fragen, obs nach 6 Wochen dann Lohnfortzahlung von der KK gibt, weil ich diesen Monat auch noch keinen Tag hätte arbeiten können).
    .
    Naja gut, dann klink ich mich wieder aus, ich glaub, der Arbeitgeber, der mich unter den Umständen einstellen würde, den wirds wohl nicht geben.

  • @lenea


    Das hat bestimmt mit dem Abrechnungsmodus des Arztes zu tun. Denn nach Wiedervorstellung würde der Euch bestimmt noch mal 2 Tage oder dann länger krank schreiben. Das liegt an den Diagnosen, die er bei der Krankenkasse abrechnet.

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • es werden 20 tage im jahr - fürs krankschreiben wegen des kindes bezahlt



    das der arbeitgeben sowas nicht gerne sieht - kann man nachvollziehen - da sind wohl die meisten so.
    allerdings, wenn dein kind krank ist, ist es krank und braucht dich schliesslich.
    ich würde den doc darauf ansprechen - wenn das kind immer noch zu hause bleiben muss
    dann wird einer erneuten bescheinigung sicher nichts im wege stehen.

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • du hast 10 Tage die du in Anspruch nehmen kannst und evtl. 10 tage von deinem Partner....egal in welcher KK du bist oder er ist auch wenn es 2 verschiedene sidn..die KK holt sich dann das geld von der anderen KK zurück!!! so haben sie mir das erklärt ( meine Chefin)..ich bin bei der KKH

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • :hae:
    meine KÄ sagte mal zu mir das man 20 tage im jahr hat als AE


    naja wie auch immer - hoffe du bekommst vom doc ne verlängerung wenns nciht besser ist..

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Zitat von »Eleda«
    Bei AE's benötigst Du entweder die Zustimmung des anderen Elternteils auf Übertragung der zweiten 10 Tage. Das geht über die Krankenkassen relativ schnell mit einem kurzen Anruf z. B. des Papas, dass die Tage auf die Mutter, Versicherungsnr., Krankenkasse, Anschrift, übertragen werden sollen für das Kalenderjahr 2010.




    Hab ich noch nie gebraucht. Ich unterschreibe auf der Rückseite des Scheins und bestätige damit unter anderem meinen Status als Alleinerziehende

    Habe ich auch noch nie gebraucht. Meine KK hat gleich gesagt wenn ich AE wäre gibt es 20 Kalendetage / Jahr...