ALG2 Antrag stellen und nun Eingliederungsvereinbarung und Vorbereitung Integrationsgespräch

  • Hallo,


    ich war bei der ARGE um mir die Antragsunterlagen fürs ALG2 zu holen. Ich bin in Elternzeit noch bis Februar´11.
    Ich arbeite schon seit 10 Jahren in der gleichen Firma.


    Nun haben die mich von der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen und mir Zettel zum ausfüllen mitgegeben:


    "Arbeitsapaket" zur Vorbereitung des Intergrationsgespräches


    Wollen jetzt Bewerbungsunterlagen, Nachweise über Berufs - Ausbildung und Arbeitszeugnisse.


    Wieso das denn??? Ich verstehe das nicht. Ich bin doch nicht auf Arbeitssuche, habe doch feste Arbeit.


    Würdet ihr das Ausfüllen bzw. musstet ihr das auch ausfüllen?


    LG Marlene

  • Nun haben die mich von der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen


    immer erst lesen, was man da unterschreibt. Du müßtest ja eine Kopie davon haben.. lies dir mla durch, was dadrin steht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo Zaubermaus,


    keep cool. Ab wann hast du eine Kinderbetreuung für die Kleine?


    Ich würde dir empfehlen, für zukünfitge Gespräche einen Beistand zur Arge mitzunehmen, vielleicht magst du deine Fragen auch dort stellen.


    vg
    maschenka

  • Kann maschenka nur recht geben.
    Warum und weshalb man EV´s nicht sofort unterschreiben sollte kann man auch hier schön nachlesen


    Und nur weil du einen Antrag gestellt hast,gilst du als suchend und bist somit vermittelbar.
    unabhängig davon ob du ein job hast,kann dir sogar passieren das du den kündigen sollt um mindere Arbeit zu machen.(Erfahrungswert)
    Allerdings frag ich mich warum du ein Antrag auf Alg2 gestellt hast wenn du doch im Berufsleben trotz Elternzeit bist. :Hm

  • Allerdings frag ich mich warum du ein Antrag auf Alg2 gestellt hast wenn du doch im Berufsleben trotz Elternzeit bist. :Hm


    ist sie doch garnicht... aber einen Job hat sie ja trotzdem, auch wenn sie von dem durch die Elternzeit gerade freigestellt ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ach gott, ich dachte, die hätten dich jetzt wer weiß was unterschreiben lassen, um dich vor Ablauf der Elternzeit wieder in Lohn und Brot zu bekommen.


    Da passiert dir nichts weiter mit.


    Ich würde dem SB freundlich mitteilen, bis wann du noch in Elternzeit bist, und ihn darauf hinweisen, das du nach der Elternzeit zu deinem AG zurückkehrst. Einen entsprechenden Nachweis kopieren und mitgeben. Sollte der schon vorliegen, weise einfach darauf hin.


    Das Ganze ist eher ein Automatismus bei denen, mach dir nicht all zu viele Gedanken dadrüber. Ortsabwesenheit muß eh immer gemeldet werden bei der ARGE. Schon für den Fall, das sie dir eine Frist für etwas setzen, und du bist nicht da.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo Zaubermaus,


    das klingt ja recht vernünftig.
    Evtl. sollst du in der nächsten Zeit zu einer Beratungsstelle gehen, die mit dir besprechen wird, wie dein Betreuungsbedarf nach der Elternzeit aussehen wird/könnte.
    Es kann sein, dass man dir eine "Schulung" - in welcher Form auch immer anbietet. Warte es mal ab.


    lg
    maschenka

  • Danke für deine Antwort. Dann bin ich ja etwas beruhigt.


    Den Arbeitsvertrag muss ich denen vorlegen.

  • Hallo,


    also ich kenne mit sehr gut mit den Arbeitsamt aus leider :nawarte: und ich möchte dir einen guten Tipp geben, bevor du irgendwas unterschreibst suche dir eine Anlaufstelle bei der Caritas z.B. ich weiss nicht ob es bei euch sowas gibt, aber die kannst du bitten, sich die Unterlagen mit dir zusammen mal anzu schauen und dir auch weiterhelfen egal was du für Fragen hast oder wenn du z.B einen Bescheid bekommst von der ARGE dann kannst du auch zu dene gehen und das überprüfen lassen, denn falls etwas nicht korrekt sein sollte hast du ja 4 Wochen Zeit um von deinem Wiederufsrecht gebrauch zu machen. :-)

  • Vielen Dank euch allen für die Antworten.




    Wäre lieb wenn mir jetzt noch einer sagen kann ob ich wirklich die 8 Seiten:


    "Arbeitspaket" zur Vorbereitung des Integrationsgespräches


    ausfüllen muss.


    A) persöhnliche Daten
    B) Berufliche Daten
    C) Vorbereitung auf das Gespräch mit ihrer Vermittlungsfachkraft


    Die wollen:


    -vollständige Bewerbungsunterlagen
    -Nachweise über Berufsabschluss / Weiterbildungen
    -Arbeitszeugnisse


    Ärztliche Bescheinigungen, Gutachten und Atteste

  • Wie gesagt, ich glaube sowas wie Caritas kann dir da am besten weiter helfen, vielleicht greifst du morgen einfach mal zum Tel. und machst dich schlau, du siehst bzw. hörst ja dann was die dir sagen und erst dann würde ich handeln. :-)

  • Naja, vielleicht wollen die dir noch einen besser bezahlten Job suchen, damit sie aus der Zahlungsverpflichtung raus sind - das ist ja bei TZ nicht immer der Fall.
    Ich würds ausfüllen - Mitwirkungspflicht !


    Ich hab auch einen Fallmanager - trotz Teilzeit während der Elternzeit und Vollzeit nach der Eltrenzeit.
    Ich hab ihm immer gesagt, wenn er einen Job hat der besser bezahlt wird - ich würde ihn nehmen :-)

  • 1) Die Eingliederungsvereinbarung ist im SGB II gesetzlich vorgeschrieben - also dass eine abgeschlossen werden muss. Im Beratungsgespräch wird das dann zur Erläuterung auch häufig "Zielvereinbarung" genannt, weil man damit mehr anfangen kann. Der Inhalt kann - und sollte! - natürlich individuell angepasst werden. (Ist im Übrigen sogar so, dass, wenn der Leistungsempfänger sich weigert, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben (natürlich nach Bedenkzeit, keiner sollte mit dieser Vereinbarung überfahren werden) und keine Alternativen anbieten kann, diese per Verwaltungsakt einseitig erlassen werden kann, dann aber ebenso rechtsgültig ist wie die beidseitig unterschriebene Ausfertigung. Das aber nur am Rande.)


    2) Ich finde den Inhalt eigentlich recht vernünftig, wobei ich nicht weiß, was der Kontakt zu den Sozialberatungsstellen soll. Interessant für Dich ist der Passus, dass die ARGE sich an den Kinderbetreuungskosten beteiligen will. Da würde ich nochmal nachfragen, insbesondere wenn Du einen Job hast mit Arbeitszeiten, die durch den Kindergarten nicht abgedeckt werden (da gibt es ja meist Tarife, bei denen SGBII-Bezieher gar nichts oder nur sehr wenig bezahlen müssen). Dann können nämlich Betreuungskosten durch Tagesmütter in Anspruch genommen werden u. dann von der ARGE "übernommen" werden (meist durch einen zusätzlichen Freibetrag vom Einkommen), bis zu einem Höchstbetrag von 130 Euro/Monat.