Ex Freund hat das Eilverfahren eingeleitet

  • Hi,

    doch es geht darum ... merkt man -am besten- bei anderen familienrechtlichen Auseindandersetzungen.


    Gruß
    babbedeckel

    Wenn du den Instanzenzug bis an die Spitze treibst, dann wirst du allerdings beim BVerfG eine andere Haltung erfahren. Dass hier und da ein Richter mal eine diletantisch begründete Entscheidung trifft, das kann in sämtlichen Fällen mal passieren. Ich würde definitiv nicht den Kopf in den Sand stecken. Ich habe auch meinem Ex schon mitgeteilt, dass er, sollte er den Rechtsstreit mit mir wollen, damit rechnen muss, dass er mehrere Jahre durch mehrere Instanzen mit mir ziehen muss, weil ich kein unvernünftiges Urteil auf mir sitzen lassen würde. Auch unter Richtern menschelt es, gibt es Leute, die eben auch ihre persönlichen Befindlichkeiten einfließen lassen, weshalb es hier und da mal zu Unsachlichkeiten kommen kann. Aber das heißt nicht, dass es das ist, was eigentlich juristisch korrekt wäre.

  • Also hast Du Jus/Jura studiert?

    Ja, allerdings ist Familienrecht nur ein sozusagen "Nebenfach". Ich hab' die Weisheit diesbezüglich auch nicht mit Löffeln gefressen, und vorallem sollte man nicht Anwalt in eigener Sache sein, da man emotional zu nah am Fall ist.

  • Aber anscheint habe ich das Gefühl, dass die gefühle der Mutter gar nicht so wahrgenommen werden... Eher denn ich das gefühl habe, dass jeder auf mir rumhacken will, was für eine Böse Mama ich doch bin, weil ich mit dem Kind wegziehen will...


    (Ob Gefühle des Vaters oder der Mutter. Die sind entweder gleich wichtig oder gleich unwichtig.)


    - Nochmal (du hattest darauf nicht geantwortet): Was spricht gegen das gemeinsame Sorgerecht? Du erklärst jetzt einfach im Verfahren, dass du mit dem Vater des Kindes das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchtest und ihr gebt eine Sorgerechtserklärung ab. Fertig, Sache erledigt.


    Deine Überlegung dabei ist, dass dein Wegzug mit Kind die Vater-Kind-Beziehung sicher negativ beeinträchtigen wird. Das schadet dem Kind. Durch das Gemeinsame Sorgerecht siehst du auf der anderen Seite eine Möglichkeit diese Beziehung, die für das Kind wichtig ist, zu stabiliseren.


    - Kaum ein Richter wird dir bei solch einer Argumentation einen Wegzug untersagen.

  • hallo segelpapa,
    wieso setzt du dich eigentlich hier so für das gemeinsame sorgerecht ein, wo du dir doch das alleinige geholt hast???
    und wieso soll das der ts bei ihrem anliegen weiterhelfen, nützlich sein???
    verstehe gerade gar nichts mehr...
    freundliche grüße
    juwi

  • Ja, allerdings ist Familienrecht nur ein sozusagen "Nebenfach". Ich hab' die Weisheit diesbezüglich auch nicht mit Löffeln gefressen, und vorallem sollte man nicht Anwalt in eigener Sache sein, da man emotional zu nah am Fall ist.


    Dann solltest DU aber Wissen das Familienrecht kein Nebenfach sondern ein Pflichtfach der staatlichen Prüfung ist. Und das in eigentlich jedem Bundesland. i.R. ab dem 3. Semester.

  • wieso setzt du dich eigentlich hier so für das gemeinsame sorgerecht ein,


    - Ich habe es oben erklärt. Ich tu es gern noch einmal verkürzt.


    Unter den Rahmenbedingungen -Trennung über große Entfernung und -fehlendem Sorgerecht kommt der Kontakt eines Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil häufig völlig zum Erliegen. Das ist zum Schaden des Kindes.


    Verantwortung für ein Kind zu haben ist ein wichtiger Faktor der Eltern-Kind-Beziehung. Überlegt die Kindsmutter die Vater-Kind-Beziehung nun durch ihren Wegzug aufs Spiel zu setzen (de facto ist das so), dann kann das möglicherweise ausgeglichen werden, wenn sie die Verantwortung des Vaters für ihr Kind stärkt. Das Signal der KM heißt dann: Du bist wichtig für unser Kind, auch wenn ich wegziehe, ich will deine Beziehung zum Kind fördern, weil es wichtig für das Kind ist.


    Ein Vater mit Sorgerecht wird sich auch in zehn Jahren noch mehr um das Kind bemühen als einer ohne.


    Drastisches Beispiel: Wir hatten neulich einen Thread, in dem jemand geschrieben hat, dass Eltern aus arabischen Ländern sich von Kindern oft völlig abwenden, wenn sie kein Sorgerecht mehr haben (das ist nicht mehr mein Kind). Das gilt in abgemilderter und veränderter Form bestimmt weltweit für Väter oder Mütter.


    - Meine persönliche Situation hat mit der der TS nichts zu tun, das braucht man hier nicht zu erörtern. Ich halte das gemeinsame Sorgerecht in der Regel für die bessere Lösung für ein Kind.

  • Dann solltest DU aber Wissen das Familienrecht kein Nebenfach sondern ein Pflichtfach der staatlichen Prüfung ist. Und das in eigentlich jedem Bundesland. i.R. ab dem 3. Semester.

    Wieso belehrst du mich jetzt? Dir dürfte klar sein, dass ich weiß, was ein Pflichtfach ist. Das ändert aber nichts daran, dass es als Nebenfach gelehrt wird. Halbes Semester Stoff, der im Studium nur in allergrundzüglichsten Grundzügen und im Zweifel nicht einmal ansatzweise im Examen abgefragt wird. Man muss gewisse Paragraphen kennen, aber kein Mensch wird einen Fall wie diese stellen, die hier im Unterforum diskutiert werden. So viel Wissen wird in den Studienordnungen nicht vorausgesetzt.

  • Naja ich denke mir meine Teil dazu.
    BGB ist das wichtigste im Studium und Familienrecht gehört zu den 6 Hauptfächern. Aber egal.

  • Naja ich denke mir meine Teil dazu.
    BGB ist das wichtigste im Studium und Familienrecht gehört zu den 6 Hauptfächern. Aber egal.

    Klar, und der Fachanwaltslehrgang im Familienrecht ist eigentlich nur Geldmache, da man im Studium ja bereits intensivst alles besprochen hat. Richtig? Naja, wir sind OT, und ich frage mich immer noch, warum du meinst, mich hier belehren zu müssen. Stört es dich, dass ich auf der zweiten Seite des Threads das Thema auf unangenehme Fakten runtergebrochen habe? Mal wieder hat ein Vater schlechte Karten vor Gericht, die Welt ist so ungerecht.

  • WIe DU schon sagtest OT aber andere als Laien bezeichnen und selbst (nach Deinen Aussagen) keine Ahnung haben ist nicht OK.

  • Das was du beschreibst liest sich wie eine Anleitung zum PAS in einem Plauderton, als ginge es um die Zuckermenge im Kuchen...

    Hast du Angst, dass ich jemanden anleiten könnte, der zu dumm dazu ist, Google zu verwenden? Man kann Umgangsvereitelung jederzeit recherchieren. Das Gejammere vieler Betroffener ist auf sämtlichen Foren - insbesondere Väterforen - auch nur eine Anleitung für jemanden, der nach Tipps für die Vereitelung sucht.

  • WIe DU schon sagtest OT aber andere als Laien bezeichnen und selbst (nach Deinen Aussagen) keine Ahnung haben ist nicht OK.

    Ich weiß doch schon, dass es hier im Forum drei Väter gibt, mit denen man sich eigentlich gar nicht unterhalten sollte, weil ihr einziges Ziel Sinnlosdiskussionen ohne nützlichen Ausgang ist. Sie bewerten sich auch gegenseitig immer positiv, was ich regelmäßig belächle.

  • Ja, ich trage noch etwas zum Thema bei: Rate dem Vater, einfach mit dem Sohn hinterher zu ziehen, dann wohnt er wieder einen Kilometer entfernt und kann sein Umgangsrecht wie bisher wahrnehmen. Wenn der Lebensgefährte der TE jederzeit seinen Standort wechseln können sollte, dann kann es auch für den KV kein großes Problem sein, zumal ihm der Umgang mit seinem Kind wichtig ist.

  • Guter Rat. Vater zieht nun immer seinem Kind nach. Wenn der NEXT-NEXT kommt dann eben immer Umziehen. SUPI.


    KM hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
    So sieht es im Familienrecht aus und es gibt da Leute die es nicht als Nebenfach hatten.

  • Guter Rat. Vater zieht nun immer seinem Kind nach. Wenn der NEXT-NEXT kommt dann eben immer Umziehen. SUPI.


    KM hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
    So sieht es im Familienrecht aus und es gibt da Leute die es nicht als Nebenfach hatten.

    Schön, dass du dich im Familienrecht auskennst. Im Verfassungsrecht musst du aber scheinbar noch einmal nachsitzen.
    Würden die Väter (Mütter) öfter mal nachziehen, würden sich manche Mütter (Väter) vielleicht den Standortwechsel zur Vereitelung des Umgangs zweimal überlegen. Damit erreicht man im Zweifel mehr als mit einem Prozess, durch den man einen grundsätzlich freien Menschen auf den eigenen Standort festzwingen möchte.