ich brauch licht im dunkeln ....

  • Hallo,


    also meine situation ist diese :


    Ich habe mich getrennt , bin angestellte im erziehungsurlaub , meine kinder sind 1 und 2 jahre alt . Zur zeit leben wir noch beim
    KV und es klappt (noch) ganz gut . natürlich möchte ich jetzt ausziehen da diese lebensituation nicht auf dauer :kopf geht , is ja klar !!
    Ich möchte AlG II beantragen damit ich meine Kinder noch betreuen kann . Eine wohnung habe ich in aussicht , die aber in einem anderen Landkreis
    ist ... ich wurde von der ARGE hier zur ARGE dort hingewiesen aber irgend wie ist keine wirklich zuständig für mich :hae:


    Ich muss mich melden damit ich umzeihen kann und kann mich aber erst melden wenn ich umgezogen bin :wand Ich muss ja erst mal von der ARGE
    im anderen landkreis wissen ob sie mir die Wohnung bezahlen würden damit ich umziehen kann ...


    wie geh ich am besten vor ????? :crazy ich bicks echt nimmer ...ihr ???



    Dann habe ich selbst ein Haus das aber unbewohnbar ist , es sind auch noch schulden drauf und es ssteht zur zeit zum verkauf
    kann es denn sein das ich meine ganze stütze zurück zahlen muss wenn ich das Haus verkauft habe ? auch wenn es länger dauert ?? :frag

    Hänge nicht an Dingen,


    die schon lange verloren sind...-Klammere dich nicht an Menschen,die dir nicht gut tun..
    -Suche dir jemand,mit dem du die Sterne nicht nur studieren,sondern auch nach ihnen greifen kannst..-Gib den Menschen auf der nicht merkt,wie sehr du ihn liebst und lass ihn merken wieviel er ohne dich verpasst...-Lerne im Leben,das es das wichtigste ist,sich wohl zu fühlen,und nicht an die Menschen zu denken die es sicher nicht wert sind....

    Einmal editiert, zuletzt von Patti28 ()

  • hallo patti...die Situation mit den abweichenden Landkreis hatte ich auch. Ich habe mir damals einen Vordruck von der ARGE im zukünftige Landkreis besorgt welcher die Auflistung von Miete, Nebenkosten etc. enthält. Diesen Vordruck muß dein zukünftiger Vermieter ausfüllen. Mit dem ausgefüllten Formular gehst du dann wieder zur ARGE und dort wird geprüft ob die Kosten im voegesehenen Rahmen sind. Es gibt von der ARGE auch Merkzettel welche Kosten angemessen sind, daran kannst du dich orientieren.

  • Hallo ersteinmal,


    also bei mir ging das reibungslos. Ich war in genau der gleichen Situation. Bin auch in einen anderen Landkreis gezogen. Hatte mir erste eine Wohnung gesucht. Bevor ich den Mietvertrag unterschrieb bin ich zur ARGE meines jetzigen Wohnortes und habe HII beantragt. Ist auch alles bewilligt worden. Habe denen hier aber klar und deutlich gesagt, dass ich auf jeden Fall hierhinziehen werde.
    Meine Wohnung ist eigentlich ein wenig zu groß und zu teuer. Ich muss also den Rest von 30 Euro selber tragen. Das ist hier jedenfalls möglich.


    Ich denke, wenn dein Haus erst verkauft ist, dass du dann die Stütze zurückzahlen musst.

  • ihr seit toll, also werde ich mich gleich wieder auf den weg machen und den zettel ausfüllen lassen ... die vermieterin ist auch toll und wartet
    bis ich ihr bescheid gebe ... da bekommt se dann ein paar blümchen für ....


    wie lange musstet ihr dann auf den bescheid warten oder habt ihr dann alles mit dem hauptantrag bewilligt bekommen


    Ich weiß sind ein wenig doofe fragen aber das ist das erste mal das ich zum amt gehe und ich bin da wirklich unbeholfen *lach*

    Hänge nicht an Dingen,


    die schon lange verloren sind...-Klammere dich nicht an Menschen,die dir nicht gut tun..
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  • Schau mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ Da solltest Du alles an Infos finden. Du kannst zusätzlich das SGBII durchlesen.


    Ein Tip: verlasse Dich nicht darauf, daß Dir alles was Dir zusteht ohne gezieltes Nachfragen bewilligt wird. Informiere Dich genau.
    Achte darauf, daß Du den AE Zuschlag erhältst.
    Zahle nie Nachzahlungen für Heizung und Nebenkosten, ohne vorher nicht den Antrag zur Übernahme gestellt zu haben und einen Bescheid bzw. das Geld dafür bekommen hast.


    Im genannten Link findest Du alle Infos und Hilfe.

  • Das ist unterschiedlich udn kommt immer auf die jeweilige ARGE an. (auch darauf, wieviel die zu tun haben).


    Mein Erstantrag ging in knapp 4Wochen über die Bühne, wobei allerdings noch eine Bescheinigung fehlte, hinter der ich knapp 3 Wochen hergerannt bin. Nochmal eine Woche später war dann das Geld da.


    Mein Bruder mußte erheblich länger warten, allerdings ist die für ihn zuständige ARGE auch dafür bekannt, das die nicht die schnellsten sind.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • oh man vielen vielen dank .... ich weiß garnicht wie ich euch danken kann!!
    Ich bin so happy euch gefunden zu haben !!!

    Hänge nicht an Dingen,


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  • und am frühen morgen schon wieder fragen :winken: ich fülle gerade nochmals den Antrag aus :crazy


    thema wohnsitz :


    also was trage ich da jetzt ein ? den wohnsitz den ich JETZT noch habe
    ober muss ich warten bis sie mir die wohnung genehmigen ?




    thema Kaution :


    übernimmt das die ARGE?




    Thema Geminsames Konto:


    Da ja Kontoauszüge verlangt werden sieht man ja das der lohn meines ex drauf geht
    jetzt am ersten wieder ... habt ihr da erst ein neues konto eröffnet und da einen nachweis gegeben ??



    oh man is das alles verwirrend :ohnmacht: das schaff ich nie !!!! :flenn

    Hänge nicht an Dingen,


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  • Schaffst du schon :D Können andere auch und die sind nicht mal in der Lage Beamtendeutsch zu verstehen !

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Wenn du jetzt hier schon ALG II beantragst, mußt du auch den jetzigen Wohnsitz eintragen. Zumal du ja auch hier gemeldet bist.


    Im Zweifel lässt du es offen, normalerweise gibt es da nette Mitarbeiter, die das eh nohcmal mit dir zusammen durch gehen und dir helfen. (Im Zweifel: anrufen, und wegen termin fragen.).


    Die Kaution übernimmt die ARGE, wenn sie die Wohnung genehmigt, als ein Darlehen. (mußt du dann nicht von dem zurückzahlen, was du von der ARGE bekommst nur logischwerweise geht die Kaution dann auch bei Auszug wieder an sie zurück, und wenn du kein ALG II mehr bekommst, muß es genauso zurück gezahlt werden. ). Mußt du aber dann nach Genehmigung der Wohnung beantragen.


    Mit den Kontoauszügen würde ich es genauso handhaben, wie papavonmaundso es gesagt hat.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...