sorgerecht bei vätern...

  • ja sag ich doch...also hat er keine chance...


    Wenn dem so wäre, gäbe es hier nicht so viele allein erziehende Väter.


    Randbemerkung: Eine negative Grundhaltung ist der Sache nicht förderlich.


    Mit meiner Frage "wer hat sich überwiegend gekümmert" meinte ich jetzt die klassische Arbeitsteilung: War einer berufstätig und der andere zu Hause?

  • Wenn dem so wäre, gäbe es hier nicht so viele allein erziehende Väter.


    Wenn dem nicht so wäre gäbe es Erherblich mehr allein erziehende Väter


    Diana82:
    Er hat schon ein Chance, nur wird er sich auf einen enormen Widerstand und Unverständnis und auf einen unter Umständen sehr Nerven aufreibenden Prozessverlauf gefasst machen müssen.

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
    :daumen


    Du hast zwei Augen und zwei Ohren aber nur einen Mund


    Kinder kann man nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.


    Manchmal vergess ich das ;)


    Ich kämpfe immer noch mit der Tastatur...meistens gewinnt sie....

    Einmal editiert, zuletzt von Coffeebaer ()

  • Warum versuchen die nicht vorab, bevor sie auseinander ziehen eine Regelung zu treffen, WO die Kleine nach der Trennung lebt?


    Wenn er so Angst hat, sollte das Kind ja vielleicht bei ihm leben.


    Sollte das nicht einvernehmlich gehen, dann können beide ja Hilfen in Anspruch nehmen, z.B. Familienberatungsstellen der Diakonie, Caritas, ProFamila, Rotes Kreuz... etc...


    Sollte da nix gehen, dann kann man doch auch übers JA miteinander eine Lösung finden. Besuchsregelung für Mama, leben bei Papa, z.B.


    @ TS : dein Freund hat vielleicht genaz gute Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.


    Veilleicht geht das ja mit Hilfe alles einvernehmlich, zum Wohle des Kindes. Die sollten nur schnellstens in die Spur kommen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Hi Diana,


    mal überdenke, dass du wahrscheinlich nur eine Berichterstattung von einer Seite kennst, es gibt da aber durchaus noch mindestens einen zweiten.


    Er wird - und selbst sie nicht - Chancen haben auf alleiniges Sorgerecht.



    Er kann sich wegen der Situation, der bevorstehenden Trennung - Erziehungsbeistand vom JA nehmen.
    Wenn genehmigt, so bekommen die wenigstens etwas Einblick in den Alltag und merken auch schnell, zu wem die Bindung des Kindes stärker ist ( Bezugsperson).
    Sollte mit de Mutter nicht zu reden sein - dann wird ihm kein anderer Weg übrigbleiben als nachvollziehbar zu belegen, wer was immer gemacht hat.
    Andererseits - Gedanken über ungelegte Eier - denn noch wohnen sie zusammen!


    Wennst meinen Ex vor Jahren gehört hättest, dann war er auch Mr.Perfekt und ich ...........


    Also bitte nicht so schnell urteilen - alles hat mindestens zwei Seiten.


    Du steigerst dich ganz schön rein - pass auf dich auf!


    Gruß forevermine

  • also...
    sie wohnen momentan noch beide zusammen...sie werden aber jeweils in kürze jeder für sich ne eigene wg beziehen.
    Er erledigt alle nötigen aufgaben...einkaufen für das kind..kochen..spielen ins bett bringen..ect.
    sie haben beide das geteilte sorgerecht.
    Sie tut gar nix...sie kauft nicht ein,sie geht nicht auf den spielplatz,sie ist kaum zu hause.


    er hat einfach angst,dass sie es nicht auf die reihe bekommt,da sie ja nie wirklich für etwas gesorgt hat. ihm geht es um das wohl des kindes!


    Wenn das alles so ist, dann überlässt sie ihm ja vielleicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Haben die beiden schon mal darüber gesprochen, wo die Kleine leben soll? Wenn sie sich tatsächlich so verhält, vielleicht will sie die Kleine ja gar nicht bei sich haben, sondern "nur" regelmässig sehen und lässt sie beim Vater leben?


    Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht behalten (so wird es wohl auch kommen), dann ändert dass ja nichts daran, dass die Kleine nicht bei ihm leben kann...


    Vielleicht kannst du ja die Situation noch etwas genauer schildern, dann kannst du sicher auch genauere Antworten erhalten...


    lg
    neptunie

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Wenn dem so wäre, gäbe es hier nicht so viele allein erziehende Väter.


    Randbemerkung: Eine negative Grundhaltung ist der Sache nicht förderlich.


    Mit meiner Frage "wer hat sich überwiegend gekümmert" meinte ich jetzt die klassische Arbeitsteilung: War einer berufstätig und der andere zu Hause?


    ich habe nicht das alleinige sorgerecht und bin dennoch alleinerziehend. es ist doch nicht relevant, ob nur eine person oder beide das sorgerecht haben, wenn man klar absteckt, wer das kind nimmt und wer unterhalt zahlen wird....

  • Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Um als Mann in Sachen Sorge und Umgang die geleichen Rechte wie als Frau zu bekommen, muß Mann die doppelte Leistung bringen. Das ist wohl so ähnlich wie bei Frauen im Medizinstudium oder der Mechaniker-lehre in den 60ern.


    Ich selber habe beim JA stapelweise Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen von Schule, Kindergarten, Kinderärzten, Krankenhaus, etc. etc. vorgelegen müssen, bis sie mir wirklich gegelaubt haben, daß die Kids bei mir besser aufgehoben sind!


    Und trotz all dem und etlicher unschöner Vorfälle durch Ex, habe ich vor Gericht nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Die bestehende Regelung (Kids bei mir zuhause, jedes 2.WE bei Ex) ist einfach schriftlich fixiert und von JA und Gericht als das Beste abgenickt worden. Das ist zwar im Ergebnis das Selbe aber DeJure doch nur die halbe Miete.


    Ich drücke den Beiden die Daumen, dass sie es im besten Sinne ihres Nachwuchses geregelt kriegen. Und wünsche ihm die Kraft gegen alle Vorurteile und Schwierigkeiten hindurch für seine Kids zu kämpfen.


    Achja: schick' den beiden doch schon mal den Link zum AE-Forum :winken:


    LG


    Florian

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • ich habe nicht das alleinige sorgerecht und bin dennoch alleinerziehend. es ist doch nicht relevant, ob nur eine person oder beide das sorgerecht haben, wenn man klar absteckt, wer das kind nimmt und wer unterhalt zahlen wird....


    Mal eine Gute Denkrichtung ---- wovon leben die dreien denn???????
    Sie nie da - Party
    Er - Hausmann und Vater

  • wenn sie kein interesse am kind hat, sich nie drum gekümmert hat, warum sollte sie überhaupt das kind zu sich nehmen wollen? bei uns war es ähnlich, meine ex hat die kinder am we meist zur oma gebracht, war immer überfordert... als sie dann ausgezogen ist, hat sie bis auf ihre klamotten alles hier gelassen - auch die kinder. mittlerweile kümmert sie sich auch ganz gut um die kinder, wenn sie zwei bei ihr sind. sorgerecht haben wir beide und aufenthaltsbestimmungsrecht auch beide.

  • ich habe nicht das alleinige sorgerecht und bin dennoch alleinerziehend. es ist doch nicht relevant, ob nur eine person oder beide das sorgerecht haben, wenn man klar absteckt, wer das kind nimmt und wer unterhalt zahlen wird....


    Meine Antwort bezog sich eher auf den zukünftigen Aufenthaltsort des Kindes. Dass keiner die alleinige Sorge bekommt, dürfte inzwischen klar sein.


    Deswegen meine beharrliche Frage, wer das Kind überwiegend versorgt hat.


    Dass er alles und sie nichts macht, dürfte sich z.B. vor Gericht nur halten lassen, wenn er das Kind überwiegend betreut hat. Ist sie Hausfrau und Mama, hätte er schlechtere Chancen. Ist sie Hausfrau und Mama und er berufstätig, sind die Chancen gleich noch schlechter.


    Wenn ER sagt, dass SIE kein Interesse hat weil sie nie was macht mit dem Kind .... wird der Richter vermutlich doch schon nochmal die Frau befragen, ob es wirklich so ist - dürfte also auch nicht gerad überzeugend wirken.

  • Wennst meinen Ex vor Jahren gehört hättest, dann war er auch Mr.Perfekt und ich ...........


    Also bitte nicht so schnell urteilen - alles hat mindestens zwei Seiten.


    Tja, wie so oft hier, hört man NUR EINE Seite.... u in der Regel hängt sich da niemand dran groß auf, außer aber es ist der Vater der wie hier das ASR ist, u angibt das er das Kind bisher betreut hat, dann ist das natürlich regelmäßig in Frage zu stellen...
    Schon seltsam... :pfeif


    Mal eine Gute Denkrichtung ---- wovon leben die dreien denn???????
    Sie nie da - Party
    Er - Hausmann und Vater


    Leider gibt es ja wirklich wenige Infos, u doch so viele um es zumindest grob einzuschätzen...


    Sie sagt folgendes:

    (sie kümmert sich kaum um die tochter,macvht nur party und ist nur am arbeiten..sagt sie...)


    ...man könnte also daher davon ausgehen, das sie arbeitet u den Lebensunterhalt sichert..
    Wie es sich bei ihm verhält ist allerdings noch unklarer...


    Er wird - und selbst sie nicht - Chancen haben auf alleiniges Sorgerecht.


    Fakt ist, das er zwar Grundsätzlich die Chance hat, aber auch grundsätzlich sie..


    Aber, man trennt sich grad, u das erste was beantragt werden soll ist das ASR?
    Tipps diesbezüglich führen aber definitiv in die falsche Richtung, erst recht auf der Grundlage der hier genannten Gründe für die Übertragung des ASR.


    Die Gründe reichen für eine Übertragung rein gar nicht aus!!!


    Hier sollte der Aufenthaltsort des Kindes nach der Trennung erstmal geklärt werden!
    Wird man sich da als Eltern nicht einig, dann muß notfalls eine gerichtliche Klärung her...u das wäre dann das ABR um das es geht u sicherlich nicht das ASR, denn das würde so derzeit er sicher nicht bekommen.


    Würde er jetzt vielmehr einen Antrag auf Übertragung des SR stellen, kann man davon ausgehen, das er sich eine Schelte vom Richter einfängt u schlimmstenfalles, gar das SR ihr übertragen wird.
    Wenn dann wäre JETZT die Frage nur nach dem ABR, u nicht nach dem SR, denn das ASR zu bekommen dürfte derzeit völlig aussichtslos sein u auch völlig unangebracht.


    Es geht hier ja schließlich darum wo das Kind leben soll...u dafür ist schlechtestenfalles das ABR interessant.


    Alles andere hat da nichts zu suchen!

  • Hi Jens,



    klar wird hier hier nur ein Blickwinkel mitgeteilt, doch in diesem Fall sogar von einem dritten, der eigentlich agrnichts damit zu tun hat.


    Und ein entschiedenes NEIN
    ich versuche da wirklich keinen Geschlechterunterschied zu machen.
    Bei Männern als auch bei Frauen - gibt es solche und solche.
    Wenn du an meanchen Stellen meine Beiträge vefolgst, bin ich auch in de Lage einer Mutter Kritik als Anregung zu geben.


    Gruß Forevermine

  • Wer wen betrogen hat ist egal.
    Bei wem soll das Kind leben ?


    10 % *aller Alleinerziehenden sind Männer (mit welchen Rechten auch immer) und das heißt nicht das die anderen 90 % die Fürsorge übernehmen wollten.
    Also siehts doch gar nicht so schlecht aus.


    Wo soll das Kind wohnen ?
    Gibt es für den Papa eine geeignete Wohnung ?
    Hat er einen Job ?
    Wie ist die Betreuung (Kindergarten) geregelt ?


    Also erst mit der Mutter reden dann gffs. mit dem Jugendamt wegen Kinderbetreuung, Unterhalt usw.


    * Quelle, stat. Bundesamt/Focus Nr.04/10

  • 10 % *aller Alleinerziehenden sind Männer (mit welchen Rechten auch immer) und das heißt nicht das die anderen 90 % die Fürsorge übernehmen wollten.
    Also siehts doch gar nicht so schlecht aus.


    das heisst auch nicht, dass es die ersten 10% wollten! wer WILL schon die führsorge alleine? oft bleibt kaum eine wahl!


    das ganze hat auch nichts mit dem RECHT zu tun, dass gesetzlich verankert ist. alleinerziehende TUN es einfach....