Steuerklassenänderung im Trennungsjahr

  • Hallo ihr lieben,


    habe da eine Frrage.hat jemand Erfahrung damit???
    Habe evl.t die Möglichkeit ab Februar/März dieseses Jahr eine Vollzeitstelle zu bekommen.
    Unsere Trennung läuft offiziell sei 10.Januar 2010.
    Welche Steuklasse habe ich eigendlich???
    V oder II


    Danke.
    freiheit09

    Bereits die Einstellung, sich weniger Sorgen zu machen, kann für mehr Freude im Leben sorgen.

  • Wenn ihr euch amtlich mit Trennungserklärung getrennt habt, gilt die Steuerklasse I auf Antrag können beide auch die STK II haben. Die Steuerkarten müssen normalerweise schnellstens geändert werden. Ich hatte damals III und bekam bei der ersten Abrechnung mit II einen kräftigen Schock als ich Zahlen sah.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hallo,


    Steuerklasse II können nicht beide haben. Steuerklasse II kann nur derjenige bekommen, bei dem die Kinder gemeldet sind und ansonsten keine Personen über 18 Jahre gemeldet sind. Also z.B. Lebensgefährte oder Kinder, die über 18 sind und keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
    Ansonsten wär es Steuerklasse I.


    Grundsätzlich kann im Jahr der Trennung noch mal eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden, d.h. ihr könntet die Steuerklassen auch beibehalten wie bisher. Arbeiten beide würde ich die Steuerklasse IV für beide nehmen.


    Wenn für das Jahr 2010 noch mal eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden soll, dann geht das mit der Steuerklasse II auch nicht. Erst dann in 2011.

  • Warum haben ich und meine EX beide Steuerklasse II mit jeweils zwei Kinderfreibeträgen?


    OK - Ergänzung: haben beide jeweils Kinder gemeldet, dann gilt die STK II für beide! wie bei mir
    Ansonsten, nur derjenige bei dem das Kind lebt!


    i. O.

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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Habe mich leider von meinem Ex im November 09 belabbern lassen die Trennung (Oktober 2009) "inofiziell" rückgängig zu machen,
    im Gegenzug hat er für Töchterchen (14) und mich freiwillig 700,- Euro gezahlt, bei einem Netto-Lohn von 3400,- Euro und Steuerklasse III
    und warum.....damit Herr Ex seine Steuerklasse III noch 2010 behält...
    War halt kurz vor Weihnachten... und mit meinen 400,- Euro ging das gerade so.
    Mittlerweile habe ich aber einen Anwalt wegen der Trennung/Scheidung eingeschaltet.
    Nun habe ich erfahren, das Herr Ex im April mit Abfindung in den Vorruhestand geht (mit 58 :lgh )
    außerdem hat er angedroht das er ab nächsten Monat nicht mehr zahlen will/kann.
    Nun habe ich die Chance einen Vollzeitjob zu bekommen und weiß nicht wie ich von Steuerklasse V in die mir doch eigentlich zustehende II komme.
    Mein Anwalt ist noch bis 28. im Urlaub und mein Vorstellungsgespräch/Probearbeiten ist am 25.


    Gibt es da Möglichkeiten???
    oder werde ich halt für meine Dummheit zahlen müssen???


    Gruß von der freiheit09

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  • Geh zum Amt und hole Dir Steuerklasse 2.
    Er wird dann angeschrieben und bekommt 1.
    Wenn Scheidung läuft kann er aber beantragen das ihr gemeinsam Veranlagt werdet. Dem kannst Du nicht widersprechen. Dann hat er 3 und Du 5. Er muss Dir aber den Ausgleich bezahlen. Du darfst dadurch keinen Verlust haben.
    Er kann drohen was er will. Wenn er in den Ruhestand geht dann ist er bis dahin noch angestellt und bekommt Gehalt.
    Bei dem Netto würdest Du vermutlich auch 700 oder mehr bekommen. Je nachdem ob und wielange Verheiratet.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • den Vorruhestand geht kriegt er ne Abschlagszahlung, da kommst Du ran.
    Und , das weiss ich sicher weil ich das oetzte Woche auch meiner X bezahlen musste, muss er Dir den Nachteil ausgleichen den die gemeinsame Veranlagung für Dich bringt.
    falls net...getrennt veranschlagen...dann zahlt er mal eben 7000 Steuern..nach...dann kommt die Lösung mit Dir billiger


    Tip : der Lohnsteuerhilfeverein ist in ganz D hilfreich...