alleiniges sorgerecht und sohn ist zum vater gegangen

  • mein 14 jähriger sohn hat sich endschlossen zu seinem vater zu ziehen !!!! um keinen streit und zorn meines sohnes zu bekommen habe ich eingewilligt
    bin am anderen tag gleich zum jugendamt und gericht wegen geteiltem sorgerecht !!
    mein exmann ruft nun andauernd an das er ihn bei sich anmelden will und wegen kindergeld ummelden
    :hae: !!!
    ich will meinen sohn nicht zwingen wieder zurück zu kommen er soll seine eigenen erfahrungen dort machen !!! aber wie soll ich mich gegenüber meinem exmann verhalten er möchte eine vollmacht für seinen sohn bis das mit dem sorgerecht geklärt ist !!! kann mir jemand da weiter helfen
    :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe

  • Dann lass ihn gehen und unterschreibe alles Notwendige.
    Wenn du kooperativ bist kann dein / euer Sohn seine Meinung ja mal wieder ändern, wenn du Ärger machst wird sich der Sohn eher weiter dem Vater zuwenden.


    Aus meines Sicht begrüße ich den Schritt des Sohnes...


    Gruß Genesis

  • Dann lass ihn gehen und unterschreibe alles Notwendige.
    Wenn du kooperativ bist kann dein / euer Sohn seine Meinung ja mal wieder ändern, wenn du Ärger machst wird sich der Sohn eher weiter dem Vater zuwenden.


    Aus meines Sicht begrüße ich den Schritt des Sohnes...


    Gruß Genesis

    ich begrüße seinen schritt nicht so denn er darf in der schulzeit jetzt bis 21 uhr raus seine leistungen sind aber nicht so das es nützlich ist !!!


    hier bei mir wurde er dazu angehalten zu lernen !!


    bei seinem vater wird auch der alltag einkehren und nicht so rosig sein wie die wochenenden die er ab und an dort verbracht hat

  • - Die Sorgerechtsangelegenheiten laufen ja, du bist mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden, das entspricht ja auch dem jetzigen Aufenthalt des Kindes.


    - Wofür möchte er denn eine Vollmacht? Für Dinge des des täglichen Lebens benötigt er keine, die kann er auch ohne Sorgerecht entscheiden, wenn das Kind mit deinem Einverständnis bei ihm ist. Für schulische Angelegenheiten wäre eine Vollmacht aber sinnvoll. Vielleicht kannst du ihm dafür etwas schreiben. Wenn in anderen Bereichen (Finanzen, Gesundheit) akut nichts zu regeln ist, dann hat das mit einer Einverständniserklärung vielleicht noch Zeit.

  • Wenn der Sohn jetzt bei seinem Vater lebt, dann kann dieser ihn auch anmelden- das ist sein Recht, und seine Pflicht!


    Ich habe das mit dem JA und dem Gericht zwar nicht so ganz verstanden, aber wenn dem so ist, dass Du dort das alleinige ABR beantragt hast, dann würde ich das Verfahren abwarten, und dies dem Vater auch so mitteilen-


    (allerdings würde ich das Kindergeld auf die Séite legen, damit Du es dem Vater geben kannst, sollte das Kind bei ihm leben dürfen).

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe das mit dem JA und dem Gericht zwar nicht so ganz verstanden, aber wenn dem so ist, dass Du dort das alleinige ABR beantragt hast,


    Umgekehrt... sie hat das alleinige Sorgerecht, und damit auch das ABR. Das will sie jetzt auf GSR umändern, weil der Sohn zum KV gezogen ist.


    Und solange der KV das nicht hat, kann er den Sohn auch nicht ohne weiteres ummelden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Aus meines Sicht begrüße ich den Schritt des Sohnes...


    Und wieso begrüßt Du das? weil das Kind jetzt beim Papa wohnt, und nicht bei Mama? Du hast kein Hintergrundwissen und bevorzugst einfach mal den Vater... :hae: Schon etwas eigenartig!



    An die Mam:
    Kannst Du das Kind nicht erst mal ummelden? Bis das gemeinsame Sorgerecht offiziel ist? Das müßte doch gehen!

  • Umgekehrt... sie hat das alleinige Sorgerecht, und damit auch das ABR. Das will sie jetzt auf GSR umändern, weil der Sohn zum KV gezogen ist.


    Und solange der KV das nicht hat, kann er den Sohn auch nicht ohne weiteres ummelden.

    Korrekt.


    Allerdings hat Luchsie insofern recht, dass man einen Minderjährigen laut Meldegesetz anmelden muss, wenn er bei einem wohnt. Die Ummeldung wird aber nicht gelingen, wenn er kein Sorgerecht und auch keine Vollmacht hat. Ich hatte den Spaß kurz nach der Geburt, weil ich noch keine Geburtsurkunde etc hatte. Ich hatte zwar rechtlich das alleinige Sorgerecht, aber ich konnte es auf keinem Zettel belegen. Sie haben daraufhin sogar meine eigene Ummeldung abgelehnt, weil bei meiner Ummeldung OHNE Kind ja die Gefahr bestanden hätte, dass mein Kind am alten Wohnort ohne Elternteil gemeldet bleibt. Das ging nicht. Iiiiiirgendwann, nach dem dritten Ummeldeversuch fiel ihnen dann ein, dass ich ja eidesstattlich versichern könnte, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Das hat richtig Nerven gekostet...

  • Und wieso begrüßt Du das? weil das Kind jetzt beim Papa wohnt, und nicht bei Mama? Du hast kein Hintergrundwissen und bevorzugst einfach mal den Vater... :hae: Schon etwas eigenartig!


    !


    Ich begrüße diesen Schritt weil das Kind das gerne möchte und dies ist zu respektieren! Des weiteren gehe ich davon aus das der Vater nur noch ganze 4 Jahre die Entwicklung seines eigenen Kindes direkt miterleben und leiten darf bis zur Volljährigkeit. Generell wäre ich sogar dafür das jeder Elternteil ein Recht auf die Hälfte der Kindheit seiner Kinder hat, quasi 9 Jahre lang ohne vor Gericht ziehen zu müssen.


    Mit Gruß Genesis

  • Ich begrüße diesen Schritt weil das Kind das gerne möchte und dies ist zu respektieren! Des weiteren gehe ich davon aus das der Vater nur noch ganze 4 Jahre die Entwicklung seines eigenen Kindes direkt miterleben und leiten darf bis zur Volljährigkeit. Generell wäre ich sogar dafür das jeder Elternteil ein Recht auf die Hälfte der Kindheit seiner Kinder hat, quasi 9 Jahre lang ohne vor Gericht ziehen zu müssen.


    Mit Gruß Genesis

    Recht auf die Hälfte der Kindheit... :hae: Ein Kind ist doch kein Ding, das man nach Belieben teilen kann, weil irgendwelche Erwachsene, die es nicht miteinander geschafft haben, glauben, irgendwelche Anteilsrechte zu haben.

  • Ich begrüße diesen Schritt weil das Kind das gerne möchte und dies ist zu respektieren!


    Respektiert die TE ja auch, sonst hätte sie es wohl kaum zugelassen und bürdet sich jetzt den ganzen Ämter-kram auf. Deswegen darf sie doch trotzdem der Meinung sein, das es ein Fehler ist, oder?


    Generell wäre ich sogar dafür das jeder Elternteil ein Recht auf die Hälfte der Kindheit seiner Kinder hat, quasi 9 Jahre lang ohne vor Gericht ziehen zu müssen.


    Und wenn Kind das nicht möchte, ist das dann auch zu respektieren? Oder geht dann das Recht der Eltern vor?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • Ich begrüße diesen Schritt weil das Kind das gerne möchte und dies ist zu respektieren! Des weiteren gehe ich davon aus das der Vater nur noch ganze 4 Jahre die Entwicklung seines eigenen Kindes direkt miterleben und leiten darf bis zur Volljährigkeit. Generell wäre ich sogar dafür das jeder Elternteil ein Recht auf die Hälfte der Kindheit seiner Kinder hat, quasi 9 Jahre lang ohne vor Gericht ziehen zu müssen.


    Mit Gruß Genesis


    Häschen du bist 18, zieh aus!
    Warum?
    Mama hatte dich 9 Jahre und Papa auch.
    Wir müssen gerecht sein und keiner von uns Eltern darf dich länger haben.
    Gut wenn du sagst du bleibst noch 2 Jahre, dann 1 Jahr zu mir und 1 Jahr zum Papa.


    Unsere Kinder gehören uns nicht! Wir begleiten sie nicht mehr und nicht weniger!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ein Kind ist doch kein Ding, das man nach Belieben teilen kann, weil irgendwelche Erwachsene, die es nicht miteinander geschafft haben, glauben, irgendwelche Anteilsrechte zu haben


    In einem Punkt gebe ich dir recht...ein Kind ist kein Ding, aber das habe ich hier auch nie behauptet und zwei Erwachsene sind auch nicht Anteilseigner, sondern allenfalls Elternteile eines Kindes. Ein Kind sollte auch nicht geteilt werden, sondern nur sein Recht auf zwei Elternteilen wahrnehmen können, so sieht es zumindest das deutsche Familienrecht vor, allerdings mit einigen Einschränkungen für Väter, für die ja erst kürzlich der Gerichtshof in der EU eine anderes Urteil gefällt hat. Dabei votiere ich hier nicht für Väter die sich nicht kümmern oder sich gänzlich diesen Aufgaben entsagt haben, aber es gibt auch Tausende von Vätern, die ihre Kinder kaum sehen und ein zumindest gleichwertiger Elternteil sind, der eine ganz wichtige Funktion im Leben eines Kindes hat. Dies zu leugnen ist für mich minderwertiges Wissen um die Psyche eines Kindes, Missachtung des Triangel-Prinzips und Nichtwertschätzung der wichtigsten Dinge, die ein Kind zu einer gefestigten Persönlichkeit reifen lassen.


    Gruß Genesis

  • In einem Punkt gebe ich dir recht...ein Kind ist kein Ding, aber das habe ich hier auch nie behauptet und zwei Erwachsene sind auch nicht Anteilseigner, sondern allenfalls Elternteile eines Kindes. Ein Kind sollte auch nicht geteilt werden, sondern nur sein Recht auf zwei Elternteilen wahrnehmen können, so sieht es zumindest das deutsche Familienrecht vor, allerdings mit einigen Einschränkungen für Väter, für die ja erst kürzlich der Gerichtshof in der EU eine anderes Urteil gefällt hat. Dabei votiere ich hier nicht für Väter die sich nicht kümmern oder sich gänzlich diesen Aufgaben entsagt haben, aber es gibt auch Tausende von Vätern, die ihre Kinder kaum sehen und ein zumindest gleichwertiger Elternteil sind, der eine ganz wichtige Funktion im Leben eines Kindes hat. Dies zu leugnen ist für mich minderwertiges Wissen um die Psyche eines Kindes, Missachtung des Triangel-Prinzips und Nichtwertschätzung der wichtigsten Dinge, die ein Kind zu einer gefestigten Persönlichkeit reifen lassen.


    Gruß Genesis

    Wenn du vom Recht des Kindes sprichst, dann solltest du vielleicht auch von diesem Recht von der Perspektive des Kindes aus sprechen. Das klang oben so nicht.