Abholen, bringen oder Teilweg? Wer trägt die Kosten????

  • Hallo zusammen,


    ich hab da ein Problem. Mein Ex und ich wohnen 567 Kilometer auseinander die Regelung für unser Kind ist alle 14 Tage KV-WE. Nun ist es wie gesagt so das wir sehr weit auseinander wohnen. Nun zu meiner Frage: Muss ich dafür sorgen das unser Kind zu seinem Vater kommt, also z.B. hinbringen oder ist die Sache des Vaters das er unser Kind z.B. holen müsste? Eigenlicht hatten wir uns geeinigt das wir uns auf hälfte der Strecke treffen. Was ich für eine faire Regelung gehalten habe aber nun ist es so das der Vater meint ich müsste ihm unser Kind bis auf 50 km an seinem Wohnort bringen oder mich an den Kosten für einen Flug unseres Kindes beteiligen. Muss ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen? Er zahlt nicht mal den vollen Unterhalt den er zahlen müsste (absprache zwischen uns) und beteiligt sich nicht an den Betreuungskosten (Tagesmutter/Schule) und nun soll ich auch noch die hälfte der Kosten tragen damit er unser Kind sieht. Bin Berufstätig und wir waren nicht verheiratet haben aber gemeinsames Sorgerecht.


    Wäre Klasse wenn ihr mir helfen könntet.

    Liebe Grüße von der Zwergenmutter :wink



    Das größte Glück was mir je wiederfahren ist,


    ist Deine Geburt, meine Engel :engel und zu sehen wie Du aufwächst!

  • hallo zwerg,


    du solltest dringend dich juristisch beraten lassen (rechtsanwalt/in) oder dich zumindest beim jugendamt schlau machen.
    du verzichtest schon auf einen teil des unterhalts für dein kind?(ist das erlaubt???) und auf betreuungskosten und sollst jetzt auch noch die fahrtkosten tragen???
    die üblicherweise der umgangselternteil zu tragen hat!
    lass dich nicht weiter über den tisch ziehen!(bzw. zum "zwerg" machen :D )
    sag einfach :NEIN!


    herzliche grüße
    juwi

  • So eine weite Strecke alle 14 Tage??


    Boah, wie anstrengend.


    Ansonsten trägt derjenige die Kosten, der die Entfernung geschaffen hat.
    Allerdings nur dann, wenn der Gegenpart "damals" Einspruch erhoben hatte.


    Halbe halbe finde ich mehr als fair.
    Fair fände ich es aber auch, den ganzen Unterhalt zu zahlen und vielleicht sogar ein bisschen was von der Betreuung.

  • Eigenlicht hatten wir uns geeinigt das wir uns auf hälfte der Strecke treffen. Was ich für eine faire Regelung gehalten habe aber nun ist es so das der Vater meint ich müsste ihm unser Kind bis auf 50 km an seinem Wohnort bringen oder mich an den Kosten für einen Flug unseres Kindes beteiligen. Muss ich mich überhaupt an den Kosten beteiligen? Er zahlt nicht mal den vollen Unterhalt den er zahlen müsste (absprache zwischen uns) und beteiligt sich nicht an den Betreuungskosten (Tagesmutter/Schule) und nun soll ich auch noch die hälfte der Kosten tragen damit er unser Kind sieht.


    Sind das alle Kröten die du schon geschluckt hast, oder hast du ihm noch mehr eingestanden?



    du verzichtest schon auf einen teil des unterhalts für dein kind?(ist das erlaubt???)


    Nööööö nicht erlaubt!


    Das würde ich mir nicht gefallen lassen, erst wenn er voller Unterhalt zahlt, UND sich an den Betreuungskosten beteiligt, dann würde ich mal darüber Nachdenken ihn mal darauf Anzusprechen, ob es am Geld Abhängig ist das Kind zu sehen, oder ist der Umgang für Ihn eine belastung?


    Versuche mal auf dem Jugendamt jemaden zu erreichen um dich darüber Informieren zu lassen wie der Umgang so laufen soll. Auch ob es Sinnvoll ist, das Kind jedes 2te Wochenende über 1100 Kilometer durch die gegend zu ziehen.......

  • Hallo Zwerg,


    es gibt eine Hol- und Bringpflicht des Umgangsberechtigten. Allerdings muss in Fällen, wo der betreuende Elternteil die Entfernung
    geschaffen hat, sich unter Umständen an den Fahrtkosten beteiligen.


    Es kann aber auch gerichtlich andere Entscheidungen geben.


    Gibt es denn eine entsprechende gerichtliche Entscheidung?


    :brille

  • Warum verzichtest Du auf den vollen Unterhalt für Euer Kind??? Was tut er *ausser der Reihe*für das Kind das das gerechtfertigt ist???


    Eigentlich wäre 50/50 der Strecke absolut ok aber nicht bis 50km vor die Haustür. Mein Ex ist damals 380km gefahren um seine Tochter zu holen und wieder zu bringen.


    Wie andere schon geschrieben haben würde ich mich mal beim JA informieren oder beim Anwalt.

  • Ich sehe das anders: Im Gegensatz zu vielen hab Ihr das geschafft, euch ohne Gerichte zu einigen. Und das ist gut so, denn Recht und Gerechtigkeit haben nicht viel miteinander zu tun. Klar kannst Du den vollen Tabellenunterhalt verlangen. Die Rechtslage sagt aber auch, dass Du den vollen Naturalunterhalt leistet, er muss diesen nicht an jedem zweiten Wochenende leisten. Ist unvernünftig und unfair den Kindern gegenüber, aber es folgt der Rechtslogik. Klar du kannst mehr verlangen aber er kann die Kinder nicht bei sich haben und leidet darunter sicherlich auch und muss zusätzlich dafür zahlen. Setzt euch mal zusammen und überlegt wie Ihr das regeln wollt. Überleg Du, was du an seiner Stelle erwarten würdest, wenn Du an seiner Stelle sein müsstest und er sollte gefälligst mal dasselbe tun. Mach ihm aber auch klar, was die Kinder kosten, und welchen Teil Du dabei trägst. Und dann einigt Euch. Wenn das nicht klappt, kann man über weitere Schritte nachdenken.

  • Das ist wohl eine schwierige Situation. Der "Verzicht" auf den vollen Unterhalt scheint zu bedeuten, dass der Kindsvater nicht leistungsfähig ist. Damit sind auch "irgendwie" Grenzen gesetzt seiner Möglichkeiten, die Reisekosten (voll) zu finanzieren.
    Umgekehrt wird es Dir ähnlich gehen.


    Gut 500 Kilometer sind "eine Menge Holz" und große Belastung für alle, so es mit dem Auto passiert.
    Neben der Diskussion über die Kostenübernahme steckt womöglich dahinter: Kann man den Umgang anders regeln? Womöglich weniger häufig, dafür länger? Denn so ist es eine riesige Belastung in jeder Hinsicht für alle, Eltern wie Kind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.