Hallo Kleene25,
ich will einfach mal zusammenfassen:
Dein Mann zahlt seit 8 Jahren Unterhalt an Exe, gemeinsames Kind (fast 9), also zusätzlich Unterhalt für das Mädl.
Nun ist Exe schwanger (ca. 13. Woche), mit ihrem Next ist sie vermutlich ca. ein halbes Jahr zusammen. Vermutlich ziehen sie im Februar in eine gemeinsame Wohnung und vermutlich heiraten sie noch vor der Geburt des Kindes.
Nun gibt es 3 Möglichkeiten:
1. EU ab 1.3. weg
2. Eu ab Heirat weg
3. EU ab Mutterschutz weg
Hat denn Dein Mann mal mit Exe gesprochen, wegen EU? Nachdem ja Dein Mann fast ein halbes Jahr Umgangsboykott an der Tochter verübt hat, frage ich mich gerade, wer hier nicht in der Lage ist vernünftig zu kommunizieren?!
Warum gleich zum RA? Lass Ihn doch ersteinmal mit KM reden...
Und seis drum, nach 8 Jahren sollte es doch nicht auf den Monat ankommen?!
Hier ist ja noch eine gemeinsame Tochter, die mit Sicherheit unter solchem Unfrieden leidet!
Schliesslich ist Ihre Geburtstagfeier wegen dem Kleinkrieg der Eltern schon ins Wasser gefallen!
Fazit: Erst reden, dann klagen!
nur meine bescheidene Meinung
Lotta