JuSchuG und Silvester

  • Hallo,


    Eine Frage: Gelten an Silvester Ausnahmeregelungen im JuSchG oder muss mein 16jähriger, wie sonst auch, um 0 Uhr zu hause sein?


    Erbildet sich nämlich ein, er könnte wegbleiben solange er will (laut Gesetz).


    Abgesehen davon, dass ich hier in der Familie die Gesetzgeberin bin :D , wie sieht das offiziell aus?

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • So weit ich weiß gibts da keine Ausnahmen im Gesetz...


    Aber mal ehrlich: bist Du mit 16 um 24 Uhr zuhause gewesen ? Also ich nicht... das war ich mit 14 schon nicht mehr.... Mit 16 bin ich auch sonst mal am WE bis zum Morgengrauen weggeblieben....


    Meine Güte - wart ihr nie jung und habt über die Stränge geschlagen....? ich schon und ich habe keine Probleme damit das auch zuzugeben,


    Meine Eltern haben mir vertraut und das auch zugelassen. Und ich habe nie irgendwelche Sch.. gebaut sondern wußte wann Schluß ist.


    Mal erhlich: ein Kind das bis kurz vorm 18. Geb. gegängelt wird und nichts selber entscheiden kann , daß wird danach erst recht über die Stränge schlagen und alles , wirklich alles ausprobieren.... Sowas würde ich vermeiden wollen und den Kids schon vorher Mitsprache bzw Entscheidungsrechte geben.. JUgendschutz hin oder her...

  • Wer sagt denn was von gängeln???


    Ich fragte doch nur nach der Gesetzgebung!


    Dass ich in der Familie die Regeln mache kann alles heissen. Und was ich früher gemacht habe, hat hier keine Bedeutung.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
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    Buddhistische Weisheit

  • Naja - das im Gesetz keine Ausnahme definiert ist hättest Du auch im Volltext des gesetzes nachschauen bzw dem Sohnemann ausdrucken können..


    Mit einem hat er allerdings recht : silvester wird auf die Einhaltung des JUSCHG sicher ncith so geachtet wie an anderen Tagen...

  • :frag kann mir vorstellen das gerade an Sylvester verstärkt drauf geachtet wird.Vorallem im öffentlichen Bereich.
    Und:ich hatte mit 17 noch um 19.30 Uhr daheim zu sein ;)

  • Silvester ---- Geht zurück auf einen Papst der nun mal so hieß----- Sylvester gibt es nur als Name - aber eben nicht für diesen tag.... " Klugscheiß- Modus aus..."


    Nebenbei gabs in meiner Jugend das Jugendschutzgesetz auch schon..... Und ich habe zb mit 14 mit Polizisten symbolisch angestoßen mit Sekt.( den hatte nur ich im Glas) .... Es gab auch ein schickes Foto davon am nächsten Tag in der Zeitung... Die haben mit Sicherheit gesehen daß ich noch keine 18 war....Soviel dazu - aus eigener Erfahrung. ;)


    Viel mehr darauf geachtet wird an solchen Tagen wie Ferienbegin oder bei schulentlassungen. da kann man in der Regel auch mit 25 ( so man noch einigermaßen Jung aussieht ) nicht mal in einem Supermarkt Alkohol kaufen ohne den Perso vorzulegen...

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()


  • Nebenbei gabs in meiner Jugend das Jugendschutzgesetz auch schon..... Und ich habe zb mit 14 mit Polizisten symbolisch angestoßen mit Sekt.( den hatte nur ich im Glas) .... Es gab auch ein schickes Foto davon am nächsten Tag in der Zeitung... Die haben mit Sicherheit gesehen daß ich noch keine 18 war....Soviel dazu - aus eigener Erfahrung. ;)


    Viel mehr darauf geachtet wird an solchen Tagen wie Ferienbeginn oder bei Schulentlassungen. da kann man in der Regel auch mit 25 ( so man noch einigermaßen jung aussieht ) nicht mal in einem Supermarkt Alkohol kaufen ohne den Perso vorzulegen...


    sorry,wollte auch mal klug sein ;)

  • Naja - das im Gesetz keine Ausnahme definiert ist hättest Du auch im Volltext des gesetzes nachschauen bzw dem Sohnemann ausdrucken können..


    Das Gesetz hat aber auch gewisse "Ausnahmeregelungen" definiert...
    Welche sich aber nicht auf bestimmte Tage beziehen.


    Mit einem hat er allerdings recht : silvester wird auf die Einhaltung des JUSCHG sicher ncith so geachtet wie an anderen Tagen...


    Da wird wohl genauso drauf geachtet wie an anderen Tagen, wenn nicht wäre das wohl eher sträflich..
    Oder darf dann nun ungestraft Alkohol an minderjährige verkauft werden, oder Böller?!


    Die Polizei z.B. kann hier auch an Silvester nicht mal eben wegsehen, da ja Silvester ist.


    Das die Einhaltung schwer ist zu überprüfen ist, was anderes u das auch grad an Silvester hier die Gesetze oftmals übertreten werden auch..
    Das war ja aber auch nicht Gegenstand der Frage.



    Klar ist, das es zu Silvester keine gesetzlichen Ausnahmeregelungen gibt...
    Einzigste "Ausnahmeregelung" an Silvester ist die für den gebrauch von Silvesterkanllern..was aber wiederum ja nun nicht auf Kids anwendbar ist.



    Allerings ist das JugSchG auch wieder ne Gummisache..dehnbar ist auch de..
    Denn dort heißt es nicht, das ein 16 jähriger um 0Uhr zu Hause zu sein hat.
    Es geht da vielmehr um jugendgefährdende Orte.
    Wie z.B. Disco, öffentl. Silvesterparty`s etc. ..

  • Er darf bei Feten bei Freunden doch so lange bleiben wie er will.


    Nur Gasstätten und ähnliches sind tabu.


    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…j,sprache=de,rwb=true.pdf


    Der Betreiber macht sich strafbar. Gefährlich auch wenn z.B. Pfadfinder im Pfarrsaal feiern und Eintritt nehmen.
    Dann sind Sie Veranstalter und es gilt das JuSchG.

  • Nebenbei gabs in meiner Jugend das Jugendschutzgesetz auch schon..... Und ich habe zb mit 14 mit Polizisten symbolisch angestoßen mit Sekt.( den hatte nur ich im Glas) .... Es gab auch ein schickes Foto davon am nächsten Tag in der Zeitung... Die haben mit Sicherheit gesehen daß ich noch keine 18 war....Soviel dazu - aus eigener Erfahrung.


    Nur das sich im laufe der Jahre selbst im JuSchG einiges geändert hat...



    U vor einigen Jahren auch noch einiges anders war..


    U Sekt zählt wohl eher zu den weinhaltigen Getränken, die schon vor Jahren ab 16 nicht verboten waren, u noch weniger wenn erziehungsberechtigte anwesend sind, dann kann auch ein 14 jähriger Sekt trinken...
    Das hat sicher in dem Moment wohl keiner überprüft, sondern ist im guten Glauben davon ausgegangen das..so kann man das auch sehen..
    Hat aber eher weniger etwas mit der wirklichen rechtlichen Lage, auch an Silvester, etwas zu tun...

  • Naja alkohol hätte ich mit 14 nicht trinken dürfen.... war auf der Strasse nach 12 Uhr vor der Kneipe in der wir vorher waren...

  • Unabhängig davon, was einzelne User in ihrer eigenen Jugend Tolles gemacht haben ohne erwischt zu werden, würde es mich wirklich interessieren, wie die Eltern das hier so sehen. Dürfen Eure Kinder in dieser Nacht über die Stränge schlagen?


    Ab wann dürfen sie bei Euch oder außer Haus Alkohol trinken?
    Ab wann dürfen sie bis nach 12 weg bleiben?

  • Ich möchte, dass er um 0 Uhr zu hause ist. Zum Teil ist das purer Egoismus von mir, denn bald kann er machen was er will. Und heuer hätte ich gern nochmal alle bei mir beim Jahreswechsel.
    Alkohol gibt es in unsere Familie nie, also auch zu Silvester nicht. Was er draussen trinkt, das muss er selbst verantworten. Wir haben darüber gesprochen und er ist ein vernünftiger Junge, der auch seine Erfahrungen machen muss.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Unsere Große feiert wieder mit ihrer Clique, wie im Vorjahr auch.
    Dieses Jahr darf sie mit unserer Erlaubnis Alkohol trinken, weil sie 16 wurde; letztes Jahr hatte sie wahrscheinlich Alkohol getrunken... ;)


    Sie darf an den Wochenden und in den Ferien bis nach Mitternacht unterwegs sein, ich kontrolliere das auch nicht.
    Die Bedingungen für diese Freiheit sind ganz klar:
    1. Keine Probleme in der Schule.
    2. Kein Anruf von der Polizei.


    Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung auch... Ankunft zu hause 22.00 Uhr bis auf weiteres.


    Über die Stränge schlagen... hm, ich denke, dies kommt bei fast jeden Jugendlichen irgendwann mal; man muss ja alles selbst probiert haben ;) - ein Freibrief ist Silvester dafür allerdings nicht.


    ...und ich hab in meiner Jugend gar nix gemacht - und bin auch nie erwischt worden... ;):lach:lach;)

  • Sie darf an den Wochenden und in den Ferien bis nach Mitternacht unterwegs sein, ich kontrolliere das auch nicht.
    Die Bedingungen für diese Freiheit sind ganz klar:
    1. Keine Probleme in der Schule.
    2. Kein Anruf von der Polizei.


    Find ich gut, mir fehlt aber was.


    3. Keine Schwangerschaft und keine bösen Krankheiten


    :lgh

  • Dem Großen mache ich da auch keine Vorschriften.


    Seinen Ausweis hat er dabei und das Geld wird hoffentlich reichen ;)



    Hallo!


    Nummer 2 muss sich regelmäßig melden, darf aber zu Freunden.


    Mein Nesthäkchen bleibt bei mir.


    Ich denke aber, zum Essen sind sie eh alle bei mir - nebst Freunden.




    Hanne³