Dem unterhaltszahlenden Elternteil steht die Hälfte des Kindergeldes gesetzlich zu. Hierbei ist es unerheblich, ob er sein Umgangsrecht in Anspruch nimmt oder nicht.
Verstehen muss man das nicht .
Nun es ist eine Zahlung an die Eltern. Da sind immer 2. Nur wenn einer sich am nicht am Unterhalt beteiligt gibts nix.
Aber mal ehrlich Kindergeld ist ja auch voll der fette Batzen.