Urteil : Sorgerecht für alle Väter

  • wortwechsel
    Hier geht es nicht um mich? Es geht darum, was für ein Mensch er ist und ob Kontakt dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Ich habe den Eindruck: IST ES NICHT!! Da greife ich auf meine Erfahrung zurück. Ich möchte mich selbst schützen, ich hasse den Kerl, ist klar. Aber ich handle nicht aus dem Grund. Ich handle, weil ich ihn für schädlich für meine Tochter halte. Ich bin kein Roboter, tut mir Leid.


    Ich hätte NICHTS gekriegt, wenn mein Ex das Sorgerecht und damit Aufenthaltsmitbestimmungsrecht gehabt hätte. Pech!!

    Ja, hier - in diesem Threat - geht es nicht um deine persönliche Situation. Sondern um ein Grundsatzurteil, das alle Väter betrifft!
    Darüber sollte hier diskutiert werden.


    Ich habe deinen eigenen Threat gelesen, in dem du deine momentane Situation schilderst. Tut mir ehrlich leid für dich, dass du solche Probleme hast! Ich kenne mich mit Ausländerrecht nicht aus und hoffe, deine Anwältin kann dir weiter helfen.


    Trotzdem ändern solche Situationen wie deine nichts an meiner grundsätzlichen Einstellung: gleiches Recht für Vater und Mutter - egal, ob verheiratet oder nicht.


    Das neue Elterngeld gab es noch nicht, als ich mich getrennt habe. Für das Kindergeld musste ich eine Meldebescheinigung vorlegen - das war alles. Ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht interessierte da niemanden.
    Wenn derjenige das Elterngeld bekommt, bei dem das Kind gemeldet ist, wozu braucht man dann eine Einverständniserklärung?
    Es sei denn, man wohnt zu diesem Zeitpunkt zusammen... :frag

    ich hoffe das der kv niemals nie auch nur in die nähe meines babys kommt vor gemeinsamen sorgerecht erschiese ich ihn lieber. meine kleine ist noch nicht mal da und darf papas scheiße ausbaden. scheiß auf rechte des vaters wie er es immer nennt da sind sie immer überväter und wissen genau bescheid aber das für seine schulden meine erstausstattung des babys draufgeht juckt ihn nicht er fährt munter seinen 5er bmw durch die gegend während ich mir nicht mal ein kinderbett leisen kann. gott ich könnte morden

    Auch hier wieder: das ist deine persönliche Situation.


    Mein Ex zahlt keinen Unterhalt für seine beiden Kinder, fährt aber gestern zum Abholtermin mit einem neuen Auto vor.
    Und nu? Soll ich die Jungs wieder ins Haus zerren, weil ich das für ungerecht halte?
    Nach der Trennung hat mein Ex sich nicht an Absprachen gehalten, die wir in finanziellen Dingen besprochen hatten. Dadurch bin ich in große Schwierigkeiten geraten.
    Und nu? Soll ich den Kindern ihren Vater vorenthalten, weil ich mit ihm nicht klar komme und er mich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat?
    Unsere Kinder können nichts für den ganzen Schlamassel! Sie haben eine Mutter und einen Vater und das Recht darauf, beide Elternteile in ihrem Leben zu belassen.


    Versucht doch einmal, euch von euren eigenen Betroffenheiten zu lösen (< unmöglich wahrscheinlich) und dieses Urteil im Gesamten zu betrachten.
    Es geht um Gerechtigkeit, um Gleichstellung im Grundsatz - nicht im Einzelnen...


    ww

  • das er mich in finanzielle schwierigkeiten gestürzt hatt ist zu verkraften. wir hatten kontakt und alles kein ding. aber das das jetzt auf kosten meines babys geht kann und will ich nicht akzeptieren das geht mir alles zu weit. ich bin immer noch der meinung es gibt elternteile auf die kinder ganz gut verzichten können.

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • ich bin immer noch der meinung es gibt elternteile auf die kinder ganz gut verzichten können.


    nein, denn sonst gäbe es das Kind gar nicht- es ist wichtig für die Selbstindentifikation, etwas Gutes an den Eltern zu finden...


    Ich denke, wenn Dein Frust etwas abgeklungen ist, dann wirst Du das auch so sehen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich bin immer noch der meinung es gibt elternteile auf die kinder ganz gut verzichten können.

    Das mag deine Meinung sein. Es steht dir aber nicht zu, dem Kind sein Recht auf den anderen Elternteil zu nehmen oder von deiner eigenen Meinung abhängig zu machen.


    ww

  • ich weiß das und ich weiß das du sicher recht hast. aber mir ist es momentan nicht möglich das irgendwie anders zu sehen. ich kann das alles nicht nachvollziehen wie man als vater so sein kann und mir tut es für mein baby leid. ich habe das bedürfnis es mal vor so einem menschen zu schützen ich will nicht das mein kind enttäuscht wird den was anderes bringt er eh nicht zustande

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • "Das neue Elterngeld gab es noch nicht, als ich mich getrennt habe. Für das Kindergeld musste ich eine Meldebescheinigung vorlegen - das war alles. Ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht interessierte da niemanden.
    Wenn derjenige das Elterngeld bekommt, bei dem das Kind gemeldet ist, wozu braucht man dann eine Einverständniserklärung?
    Es sei denn, man wohnt zu diesem Zeitpunkt zusammen... :frag "


    So war es aber nicht... Man muss sich einigen, sonst gibt es nichts. Ich habe ganz genau nachgefragt. Wirklich. Ich hatte ja totale Angst, dass ich das Geld nicht kriege, obwohl sie definitiv bei mir lebt und er kein Sorgerecht hat. Hat sich dann ja Gott sei Dank geklärt.




    Okay, ich habe mich wohl von meinen eigenen Erfahrungen zu sehr mitreißen lassen:
    Man darf wohl echt nicht pauschalisieren. Sorgerecht für beide ist richtig. Nur in meiner Situation halt nicht...


    Danke für die richtigen Denkanstöße :) Man lernt immer dazu :engel

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe

  • Bitte berichtigt mich wenn ich das falsch sehe, aber bei gemeinsamen sorgerecht brauch man doch meist nur bei großen und wichtigen dingen das einverständnis des anderen z.b. bei unterbringung in der Kita, Schulanmeldung und Krankenhausdingen, zu mal ich da sogar meine das im notfall auch nur mit dem einverständnis mutter gehandelt werden darf.


    wie bereits geschrieben, ich habe noch nie beide unterschriften benötigt! wenn sie mal gegen was ist, kann sie es ja ablehnen und dann wird meine unterschrift widerrufen. das ist kein thema!


    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Männer das Recht haben sollten, über ihre Kinder mitzubestimmen. Aaaaber...


    das "aaaaaber..." sollte bei einem grundrecht nicht gelten und tut es zum glück auch nicht! denn es gibt auch ein "aaaaber...." in dem automatischen sorgerrecht für die mutter, mit dem wir ae-väter zu kämpfen haben!


    Ich weiß es nicht, er hat es mir so erzählt.
    Ich glaube aber, er hat geklagt... Sein Anwalt hat es so hingekriegt:
    Sie hat ihm Geld geklaut, vom gemeinsamen Konto. Es wurde dann gerichtlich entschieden, dass sie das gemeinsame Sorgerecht verliert, wenn sie ihm das Geld nicht zurückzahlen kann. Ernsthaft! Und sie muss bei allem Kleinscheiß seine Erlaubnis haben, was aber sicher nichts mehr der Geldsache zu tun hat.


    Liebe Grüße


    da hebt wohl ein part den anderen in boshaftigkeit auf! :D


  • da hebt wohl ein part den anderen in boshaftigkeit auf! :D


    Ich glaube nicht, dass das eine mit dem anderen zu tun hat oO
    Ich glaube nicht, dass weil sie Geld von ihm geklaut hat, sie ab dem Zeitpunkt die Unterschrift von ihrem Ex selbst für so etwas "unwichtiges" wie eine Musikgruppe braucht. Und das braucht sie, hat er mir erzählt.
    Ob das normal ist oder warum es so ist, weiß ich nicht. Aber das eine wird, wie gesagt, mit dem anderen nichts zu tun haben...

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe


  • Ja. Es gibt also folgende Möglichkeiten um unehelichen Kindern einen Startzustand ohne Diskriminierung eines Elternteils zu ermögllichen:


    - Gemeinsames SR für die Eltern als Normalfall, Gerichtsentscheidung zur Abänderung
    - Kein SR für die Eltern. Gerichtsentscheidung über SR als Normalfall.


    Was anderes fällt mir nicht ein. Ich finde die erste Variante besser.


    Ich auch, aber der Gesetzgeber wird wohl eine Abart der 2. Variante bevorzugen, glaubt man dem heutigen FOCUS:
    http://www.focus.de/finanzen/n…he-kinder_aid_489631.html


    Immerhin: Die Kindesmutter ist demnach in der Beweispflicht, daß der Vater dem Kind schaden würde, falls sie gegen sein Sorgerecht ist. Wenn die Regelung so kommt, dürften fast alle sorgerechtswilligen Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Kindesmutter bekommen. Wäre der Vater in der Beweispflicht, daß sein Sorgerecht dem Kindeswohl nützt, würde fast kein Vater das Sorgerecht erhalten.

  • Da stoßen mir trotzdem so einige Sachen auf: Nur mal als erstes... Warum ist die Verweigerung des Sorgerechts möglich, wenn der Vater Alkoholprobleme hat? Meines Wissens nach wird doch auch Müttern mit Alkoholproblem nicht das Sorgerecht entzogen....


    Ach, ich könnt kotzen, wenn ich diese windiges und wackligen "Lösungsvorschläge" sehe.... dabei wäre es doch so einfach...

  • @ lavini


    Du hast natürlich recht, das ist alles wage, wackelig und vom europäischen Standard weit entfernt. Aber mehr als eine Antragslösung per Gericht ist einfach nicht drin, das muß man realistischerweise so sehen, schließlich mußte Deutschland erst einmal vor dem Menschengerichtshof verklagt werden, um überhaupt tätig zu werden. Das künftig die Mutter in der Beweispflicht sein soll, ist schon ein großer Erfolg, und die maximale Ausgestaltung der Minimallösung.

  • es geht nicht aus dem artikel hervor, welches solche gründe gegen das gs sein könnten. die von focus genannten können rein redaktionell sein...


    ich gehe mal davon aus, dass ein gericht im falle eines unehelichen paares nach antrag des vaters wohl für den vater stimmen wird, wenn das paar bisher in eheähnlicher beziehung lebte und der vater für das kind seit je her alltag war....

  • Ich find die Sache ganz schön schwierig, wenn ich an "meinen Fall" denke....


    Wie lange könnte "zügige Bearbeitung" denn dauern?


    Und gilt die Sache dann auch rückwirkend?

    "Was Du sagst, verweht im Wind. Nur was Du tust, schlägt Wurzeln."(Karl Heinrich Waggerl)


  • ich gehe mal davon aus, dass ein gericht im falle eines unehelichen paares nach antrag des vaters wohl für den vater stimmen wird, wenn das paar bisher in eheähnlicher beziehung lebte und der vater für das kind seit je her alltag war....


    Das stelle ich mir in der Praxis äußerst schwierig vor. Was ist wenn die Mutter mit Kind wegzieht oder den Umgang boykottiert? Ist es dann kindeswohlgefährdend oder kindeswohlfördernd die Mutter erst einmal auf Umgang zu verklagen?

  • in einem solchen fall dürfte es doch für den vater zukünftig nicht schwer sein, beides einzuklagen. ur und sr? er muss ja nur nachweisen, dass er mit der frau jahre zusammen war und das kind miterzogen hat. oder etwa nicht?

  • Und wenn er das nicht nachweisen kann, weil sie nie zusammen gelebt haben? Was dann? Wie würde dann entschieden werden?

  • aber warum sollte ein vater kein sorgerecht bekommen, nur weil er sehr kurz mit der mutter zusammen war oder es ein ons war? was sagt die beziehung der eltern zueinander über die vaterqualitäten aus?