Wann Unterhalt ??

  • Hallo,


    ich weiss es is vielleicht hier schon öfter mal aufgeschlagen ...aber ich ich finde nichts .....


    Wenn meine nochfrau mit einem neuen Mann zusammen zieht ... ist das ja eine eheähnliche Gemeinschaft ,,


    Komme ich dann weiterhin für den Unterhalt meiner Kinder auf?

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Natürlich must du weiterhin KU zahlen :nanana


    Was eventuell bald wegfallen könnte ist Ehegattenunterhalt sofern du da was zahlst. Das aber auch möglicherweise erst nach 2-3 Jahren...

  • Okay...


    aber ich habe das was im Kopf .. irgendwas fällt doch weg ...


    Nein ich zahle keinen Unterhalt an meine Frau ... ist doh seid dem 1.1. 09 so ... das man nicht zahlen muss wenn man nachweise kann, das man zu wenig verdient ..


    Ich zahle ja gerne den Unterhalt weiter ....

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Nein, da war nie etwas wegen Kids und Unterhalt.
    KU musst Du nicht mehr bezahlen wenn die Kids nicht von Dir sind.
    KU musst DU nicht bezahlen wenn der neue die Kids adoptiert.


    Trifft das nicht zu musst Du bezahlen so wie Du Leistungsfähig bist.
    I.R. nach der Düsseldorfer Tabelle. Dies ist eine Richtlinie kann aber auch abweichen von dieser.

  • hallo,



    ja sicher! es sind und bleiben deine kinder, auch wenn deine ex frau heiraten sollte.



    der umgangselternteil bezahlt unterhalt für die kinder bis zur vollendung der ersten ausbildung des kindes bzw. bis zur vollendung des 27.lebensjahres, whatever comes first!



    also, auch wenn deine frau noch 3mal heiraten sollte, geht´s um die kinder! wenn dein kind die schule beendet (z.b. mit 18) und danach eine lehre anfängt, besteht auch noch unterhaltsanspruch. wenn dein kind die lehre beendet hat (z.b. mit 22), dann ab diesem zeitpunkt nicht mehr. sollte dein kind allerdings studieren nach der schule und ein sog "langzeitstudent" werden, kann es u.u. sein, daß der unterhalt bis zur vollendung des 27.lebensjahres gezahlt werden muß.....



    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo Carmen ...


    es gibt kein UV da ich ja zahlen kann...


    Das JA hat mir auch gesagt.. selbst wenn ich arbeitslos werde und KU nicht bezahlen kann , zahlen die das weiter...ohne das ich es zurück zahlen muss, solange ich nachweise das ich mich um einen Job bemühe ....



    Ist das auch so richtig ?


    Ich meine ... ich will nicht arbeitslos werden, weil davon habe ich nichts ... es geht mir A mit Arbeit gut und B geht es mir immer um das Wohl der Kinder und das die Frau genug Geld hat um unsere Kinder zu versorgen .....

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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  • Warum fragst Du dann wenn du das sowieso zahlen möchtest/musst?


    Fakt. Du musst zahlen wenn meine Kriterien nicht auf dich zutreffen.

  • Ich meine ... ich will nicht arbeitslos werden, weil davon habe ich nichts ... es geht mir A mit Arbeit gut und B geht es mir immer um das Wohl der Kinder und das die Frau genug Geld hat um unsere Kinder zu versorgen .....


    Dann ist doch alles prima und es geht bei Euch finanziell so weiter wie vorher, trotzdem Deine Ex mit einem neuen Mann zusammenzieht.
    Warum sollte er dann plötzlich unterhaltspflichtig für Deine Kinder werden? ;)

  • Wenn meine nochfrau mit einem neuen Mann zusammen zieht ... ist das ja eine eheähnliche Gemeinschaft ,,



    JEIN !


    Komme ich dann weiterhin für den Unterhalt meiner Kinder auf?


    JA!!! ..wer sonst wenn nicht du!!




    aber ich habe das was im Kopf .. irgendwas fällt doch weg ...


    Nein, nichts fällt weg..erst recht nicht der Kindesunterhalt..der fällt nie weg, auch nicht wenn sie heiraten sollte, einen Hund hält, weitere Kinder bekommt, oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung oder sonst was eingeht..



    Nein ich zahle keinen Unterhalt an meine Frau ... ist doh seid dem 1.1. 09 so ... das man nicht zahlen muss wenn man nachweise kann, das man zu wenig verdient ..


    Das war schon immer so...


    Aber es besteht, besonders bei KU eine gesteigerte Erwerbspflicht, da sollte man dann zusehen genug zu verdienen um min. den KU zu bedienen.



    Ich zahle ja gerne den Unterhalt weiter ....


    ABER???

  • Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt bis zu sechs Jahre gezahlt und bis zum 12. Lebensjahr für die Kinder. Er liegt unter dem Mindestsatz des Unterhalts. Wie der name sagt, ist es ein Vorschuss auf Deine Zahlungen. Nur wenn Du nicht leistungsfähig bist nach Prüfung, wird Dir die Rückzahlung erlassen.


    UVG wird aber nicht geleistet, wenn die erziehende Person mit einer anderen erwachsenen Person in einer (neuen) Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Letzteres ist eine Interpretationssache, der Rahmen wird aber immer enger gesetzt, sprich: Weniger häufig gezahlt...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @ JensB es gibt kein Aber ....


    Volleybap... danke .. das war es doch ..... super dann hat sich das auch geklärt ..... vielen lieben Dank :D

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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  • Das JA hat mir auch gesagt.. selbst wenn ich arbeitslos werde und KU nicht bezahlen kann , zahlen die das weiter...ohne das ich es zurück zahlen muss, solange ich nachweise das ich mich um einen Job bemühe ....


    Falsche Aussage!
    Arbeitslosigkeit wird in den ersten 6 Monaten als vorrübergehendes Ereignis gewertet, somit ist in den ersten 6 monaten einer Arbeitslosigkeit unverändert der KU zu leisten, danach wird/kann geschaut werden, wie hoch das ALG1 ist u ob davon noch entsprechend KU geleistet werden kann, der SB sinkt bei der Berechnung auch.
    Wenn dabei DANN eine Leistungsunfähigkeit herauskommt, springt das JA in Form von UVG ein.
    Bei unverschuldeter Nichtleistungsfähigkeit laufen dann auch keine Schulden auf, allerdings MUß ein bestehender Titel abgeändert werden, ansonsten laufen sehr wohl Schulden auf..


    Ist die Arbeitslosigkeit verschuldet, oder die Leistungsunfähigkeit mutwillig verschuldet worden, läuft der UVG auch als Schuld auf..


    Es muß also, sofenr nichts dagegen spricht, ein neuer Job her, Bemühungen nachgewiesen werden.

  • Wenn 2 zusammenziehen geht man erst i.R. nach 2 Jahren von einer gefestigten Beziehung aus.
    Es gibt keine Regelung wann es gefestigt ist und kein BU oder ähnliches mehr gezahlt werden muss. Dies nur als ergänzung.


  • UVG wird aber nicht geleistet, wenn die erziehende Person mit einer anderen erwachsenen Person in einer (neuen) Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Letzteres ist eine Interpretationssache, der Rahmen wird aber immer enger gesetzt, sprich: Weniger häufig gezahlt...


    hallo,


    ich bekomme uvg und lebe mit meinem neuen lebensgefährten in einer sog "eheähnlichen gemeinschaft". habe mich extra erkundigt und es ist de facto so, daß der uvg erst dann wegfällt, wenn ich heiraten sollte. ich habe noch nie von einer "interpretationssache bei eheähnlicher gemeinschaft" gehört. das wäre dann ja unlauterer wettbewerb und auf gutdünken des sachbearbeiters und nicht einheitlich.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Bin ich durch Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG unter den Grenzwert der Leistungsfähigkeit gerutscht - also die rund 900 Euronen -, dann kann die Unterhaltsforderung nicht (oder nur teilweise...) durchgesetzt werden. Bin ich aber noch im "grünen Bereich" nach der vollen Unterhaltsleistung, dann gilt das von JensB angesprochene halbe Jahr. Ich als Zahlender muss dann mit weniger auskommen, nicht die Kinder. Hier ist allerdings recht viel Bewegung in den Verfahren, da es eine klassische Einzelfallentscheidung ist.


    Ja, Casha, Du hast Recht mit Deinen Befürchtungen: Es ist bei der eheähnlichen Gemeinschaft oft eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Setzt der "eheähnliche Gemeinschaft" an, kommst Du aus der Sache in der Praxis kaum noch raus. Es sei denn, Du hast Dich im Augenblick der Verhandlung vor Gericht bereits wieder von dem Partner getrennt ... Ansonsten lautet der Klassiker: "Was wollen Sie denn? Es hält doch jetzt schon XY Zeit ..."


    Übernimmt der Partner zB Kinderbetreuung (holt das Kind vom Kiga, macht Hausaufgaben, wechselt Windeln usw., wird es bei einem scharfen Sachbearbeiter sehr schwer. Manche machen aber diesen Topf nicht auf, sehr bewusst...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bin ich durch Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG unter den Grenzwert der Leistungsfähigkeit gerutscht - also die rund 900 Euronen -, dann kann die Unterhaltsforderung nicht (oder nur teilweise...) durchgesetzt werden. Bin ich aber noch im "grünen Bereich" nach der vollen Unterhaltsleistung, dann gilt das von JensB angesprochene halbe Jahr.


    Ne, das gilt i.d.R. immer...eine Abänderung wird schwierig vorher werden ..
    Und der SB senkt sich auf 770 €