Schönen guten Abend!
Als Ratsuchende trete ich hier heute mal in Erscheinung und hoffe auf hilfreiche Information und Unterstützung.
Ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter und lebe mit ihr im Ruhrgebiet.
Der Vater besucht sie unregelmäßig und sie bezieht Unterhaltsvorschuß durch das Jugendamt, da die selbständige Tätigkeit des KV ihren Unterhalt nicht trägt, jedenfalls nicht verläßlich und regelmäßig.
Diese "Selbständigkeit" will dieser nun auch bald an den Nagel hängen...bzw, laut eigener Aussage,den Gewerbeschein behalten, aber Miete und Krankenversicherung etc. von der ARGE zahlen lassen und lieber schwarz arbeiten (und sein Glück als "Metall-Künstler" versuchen)...also...alles irgendwie nix festes und bloß kein normaler Job, für den KV.
Anyway, seine Sache.
Ich beziehe zur Zeit Hartz 4, habe aber die Möglichkeit, mich nun für eine gute Stelle in einem Senioren-Projekt in Süd-Deutschland zu bewerben, was ich natürlich tun werde!
Wenn ich die Stelle bekommen kann, werden wir natürlich auch dort runter ziehen, logisch.
Als ich das nun dem KV erzählte meinte dieser, dagegen könnte er rechtlich vorgehen, weil ich es ihm dadurch unmöglich machen würde, seine Tochter zu sehen.
Das war mir das Allerneueste und scheint mir doch ein starkes Stück zu sein.
Ist das denn wirklich so?
Gruß
Dita