KV will Umzug verhindern.

  • Schönen guten Abend!
    Als Ratsuchende trete ich hier heute mal in Erscheinung und hoffe auf hilfreiche Information und Unterstützung.
    Ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter und lebe mit ihr im Ruhrgebiet.
    Der Vater besucht sie unregelmäßig und sie bezieht Unterhaltsvorschuß durch das Jugendamt, da die selbständige Tätigkeit des KV ihren Unterhalt nicht trägt, jedenfalls nicht verläßlich und regelmäßig.
    Diese "Selbständigkeit" will dieser nun auch bald an den Nagel hängen...bzw, laut eigener Aussage,den Gewerbeschein behalten, aber Miete und Krankenversicherung etc. von der ARGE zahlen lassen und lieber schwarz arbeiten (und sein Glück als "Metall-Künstler" versuchen)...also...alles irgendwie nix festes und bloß kein normaler Job, für den KV.
    Anyway, seine Sache.


    Ich beziehe zur Zeit Hartz 4, habe aber die Möglichkeit, mich nun für eine gute Stelle in einem Senioren-Projekt in Süd-Deutschland zu bewerben, was ich natürlich tun werde!
    Wenn ich die Stelle bekommen kann, werden wir natürlich auch dort runter ziehen, logisch.
    Als ich das nun dem KV erzählte meinte dieser, dagegen könnte er rechtlich vorgehen, weil ich es ihm dadurch unmöglich machen würde, seine Tochter zu sehen.


    Das war mir das Allerneueste und scheint mir doch ein starkes Stück zu sein.
    Ist das denn wirklich so?


    Gruß
    Dita

  • Hallo!


    Wenn ihr beide das ABR habt, sieht es schlecht aus und er muss mit Einverstanden sein, denn es gilt eine Sogenannte 350 KM entfernung.
    Ich wollte auch von Krefeld nach Stuttgart und selbst mein Anwalt hat gesagt, ohne die Unterschrift des KV keine Chance. Obwohl ich dann Arbeit hätte und sogar Unterhalt an meinen Nochmann zahle müsse!!

  • Danke für die raschen Antworten!
    Das ABR habe nur ich, ebenso, wie das Sorgerecht, da wir niemals verheiratet waren. Es gibt auch keine Vereinbarung über gemeinsames Sorgerecht.
    Das ich mich an den Kosten für seine Besuche beteiligen müßte finde ich zwar ungerecht, gerade, wenn er nur in die eigene Tasche arbeitet, wäre aber machbar.
    Es gibt übrigens bisher auch keine Vereinbarungen über Besuchstage oder einen geregelten Umgang...wie oft dürfte ich mich denn wohl auf solche mitfinanzierten Besuche des KV "freuen" ?
    Gibt es da Regelungen?
    Gruß
    Dita


  • Es gibt diese Faustregel, alle 2 Wochenende im Monat, aber da wärst Du beim JA oder beim RA besser beraten. Hättest Du dann auch überhaupt die Finanziellen Mitteln dazu ?

  • Das mit den finanziellen Mitteln ist natürlich eine berechtigte Frage, da ich ja mein eventuelles, zukünftiges Einkommen noch gar nicht abschätzen kann...oder die Kosten für die Tagesbetreuung der Kleinen.
    Es ist ja auch keine Ganztagesstelle, sondern 30 Stunden die Woche, damit noch Zeit für die Lütte bleibt...also, reich werden wir dabei nicht aber ich finde, das wenigstens ein Elternteil richtig arbeiten sollte um der Kleinen in Zukunft mehr Möglichkeiten bieten zu können.
    Und ich würde die Chance einfach gerne nutzen wollen.

  • Hallo Dita,


    da du das alleinige Sorgerecht und somit auch das ABR hast kannst du auch umziehen. Wie das Besuchsrecht und die Kosten dafür geregelt werden :frag das wird dann wohl vom Gericht geklärt werden.
    Positiver Punkt für dich. Du ziehst um wegen einer Arbeitsstelle, dein Ex zahlt keinen Unterhalt.


    Moralisch gesehen hat deine Tochter ein Anrecht auf Kontakt zu ihrem Vater... :kopf andererseits musst du auch sehen das Geld reinkommt....


    Wie alt ist denn das Kind?


    LG

  • Wenn du weit weg ziehst, wird es bei den Rahmenbedingungen im Ergebnis so sein, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind aller Voraussicht nach weitgehend zum Erliegen kommen wird. Das zeigen die Statistiken zu Kontakten bei fehlendem Sorgerecht des Vaters in Verbindung mit den erheblichen finanziellen und organisatorischen Hürden bei einer großen Distanz und einer (hier durchblickenden) negativen Einstellung, die du den Besuchen des Vaters entgegenbringst ("freuen").


    Das ist bedauerlich für das Kind. Das Kind hat ein Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen. Dies muss von beiden Elternteilen auch gefördert werden.


    Juristisch wird er, wenn er das Kind bisher nicht häufig und viel gesehen und versorgt hat, vermutlich wenig dagegen ausrichten können, wenn du wegziehst.

  • Ich finde es auch nicht in Ordnung wenn der Vater nicht mehr die Möglichkeit hat sein Kind zu sehen, allerdings muss man auch in der heutigen Zeit sehen wie man sein Kind satt bekommt.
    Hab mal nachgelesen, das Kind müsste etwa 1,5 Jahre alt sein (richtig?). Der Vater zahlt weder BU noch KU...


    Die Mutter hat einen Job in Aussicht und käme damit raus aus H4. - Ich würde an ihrer Stelle, glaube ich, auch umziehen...

  • Wenn Ihr Euch nicht gütlich einigt (er erklärt sein Einverständnis), würde vor Gericht eine Abwägung der Dinge stattfinden. Wenn Du den Job hast und nachweisen kannst, keinen in der Nähe gefunden zu haben, bist Du bei den beschriebeben Gegebenheiten "im grünen Bereich". Eventuell kann Dir eine Kostenauferlegung ins Haus stehen. Ein guter Anwalt wird da jedoch argumentieren, dass der Kindsvater erst einmal sich erhöht um Arbeit mühen müsste, um Kindsunterhalt zu zahlen und genug zu verdienen, um den Besuch finanzieren zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen!
    Ja, die Kleine ist fast1,5 Jahre alt.
    Bisher stand dem KV hier auch jederzeit die Tür offen und ich habe den Umgang gefördert, soweit es mir möglich war. Natürlich möchte ich der Kleinen eine gute Beziehung zum KV ermöglichen.
    Bei mir entsteht allerdings vermehrt der Eindruck, das er immer zu ihr (uns) kommt, wenn er knapp bei Kasse ist...um dann ein paar Tage mit der Kleinen (bei uns daheim) zu verbringen.
    Auch erzählt er mir selbst, das er einige Jobs abgelehnt hat, die ihm aus irgendwelchen Gründen nicht gefallen haben.
    Das alles zeigt mir, das er auch leider in Zukunft kein verläßlicher Posten sein wird, was den KU angeht.
    Schwarzgeld wird ja nun einmal nicht angegeben und kann somit nicht berechnet werden, nicht wahr.
    Der KV kauft sich z. B. Plasmaschweißgeräte und einen Kompressor...hat aber offiziell gar kein Geld.
    Bisher war ich stets der Meinung, wenn der KV Geld und Zeit hätte, würde er beides auch gerne mit der Kleinen teilen...der Überzeugung bin ich nun nicht mehr.
    Deswegen stehe ich den Besuchen nicht mehr so Positiv gegenüber wie bisher.


    Als er mir rechtliche Schritte bezüglich meiner beruflichen Pläne androhte, sagte ich ihm, das wir uns dieses Gespräch sparen könnten, wenn er bereit sei, sich einen Job zu suchen, der die Kleine mittragen würde.
    Die Antwort war ein verächtliches "PFFFF"...


    Ich sehe es darum so, das ich die Weichen wie geplant stellen muß, wenn ich eine Zusage bekomme.
    Das wird sicher auch kein Zuckerschlecken...hier aus dem gewohnten Umfeld wegzuziehen und es ist schade um Familie, Freunde und den tollen Kitaplatz, den die Kleine mit 3 Jahren hier besuchen könnte...aber wer soll den denn auch bezahlen, wenn es hier so weitergeht wie bisher?


    Außerdem könnte der KV die Kleine jederzeit besuchen, wenn er sich das finanziell erlauben kann.


    Gruß
    Dita

  • Dita,


    nimm vorsorglich mal Kontakt zum JA auf und frage die um Rat. Die werden Dir im Normalfall dasselbe sagen wie wir hier. ABER: Käme es zur rechtlichen Auseinandersetzung, wird genau der Sachbearbeiter vom Gericht gehört, der mit Dir jetzt gesprochen hat. Wenn der dann sagt : "Frau Dita war hier. Sie hat sich große Sorgen um das Wohl ihres Kindes gemacht. Will den Kontakt zum Vater aufrecht erhalten. Wir haben alles abgewägt. Sie hat alles probiert. Es gibt keinen anderen, vertretbaren Weg", dann hast Du richtig gute Chancen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen!
    Ja, die Kleine ist fast1,5 Jahre alt.
    Bisher stand dem KV hier auch jederzeit die Tür offen und ich habe den Umgang gefördert, soweit es mir möglich war. Natürlich möchte ich der Kleinen eine gute Beziehung zum KV ermöglichen.
    Bei mir entsteht allerdings vermehrt der Eindruck, das er immer zu ihr (uns) kommt, wenn er knapp bei Kasse ist...um dann ein paar Tage mit der Kleinen (bei uns daheim) zu verbringen.
    Dita

    [b]


    Bitte? das lässt du zu? kein Wunder das er dich nicht wegziehen lassen will



    Auch erzählt er mir selbst, das er einige Jobs abgelehnt hat, die ihm aus irgendwelchen Gründen nicht gefallen haben.
    Das alles zeigt mir, das er auch leider in Zukunft kein verläßlicher Posten sein wird, was den KU angeht.
    Schwarzgeld wird ja nun einmal nicht angegeben und kann somit nicht berechnet werden, nicht wahr.
    Der KV kauft sich z. B. Plasmaschweißgeräte und einen Kompressor...hat aber offiziell gar kein Geld.
    Dita

    [b]


    Wenn er diese Geräte für seinen Job braucht kann er genug Geld verdienen.... Schweißer werden gesucht...



    Als er mir rechtliche Schritte bezüglich meiner beruflichen Pläne androhte, sagte ich ihm, das wir uns dieses Gespräch sparen könnten, wenn er bereit sei, sich einen Job zu suchen, der die Kleine mittragen würde.
    Die Antwort war ein verächtliches "PFFFF"...
    Dita

    [b]


    Daran sieht man doch eindeutig das er keinen Bock hat dich zu unterstützen...
    Wenn du einen Job bekommen kannst dann greif zu.