Häusliche Gewalt und Umgangsrecht

  • danke für den ball..hab ich kein problem mit..wenn ich richtig gelesen habe schreibst du das die ts jetzt auch nicht auf die idee kommen soll dem kv gewalt gegen das kind zu unterstellen...dass sie von anfang an dem kv den umgang entziehen wolle..kennst du die ts persönlich? also ich nicht..


    und deine geschichte kenn ich auch nicht...mich nervt nur manchmal der ton in manchen threads...oft liest jeder nur was er lesen will und dann stürzen sich alle auf den /die ts...wo sollen sich die user denn sonst mal :kotz und ihre sorgen los werden, wenn nicht hier? und wir wissen doch alle dass nichts so heiß gegessen wird wie`s gekocht wird...also frage - und damit geht der ball zurück - warum steigern sich viele hier immer so rein????

  • jens, natürlich sollst du sie weder belügen noch ihr vorschlagen den umgang auszusetzen...es ging nur um den satz dass man dann ihre bindungsfähigkeiten anzweifelt...also etwas gegen sie verwendet...was sie ganz sicher nicht möchte und wovor sie eventuell auch angst hat.....

  • Die Frankfurter Thesen des VAMV sind kein Gesetzestext und kein allgemein akzeptierter Handlungleitfaden sondern stellen den Kommentar eines Verbandes zur Neuregelung des Familienrechtlichen Verfahrens dar.


    Der VAMV wurde für diese seine Sichtweise auch deutlich kritisiert. Die Auffassung des VAMV bedeutet nämlich beispielsweise, dass allein das (auch falsche) Vorbringen von Gewaltvorwürfen auf Elternebene zu einem 3 monatigen Umgangsausschluss führen soll. Würde das, was der VAMV fordert als Leitlinie in die Praxis umgesetzt, dann würde es einem ohnehin schon weit verbreiteten Missbrauch von falschen Vorwürfen als Instrument in Sorgerechtsverfahren weiter Vorschub leisten. Die Thesen des VAMV stellen deshalb zu Recht keine allgemein akzeptierte Handlungsleitlinie dar.

  • Hallo Chatterley8!






    Also, im Grunde genommen ist es, wie meine Vorschreiber schon sagten: Der Vater hat Recht auf Umgang!


    Egal, was zwischen Euch war, er ist der Vater eures Kindes und ihm sollen halte Rechten, wie auch Pflichten ermöglicht werden. Ich nehme an, dass du sicher auch möchtest, dass er Unterhalt zahlt.


    Klar, es wird sehr hart für dich werden, wenn du weißt, euer Kind ist gerade bei ihm und du hast sicherlich auch Angst und Befürchtungen, dass er eurem Kind etwas antut. Aber... Über ungelegte Eier redet man nicht und wenn das wirklich so sein sollte, dann kannst/musst du immer noch handeln!


    Wenn dies der Fall sein sollte, kannst du dennoch sagen: Ich habe unserem Kind ermöglicht Kontakt zum Vater zu haben. Beim Umgangsrecht musst du als Mutter alles mögliche tun, damit der KV euer Kind sieht. So kann dir rein gar nichts gegen dich verwendet werden, FALLS es mal zu einer Gerichtsverhandlung diesbezüglich kommt. Aber das liegt wohl noch alles weit in der Zukunft.




    Zur jetzigen Situation kann ich dir raten, dass du nicht gegen einen Umgang sein solltest und halt alles versucht, dass er euer Kind sieht. Wie dies möglich ist, weil du ja sagst er fremdelt (schwierige Zeit - ich erinnere mich daran noch), da kann dir sicher das Jugendamt unterstützend zur Seite stehen! Setz dich bitte mit denen in Kontakt und berede alles mit ihnen... ebenso deine Bedenken.


    Ich bin mir durchaus sicher, dass man immer individuell schauen kann, dass es allen Seiten passt und auch für jeden Einzelnen ein Umgangsrecht angenehm gestaltet wird.






    Ich drück dich mal aus der Ferne und schicke dir eine große Portion an Stärke zu!!!


    Deine Ängste sind durchaus verständlich!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Monkey ()

  • Klar, es wird sehr hart für dich werden, wenn du weißt, euer Kind ist gerade bei ihm und du hast sicherlich auch Angst und Befürchtungen, dass er eurem Kind etwas antut. Aber... Über ungelegte Eier redet man nicht und wenn das wirklich so sein sollte, dann kannst/musst du immer noch handeln!


    Klären wir doch mal, auf was sich eigentlich "häusliche Gewalt" bezieht.
    eigentlich doch meist zu fast 100% bezieht sdich das auch Gewalt zwischen den PArtner, egal mal von wem sie ausgeht.. es ist oftmals, sicher nicht immer, ein Thema der problematischen Paarbeziehung, oder sonstiger Ursache u meist bezieht sich diese Gewalt doch überweigend nur auf den Partner, meist rein gar nicht auf das oder die gemeinsamen Kinder.
    U ich meine wie es vermutlich meistens ist, sicher gibt es auch Fälle wo es völlig anders gelagert ist.


    Hier scheint es wie oben beschrieben gelagert zu sein.


    Die Gewalt ging gegen sie, ob nun über Jahre, Monate, Woche, oder einmalig geht daraus nicht hervor. Warum ist auch egal erstmal, da Gewalt eh ein No go ist (sofern es nicht wirkliche Gründe dafür gab, jaja, die soll es geben, wenn hier, nur ein BEISPIEL, die Mutter Gewalt am Kind ausgeübt hätte, sorry, aber dann wäre es mir auch Latte, dann würd es in dem Moment mit Sicherheit eine Reaktion geben, die nicht zärtlich wäre, um das Kind zu befreien u auch solche Ereignisse hat es schon gegeben, das ein Elternteil aus so einer Situation heraus mit dem GewaltschutzGesetz verweisen wurde u sich hinterher rausstellte wie u was wirklich vorgefallen war..)
    Nirgends aber steht das Gewalt gegenüber dem Kind ausgeübt wurde.


    Meist ist das auch nicht gegeben, meist richtet sich auch die Gewalt gegenüber dem anderen Partner, u Kids sind da meist aussen vor.


    Was also soll da geschützt werden, die Sache nach dem Gewaltschutz kann u darf sich da nicht auf ds Kind ausweiten.
    Auch da muß eben die Kirche im Dorf bleiben.


    Und keiner weiß hier wirklich was eigentlich Sache ist, was da war..


    Die Frage aber war eindeutig, die Antworten auch.


    wo also sind da ungelegte Eier, denn die würden demnach ja dann irgendwann bald mal gelegt werden?!
    Impliziert immer, das der Weg klar ist, es gab Gewalt zwischen den Eltern, also ist automatisch zu erwarten das (sofern es hier nur wirklich einen gab) das vom Täter dann später eben Gewalt am Kind ausgeübt wird.


    Komischerweise wird das mit einer Regelmäßigkeit so vorausgesett.. u auch da muß man sich fragen warum wird das eigentlich immer regelmäßig vorausgesetzt?
    Wie einiges ander oftmals leider auch.
    Somit scheint ja für viele die Welt sowas von grausam zu sein..schon erschreckend merkwürdig.


    Nur die Kirche lässt man erstmal nicht im Dorf, denn da passt sie scheinbar für einige nicht hin.


    Deine Ängste sind durchaus verständlich!!!


    Daher auch die Frage, welche Ängste?


    Wenn sie Ängste hegt, das der Expartner wieder Gewalt an ihr verübt, kann das berechtigt sein, nachvollziehbar sein..muß es aber wiederum auch nicht..
    Es kann eine einmalige Sache gewesen sein, es kann sich mit der Trennung erledigt haben, vieles kann, sicher kann die Gefahr von Gewalt auch nicht gebannt sein.
    Keiner kennt da die Sachlage .. aber pauschal ist bei einigen immer klar, Er hat es getahn u er tut es wieder u wieder u erst recht dann auch am Kind..


    Ich sag daher, man sollte erstmal die Kirche im Dorf lassen.
    Die Frage war eindeutig, die beschriebene Situation war kurz u klar dargestellt, auf dessen Grundlage es eine kurze u klare Aussage gab.


    Und dann gehts los, da ist die Rede vom gefährdeten Kindeswohl, Umgangsverbot usw. ...
    Nur nach dem was beschrieben wurde, gibt es da erstmal keine Grundlage für..ganz im Gegenteil...

  • Hi Jens!!!




    Da hast du mein Thread falsch verstanden.


    Ich habe davon gesprochen, dass sie eventuell Angst hat, dass das Kind auch Gewalt beim Vater erfährt. Ich habe nirgends geschrieben, dass das Kind auch Gewalt erfahren hat. Ich hab schon verstanden, dass während der Partnerschaft die Gewalt gegen sie war.


    Demnach: ungelegte Eier!




    Nur denke ich, dass wenn man geschlagen wurde in der Partnerschaft (ob Mann oder Frau) durchaus die Angst besteht, dass es sich auch gegen die Kinder richtet.




    Wenn ich mir deinen Beitrag so durchlese, Jens, habe ich das Gefühl, dass du meinen völlig missverstanden hast!


    Ich habe nirgendswo erwähnt, dass das KIndeswohl gefährdet ist.


    Und ich bin durchaus der Meinung, dass sie den Umgang, egal wie, ermöglichen muss!




    Alles andere, was ich schrieb, sind durchaus Dinge, die passieren KÖNNEN. Und da ist dann halt Handlungsbedarf.




    Das einzige, was ich mit meinem Thread erreichen wollte, ist die TS ernst nehmen mit all ihren Ängsten und Befürchtungen! Und ihr diese vielleicht etwas nehmen und Mut machen.



    EDIT: Achso... Ich hab mich an ihren Beiträgen gerichtet. Das was sie geschrieben hat. Darauf habe ich geantwortet ohne irgendwelche Interpretation rein zu bringen, ob die Schläge nun einmalig waren oder nicht. Das steht mir nicht zu und ist auch nicht gerechtfertigt.


    Fakt ist doch, dass sie darunter leidet (und wohl immer noch Angst davor hat), sonst dürfe er sich ihr doch sicher nähern.

    Einmal editiert, zuletzt von Monkey ()

  • Ich habe davon gesprochen, dass sie eventuell Angst hat, dass das Kind auch Gewalt beim Vater erfährt.


    Das hab ich so auch bei dir verstanden..
    Jetzt hat eher deine Antwort dafür herhalten müssen, was ich allgemein zu dem Thema sagen wollte..das war also auf den ganzen Thread u auf das Thema ansich bezogen, nicht auf deine Antwort im speziellen!!!!


    Hab deine Antwort schon verstanden, u wollte auch nicht damit sagen das du gesagt hast das das Kindeswohl gefährdet ist usw. .. meine Antwort war allgemeiner Natur zum Thread, nicht direkt an dich gerichtet oder auf deine Antwort ;)


    Die Gewalt ging nahc ihrer Schilderung gegen sie, was aber eben auch nicht heißt, das diese Gewalt nun sich dann gegen das Kind richten wird, meistens ist das dann eben nicht der Fall.
    U da hier vorher auch es nicht der Fall war, steht das Kind auch nicht unter dem Schutz des Gewaltschutzgesetz u einem Umgang steht auch nichts im Weg.
    Nur leider wird das von einigen immer anders gedeutet u damit warst du jetzt nicht gemeint.
    Wenn es so rüber kam, dann Sorry, das sollte die Antwort nicht aussagen!

  • Fakt ist doch, dass sie darunter leidet (und wohl immer noch Angst davor hat), sonst dürfe er sich ihr doch sicher nähern.


    Kleiner Einwand!


    Auch wenn sie jetzt keine Angst mehr hätte vor ihm, dürfte er sich nicht nähern, denn es ist ja ein Beschluss ergangen, der verlängert wurde. Widersetzt er sich dem u man zeigt das an, sieht es übel für ihn aus.


    Das sie Angst hat u darunter leidet ist offensichtlich u auch nachvollziehbar, auch wenn keiner weiß was dort war.
    Allerdings sagt das auch nicht gleich wiederum alles über ihn aus..u noch weniger etwas über die Vater Kind Beziehung/Situation ...


    Und auch da gabs bisher nichts zu hören, das da in irgendeiner Art Gefahr bestünde..
    Die Gewalt gegenüber ihr, sollte man u kann u darf man da nicht als Grund sehen, das eine hat da eben nicht gleich was mit dem anderen zu tun.

  • Hallo,


    mach dir nicht so viele Sorgen. Das Gericht wird eine passende Entscheidung treffen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu Gunsten eines um sich schlagenden Vaters ausfällt, auch wenn das Kind nichts damit zu tun hat, zumal es noch so klein ist.
    Das du darüber nicht erfreut bist, dass er Umgang haben möchte, ist ja wohl mehr als verständlich. Ich rate dir einmal dich an Pro Familia zu wenden. Dort gibt es sicherlich auch Hilfe und Rat. :daumen


    Liebe Grüße
    ÜW

  • Hallo


    Bei meiner Freundin ist es eine ähnliche Situation.Der Mann hat sie geschlagen (auch vor den Kinder) und noch viele schlimme Dinge meiner Freundin angetan.Als das Gewaltschutzgesetzt durch war,hatte er erstmal Betreuten Umgang (nach 4 Wochen hat sich das alles erledigt) Die kleine ist 2 3/4 die Eltern haben sich im Juli getrennt...Da er dem Kind (die große ist nicht von ihm)
    nix getan hat darf er sie auch weiterhin sehen...


    Da er sich meiner Freundiin nicht nähern darf,holt seine Mutter die kleine ab und bringt sie wieder heim... Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist,hat er Umgangsrecht...


    Lg Janina

    [Blockierte Grafik: http://b3.lilypie.com/eRHcp1/.png]




    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • Nochmal Hi Jens! :winken:



    Okay, dann habe ich dich missverstanden. :lach Ich hab eindeutig zu wenig Kaffee intus.



    Ich gebe dir damit recht, dass man nicht weiß, was in der Beziehung vorgefallen ist. Aber ich denke, hauen/schlagen ist einfach nicht drin und darf nicht passieren. Dennoch bin ich auch der Ansicht, dass der Herr sicher auch gute Seiten an sich hat und ihn auf seine Gewalttaten zu beschränken ist sicherlich auch nicht fair.



    Dennoch denke ich, dass die Angst, dass es sich aufs Kind überträgt durchaus bestehen kann... Wenn es auch nur der seltenste Fall ist.


    Bin auch der Meinung, dass er sich hüten wird, die Hand gegen das Kind zu erheben. Sie scheint eine sehr taffe Frau zu sein und weiß, was in solchen Fällen zu tun ist.


    Und wenn er schon den Umgang einklagt (war doch so, oder?), dann zeigt er deutliches Interesse am Kind. Das sollte gefördert und der Umgang ermöglicht werden! Keine Frage. :lach Im allgemeinen sollte man den Umgang immer fördern!!! :lach



    Wir können ja mal im Forum eine Umfrage starten. Ich bin mir zu 100% sicher, dass es hier User sind, die ohne (leiblichen) Vater aufgewachsen sind und der Meinung sind, dass diese Tatsache doch an einen (als inneres Kind) knabbert!



    Demnach finde ich auch, dass die TS lernen muss ihre Erfahrungen vom Kind zu trennen. Ich hab meiner Mutter vorgeworfen dass sie verdammt nochmal ihr Schicksal nicht zu meinen machen soll! Ich denke, dass die TS das ebenso wenig will.



    Aber hier ist halt auch die Zusammenarbeit mit dem JA gefragt! Die haben sicher Mittel und Wege, wie man den Umgang ermöglichen kann. Bei so einem kleinen Drops ist das eh nicht oft (erstmal) und Kind und KV werden langsam und behutsam herangeführt.



    Aber wenn sie den Umgang unterbinden will... Egal auf welchem Wege... Dann kann sich das vor Gericht (oder sonstwo) nur negativ auswirken. Oder wenn allein die Kritik in ein paar Jahren vom Kind selbst kommt... Was für eine Mutter durchaus weitaus schlimmer ist!

  • Trotzallem sollte man Chatterley aber zu gestehen das Sie im Moment noch nicht souverän und abgeklärt mit der Sache umgehen kann! Das ist auch ein Entwicklungsprozess, sie hatt zb. nicht geschrieben ob dieser Vorfall schon lange zurückliegt oder erst vor kurzem passiert ist!


    Und ich find es nicht verwerflich wenn sie hier erstmal völlig verunsichert nachfragt.


    Chatterley hol Dir umgehend Hilfe bei Deinem zuständigen Jugendamt, ich denke das es möglich sein wird das der KV Euer Kind in Deinem und im Beisein eines Jugendamtmitarbeiters sehen darf.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Nein, Elin... das hat auch niemand gesagt... Es ist sehr verständlich, dass sie sich so ans Forum wendet und auf Erfahrungsaustausch hofft.

  • @chatterly: unabhängig was die anderen hier schreiben, solltest du dir selbst ein bild machen. das was hier geschrieben wurde beruht auf vielen erfahrungen. nimm dir einen anwalt für familienrecht und lass dich dort über mögliche forderungen seitens des kv beraten. das was sein anwalt dir schreibt solltest du einem von dir gewählten anwalt vorlegen und beantworten lassen. man weiß manchmal garnicht was man aus versehen alles falsch antworten kann. ein anwalt antwortet einfach neutraler, sachlicher und emotionsloser.
    bin zur zeit in einer ähnlichen situation, nur hat der kv massive drohungen in alle richtungen ausgesprochen, die einen umgang zw. kv u. kind unmöglich machen.
    ich habe mal gelesen das es umgangspfleger gibt die das kind bei dir abholen und zum kv bringen. vielleicht schaffst du es ja das er erstmal ne ganze weile in betreuten umgang geht mit dem kind. ich wünsche dir alles gute in deinen entscheidungen.

  • Hallo!
    Versuche mich kurz zu fassen, obwohl die Situation ziemlich kompliziert ist.
    Bin von meinem Mann geschlagen worden, habe die Polizei informiert, er hat daraufhin eine Wegweisung bekommen, die ich dann verlängern ließ. Nun möchte mein Mann unseren gemeinsamen Sohn sehen, hat schon deswegen einen Anwalt eingeschaltet. Kennt sich jemand von euch da aus? Wird er Umgangsrecht bekommen oder nicht? Danke für die Antworten.


    Dein Mann hat das grundsätzliche Recht auf Umgang mit dem Kind. Das ist ja schon geschrieben worden.


    Probleme entstehen jetzt an den "Reibungsflächen": Kind wird noch gestillt... Kontakt Mutter Vater ist eigentlich vor, (bei?), nach dem Umgang unerlässlich.


    Im Normalfall wird das Gericht versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dabei ist der Ansatzpunkt weniger, ob ein Umgang gewahrt werden kann. Der Ansatzpunkt wird sein, wann und wie das möglich ist. (Wobei das wann auch hei0ßen kann: Wenn das Kind groß genug ist, abgestillt ist oder reden kann oder ...)
    Dazu wird das JA und/oder das Gericht einiges recherchieren müssen. ZB, ob die Gewaltausbrüche des Kindsvaters permanent zu erwarten sind oder nur in bestimmten Konfliktsituationen.
    Umgang ist ein hohes Gut. Darum wird Dir einiges zugemutet werden, wenn es um den Umgang geht. Weil es dem Wohle des Kindes dient.


    Der bereits gegebene Rat ist gut, sich jetzt bereits von Deiner Seite aus ans Jugendamt zu wenden. Hier werden vielleicht Ideen entwickelt, mit denen Du Dich arrangieren kannst.
    Ansonsten: Ein Verfahren dauert seine Zeit. Im Normalfall kannst Du mit einem halben Jahr rechnen. Bis dahin ist Dein Kind schon über ein Jahr alt und vieles sieht anders aus.


    Ein Rat noch, um zu zeigen, wie gedacht wird: Bringst Du in das Verfahren ein, dass Dein Kind "fremdelt" als Argument, das Kind besser nicht dem Vater zum Umgang zu geben, wird daraus ganz schnell das Gegenteil: "Die Mutter weist auf das Fremdeln hin. Dem Vater ist das Kind bereits entfremdet worden. Deshalb muss kurzfristig und intensiv wieder eine Beziehung zum Kindsvater aufgebaut werden. Da die Mutter anscheinend die Beziehung des Kindes zum Vater nicht unterstützt, sollte sie besser nicht in den Umgang zwischen Vater und Kind einbezogen werden, damit keine negative Beeinflussung stattfinden kann. Deshalb werden dem Vater folgende alleinige Umgangszeiten eingeräumt ..." (Leicht überarbeitetes Zitat aus einem Familiengerichtsurteil in einem vergleichbaren Fall...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, das ist mir klar. Aber wo bleibt dabei das "Wohl des Kindes"??? Der Kleine fremdelt, lässt sich nur durch mich beruhigen, wenn "Fremde" dabei sind. Wie soll das ohne mich dann ablaufen?


    Was wäre denn, wenn der Vater noch bei euch leben würde?
    Es ist der Vater und die häusliche Gewalt hat sich nicht gegen euren gemeinsamen Sohn gerichtet - ich könnte mir vorstellen, dass du dich beim Jugendamt beraten lassen solltest und es gibt immer wieder Möglichkeiten, vielleicht ist das nicht so einfach, weil euer Sohn noch so klein ist, aber es würde gehen.
    Ich kenne Fälle, bei denen der Umgang begleitet wurde - und zwar in einem geschützten Rahmen mit der Mutter und für die Mutter.
    Es gibt ja immer wieder Situatiionen, bei denen du auf deinen Exmann treffen wirst - im behördlichen Rahmen vielleicht.


    Es wäre sicherlich auch denkbar, dass man die Umgangskontakte erstmal aussetzt, bis euer Sohn etwas älter ist, aber ich denke, dass zumindest versucht wird, die Beziehung und Bindung eures Sohns mit dem Vater zu gewährleisten.


    Lass sich einfach vom JA beraten, wenn ein Antrag des Vaters vorliegt, gibt es eh Beratungen im Sinne des Kindeswohls - und "fremdeln" ist hier eher nachteilig, weil damit du leicht in die Situation geraten kannst, dass du die Beziehung des Kindes zum Vater boykottieren kannst.


    ich kenne einen Fall, in dem die Mutter bei begleiteten Umgangskontakten mit dabei war, damit der Kleine eine Beziehung zum Vater aufbauen konnte, auch hier häusliche Gewalt. Aber das ist eher selten.

    Menschen treffen die beste ihnen zur Verfügung stehende Wahl, wenn sie bessere Möglichkeiten erkennen, werden sie diese auch nutzen.

  • Insbesondere wenn Kinder klein sind, muss eine stabile Bindungsentwicklung im Vordergrund stehen. Das kann im Einzelfall heißen, dass die Bindungsentwicklung zur Hauptbezugsperson so wichtig ist, dass der Umgang zunächst ausgeschlossen werden muss. Ein Baby kann nicht zu mehreren Personen gleichwertige Bindungen aufbauen...."


    Dann ist es doch wichtig, das das Kind die Möglichkeit hat, Bindung zu anderen Personen (in dem Fall KV) aufzubauen. Klar ist das blöd, wenn ein Kind fremdelt und ein Näherungsverbot zw. KM und KV besteht. Abe da gibt es -wie oben schon geschrieben- die Möglichkeit übers JA oder andere karitative Einrichtungen.


    Signalisiere Deine Bereitschaft, indem Du den Weg zu einer der oben genannten Einrichtungen suchst, denn es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um euer Kind.


    die ts stellt hier eine sachliche frage..keiner von uns kennt hier die geschichte...ok, ihr beantwortet zwar die frage aber muss das bei euch eigentlich immer gleich wie ein ko-schlag sein??? siehe z.b auch eure beiträge in an anderen threads)



    woher wollt ihr wissen, dass das hier eine art racheakt sein soll, die ts dem kv unterstellen will auch das kind geschlagen zu haben etc? zeigt doch mal ein wenig einfühlungsvermögen - und lasst eure EIGENEN geschichten außen vor...nicht jede frau die sich gedanken macht will immer nur kohle oder macht


    Ich habe hier niemanden gelesen, der die TS ausknockt, im Gegenteil, eine sachliche Frage (in der es verständlicherweise auch emotional zugeht) wurde sachlich beantwortet. Warum sollte jemand, der hier *nur* antwortet, auf die emotionale Schiene abgleiten, das hilft der TS doch auch nicht weiter.
    Keiner unterstellt dem KV oder der TS hier irgendetwas.
    Einfühlungsvermögen hilft doch auch nicht weiter, wenn es um Sachlichkeit geht.


    Gäbe es jetzt einen Thread, "Hilfe der KV hat mich geschlagen!" würde es vermutlich Einfühlungsvermögen hageln, da es aber in diesem Zusammenhang, wo es um das Kindeswohl geht, ist dies völlig unangebracht.
    Denn es gibt Möglichkeiten, den Umgang zwischen KV und Kind zu ermöglichen, ohne das es zu weiteren möglichen Übergriffen zwischen KM und KV kommt.


    Und für nichts anderes sollte dieser Thread hergenommen werden, als zum Ansatz zur Suche nach einer Lösung.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Hallo und liebe Grüße an alle, die mir mit ihren Anregungen gestern geholfen haben!


    Ich habe heute mit dem JA gesprochen und eine sehr überraschende Antwort bekommen: wenn ich möchte, kann der Vater Umgang bekommen. :rolleyes: Das heißt, ich hebe dann selbst den Gewaltschutz auf?!! Das JA wird nur aktiv (bzw. schaltet sich als Begleitperson in den Umgang ein), wenn mein Mann eine gerichtliche Klärung herbeiführt.
    Und wie diese Klärung aussehen wird, kann ich mir schon denken.
    Ich möchte nicht, dass es so weit kommt. Vielleicht könnte eine andere (als JA) dritte Person den Umgang begleiten. Mein Vater hat sich z.B. schon dafür angeboten (bes. weil der Kleine ihn auch sowieso jeden Tag sieht).
    Bin jetzt dabei, eine E-Mail an meinen Mann zu schreiben, in der ich den Sachverhalt darlege.
    Vielleicht habt ihr noch Anregungen für mich?
    Nochmals vielen, vielen Dank!
    LG
    C.

  • Hut ab Chattlerley,


    vor deiner Chorauge.
    Ich finde es ganz toll was du vorhast.
    Ich verstehe es sehr gut, was für eine Überwindung dich das kostet.


    Vielleicht versuchst du in deiner Mail weniger von deinen Verletzungen zu schreiben, sondern stellst euer Kind in den Vordergrund.
    Versuche auf der sachlichen Ebene zu bleiben und frag den Vater, wie er sich die Umgänge vorstellen könnte ohne dein Beisein.


    Du wirst sehen, es gibt für fast alles eine Lösung.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe