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Vielleicht weiß jemand ob mein Exmann mich wegen Umgangsrecht oder Kindesentziehung belangen kann, wenn ich mit meinem neuen Partner der sich beuflich verändert ca 300- 500km weit weg ziehen würde. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen. Planen das aber schon länger. Ich habe das alleinige Sorgerecht u 5 Jahre gab es einen Umgangspfleger da mein Ex ständig gegen die Wohlverhaltensklausel verstoßen hat. Das letzte Jahr gab es keinen Kontakt zum Vater nachdem die Umgangpflegschaft aufgehoben wurde.
Vor 2 Monaten wollte Der Vater wieder Umgang, Verhandlung bezüglich des erneuten Umgans ist wegen Psychologischem Gutachten noch nicht abgeschlossen. Unbegleiteten Umgang wird es laut Gericht wohl nicht geben u ob es begeiteten Umgang geben wird entscheidet das Gutachten.
Kann ich auch Umziehen wenn er wiedererwarten Umgang haben darf ?
Und wie wird das dann geregelt ?
Danke schon mal im Vorraus :thanks: