Umzug erlaubt ?

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    Vielleicht weiß jemand ob mein Exmann mich wegen Umgangsrecht oder Kindesentziehung belangen kann, wenn ich mit meinem neuen Partner der sich beuflich verändert ca 300- 500km weit weg ziehen würde. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen. Planen das aber schon länger. Ich habe das alleinige Sorgerecht u 5 Jahre gab es einen Umgangspfleger da mein Ex ständig gegen die Wohlverhaltensklausel verstoßen hat. Das letzte Jahr gab es keinen Kontakt zum Vater nachdem die Umgangpflegschaft aufgehoben wurde.


    Vor 2 Monaten wollte Der Vater wieder Umgang, Verhandlung bezüglich des erneuten Umgans ist wegen Psychologischem Gutachten noch nicht abgeschlossen. Unbegleiteten Umgang wird es laut Gericht wohl nicht geben u ob es begeiteten Umgang geben wird entscheidet das Gutachten.


    Kann ich auch Umziehen wenn er wiedererwarten Umgang haben darf ?


    Und wie wird das dann geregelt ?



    Danke schon mal im Vorraus :thanks:

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    ?(


    Also, meines Wissens kannst Du ohne weiteres umziehen. Du hast ja das alleinige Sorgerecht und kannst auch den Aufenthalt der Kinder bestimmen.
    Es könnte jedoch sein, dass Du Dich in den Umgangszeiten finanziell an den Fahrtkosten beteiligen musst, da Du diese weite Entfernung herbeigeführt hast.

  • "Ohne weiteres" geht es mit dem Umzug nicht. Vor allem, da ja gerade eine Klage auf Umgang läuft. Du solltest Deine Pläne konkret mit Begründung in das Umgangsverfahren mit einbringen. Wenn Du das nicht machst, wird das Gericht normalerweise sehr geharnischt reagieren, wenn Du einfach an ihm vorbei Tatsachen schaffst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun steht bezüglich der Umgangskontakte auch noch ein Gutachten aus.




    Die Fragestellung lautet: Ist ein Umgang zwischen dem KV u. den Kindern dem Kindeswohl dienlich oder ist es geboten den Umgang auszuschließen?




    Der Kinderpsychologin hat mein Sohn erzählt, das der Kv immerwieder von mir als ... gesprochen hat u ich wäre keine richtige Mutter, hätte die Kinder nicht lieb u anderes. Mehr konnte er nicht sagen, da mein Sohn die schlimmen u wiederlichen Sachen die der KV sagte nicht wiederholen wollte.


    Leider ist mein Sohn nicht bereit aus angst vor seinem Vater die Psychologin von der Schweigepflicht zu entbinden.


    Angemerkt sei, das der Ällteste seit fast 9 Jahren keinen Konntakt zum KV haben braucht u die beiden Jüngeren sich seit einem guten Jahr weigern, da sie Angst vorm Vater haben u meine Tochter möchte nur wieder begleiteten Umgang, was der Umgangspfleger aber ablehnt da der KV sich nicht an die sogenannte Wohlverhaltensklausel hält.


    Leider wird vor Gericht seitens des Umgangspflegers oder auch des JA immer verallgemeinert. Manchmal denke ich die haben Angst vor meinem EX.

  • was der Umgangspfleger aber ablehnt da der KV sich nicht an die sogenannte Wohlverhaltensklausel hält.


    Seltsame Aussage des Umgangspflegers..auch seltsam das ein 15 jähriger keinen Umgang haben braucht, was heißt da nicht haben braucht?


    Was heißt das der Vater sich nicht an die sogenannte Wohlverhaltensklausel hält? Was meinst du mit Wohlverhaltensklausel?


    Alles in allem ist das was du schreibst eher sehr informationslos, sodass man nicht wirklich etwas dazu sagen kann, oder gar dir Tipps geben kann.


    Allerdings, scheinen die Kids 10 bis 15 Jahre alt zu sein u haben teilweise wohl schon 9 Jahre (?) keinen Umgang mit dem Vater..selbst begleiteter Umgang soll nicht stattfinden, obwohl sogar vereinzelt min. 1 Kind das wünscht..
    Es ist von Umgangsaussetzung die Rede..was eher nach einer dauerhaften klingt..usw. ..


    Was ist denn da vorgefallen..ist etwas sehr undurchsichtig...
    U ein wenig klingt es auch so, als wenn die Kids nicht wirklich ihre Wünsche u Vorstellungen bezüglich des Vater u Umganges frei äußern könnten u dürfen..
    Dabei haben sie ja teils doch schon entsprechendes Alter, um da ein Wörtchen mit zu reden.


    Vielleicht magst du ein paar mehr Infos mal zu der ganzen Sache geben...

  • Also, bin seit 9 1/2 jahren alleine, habe das alleinige Sorgerecht.


    Der 15 jährige hatte damals(6) vor Gericht gesagt er will nichts mehr mit Papa zu tun haben da dieser immer ganz gemein zu uns war u die Mama immer beleidigt u. ihn u die Geschwister geschlagen hat. Somit brauchte er nicht


    Getrennt habe ich mich damals wegen selische Grausamkeit, mein Ex hat mich psychisch fertig gemacht. ( will nur keiner wissen)


    Das die Kinder, damals nur der Große Ängste vorm Vater hat, hat sich erst später herrausgestellt. Halbes Jahr nach der Trennung, habe ich den Kv beim Besuch vor die Tür gesetzt da er mich wieder vor den Kindern gedemütigt hat. Habe ihm gesagt er solle Anrufen wenn er die Kinder sehen will. Die Kinder kann er nach Termin absprache abholen.


    Dann fand gute 2 J. kein Kontackt statt. Nichts... Dann kam Klage auf Umgangsrecht. Ein Umgangspfleger wurde bestellt für die Tochter u den Mittleren. Trotz begleiteter Kontakte ist viel schief gelaufen da der Kv sich ständig abwertend über mich geäußert hat. Oder aber den Kindern leere Versprechungen gemacht hat, wie zb wenn Mama dir keine Zahnspange kauft mach ich das eben.


    Papa hat ein Zimmer für euch eingerichtet aber Mama erlaubt das ja nicht. Betrunken u zu spät zu den Kontakten erschien.


    Dann habe ich es doch erlaubt nach Absprache mit dem Umgangspfleger, das die Kinder mal da schlafen u. siehe da, der KV hatte nichtmal das Versprochene Zimmer.


    Die Beiden haben dann dort ca 4x auf Luftmatratzen genächtigt. Die Kinder haben wärend dieser Zeit massive Ängste entwickelt.


    Angst zu weinen oder nach etwas zu fragen wenn sie beim KV waren, angst das Papa wieder ausflippen könnte.


    Er erzählte den Kindern ich raube ihm das Gald aus der Tasche, kann nicht mit Geld umgehen.....


    Nach 5 Jahren hatte der UPfleger die Sache gerichtlich einstellen lassen.Dann kam nach 10 Mon. erneut Klage auf Umgang vom KV.


    Letzte Woche bei der Psychologin des Mittleren (seit 10 Jahren in Behandlung) sprudelte er herraus das er Papa hassen würde. Das es ihm Leid täte immer so viel Ärger verursacht zu haben. Aber Papa hat immer ganz gemeine u wiederliche Sachen über die Mama gesagt u er hätte es dann auch geglaubt. Jetzt nachdem er Papa so lange nicht gesehen hat, weiß er das Papa ihn über mich angelogen hat.


    Zudem habe ich seit einem Jahr einen Freund, der auch von meinem Ex Terrorisiert wird. Verfolgen, Telefonterror, Beulen im Auto sowie Kratzer, durchgeschnittene Bremsschläuche etc... die Liste ist lang u neuerdings wird meine Hauswand regelmäßig mit Eiern beworfen. Anzeigen laufen gegen Unbekannt... Hoffe das lässt nun etwas klarer Blicken :frag

  • Hallo Aradia,


    wenn Du Alleininhaberin der elterlichen Sorge bist, kannst Du ohne Zustimmung des Vaters umziehen.


    Aber ... da derzeit gerichtliche Verfahren anstehen, ist Dir dringend zu raten, den beabsichtigen Umzug sehr früh(!) mitzuteilen, denn Schwuppdiwupp können auch über das Umgangsrecht hinausgehende Anträge gestellt werden (Teile der elterlichen Sorge etc...). Auch kann es Dir passieren, dass Du zu den Reisekosten herangezogen wirst weil Du den Abstand geschaffen hast.


    Grinsekatze :brille

  • Nun ist mir auch noch mein Nummernschild geklaut worden.


    Für die Gutachterin bin ich an allem Schuld,. Heißt durch meine Ängste bezüglich der Kontakte könnten die Kids kein unbefangenes Verhältnis zum Vater aufbauen.warum die Ängste da sind u das sämtliche kontakte mehr oder weniger schief gelaufen sind, das der Umgangspfleger seinen Dienst eingestellt hatte weil er meinte wenn der KV er bis heute nicht gelernt hat, lernt er es auch nicht mehr,interresiert Gutachterin überhaupt nicht....


    Da Sie wohl zu Umgangskontakten tendiert meint sie ich sei verpflichtet die Kinder zum Kontakt mit dem KV zu bringen, abzuholen u. einige nette Worte mit Ihm zu wechseln. Habe erklärt das das in vergangenen 9 Jahren auch nicht einmal funktioniert hat, da Er immer ausfallend u beleidigend wurde.


    Habe Ihr deutlich gemacht das ich wenn Umgang begleitet wird ich gerne bereit bin die Kinder bringen u. abholen zu lassen.


    Und mein Ex sowie Gutachter unterstellen mir nun auch noch ich hätte die Weihnachtskarten mit Geld unterschlagen....


    Mal abwarten was ERb behauptet zum Geburtstag seiner Tochter. Da stand er nähmlich vor der Tür u. als er mich sah haute er ab. Kein Geschenk, kein Umschlag für Töchterchen....



    AAAArrrrgghhhhhhhh nimmt das denn nie ein Ende ????? :frag