Beiträge von aradia

    Zehn wesentliche Kritikpunkte, die auf der Tagung "Gewaltschutz contra Kindeswohl" in Hannover am 25.06.2008 herausgearbeitet wurden:
    Zwang
    - Laut einem Urteil des BVerfGs darf ein Vater nicht zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden.
    - Das Kind wird aber gezwungen, Umgang mit seinem Vater zu pflegen und die Mutter wird gezwungen, den Umgang des Vaters mit den Kindern zuzulassen.


    Manipulation
    - Wenn Kinder keinen Umgang mit dem Vater wollen, wird der Mutter Manipulation unterstellt.
    - Von der Mutter wird erwartet, dass sie sich über den Willen des Kindes hinwegsetzt, dieses manipuliert, mit dem Ziel, dass der Umgang mit dem Vater zustande kommt.


    Erziehungskompetenz
    - Insbesondere das Parent Alienation Syndrom unterstellt Erziehungskompetenz beim Vater.
    - Durch die Gewalterfahrung der Mutter gilt deren Erziehungskompetenz als eingeschränkt.
    - Gewalttätiger Vater verliert/besitzt keine Erziehungskompetenz.


    Umgang mit der Vergangenheit
    - Zurück liegendes und sogar gegenwärtiges Verhalten wird ignoriert (Gewalt, Suchtprobleme, Abwesenheit, Nicht-Einhalten von Terminen).
    - Es wird alles auf zukünftiges Verhalten gesetzt; eine Vergangenheitsbewältigung wird nicht - entgegen (tiefen-)psychologischer Theorie und Methoden - angestrebt.


    Kosten
    - Es werden keine Kosten gescheut, wenn es darum geht, das Umgangsrecht des Vaters gegen die Mutter und das Kind durchzusetzen (In einzelnen Fällen wurden Kinder von der Mutter weg in ein teures Heim eingewiesen.)
    - Mittel für Kinder- und Jugendhilfe, die auch zum Schutz und zur Betreuung der Kinder notwendig wären, werden gekürzt.


    Opferstatus
    - Bei der Frage des Umgangsrechts verliert die Frau ihren Opferstatus, gerade wenn sie sich nicht kompromissbereit, fordernd, verbittert oder irrational verhält, wird sie zur Bösen.
    - Dagegen wird der Mann in diesem Fall zum Opfer, dem Unterstützung gegen die "übermächtige, omnipotente Mutter" gewährt wird (damit spielen auch die militanten Väterorganisationen).


    Aufgabe der Polizei
    - Die Polizei übergibt das Kind dem Vater auch gegen den Willen des Kindes.
    - Die Polizei schützt Mutter und Kinder nicht bei der Übergabe. Gewaltschutz für die Mutter und Umgangsrecht des Vaters stehen sich hier diametral entgegen, der Widerspruch zwischen einem Näherungsverbot für die Mutter und den "Übergabemodalitäten" werden vom Gericht oft nicht erkannt.


    Kindeswohl
    - Der Staat entscheidet, was dem Wohl des Kindes dient.
    - Der Wille des Kindes spielt dabei trotz aller politischer Diskussionen über eine Erhöhung des Rechte des Kindes keine Rolle. Er gilt per se als "manipuliert" durch die Mutter.


    Gewalt
    - Gewaltfreie Erziehung ist gesetzlich festgeschrieben.
    - Gewaltanwendung zur Erzwingung des Umgangs ist im Interesse des Kindeswohls gesetzlich vorgesehen.


    Gesetzgebungsverfahren
    - Bei dem Reformentwurf, der in diesen Tagen im Bundestag beraten wird, sind die üblichen juristischen Vorgehensweisen nicht angewandt worden; es gab keinen Rechtsvergleich, es ist von "wissenschaftlichen Erkenntnissen" die Rede, die jedoch nicht benannt werden.





    Wozu mein Anwalt meinte, man könne mich nicht zwingen Kontakt zu KV zu haben, muss ihhn nicht in die Wohnung lassen u. auch nicht das Kind zu den Kontakten bringen, sofern ich jemanden habe,welcher diese Aufgabe übernimmt



    Lg


    Aradia :wink

    Nun ist mir auch noch mein Nummernschild geklaut worden.


    Für die Gutachterin bin ich an allem Schuld,. Heißt durch meine Ängste bezüglich der Kontakte könnten die Kids kein unbefangenes Verhältnis zum Vater aufbauen.warum die Ängste da sind u das sämtliche kontakte mehr oder weniger schief gelaufen sind, das der Umgangspfleger seinen Dienst eingestellt hatte weil er meinte wenn der KV er bis heute nicht gelernt hat, lernt er es auch nicht mehr,interresiert Gutachterin überhaupt nicht....


    Da Sie wohl zu Umgangskontakten tendiert meint sie ich sei verpflichtet die Kinder zum Kontakt mit dem KV zu bringen, abzuholen u. einige nette Worte mit Ihm zu wechseln. Habe erklärt das das in vergangenen 9 Jahren auch nicht einmal funktioniert hat, da Er immer ausfallend u beleidigend wurde.


    Habe Ihr deutlich gemacht das ich wenn Umgang begleitet wird ich gerne bereit bin die Kinder bringen u. abholen zu lassen.


    Und mein Ex sowie Gutachter unterstellen mir nun auch noch ich hätte die Weihnachtskarten mit Geld unterschlagen....


    Mal abwarten was ERb behauptet zum Geburtstag seiner Tochter. Da stand er nähmlich vor der Tür u. als er mich sah haute er ab. Kein Geschenk, kein Umschlag für Töchterchen....



    AAAArrrrgghhhhhhhh nimmt das denn nie ein Ende ????? :frag

    hallo Sonja



    ja, sehr viel stress da mega Baustelle, Vermieter bezw Handwerker kommen nicht so recht in den Quark



    Da wir Wetterbedingt nicht so oft hin konnten hängen wir einiges hinterher naja, gibt schlimmeres.


    Ja, haben dort ne (hoffentlich bald) schöne Haushälfte gemietet mit großem Garten... Hoffe wir bekommen das alles bis zum sommer net hin.



    Danke, wenn ich noch Hilfe brauche, meld ich mich gerne, Danke


    Nach dem Umzug, falls du lust hast, könnte man sich ja vielleicht mal auf nen Kaffee irgendwo treffen :-)



    LG


    Aradia

    Hallo,



    mach dich nicht verrück.


    Denke mal du hast mit deinem Anwalt abgesprochen wie du dir das mit dem Umgang vorstellst u die Vorstellung deines Ex


    denke ich kennst du auch.


    Wenn ihr euch eing seit, ist das ganze reine Formsache. Ansosten, so war es damals bei mir wird nach einem Kompromiss gesucht.



    Wünsche dir viel Glück u drücke dir die Daumen



    LG


    Aradia

    Hallo Ralf u Luca



    wow, danke Euch. Ist ein super liebes Angebot.



    Wenn ich wirklich darf, komme ich gerne drauf zurück. Stehen leider aus Geheimhaltungsgründen mehr oder weniger alleine vor dem Umzug :thanks:

    Auch HUhu



    Wie kommt man nach Tönning ???? Gute Frage *lach*


    Will versuchen mich u meine Kinder vor meinem Ex zu schützen.


    Da ich immer schon Richtung Nordsee wollte, u wir dort ein Haus durch zufall gefunden haben wo wir uns total wohlfühlen, haben wir zugeschlagen u ziehen in 3- 4 Wochen um. :wink

    Also, bin seit 9 1/2 jahren alleine, habe das alleinige Sorgerecht.


    Der 15 jährige hatte damals(6) vor Gericht gesagt er will nichts mehr mit Papa zu tun haben da dieser immer ganz gemein zu uns war u die Mama immer beleidigt u. ihn u die Geschwister geschlagen hat. Somit brauchte er nicht


    Getrennt habe ich mich damals wegen selische Grausamkeit, mein Ex hat mich psychisch fertig gemacht. ( will nur keiner wissen)


    Das die Kinder, damals nur der Große Ängste vorm Vater hat, hat sich erst später herrausgestellt. Halbes Jahr nach der Trennung, habe ich den Kv beim Besuch vor die Tür gesetzt da er mich wieder vor den Kindern gedemütigt hat. Habe ihm gesagt er solle Anrufen wenn er die Kinder sehen will. Die Kinder kann er nach Termin absprache abholen.


    Dann fand gute 2 J. kein Kontackt statt. Nichts... Dann kam Klage auf Umgangsrecht. Ein Umgangspfleger wurde bestellt für die Tochter u den Mittleren. Trotz begleiteter Kontakte ist viel schief gelaufen da der Kv sich ständig abwertend über mich geäußert hat. Oder aber den Kindern leere Versprechungen gemacht hat, wie zb wenn Mama dir keine Zahnspange kauft mach ich das eben.


    Papa hat ein Zimmer für euch eingerichtet aber Mama erlaubt das ja nicht. Betrunken u zu spät zu den Kontakten erschien.


    Dann habe ich es doch erlaubt nach Absprache mit dem Umgangspfleger, das die Kinder mal da schlafen u. siehe da, der KV hatte nichtmal das Versprochene Zimmer.


    Die Beiden haben dann dort ca 4x auf Luftmatratzen genächtigt. Die Kinder haben wärend dieser Zeit massive Ängste entwickelt.


    Angst zu weinen oder nach etwas zu fragen wenn sie beim KV waren, angst das Papa wieder ausflippen könnte.


    Er erzählte den Kindern ich raube ihm das Gald aus der Tasche, kann nicht mit Geld umgehen.....


    Nach 5 Jahren hatte der UPfleger die Sache gerichtlich einstellen lassen.Dann kam nach 10 Mon. erneut Klage auf Umgang vom KV.


    Letzte Woche bei der Psychologin des Mittleren (seit 10 Jahren in Behandlung) sprudelte er herraus das er Papa hassen würde. Das es ihm Leid täte immer so viel Ärger verursacht zu haben. Aber Papa hat immer ganz gemeine u wiederliche Sachen über die Mama gesagt u er hätte es dann auch geglaubt. Jetzt nachdem er Papa so lange nicht gesehen hat, weiß er das Papa ihn über mich angelogen hat.


    Zudem habe ich seit einem Jahr einen Freund, der auch von meinem Ex Terrorisiert wird. Verfolgen, Telefonterror, Beulen im Auto sowie Kratzer, durchgeschnittene Bremsschläuche etc... die Liste ist lang u neuerdings wird meine Hauswand regelmäßig mit Eiern beworfen. Anzeigen laufen gegen Unbekannt... Hoffe das lässt nun etwas klarer Blicken :frag

    Nun steht bezüglich der Umgangskontakte auch noch ein Gutachten aus.




    Die Fragestellung lautet: Ist ein Umgang zwischen dem KV u. den Kindern dem Kindeswohl dienlich oder ist es geboten den Umgang auszuschließen?




    Der Kinderpsychologin hat mein Sohn erzählt, das der Kv immerwieder von mir als ... gesprochen hat u ich wäre keine richtige Mutter, hätte die Kinder nicht lieb u anderes. Mehr konnte er nicht sagen, da mein Sohn die schlimmen u wiederlichen Sachen die der KV sagte nicht wiederholen wollte.


    Leider ist mein Sohn nicht bereit aus angst vor seinem Vater die Psychologin von der Schweigepflicht zu entbinden.


    Angemerkt sei, das der Ällteste seit fast 9 Jahren keinen Konntakt zum KV haben braucht u die beiden Jüngeren sich seit einem guten Jahr weigern, da sie Angst vorm Vater haben u meine Tochter möchte nur wieder begleiteten Umgang, was der Umgangspfleger aber ablehnt da der KV sich nicht an die sogenannte Wohlverhaltensklausel hält.


    Leider wird vor Gericht seitens des Umgangspflegers oder auch des JA immer verallgemeinert. Manchmal denke ich die haben Angst vor meinem EX.

    Hallo, bin allein erziehnde Mama von 2 Jungen (12 u. 15) sowie einer Tochter von 10 Jahren. Wir ziehen im März 2010 in einen kleinen Ort nahe Tönning. Zur Zeit noch in Nrw


    Wäre schön wenn sich nette Leute aus der Gegend melden würden. Vielleicht kann man sich ja auch später mal kennenlernen.


    Wer kann mir etwas zur Gemeinschafts Schule Tönning oder der dänischen Schule vor Ort sagen.



    Freu mich auf Antworten


    LG Aradia :wink

    Hallo ich bin Mutter von drei Kindern , zwei Jungs 12 u 15 u einer Tochter 10 lebe seit neun Jahren allein mit den Dreien


    Habe das alleinige Sorgerecht, Umgang wird mal wieder verhandelt....


    Wir leben in NRW


    Unsere Hobbys sind unsere drei Katzen u besonders unser Staffordmix



    Gruß Aradia

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    Vielleicht weiß jemand ob mein Exmann mich wegen Umgangsrecht oder Kindesentziehung belangen kann, wenn ich mit meinem neuen Partner der sich beuflich verändert ca 300- 500km weit weg ziehen würde. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen. Planen das aber schon länger. Ich habe das alleinige Sorgerecht u 5 Jahre gab es einen Umgangspfleger da mein Ex ständig gegen die Wohlverhaltensklausel verstoßen hat. Das letzte Jahr gab es keinen Kontakt zum Vater nachdem die Umgangpflegschaft aufgehoben wurde.


    Vor 2 Monaten wollte Der Vater wieder Umgang, Verhandlung bezüglich des erneuten Umgans ist wegen Psychologischem Gutachten noch nicht abgeschlossen. Unbegleiteten Umgang wird es laut Gericht wohl nicht geben u ob es begeiteten Umgang geben wird entscheidet das Gutachten.


    Kann ich auch Umziehen wenn er wiedererwarten Umgang haben darf ?


    Und wie wird das dann geregelt ?



    Danke schon mal im Vorraus :thanks: