Fahrtkosten zum KV

  • hallo ihr lieben


    sagt doch mal bitte, wie verhält sich dann den nun mit den fahrtkosten.


    ich zb ziehe bald 280 km weit weg mit den kids.
    aufgrund der finanziellen situation meines ex, habe ich mich von anfang an dazu bereit erklärt, diese kosten auf mich zu nehmen.


    nun habe ich hier schon öfter gelsen, das es dann sogar meine pflicht ist, die kosten zu tragen, da ich die entfernung herstelle.


    gibt es denn wegen sowas richtlinien ? oder gar urteile ?
    ist mir echt neu, hab ich noch nie gehört, allerdings hat es mich bis dato auch noch nie interessiert .


    ist es denn dann auch meine pflicht, die kosten zu 100 % zu tragen ?


    danke für antworten


    lg

  • 280 Km ist nicht die Entfernung die unzumutbar ist.


    Wenn Du die Kosten übernimmst wäre das schön, aber nicht bindend.


    Er ist der Umgangselterteil und hat erstmal die Hol.-und Bringschuld.
    Diese Kosten muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen, also der Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben. In Ausnahmefällen kann der andere Elternteil daran beteiligt werden.


    Soweit die Rechtssprechung.
    Jeder die Hälfte wäre fair für beide Seiten.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Die Rechtsprechung ist so individuell wie das Leben :schnuller


    Mir ist die Grenze von ca. 200km bekannt, die als zumutbar gilt, ab dann wird der der wegzieht in die Kostenpflicht genommen.


    Einigt euch vorher. Bei meinem 1. Kind zog die Mutter 200km weg und wir haben uns geeinigt, das ich weniger KU zahle, dafür die Fahrten übernehme.
    Trefft eine klare Absprache, jeder Streit um Kohle geht immer irgendwie zu Lasten des Kindes.


    Bonne route :brille
    Volker

  • Hallo,
    ich hatte Anfang diesen Jahres diesbezüglich einen Verhandlungstermin vor Gericht.
    Da ich derzeit noch Ehegattenunterhalt (aufgestockt auf meine derzeitiges Gehalt) beziehe haben wir uns geeinigt, dass ich 50% der Fahrtkosten trage (zwischen KV um uns liegen 300km). Entfernung auf Grund meines beruflichen bedingten Umzuges.
    Der Richter deutete jedoch an, dass ich diese Kosten nur zu tragen habe solange ich noch Ehegattenunterhalt beziehe (da ich ohne Unterhalt nicht leistungsfähig wäre)
    Gruss, Damiana