Rechtskostenbeihilfe

  • ... ist das das gleiche wie Prozesskostenbeihilfe? :hae:

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    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Der Verdienst ist das eine, die Abzüge wie Miete, Versicherungen und und und das andere. So pauschal läßt sich da also gar nichts sagen!

  • Rechtskostenbeihilfe beinhaltet alle RA-Kosten vor dem Prozeß. Läuft der Prozeß, nennt es sich Prozeßkostenbeihilfe.


    Du meinst dan doch wohl eher die Beratungshilfe !!


    Und das weiterführende Pendant: Prozesskostenhilfe (PKH)



    Die von dir benannten Begrifflichkeiten gibt es nämlich so nicht.
    (in den Ländern HH und ich meine "grad entfallen" ist das ein wenig anders geregelt, u benennt sich auch etwas anders, aber auch nicht so wie bei dir)



    Das ist ja doof. Ich überlege nähmlich gerade wieder mehr zu arbeiten und weiß nicht, ob ich mir danndamit ein Eigentoor Schieße


    Mit mehr arbeiten ein Eigentor schießen..das auch eine interessante Definition u das dann in Verbindung mit Beratungshilfe u PKH .. :Hm


    Kannst du das mal etwas genauer erläutern...??!

  • Mit mehr arbeiten ein Eigentor schießen..das auch eine interessante Definition u das dann in Verbindung mit Beratungshilfe u PKH ..


    Kannst du das mal etwas genauer erläutern...??!


    Damit meine ich, daß ich Angst habe über den gewissen Einkommenssatz zu gelangen und dann die gesamten RA kosten tragen muß und ich mich nicht auch noch verschulden möchte. Ich bin noch in der Elternzeit und arbeite jetzt 2Vormittage, habe jedoch die Möglichkeit aufzustocken. Ich möchte mich aber nicht finanziell hinterher schlechter stellen (durch evtl. Selbstragen der RAkosten) und meinen Kleinen auch noch bei einer Tagesmutter zu parken. :radab:radab

  • Ich würde beim Gericht nachfragen. Kannst ja anonym machen oder nen anderen Namen nennen. Willst ja nur eine Auskunft und wenns für ne Freundin ist. Dann weißt Du es ganz genau woran Du bist, oder du hast nen guten Draht zu einem RA und kannst dort nachfragen.

  • Die Gewährung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist nicht nur von der Höhe des Einkommens des Antragstellers während der Beratung bzw. des Prozesses abhängig.


    Nach der Entscheidung, dass diese Leistungen gewährt werden, kann das Gericht in den folgenden 4 Jahren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers erneut überprüfen, und sollte sich die Situation verbessert haben, die gewährten Leistungen z. T. oder sogar ganz zurück fordern ggf. durch Ratenzahlung o. ä.


    Es bringt m. E. gar nichts jetzt bei Antragstellung das Einkommen niedrig zu halten, nur damit PKH auch gewährt wird. Diesen Zuständ müsstest du dann die nächsten 4 Jahre halten, damit im Rahmen der Überprüfung auch nichts zurück gefordert wird.


    Kannst und willst du das?

  • Oh, daß wußte ich gar nicht. Ich habe gedacht, daß

    Es bringt m. E. gar nichts jetzt bei Antragstellung das Einkommen niedrig zu halten, nur damit PKH auch gewährt wird. Diesen Zuständ müsstest du dann die nächsten 4 Jahre halten, damit im Rahmen der Überprüfung auch nichts zurück gefordert wird.


    Kannst und willst du das?


    Oh, daß wußte ich gar nicht. Ich habe gedacht, daß man nicht rückwirkend zahlen muß. Ist ja echt fies, weil ich ja zur Zeit eh nichts habe und es doch eigentlich klar ist, daß man irgendwann mal mehr verdienen muß als Alleinerziehende. Weißt Du das genau mit den 4 Jahren? lg Fine

  • Weißt Du das genau mit den 4 Jahren? lg Fine


    Nö, bin ja kein Rechtsanwalt ;) . Ich meinte 5 Jahre in Erinnerung zu haben, aber Wikipedia spricht von 4 Jahren und deshalb hab ich dir von diesem Zeitraum erzählt.


    Aber wenn ich deine postings richtig verstehe, wirst du den Gang zum Anwalt sowieso nicht vermeiden können. Und der wird dir auch zu diesem Themenkomplex die zutreffenden Antworten geben, wenn du danach fragst.


    Wünsche dir viel Erfolg :wink

  • Es ist korrekt das innerhalb von 4 Jahren die Einkommensverhältnisse erneut u auch evtl mehrfach überprüft werden.


    Darauf aufbauend kann die gewährte Leistung ganz oder auch nur teilweise zurück gefordert werden.
    Das ganze kann auch ratenweise erfolgen, d.h. es werden Raten festgelegt vom AG.. aber selbst da gibt es dann eine Höchstgrenze..


    Müßte jetzt grad lügen, weilich es jetzt selber nicht mehr im Kopf hab u selber nachsehen müßte, aber meine es wären entweder max 24 Monate oder 36 Monate..




    Das ganze ist allerding keineswegs ungerecht, sondern halt gesetzlich so geregelt u die Regelung macht auch Sinn, es ist halt eines staatliche Leistung, u hier soll eben auch jeder dazu angehalten sein, für seine Belange selbst aufzukommen, u auch Mißbrauch soll vorgebaugt werden, eben huete hab ich wenig, aber Morgen bin ich Millionär, drum schnell noch zum Ra damit es mich nichts kostet..u auch das nicht eine unendliche Flut von unnötigen RA-Sachen aufkommt, denn auch hier muß der Hilfesuchende überlegen ob das ganze wirklich nötig ist..


    Die die dann profitieren alerdings, sind die die wissen das sie nichts zur Verfügung entsprechend je haben werden u können somit notfalls endlos bei jedem Pupps zum RA rennen (wie z.B. meine liebe Ex) u dumm fordern u Stress machen, obwohl das auch notfalls ohne rechtsanwaltliche Hilfe regelbar wäre..aber das ein anderes Thema..

  • Die die dann profitieren alerdings, sind die die wissen das sie nichts zur Verfügung entsprechend je haben werden u können


    Du meinst Leute, die immer Harz 4 erhalten wollen? Also ich finde es ist alles nicht so einfach als plötzlich Alleinerziehende mit 2 Kids. Als Ergotherapeutin in einer Praxis habe ich keine geregelten Arbeitszeiten, verdiene nur nach Arbeitseinheiten. Oftmals geht die Arbeit in den Tag hinein, selbt bei20 Stunden (kann halt nicht sagen es geht immer von (8-12 oder 14) manche Pat. Schulkinder köönen erst ab 16 Uhr oder so und was passiert dann mit meinen ohne Oma ,Opa? Hort und Kita sind um 16 Uhr zu ende. Das kostet auch viel. Würde ich effektiv durcharbeiten können..., tja, dann wärs kein Problem.
    Klar habe ich schon einen RA, ist bei uns auch kompliziert (Haus, das kaum abbezahlt ist, Schwiegereltern die mich terrorisieren...) aber RA Schulden kann ich echt nicht auch noch brauchen. Das ist alles schon schwer genug für mich :flenn

  • Hab da auch mal ne Frage zu, hab diesen Beartungsschein vom Amtsgericht erhalten, war damit auch beim RA, bezahlte die 10 Euro und war mit dem aber gar nicht zufrieden, bin dann zu einer anderen RAin, hab dort auf eigene Kosten das Erstgespräch gehabt. Wie sieht es nun mit der Prozeßkostenhilfe aus, bekomm ich die trotzdem, obwohl ich die RAin gewechslet habe?

  • Hab da auch mal ne Frage zu, hab diesen Beartungsschein vom Amtsgericht erhalten, war damit auch beim RA, bezahlte die 10 Euro und war mit dem aber gar nicht zufrieden, bin dann zu einer anderen RAin, hab dort auf eigene Kosten das Erstgespräch gehabt. Wie sieht es nun mit der Prozeßkostenhilfe aus, bekomm ich die trotzdem, obwohl ich die RAin gewechslet habe?


    1. PKH bekommst Du unter Zuordnung eines Anwaltes. Normalerweise des Anwaltes, den Du beantragst. Ich vermute, Du hast noch keinen PKH-Antrag gestellt durch einen Deiner Anwälte. Damit kannst Du Dir (gewissermaßen) den Anwalt noch aussuchen. Den Antrag erstellt in der Praxis der von Dir ausgesuchte Anwalt mit dir zusammen.


    2. @ all: Prozesskosten werden vom Gericht im Normalfall dem Prozessverlierer aufgebürdet. Bezieht man PKH und gewinnt den Prozess, kommen auch keine Nachforderungen in späterer Zeit. Der Prozessgegner muss alles zahlen.
    Verliert man den Prozess, übernimmt die PKH die eigenen angefallenen Kosten, nicht jedoch die Kosten der Gegenseite. Die Anwaltskosten des Prozessgegeners muss man dann selbst tragen.
    Oft allerdings teilen die Gerichte bei Familiensachen die Prozesskosten auf. Jeder muss seinen Teil tragen. Hat man PKH, zahlt letztlich alles der Staat.
    Sehr selten - in Fällen, wo die Ehe (noch) besteht - kann ein Gericht hingehen und trotz "Sieg" dem Siegreichen die Kosten ans Bein binden, um die Staatskasse zu entlasten. Wird nur in einigen Gerichtsbezirken praktiziert.


    Wichtig also, mit dem Anwalt klären, wie hoch die Erfolgschancen der Klage sind und welche Kosten im schlimmsten falle auf einen zukommen können. Das hilft manchmal bei der Entscheidung darüber, ob man Klage einreicht oder nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Alleinmit2en


    Beratungshilfe u Prozesskostenhilfe sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe!


    Wenn du nun einen Prozess führen willst/mußt, muß ein PKH-Antrag erstellt werden, das AD prüft dann auch hier die Einkommensverhältnisse u auch ob die Klage aussicht auf Erfolg hat, hat sie das offensichtlich nicht, kann u wird PKH verwehrt..


    Das ganze ist unabhängig von einer gewährten Beratungshilfe.


    Allerdings wird bei PKH dann ein RA "beigeordnet" der dich im Verfahren vertritt..also der RA den du angibst, ein wechsel wäre dann schwer möglich, aber nicht unmöglich!


    Also die gewährte Beratungshilfe u den RA den du damit aufgesucht hast, muß nicht der gleichen dann sein, wenn du PKH beantragst..
    Die Bewilligungskriterien sind aber eben ein wenig anders..u eben auch vom etwaigen Erfolg der Klage abhängig.

  • Danke für die guten Infos, werde alles beherzigen und natürlich versuchen Rechtskosten klein zu halten aber ich kann mich nat. auch nicht von meinem "Noch-Mann" über den Tisch ziehen lassen, was er versucht :aetsch:aetsch . Arbeitstechnisch werde ich weiterhin jede gute Chance nutzen.lg.Fine