Verfahrenspflegerin...wie geht es weiter?

  • Hallo liebe leser und helfer !


    heute ist ein brief eingetroffen,gericht beschluss:eine Verfahrenspflegschaft wird eingerichtet..


    das kind ist 8 jahre,möchte kein kontakt zu seiner mutter haben,auch nicht sehen usw.


    der grund ist einfach:gewalt-schläge.und warum dieses verhalten?klar drogen und alkohol.


    der anwalt von die "gute mutter" beantragt auch einen rechtspsychologisches gutachten.diese ist auch terminiert.


    ich habe solche erfahrung nicht gemacht,wäre schön und nett wenn ich von euch etwas darüber lesen-begreifen kann.


    liebe grüße :thanks:

  • Das ist ganz unterschiedlich gehandhabt. Lies Dich doch mal (Suchfunktion) schlau. Dann kannst Du ganz konkret Fragen stellen.


    Der Verfahrenspfleger wird oft auch als Anwalt des Kindes bezeichnet. Er soll helfen, den eigentlichen Wunsch des Kindes zu ermitteln und diesen Wunsch im Verfahren zu Gehör bringen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein,da sorge recht habe ich noch nicht mal beantragt.wurde aber letztens darüber mit anwalt besprochen.


    ich habe hier auf AE. seit mittag viel gelesen:eine breite palette von infos.


    auch eine frage bleibt offen und hoffe auf eine richtige antwort zu meine frage:


    "stimmt das mit d.sorge bescheinigung von jugendamt?-und wofür brauche ich diese?


    "stimmt auch dass die verfahrenspflegerin ohne voranmeldung auftauchen darf ?


    ich habe vor kurzem eine jugend beamtin im haus im auftrag von familiengericht und der bericht


    von ihr an das gericht habe ich danach auch bekommen,diese wurde erheblich gefiltert,vieles wurde nicht mal erwähnt.


    dazu und trotz all die anträge vom gegen anwalt,hat sie berichtet dass alles nicht stimmt,das kind geht es bestens,


    sehr gut versorgt,eigene zimmer und atmosphäre,offen,sport,freunde usw.aber im bericht hat sie nicht erwähnt dass


    das kind von die mutter geschlagen wurde,obwohl sie oft fragen diesbezüglich an das kind gestellt hat,von die antworten von


    kind mit großen augen fast schockiert war.also die gute meint sie will das kind bei ihr wohnen haben,er will nicht und ich muss mich mit die jenigen beschäftigen was mir das gericht wegen die anträge von ihr empfehlt.mann oh mann :thanks:

  • Ich schreibe nur zu einzelnen Fragen etwas.


    - Ja, ein VP kann unangemeldet kommen und vereinzelt machen VPs das auch. Ich halte das für eine Unsitte.


    Wenn ein VP meint er könne in einer Konflikttrennung einen unbeeinflussten Kindeswillen erfragen, wenn er überraschend auftaucht, dann täuscht er sich und offenbart eher, dass er sich mit Grenzen und Techniken solcher Befragungen und möglichen Ergebnissen nicht auskennt. Man muss einen VP, der unangemeldet auftaucht, auch nicht in die Wohnung lassen (wenn es z.B. nicht aufgeräumt ist oder Besuch da ist) und kann ihn darauf hinweisen, dass er angemeldet kommen soll. Der VP kann dann aber wohl darauf bestehen das Kind in dem Moment außerhalb der Wohnung zu sprechen. Insgesamt sind solche Überraschungssituationen aber von vorneherein spannungsgeladen und eskalationsfördernd, ergeben keinerlei Vorteil und ein sachkundiger VP wird sich deshalb vorher ankündigen.


    - Die Verfahrenspfleger (VP) sind dem Kindesinteresse verpflichtet. Das bedeutet, dass sich ihre Tätigkeit nicht darauf beschränkt wiederzugeben, welchen Willen ein Kind ihnen gegenüber äußert. Ein VP kann durchaus im Interesse des Kindes eine Empfehlung aussprechen, die dem geäußerten Kindeswillen widerspricht, das geschieht auch gelegentlich. Manche VP beschränken ihre Aufgabe aber darauf wiederzugegeben, was ein Kind sagt.


    - Wie ein VP arbeitet, bleibt ihm/ihr überlassen. VPs, die dem Bundesverband VAK angeschlossen sind, unterliegen einer Selbstverpflichtung zu Grundsätzen ihrer Arbeit:


    Grundsätze VP


    Hierzu gehören u.a. die Verpflichtung nicht eskalierend zu agieren, konsensorientiert zu arbeiten. An erster Stelle steht auch, dass die VP die Bindungen zwischen Kindern und Eltern anerkennen und schützen, erhalten und bewahren.


    Nicht alle VP arbeiten entprechend den Vorgaben des Bundesverbandes oder haben hinreichende Kenntnisse in Bezug auf Kinderentwicklung, Kinderpsychologie und Befragungstechniken. Die Leistung von VP kann also sehr unterschiedlich sein zwischen exzellent und desaströs. Ein guter VP ist ein Gewinn für das Kind, ein schlechter VP kann selbst zur Belastung eines Verfahrens werden. Dann kann nur ein Richter ihn wieder entfernen. Die Eltern haben kein Mitspracherecht.