Nein,da sorge recht habe ich noch nicht mal beantragt.wurde aber letztens darüber mit anwalt besprochen.
ich habe hier auf AE. seit mittag viel gelesen:eine breite palette von infos.
auch eine frage bleibt offen und hoffe auf eine richtige antwort zu meine frage:
"stimmt das mit d.sorge bescheinigung von jugendamt?-und wofür brauche ich diese?
"stimmt auch dass die verfahrenspflegerin ohne voranmeldung auftauchen darf ?
ich habe vor kurzem eine jugend beamtin im haus im auftrag von familiengericht und der bericht
von ihr an das gericht habe ich danach auch bekommen,diese wurde erheblich gefiltert,vieles wurde nicht mal erwähnt.
dazu und trotz all die anträge vom gegen anwalt,hat sie berichtet dass alles nicht stimmt,das kind geht es bestens,
sehr gut versorgt,eigene zimmer und atmosphäre,offen,sport,freunde usw.aber im bericht hat sie nicht erwähnt dass
das kind von die mutter geschlagen wurde,obwohl sie oft fragen diesbezüglich an das kind gestellt hat,von die antworten von
kind mit großen augen fast schockiert war.also die gute meint sie will das kind bei ihr wohnen haben,er will nicht und ich muss mich mit die jenigen beschäftigen was mir das gericht wegen die anträge von ihr empfehlt.mann oh mann :thanks: