Verfassungsrichter zweifeln an Hartz-IV-Sätzen für Kinder

  • mach Dir doch mal den Spaß und schaue bei deiner Versicherung was Du zahlen müsstest wenn Du 100 % aller Kosten die Du jetzt prozentual versichert hast versichern wolltest..


    Und dann können wir weiter diskutieren wer %tual mehr von seinem Gehalt ; verdienst etc zahlt.


    ?( Ich zahle mit meiner prozentualen Versicherung bereits mehr als 9 % meines Einkommens. Wieso soll die Höhe eines fiktiv ermittelten Beitrages die Frage klären, wer mehr zahlt? :hm... Ist es wirklich für dich entscheidend, ob dieser 18, 20 oder gar 25 % ist :frag


    Der großteil deiner Krankheitskosten wird durch den Dienstherren übernommen - ist je nach Land unterschiedlich wie viel - aber das sind von 60 bis zu 80% ! Und damit musst Du nur 20 bis 40 % selber versichern.


    :lgh In welchen Ländern soll es die hohe Übernahme denn geben, lass mich heute noch dorthin versetzen :lgh Mach dich doch erst einaml schlau, bevor du so einen Blödsinn Nettiquette : Informationen von dir gibst.


    :muede Übrigens, hatten wir uns nicht darauf geeinigt::lach



    Und darum diskutiere ich darüber mit Dir auch nicht mehr.


    Eine Antwort zu diesen Frage posting Nr.. 106 und 111:


    Was mich aber mittlerweile ernsthaft interessiert: Wieso maßt du dir an, die Inhalte meiner Zahlen besser zu kennen als ich?


    Und wieso soll dies zwei verschiedene Paar Schuhe sein?
    Ich verdiene nicht mehr als ein gesetzlich Versicherter, muss aber trotzdem mehr von meinem Einkommen für die Krankenversorgung meiner Familie zahlen, selbst wenn es nur um den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse geht.


    hätt ich aber doch schon gern, ggf. per PN um diesen Tread nicht noch mehr zu zerschießen.

  • Erstmal: es geht bei einem Urteil gar nicht darum ob es gerecht ist, sondern ob unsere Abgeordneten für ihre Diäten gute Arbeit geleistet haben, haben sie offensichtlich nicht und sie müssen nun nachbessern. Das betrifft (aus dem Kopf) ca. 1,7 Millionen Kinder, ist also keine Zeit- und Geldverschwendung.


    Und da geht es auch nicht um pädagogische Ziele: zur Arbeit anhalten oder so was, sondern um absichern des notwendigen Bedarfes. Das Urteil scheint genau das zu verlangen: Aufstellungen über die tatsächlichen Kosten die Kinder verurschen und nicht Abschläge ohne Prüfbarkeit.


    Hätten wir eine gescheite kostenlose Versorgung mit Bildung inklusive Nachhilfe und Material (Hefte, Bücher ...) für alle, gäbe es schon mal weniger Probleme.


  • Einfach auch mal von oben draufschauen und überlegen ob es sein kann dass die Unterstützungsleistungen mehr hergeben wie (als) wenn einer als Elektriker zur Arbeit geht.


    Warum nicht? Wenn ein Familienvater lieber z.B. 1600 Euro netto als Elektriker verdient, anstatt sich für die gleiche Summe mit dem ARGE-Sachbearbeiter herumzuärgern, ist das doch ok.

  • Hätten wir eine gescheite kostenlose Versorgung mit Bildung inklusive Nachhilfe und Material (Hefte, Bücher ...) für alle, gäbe es schon mal weniger Probleme.


    Dem kann ich mich nur anschließen!


    Kostenlose, gescheite und einheitliche Bildung für alle!


    Kostenloses Mittagessen im Ganztag!


    Kostenlosen Kindergartenplatz!


    Kostenlose Bücher!


    Nachhilfeunterricht!


    Kostenloses Studium!


    Aktuelles Lehrmaterial!


    Bezahlbare Klassenfahrten!


    Bezahlbare Ferienfreizeiten!


    Und das für alle Kinder bedingungslos, damit nicht Bevölkerungsschichten gegeneinander aufgehetzt werden!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Die Familie die geklagt hat kommt aus Dortmund ( schäm )...


    Haben aber einen großen Flachbildschirm in der Wohnung, 2 oder 3 Compus, Handys, sind starke raucher und wenn ich mich richtig erinnere, trinken sie auch mal ganz gerne.

    Wow...wird ja immer besser hier...


    Kennst du die Leute? Also persönlich meine ich!?


    Ich "fremdschäme" mich auch manchmal. Für solche plakativen Äußerungen wie deine zum Beispiel...


    ww

  • dann - um Gottes Willen - kündigt und stellt einen Antrag auf ALG II!


    Du ahnst nicht, wie oft ich dazu z.B. von Vertretern der Behörden aufgefordert wurde. :laber Aber nicht, weil ich gejammert habe, sondern weil die Herrschaften Beamten nicht nachvollziehen konnten, wie jemand sooooo blöd sein kann unter solchen Bedingungen für sich selbst sorgen zu wollen. ;) Wenn's doch bequemer geht. ;)


  • Da haben wir wieder das typische Bild, welches von den volksverblödenen Medien geliefert wird!
    HARTIS sind faul, dumm, haben einen Flachbildschirm, saufen, rauchen ...


    Das machen die ja auch gerne mit anderen Bevölkerungsgruppen. Hauptsache gegeneinander ausspielen.


    alt gegen jung
    arm gegen reich
    Arbeitnehmer gegen Arbeitslose
    Ausländer gegen deutsche und umgedreht


    Ein Großteil der Bevölkerung hat auf jeden Fall in den letzten Wochen und Monaten das Bild vom faulen HARTZI auf der sozialen Hängematte eingeprägt bekommen!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Du ahnst nicht, wie oft ich dazu z.B. von Vertretern der Behörden aufgefordert wurde. :laber Aber nicht, weil ich gejammert habe, sondern weil die Herrschaften Beamten nicht nachvollziehen konnten, wie jemand sooooo blöd sein kann unter solchen Bedingungen für sich selbst sorgen zu wollen. ;) Wenn's doch bequemer geht. ;)

    Ja, das hab ich auch schon oft gehört.


    Anders herum aber auch:


    vom JA habe ich zu hören bekommen:


    "Warum wollen Sie sich den Aufwand antun und Unterhalt für die Kinder einklagen? Sie bekommen doch Hartz IV, da wird doch für die Kinder gesorgt."


    ::)


    ww

  • Beamte in JVAs fallen zb teils in die Heifürsorge : damit wird ihnen 100 % aller Kosten ersetzt.


    In best Fällen haben übrigens auch Angestellte Anpruch auf die Beihilfe nachzulesen zb hier


    Ebenfalls dort nachzulesen ist das die Beihilfe für Beamte mit 2 oder mehr Kindern 70% beträgt. Leigt auch irgendwie über 50 % - die gelten nur für beamte ohne Kinder oder mit nur einem Kind --- wobei für das Kind ja auch ein Höherer Satz gilt ... meist 80%!


    Alles kompimiert auf der o a. Seite nachzulesen...


  • ... Hauptsache gegeneinander ausspielen.


    ...
    Arbeitnehmer gegen Arbeitslose
    ...

    Du hast Recht.
    Ich selbst lasse mich auch immer wieder dazu hinreissen, mich auf immer gleiche Provokationen einzulassen...blöd...


    Also mache ich da jetzt einfach nicht mehr mit.


    Zudem hab ich eh keine Zeit mehr. Schliesslich bin ich Harzlerin und muss mich jetzt mit Bier und Kippe vor meinen nagelneuen Flachbildschirm pflanzen, um mir den neuesten Trasch im Fernseher anzuschauen... :D


    ww

    Einmal editiert, zuletzt von wortwechsel ()


  • Du willst wohl unbedingt recht haben :radab .


    1. Du sprachest von Bundesländern und nicht von Berufsgruppen. Und auf die Antwort in welchem Bundesland ein aktiv beschäftigter Beamter mehr als 50 % erhälst, bist du noch immer schuldig.
    2. Wir sprachen über meine Zahlen, die du beliebstest in Frage zu stellen. Kommst du jetzt schon bei der Anzahl meiner Kinderschar auf eine andere Anzahl als ich?


    Im übrigen bitte ich um einen Vogelbauer für deine Eulen. Ich - im Gegensatz zu dir - weiß, wovon ich schreibe.


    :batsch Dein Link : Stand 01.08.2003 ist insbesondere in Hinblick auf die Beihilfeberechtigung von Tarifbeschäftigten - die offizielle zutreffende Bezeichnung von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst zumindestens in den Bundesländern seit einigen Jahren - komplett überaltert :lach . Den noch zum Nachlesen zu empfehlen ist schlicht eine bodenlose Unverschämtheit. Das Thema ist schon Komplex genug, solche Falschinformationen sind da wirklich nicht dienlich. Denn niemand hat etwas davon, zu wissen, dass Angestellte - als sie noch offiziell so hießen - im ö. D. in grauer Vorzeit mal ggf. eine Beihilfeberechtigung hatten.


    Höchstens insoweit, dass die Kürzungspolitik diese Staates auch bei seinen Bediensteten nicht halt gemacht hat :brille .


    Hier mal ein Urteil zur ach sooo günstigen Privatversicherung :kicher
    Ist zwar nur ein Verfahren zum vorläufigen Rechtschutz gewesen, nach diesem BVerfG-Urteil dürfte aber dieser höhere Beitrag zu dem unabwendbaren laufenden Mehrbedarf zählen, der nicht zum Regelbedarf gehört und somit ab sofort zusätzlich zu zahlen ist.

  • Zudem hab ich eh keine Zeit mehr. Schliesslich bin ich Harzlerin und muss mich jetzt mit Bier und Kippe vor meinen nagelneuen Flachbildschirm pflanzen, um mir den neuesten Trasch im Fernseher anzuschauen...


    Du bist keine gute Arbeitsscheue :kopf


    Wusstest Du nicht, dass diese niedrigwertigen Tratschsendungen nur an Wochentagen vormittags und nachmittags kommen? :idee

  • Ein Großteil der Bevölkerung hat auf jeden Fall in den letzten Wochen und Monaten das Bild vom faulen HARTZI auf der sozialen Hängematte eingeprägt bekommen!


    Ich kann das Geschwafel von Westerwelle nicht mehr hören. Es ist einfach nur polarisierend von Leistungsträgern auf der einen Seite zu reden, und von faulen Hartz´lern auf der anderen, denn die meisten Hartz´ler haben einen Beruf erlernt und wollen arbeiten. Viele von ihnen arbeiten ja bereits zu Hungerlöhnen und müssen sich bei der ARGE einfinden um aufzustocken. Die Bundesregierung will den Arbeitsmarkt noch weiter flexibilisieren, dann werden die Löhne noch weiter sinken, und noch mehr Leute dürfen zum Amt gehen und betteln.
    Ich selber habe in meiner beruflichen Laufbahn viele Manager kennengelernt. Fast alle von ihnen waren Blender, die hinter ihren eleganten Fassade und perfekt einstudiertem verbalen und nonverbalen Kommunikationsverhalten absolute fachliche und charakterliche Nieten waren.

  • Oh Leute.
    ich kenne beides, war zeitweise als Beamtin privat versichert und beihilfegerechtigt und habe auch schon mal 2 Monate lang Alg2 bezogen (weil die Unterhaltszahlungen meines Ex ein paar Euro unter dem Regelsatz lagen)...


    Ich persönlich weiß nur, dass Beamte gegenüber ALG 2 -Beziehern eindeutig priviligiert sind:


    1. Man bekommt ein Vielfaches mehr an finanzieller Zuwendung durch den Staat für die Arbeit, die man leisten muss, um diese Zuwendungen zu bekommen.
    2. Für die Arbeit , die man machen muss, um diese Zuwendungen zu erhalten, bekommt man ein Vielfaches mehr an positiver gesellschaftlicher Anerkennung.

    Wenn ich frei wählen dürfte, welche Lebensform ich haben will, so würde ich eindeutig lieber als Beamtin mein Geld vom Staat erhalten als eine Alg 2-Empfängerin zu sein.


    Da ich auch schon im Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst gearbeitet habe, ist diese Lebensform ebenfalls dem Bezug von Alg2 vorzuziehen.


    Das weiß ich aus eigener Anschauung, kein Politiker kann mir weismachen, dass man freiwillig den Bezug von Alg 2 wählen würde, wenn man die Möglichkeit hätte, als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst zu arbeiten.


    Zurzeit überprüfe ich eine weitere Klagemöglichkeit, es kann sein, dass ich aus arbeitsrechtlichen Gründen einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Stelle im Schuldienst habe.



    Wenn dem so ist, werde ich Klage erheben gegen das Land Hessen!

    :nawarte:


    Aber vielleicht flattert mir schon vorher ein Arbeitsvertrag ins Haus!?!


    Auch das läge im Bereich des Möglichen, dann wäre ich wieder besänftigt...;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Freya ()

  • ... Das BVG hat ausgeführt, was unter "menschenwürdig" zu verstehen ist, im Bezug auf die H4- Sätze... man lese nach. Ein Hohn ist doch u.a. , dass nicht ein Cent für Bildung vorgesehen ist! Nichts.
    Und ich könnte wirklich stundenlang :kotz wenn ich diese Diskussionen hier, in der Press und wo immer verfolge. Es kann doch nicht sein, denen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind (vorher gibts vom Staat nämlich nix!) derartig zu verunglimpfen wie das im Mom geschieht.
    Wenn immer und immerwieder betont wird, dass Arbeit sich lohnen muss, dann kann das doch nicht heissen, dass man denen, die Hilfe brauchen noch mehr abknapst und sie zu Hungerlöhnen in Arbeit zwingt, die nicht mal da ist!



    Der Weg kann doch nur sein, dass man endlich den Zeigefinger dahin richtet, wo er hin gehört:


    Wirtschaftsunternehmen, die ihre Mitarbeiter, die zu ihrer Gewinnmaximierung beitragen mit Hungerlöhnen abspeisen und sie der staatlichen Fürsorge überlassen sind staatsfeindlich! Sie runinieren den Staat als ganzes.


    Gegen Mindestlöhne zu sein und geilchzeitig immer geringere Entgelte zu fordern , die Transferleistungen notwendig machen udn dann hinterher zu bellen, dass es den Menschen immer noch zu gut geht ist einfach nur ekelhaft. Genauso zynisch ist es dann über Fachkräftemangel zu heulen, oder de Bildungsmisere bei Azubis zu beklagen. Der Mittelstand gehe unter.... tja... wen wundert das bei so einer Vorgehensweise? SO wird das nix.


    Und echt skuril und nicht mehr nach zuvollziehen ist für mich, dass dann Menschen, die betroffen sind, diese Argumentationschiene auch noch vollkommen übernehmen, statt sich zu wehren.


    Mindestlöhne gehen. Das zeigt das europäische Ausland mit vergleichbaren Volkswirtschafen. Man sollte sich mal fragen, wohin die ganze Geschichte wirklich zielt.
    Dieses Totschlagargument mit der Weltwirtschaftlichen vernetzung stimmt doch so wie es gebracht wird auch schon lang nicht mehr... sh. Länder mit Mindestlöhnen... die stehen sich nicht schlechter, als D. Im Gegenteil, sie laufen uns in vielem den Rang (Bildung!, Kinderbetreuung, Erwebsquote bei Frauen, Gleichstellung, Innovation....) ab. Und das ist logisch.


    Man kann nicht nur von der schwächsten Seite alle Lasten fordern und selber als Starker nix tun wollen. Und genauso stellt sich das für mich doch dar.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Länder mit Mindestlöhnen... die stehen sich nicht schlechter, als D. Im Gegenteil, sie laufen uns in vielem den Rang (Bildung!, Kinderbetreuung, Erwebsquote bei Frauen, Gleichstellung, Innovation....) ab. Und das ist logisch.

    Da bin ich mal ganz Deiner Meinung.


    Mangelnde Bildung und mangelnde Kinderbetreuung sind wohl die Hauptgründe um auf ALG 2 angewiesen zu sein, glaubt man einem Artikel in der Welt am Sonntag von gestern.


    Allerdings sollte man genau hinsehen.
    Tatsächlich haben etwa die Hälfte der erwachsenen Empfänger keine Berufsausbildung.


    Alleinerziehende und ihre Kinder stellen zwar die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften.
    Deren durchschnittliche Bildung und Ausbildung entspricht dagegen dem Bundesschnitt, ist also nicht das Problem.
    Hier ist der Hinderungsgrund arbeiten zu gehen der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten.

  • ... man wird einfach immer irgendwie diffamiert.... Ich habe Abitur, und zwei komplette, staatlich anerkannte Ausbildungen. Ich bin Heilerziehungspflegerin und Gestalterin, Schwerpunkt Spielzeug... Mich gibts in keiner Statistik.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.