Tocher fährt mit Familie der Freundin in den Urlaub - rechtliche Fragen

  • Hallo!
    So 100% passend war irgendwie keine Kategorie...aber da es ja eine rechtliche Frage ist, hab ich es hier mal reingestellt.
    Also, meine Tochter fährt über die Herbstferien mit ihrer Freundin und dem Vater ins europäische Ausland.
    Ich hab das AS. Muss oder sollte ich dem Vater nun irgendetwas schriftliches mitgeben für z.B. Zollkontrollen oder falls mal ein Arztbesuch nötig wird? Denn eigentlich hat er ja keine Berechtigung meine Tochter mit ins Ausland zu nehmen oder irgendwo für sie Unterschrift zu leisten?
    Weiß jemand, wie das genau läuft oder kann mir sagen, wo ich mich am besten schlau machen kann?
    Schon mal vielen Dank im Vorraus! :-)

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Schreib einfach eine Vollmacht: "Herrn Dingsbums geb. am Dingsda ist es gestattet, mit unserer Tochter XXX (geb. am Dingsda) im Oktober 2009 die Volksrepublik China zu bereisen. In dieser Zeit ist er berechtigt, alle notwendigen medizinischen Maßnahmen ..." Wenn Du ganz sicher sein möchtest, lässt das beim Rathaus amtlich beglaubigen (kostet 3-7 Euro).



    *edit* ... Ich empfehle dringend eine Auslandskrankenversicherung - am Besten die vom gelben Automobilverein.

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  • Auf alle Fälle eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen und zwar zusätzlich zum Auslandskrankenschein der Krankenkasse. Kostet nicht viel, ca. 8-10€ für ein ganzes Jahr und spart eine Menge Ärger und Kosten, falls im Urlaub mal was passiert.

  • Grundsätzlich solltest Du einen Kinderausweis mitgeben. Ebenfalls eine europaweit gültige Krankenkassenkarte.
    Hilfreich könnte eine schriftliche Erklärung Deinerseits sein, vielleicht in der Art: Herr XY reist mit seine Tochter AA in der Zeit vom - bis - nach Ort. Meine Tochter BB, geb. am CC darf freundlicherweise ihre Freundin begleiten. Für die o.a. Zeit sind Herrn XY alle notwendigen Rechte für die vorübergehende Mitsorge für mein Kind übertragen, dies schließt ausdrücklich den Grenzübertritt ein sowie etwaige notwendige Arztbesuche.


    In welches Land soll es denn gehen? Schengen-Staaten sind unproblematisch, Nicht-Schengen-Staaten problematischer ...


    Edith sagt: Marlene kann das nicht nur schneller, sondern auch besser formulieren...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Hallo!


    Ja, braucht er. Normalerweise kann jede Fluggesellschaft, Grenze etc. nach deiner Einwilligung fragen. Auch wenn es in der Realität nicht immer umgesetzt wird. Für die medizinische Versorgung ebenso.
    Hat er die Einwilligung nicht, kann es ihm passieren, dass er nicht fliegen bzw. nicht ausreisen darf. Oder deine Tochter medizinisch nicht versorgt werden kann.


    Vollmacht schafft da Abhilfe, aber ich würde bei der Formulierung aufpassen, z.B. den genauen zeitlichen Rahmen angeben.


    lg, cola

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  • Auf jedenfall benötigt sie den Reisepass und halt die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter,das für den Urlaubszeitraum von bis im Krankheitsfall oder dringender Op´s Herr xyz deine Einwilligung zum Wohle des Kindes hat.Das JA oder das Familienbüro gibt dir dazu bestimmt genauere Info´s

  • Hallo!
    So 100% passend war irgendwie keine Kategorie...aber da es ja eine rechtliche Frage ist, hab ich es hier mal reingestellt.
    Also, meine Tochter fährt über die Herbstferien mit ihrer Freundin und dem Vater ins europäische Ausland.
    Ich hab das AS. Muss oder sollte ich dem Vater nun irgendetwas schriftliches mitgeben für z.B. Zollkontrollen oder falls mal ein Arztbesuch nötig wird? Denn eigentlich hat er ja keine Berechtigung meine Tochter mit ins Ausland zu nehmen oder irgendwo für sie Unterschrift zu leisten?
    Weiß jemand, wie das genau läuft oder kann mir sagen, wo ich mich am besten schlau machen kann?
    Schon mal vielen Dank im Vorraus! :-)


    bei uns gibt es an den gemeinden (einwohnermeldeamt) formulare extra für solche fälle, wo kinder bei fremdpersonen mitreisen. braucht man nur zu unterschreiben und mitzugeben. dann habt ihr in de glaube ich das gleiche kassenabkommen E111? demnach musst du einen solchen europäischen krankenschein besorgen und ebenfalls mitgeben. dann braucht der vater im ausland nichts zu zahlen. es gibt das formular ab. der arzt notiert die daten und deine kasse wird automatisch belastet. und den kinderausweis natürlich nicht vergessen! sehr wichtig!

  • vor dem gleichen Problem stand schon mal eine Freundin. Wir haben damals auch diese Vollmacht ausgestellt, aber da es ins Ausland ging, auch noch zusätzlich die Vollmacht in Englisch verfasst.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Wow...so schnell, so viele Antworten! :wow
    Kinderausweis liegt schon bereit, Auslandskrankenschein brauchen wir nicht, da wir eine EU-Versichertenkarte haben, zusätzliche Versicherung hab ich gerade abgeschlossen!
    Das mit dem Einwohnermeldeamt und den Vordrucken ist ein toller Tipp, werd da heute nachmittag mal vorbeischauen....
    Sie sind zum Glück mit einem Wohnwagen unterwegs und nicht mit dem Flugzeug, daher sollten also die Kontrollen nicht all zu streng ausfallen...aber abgesichert wolle wir natürlich trotzdem sein! Vorallem für den Krankheitsfall....
    Also, wenn ich die Vollmacht dann ausgestellt habe, müsste ich alles haben, oder? :Hm


    Was mir da noch einfällt: Woher wissen die Kontrolleure denn, dass das meine Unterschrift unter dem Formular ist? Sollte ich eine Kopie meines Ausweises dazulegen?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Letzteres schadet nicht.
    Oder Du lässt deine Unterschrift beglaubigen. (Macht der Pfarrer als siegelführende Institution kostenlos, alle anderen nehmen Geld ... meist ...)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Was mir da noch einfällt: Woher wissen die Kontrolleure denn, dass das meine Unterschrift unter dem Formular ist? Sollte ich eine Kopie meines Ausweises dazulegen?


    Beides. Beglaubigen und Ausweiskopie. Sicher ist sicher. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Letzteres schadet nicht.
    Oder Du lässt deine Unterschrift beglaubigen. (Macht der Pfarrer als siegelführende Institution kostenlos, alle anderen nehmen Geld ... meist ...)

    Kann ich da einfach ins Pfarrbüro spazieren und die Vollmacht zum beglaubigen da lassen? Würd ja dort anrufen...die sind aber erst ab morgen nachmittag zu erreichen und vielleicht kannst du mir ja schon vorab sagen wie das läuft.. ;)

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Es müsste der Pfarrer selbst unterschreiben und siegeln. Die Gemeindesekretärin darf nicht ... Und er müsste Deine Unterschriftsleistung eigentlich sehen ... aber probiers mal ... Wenn Du persönlich bekannt bist ...

    Liebe Grüße



    Bap



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