Geschiedenen Unterhalt bei eigenem Einkommen

  • Hallo,
    habe da mal eine Frage....
    Ich arbeite bis jan. (habe ich schrieflich nur bis Jan) im Nachtdienst mit einer 81 std im Monat und verdiene mit den Zuschlägen sehr, sehr gut. Ich mache diesen Nachtdienst aufgrund der probleme mit meinem Sohn, dass ich viel Zuhause bin. danach gehe ich wieder in den tagdienst und verdiene weniger. Jetzt kommt die Scheidung. Weiß jemand wie was angerechnet wird? Muss mein EX dann noch für mich zahlen oder nicht? Ich weiß es sind jetzt alles Einzelentscheidungen, aber irgendwie muss es doch auch eine Richtung geben, wie z.B muss ich verdienen, darf ich verdienen u.s.w. dazu gesagt mein EX zahlt seit Nov 900 Euro zu wenig, er ist nicht arm :-)).


    Ich muss aber arbeiten, da er zuwenig bezahlt.....alles ist irgendwie doof. Das JA ist informiert über meinen Sohn und er ist in Therapie.


    LG
    Astrid

  • Wie alt ist denn das Kind? Geht es um Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt?


    Wenn das Kind 3 Jahre oder älter ist, dann steht dem Kind Kindesunterhalt zu (wenn das Kind vorwiegend bei dir lebt). Auf Betreuungsunterhalt besteht dann in der Regel kein Anspruch mehr, wenn nicht aus besonderen Gründen, die beim Kind, den Umständen oder den Eltern liegen können, eine Externe Betreuung nicht ausreichend möglich ist.

  • Hallo segelpapa,
    meine Kinder sind 4 und 7 Jahre alt und die 81 std sind selbstverständlich im Monat, also eine Halbe Stelle. Ich arbeite in der Pflege und da ist es mit dem Schichtdienst schwierig alles geht über eine Kinderfrau.


    Muss er dann keinen Unterhalt mehr für mich zahlen?


    LG
    Astrid

  • hallo segelpapa,
    schade...(muss ich mal so sagen, da er ja nichts tut zu wenig Unterhalt- für die Kinder, kein Umgangsrecht will) ich dachte eine Strafe müßte er ja bekommen, wenn er sich seinen Kinder so verhält....



    LG
    Astrid

  • Hallo Seehund,


    da ihr Verheiratet verheiratet gewesesen seid(nach der Scheidung) und du aufgrund deines Kindes Deinen Job kürzen bzw. umstellen mußt, müßte er Dir eigentlich einen Gehaltsausgleich zahlen. Ich weiß es aber nicht genau. Dein Gehalt sinkt ja aufgrund der Betreuung Deines Kindes... lass Dich auf jeden Fall mal von einem Anwalt dazu beraten


    Lg

  • Muss er dann keinen Unterhalt mehr für mich zahlen?


    LG
    Astrid


    Ganz so, wie es in der Presse für nach der Scheidung verkauft wird ist es laut meinem Anwalt auch nicht.
    Sicher besteht jetzt eine verstärkte Verpflichtung zur Ganztagstätigkeit - aber...
    zum einen muss die Betreuung des Kindes gesichert sein, dann sollte das Kind nicht zu sehr unter einer Vollzeittätigkeit des betreuenden Elternteils leiden (Einzelfallentscheidung), die betreuende Person darf keiner unverhältnismäßigen Belastung ausgesetzt werden und man kann zB nicht verlangen, dass ein sicherer Halbtagsjob zugunsten einer unsicheren Vollzeittätigkeit aufgegeben wird. Hier wäre ein Nebenjob angebracht und eventuell ein Aufstockungsunterhalt. Geplant ist grundsätzlich auch ein stufenweiser Übergang zur Vollzeittätigkeit.


    Leider, leider sind es momentan alles Einzelfallentscheidungen, alle sehr vom Richter abhängig.