ich hoffe, damit hier richtig zu sein. Auf tacheles hab ich etwas gefunden, das wenn jemand zur Kur fährt, auch die Regelleistungen gekürzt werden, weil ich ja dann voll versorgt bin? Dann wieder, das es unzulässig sei.
Ich bin durcheinander. Krieg ich denn jetzt, wenn ich im Januar zur Kur fahre für drei Wochen weniger ALG II oder nicht? Wenn jemand da von Euch mal ein greifbares Urteil hätte, wäre ich sehr verbunden.
Lieben Dank schonmal...
LG Danii