ALG II bei Kur?

  • ich hoffe, damit hier richtig zu sein. Auf tacheles hab ich etwas gefunden, das wenn jemand zur Kur fährt, auch die Regelleistungen gekürzt werden, weil ich ja dann voll versorgt bin? Dann wieder, das es unzulässig sei.


    Ich bin durcheinander. Krieg ich denn jetzt, wenn ich im Januar zur Kur fahre für drei Wochen weniger ALG II oder nicht? Wenn jemand da von Euch mal ein greifbares Urteil hätte, wäre ich sehr verbunden.


    Lieben Dank schonmal...


    LG Danii

  • Hallo,


    ich war unter Bezug ALG II im Nov. 05 4 Wochen zur Mu-Ki-Kur und mir wurden für diese Zeit ganz schön heftig die Leistungen gekürzt, genau weiß ich es nicht mehr, so ca. 100€ :wwow


    Ich habe das aber auch bei Tacheles gelesen, habe mich aber nicht verrückt gemacht, da ich wiederum von der Krankenkasse mehr zurück bekommen habe, da ich bereits über die 2% Zuzahlungen hatte....


    LG
    Denise

  • Zitat

    Original von Mela
    zumal es sich um kein Einkommen handelt wenn die Verpflegung während der Kur kostenlos ist.


    Korrekt soweit, kein Einkommen. Aber in dem Regelbedarf( z.b. Kind 2,81€ an Nahrungsmittel)entfallen diese Kosten täglich, da man/Frau/Mutter weder dafüreingaufen noch kochen muß.


    Somit kann der Regelbedarf gesenkt werden.


    Im Kehrtschluss interessiert es auch niemanden, das ein Mittagessen für Kinder mit rund 80 Cent angesetzt ist, und in der KiTa nicht selten pr um die 3€ genommen werden.


    Ergo: Sollte man/Frau Mutter froh sein, wemm aisser den Verpflegungskosten nix gekürzt wird, und die /er die laufenden Verpflichtungen incl. Vergnügen (seingschränkt nach Regelbedarf) bekommt.


    Vorrangig zählen sollte:


    Wer eine Kur benötigt, dem wird diese nicht verwehrt, nur die reinen Verpflegungskosten werden gesenkt.


    Und wenn man dann rechnet, und hochrechnet, kann man eigentlich nur feststellen: Hartz 4 ist so unübel net.


    Denn fiktiv bekommt keine Mum ein Kind und sich in 3 wochen für 100€ satt.Wenn doch, dann bitte mir schnell erzählen wie. ;-)

  • Zitat

    Original von Hexlein25
    :D:w: ich war auch 3 Wochen bei einer Mutterkindkur und ich hab keine Kürzungen gehabt,weil ich hab ja auch dem Amt nix geagt das ich wegfahre hatte ich vergessen :D:w:


    clever gemacht Hexlein :D:w: ich hab soweit kein Problem mit der Kürzung, da ich ja in der Zeit tatsächlich keine Lebensmittel kaufen werde.


    Mein Problem sind halt die 80 Euro, die ich direkt im Januar berappen muß, auch wenn ich dann den Rest des Jahres von Zuzahlung befreit bin. Das nützt mir im Januar nix.


    Dazu kommt, das bei der Kur ja auch Zusatzleistungen fällig werden wie Telefon aufm Zimmer, evtl. Nutzung eines TV-Gerätes, Nutzung einer Waschmaschine. Und das sind alles Kosten, die pro Tag bzw. pro Woche bestimmte Nutzungsentgelte haben, die ich zu hause nicht hätte. Also Mehraufwand.


    Naja, noch weiß das Amt nix von meiner Kur. Aber sie werden es mitbekommen, weil ich ja meinen 1€-Job beim Träger zum 9.Januar abgemeldet hab und nicht erst drei Wochen später - zum 31.1., wenn ich in Mutterschutz gehe. Werde sicherlich dann nachträglich die Berechnung bekommen.


    Naja und dann wird nochmal gekürzt das ALG II, wenn ich zur Entbindung 5 Tage im Krankenhaus bin - das wurde mir schon aufm Amt gesagt. Naja, hoffen wir, das es auch dabei bleibt...


    LG Danii

  • :wwow was wenn du 5 Tage im KRankenhaus bist wird dir Leistung gekürzt :hä echt also ich Frag mal lieber bei mir nach,net das die bei mir Kürzen wollen na dennen werde ich was Husten!also wo ich bei der Mutterkindkur war hab ich 200 Euro gebraucht für 3 Wochen,Waschmaschine Ausflüge,Trinken usw.und nochmal 200 Euro fahrtkosten,also waren ca 500 Euro weg mit dem Eigenanteil :wrolleyes:

  • Hexlein25: Die Fahrtkosten zur Kur habe ich von der Krankenkasse erstattet bekommen, Du nicht?
    Außerdem ist man mit einer Kur bei Hartz IV-Bezug denke ich mal über den 2% an Zuzahlungen und man bekommt das dann wieder von der Krankenkasse zurück erstattet was man zuviel bezahlt hat (bei Kur ja 1o €/Tag), bzw. für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung!
    Ausflüge werden ja nicht von Hartz IV bezahlt, das ist Privatvergnügen!
    LG
    Denise