Fragen zum Unterhalt

  • Guten Morgen,


    ich habe folgende Fragen zum Unterhalt:


    Für den Kindesunterhalt ist ja das Jugendamt zuständig.


    Doch an wen kann ich mich wenden, wenn es um den Unterhalt für die Mutter (also für mich) geht? (wir waren nicht verheiratet....)
    Muss ich da wirklich direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, oder gibt es hier auch andere Stellen, die an den KV herantreten?


    Der Rechtsanwalt kostet ja schliesslich eine Menge Geld...


    Wie sieht es denn mit der Berechnungsgrundlage für meinen Unterhalt aus? Zählt hier nur das Einkommen des KV oder auch meine Einkünfte?


    Eine Bekannte hatte mir gesagt, dass ich wohl Monat für Monat viel Geld verschenke, da ich bisher keinen Unterhalt für mich gefordert habe (momentan beziehe ich Elterngeld).... !!!???


    Fragen über Fragen, vielleicht kann hier ja jemand für mich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...


    Lg
    Neptunie

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Hey


    Für den Kindesunterhalt ist ja das Jugendamt zuständig.


    Nicht ganz richtig...
    Das JA "kann" man hierbei zur Hilfe rufen, sie können auch was ausrechnen, rechtlich fordern können sie ihn nicht.
    Sie können also nur beraten u auch zwar fordern..aber wenn es dann zu Problemen kommt, muß auch ein JA den Weg übers Gericht gehen, was letztendlich evtl. billiger als ein Ra sein kann, aber auch manchmal deutlich schlechter beraten sein kann..



    Doch an wen kann ich mich wenden, wenn es um den Unterhalt für die Mutter (also für mich) geht?


    An einen RA, du selber kannst das auch fordern u berechnen..es gibt siche rauch einige Institutionen die sich an die Sache ran wagen, rechtlich eben immer so eine Sache dann, ein Gericht wäre dann auch hier die Instanz die das letzte Wort hat, u spätestens da wird dann doch wieder ein RA nötig.



    Zählt hier nur das Einkommen des KV oder auch meine Einkünfte?


    Beide!!


    Gruß
    Jens

  • Kommt drauf an.
    Wenn Du Harz 4 beantragst, dann schreiben die den Vater an mit der Bitte sein Einkommen offen zu legen. Wenn er genug verdient, dann muß er dirikt an die Arge zahlen. So war das bei mir, allerdings hat der Vater nix verdient (Student).

  • Und wie kann ich das berechnen?


    Dazu muss ich ja sicher die Einkünfte des KV, oder?


    So wie es aussieht, wird mir der Gang zum RA wohl nicht erspart bleiben...

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  • Hey


    Dazu muss ich ja sicher die Einkünfte des KV, oder?



    Ohne das geht natürlich gar nichts!!


    Wobei sein Nettoeinkommen dann noch bereinigt werden muß usw., aber das ist dann halt der Weg der Berechnung des KU und eventuellen Unterhaltes für dich..


    I.d.R. keine Hexerei, sofenr nicht irgendwelche ganz spezifischen u besonderen Dinge zu beachten/berücksichtigen sind..


    Also erst Auskunft über sein Einkommen etc. verlangen..ohne gehts ncht.


    Gruß
    Jens

  • ich würde erstmal zum ja gehen und mich dort beraten lassen, rechtsanwälte machen das gerne, weil sie dabei verdienen, ja kostet erstmal nichts.

  • ich würde erstmal zum ja gehen und mich dort beraten lassen,


    Über was beraten lassen? Über BU und weiterführenden Unterhalt für sich selber?


    Wie es das Wort schon sagt, "Jugend"-Amt... auch wenn es gern mal Mütteramt genannt wird, aber dafür ist das JA nun wirklich absolut nicht da..

  • Hi,

    Über was beraten lassen? Über BU und weiterführenden Unterhalt für sich selber?

    möchte ich auch mal wissen....
    Da würde ich das JA fragen, welche Rechtsgrundlage :D ...naja fordern können die viel...und rechnen können sie auch -meistens- nicht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • hallo neptunie,
    die berechnung des betreuungsunterhalts sieht in etwa so aus:
    der vater deines kindes muss dir dein früheres nettogehalt ersetzen,
    abgezogen wird das elterngeld,von dem aber 300 euro nicht angerechnet werden, er zahlt die differenz.
    von seinem gehalt darf er 1000 euro behalten (selbstbehalt),nachdem der kindesunterhalt und berufsbedingte aufwendungen ,evt.versicherungen,alte
    kredite abgezogen werden ,hat er dir den rest zu zahlen oder halt dein ganzes nettogehalt zu ersetzen,wenn er gut verdient.
    wenn du vor der schwangerschaft nicht gearbeitet hast,muss er dir 770 euro zahlen (bei leistungsfähigkeit)
    du solltest aber dafür einen anwalt aufsuchen.das jugendamt kann nur den kindesunterhalt einfordern/ berechnen.
    herzliche grüße
    juwi

    Einmal editiert, zuletzt von juwi ()

  • hallo juwi!


    vielen dank für diese fundierte antwort !


    dann sieht es ja so aus, als ob ich doch ziemlich viel geld verschenkt habe und ich werde mich nächste woche schnellstens auf den weg zu einem anwalt machen...


    dort werde ich mich dann auch erkundigen, ob ich einen teil des unterhaltes evtl nachfordern kann...


    vielen dank nochmal!


    neptunie

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  • gerne :D
    liebe neptunie,


    aber die chancen für rückwirkenden bu-unterhalt stehen leider nicht so gut,
    du hättest ihn schriftlich "in verzug " setzen müssen (dazu auffordern)
    aber vielleicht kannst du ihn noch um bezahlung der erstlingsausstattung "bitten"
    oder eben die anwältin...
    meine,das geht auch rückwirkend.


    viel erfolg!
    herzliche grüße
    juwi

  • Wenn Du das willst, kannst Du heute noch einen Brief an den Kindsvater schreiben und von ihm Betreuungsunterhalt (BU) grundsätzlich einfordern. Parallel dazu kannst Du in dem Schreiben die Offenlegung seines Einkommens fordern. Rechtlich gesehen ist das Datum des Briefes + 3 Tage der Zeitpunkt, ab dem bei einer späteren Klage der BU berechnet wird. Auf jeden fall kannst du dadurch nur "gewinnen", nicht verlieren.
    Freundlich schreiben und mitteilen, Du würdest Dich gern außergerichtlich einigen (wenn er verurteilt wird, gehen allein für die Verfahrenskosten einige Monate BU zusätzlich drauf, die er zahlen muss...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rückwirkend geht nicht!
    Das geht nur ab offizieller Inverzugsetzung!


    PKH dürfte hier auch nicht greifen, die greift nur in einem ferichtlichen Verfahren, u das ist es bisher nicht, wenn dan greift hier Beratungshilfe..


    Gruß
    Jens

  • @ nicole76:


    ja, das ist natürlich das beste.... lässt sich nur leider nicht immer so umsetzen :kopf

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    Einmal editiert, zuletzt von neptunie13 ()