Umgangsrecht - Besuchszeiten Mustervertrag?

  • Hallo, mein Freund und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Er holt unsere Tochter (2,5 Jahre) jeden Sonntag Nachmittag für zwei Stunden. Außerdem sehen seine Eltern die Kleine an einem Nachmittag in der Woche für zwei Stunden. Nun möchte der Kindsvater das Besuchsrecht für ihn und auch für seine Eltern erweitern. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Die Gründe möchte ich hier nicht näher erläutern, es würde zu weit führen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, weil der Vater bislang noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben hat. Wer kann mir sagen, welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn ich das Besuchsrecht für Vater und Großeltern nicht erweitere und das Besuchsrecht der Großeltern ggf. noch weiter einschränke? Hat jemand einen Muster-Vertrag bezüglich Besuchszeiten, den er mir zumailen kann? Das würde mir wirklich sehr helfen. Viele Grüße, max-i_hob

  • Hallo maxi hob,


    eines verstehe ich nicht.
    Dein Freund muß keine Sorgeerklärung abgeben, wenn er das hälftige SR haben möchte.


    Diese Erklärung müßt Ihr gemeinsam dann beim Jugendamt abgeben.
    Da kann Vater alleine, ohne Dein Einverständnis gar nichts ausrichten.


    Und dann zu Deinen Umgangsfragen.


    Es gibt weder rechtlich festgelegte Umgangszeiten, noch Musterverträge.


    Nur sogenannte richterliche Leitlinien, die aber individuell, zum Wohle des Kindes abweichend sein können.


    Die richterlichen Leitlinien und psychologischen Empfehlungen bei so kleinen Kindern wie Eurer Tochter sehen häufigen Umgang vor (etwa 2-3 mal die Woche für einige Stunden), da dieses wichtig ist, um eine gute Bindung zum Vater aufbauen zu können.


    Also und einschränkungen des Besuchsrechts werden ungerne gesehen, wenn nicht wirklich nachvollziehbare Gründe der Kindswohlgefährdung vorliegen.


    Das mal so grob die Fakten.


    Wieso willst Du dem Vater nicht mehr Umgang einräumen, und den Umgang der Großeltern sogar einschneiden?

  • Eine Umgangsregelung als Gesetz gibt es nicht. Nur eine Empfehlung. Generell müssen sich die Eltern untereinander einigen. Wenn das nicht geht kommt das ganze vors Familiengericht und die entscheiden darüber zum Wohle des Kindes. Aber wer will das schon??
    Normal ist ein 14tägiger Rythmus. Also jedes zweite Wochenende auch mit Übernachtung. Ist das Kind zu klein oder spricht etwas anderes dagegen empfielt sich eher ein kurzer Besuch des Vaters dafür aber öfters.
    Großeltern haben ein Umgangsrecht wenn sie Bezugspersonen sind und es dem Kindswohl dient. In welchem Umpfang muss wohl individuell entschieden werden.

  • Großeltern können auch Umgangsrecht einklagen, sofern Du es nicht zuläßt, aus irgendwelchen Gründen.
    Tun sie das, und es steht dem Wohl des Kindes nichts entgegen, so wird in der Regel auch Umgang mit Großeltern gewährt.


    LG
    Denise

  • Zitat

    Original von max-i_hob
    Hallo, mein Freund und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Er holt unsere Tochter (2,5 Jahre) jeden Sonntag Nachmittag für zwei Stunden. Außerdem sehen seine Eltern die Kleine an einem Nachmittag in der Woche für zwei Stunden. Nun möchte der Kindsvater das Besuchsrecht für ihn und auch für seine Eltern erweitern. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Die Gründe möchte ich hier nicht näher erläutern, es würde zu weit führen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, weil der Vater bislang noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben hat. Wer kann mir sagen, welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn ich das Besuchsrecht für Vater und Großeltern nicht erweitere und das Besuchsrecht der Großeltern ggf. noch weiter einschränke? Hat jemand einen Muster-Vertrag bezüglich Besuchszeiten, den er mir zumailen kann? Das würde mir wirklich sehr helfen. Viele Grüße, max-i_hob


    Einen offiziellen Mustervertrag gibt es nicht. Beide Elternteile können also ein Schriftstück aufsetzen wo die Umgangszeiten geregelt sind. 2 Unterschriften drunter und fertig.
    Du solltest Dir aber im Klaren sein, daß der Vater ein verständliches Interesse an einem großzügigeren Umgang hat. Solange das Kind nicht durch ihn gefährdet wird, spricht nichts dagegen. Ein Vater ist kein Elternteil zweiter Klasse. Nur 2 Stunden Vaterumgang pro Woche sind dem Kindeswohl abträglich. Damit schadest Du Deinem Kind.

  • Wieso "Erzeuger"? Jemand der sich aktiv um das Kind kümmern will und sogar dafür mehr Zeit haben will, ist für mich ein Vater, kein "Erzeuger".


    Ist jemand der notwendigen Umgang zwischen Kind und Vater zu unterbinden versucht eigentlich eine Mutter oder nur eine "Empfängerin"?

  • Aus Deinem Posting geht leider nicht hervor, warum Du Eurem Kind und dem Papa die Möglichkeit des "erweiterten Umgangs" geben willst ,deswegen verurteile ich das jetzt einfach mal, denn das Kind hat einfach ein Recht über einen längeren Zeitraum beim "anderen Elternteil" zu bleiben und wenn es von Beginn an daran gewöhnt wird, gibts da auch überhaupt keine Probleme. Was sind denn bitte 2 Stunden? Ich frage mich, ob Du mit 2 Stunden zufrieden wärest um Deinem Kind nahe zu sein. ?(


    Ich finde dass ein Vater genauso ein Recht auf regelmässigen und hälftigen Umgang hat, wie die Kindsmutter, sofern es dem Kind nicht schadet und dies auch zeitlich und räumlich, sowie finanziell möglich ist.... (wenn einer in Hamburg und einer in München wohnt, kann man schlecht eine 50:50 Regelung in Betracht ziehen). Und es ist gut, dass es für sowas keine "Musterverträge" gibt.... das hört sich an, als sei ein Kind eine "Ware" *grusel*