Begleiteter Umgang katastrophal!

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Mein Sohn (6) hatte eineinhalb Jahre lang keinen Kontakt mehr zu seinem Erzeuger. Aus diesem Grund wurde gerichtlich verfügt, dass er diesen jetzt erst dreimal während eines "betreuten/begleiteten Umgangs" treffen soll.
    Jetzt sind aber dermassen viele negative Dinge in der Einrichtung abgelaufen, dass ich es nicht weiter verantworten kann und will, dass der weitere Umgang dort stattfindet. ( Es lag nicht am Erzeuger, sondern am unverantwortlichen Verhalten der Betreuungsperson dort!)
    Ich würde gerne die Einrichtung wechseln, weiss aber nicht wie ich da am Besten vorgehen soll.
    Sowohl die Anzahl der Umgänge, also auch der Wochentag (leider Samstag, da hat kaum eine Einrichtung ein "Begleitungsangebot") sind gerichtlich festgelegt worden.
    Hat jemand hier Erfahrung mit einem Wechsel gemacht? Geht das überhaupt? An wen kann ich mich wenden?
    Weiss jemand von Euch, wo es im Kreis Kleve/Wesel eine Einrichtung gibt, die Samstagsbetreuung bietet?
    Schon einmal vielen Dank im vorraus!!
    die
    Trollfee

  • Hallo Trollfee,


    vielleicht mal beim JA anrufen ? Caritas etc..bietet das ja auch an..



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Welche Stelle hat Dir denn die Einrichtung empfohlen? Wie oft hat der"katastrophale Umgang" denn bereits stattgefunden?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    Sowohl die Anzahl der Umgänge, also auch der Wochentag (leider Samstag, da hat kaum eine Einrichtung ein "Begleitungsangebot") sind gerichtlich festgelegt worden.


    Ähm, also wurde es , so wie es richtig ist, gerichtlich verfügt, damit kannst du nicht mal eben die Institution wechseln u alles umwerfen..
    Vrmutlich dann noch mit neur langer Wartezeit, denn so viele Institutionen gibt es nicht die das machen u oft haben die dazu noch längere Wartelisten.


    Kostenträger dürfte dann auch das JA sein, d.h. du kannst da nicht mal eben so eigenmächtig handeln...
    Und noch weniger dich gegen eine richterliche Verfügung widersetzen..



    Jetzt sind aber dermassen viele negative Dinge in der Einrichtung abgelaufen, dass ich es nicht weiter verantworten kann und will, dass der weitere Umgang dort stattfindet. ( Es lag nicht am Erzeuger, sondern am unverantwortlichen Verhalten der Betreuungsperson dort!)


    Was ist da denn so extremes passiert, das du ohne Rücksprache mit der durchführenden Institution zu halten, das dort abbrechen willst?


    I.d.R. ist das geschultes Personal..


    Und wie wäre es dann erstmal mit der begeleitenden Person zu sprechen..
    Und wie sieht der Vater das??


    U das ganze dann bei nur 3 BU`s, die vermutlich mal nur eine o zwei Stunden dauern, da muß ja wirklich schon etwas extremes passiert sein..


    Gruß
    Jens

  • Hallo Trollfee,


    ist es vielleicht möglich, diese Umgänge auch an öffentlichen Plätzen zu gestalten?
    Frag doch einfach mal nach.
    Es ist für das Kind und dessen Vater immer ungezwungener.


    Bei uns fanden solche Treffen nur in der Öffentlichkeit statt und die Begleitperson war "immer" dabei.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenschein100 ()


  • Sowohl die Anzahl der Umgänge, also auch der Wochentag (leider Samstag, da hat kaum eine Einrichtung ein "Begleitungsangebot") sind gerichtlich festgelegt worden.


    die
    Trollfee


    Wenn Ihr zwei Eltern und Kind Euch einig seid, könntet Ihr ja ab sofort den betreuten Umgang einvernehmlich aussetzen, und in normalen Umgang umgestalten.


    Dürften ja eh max. nur noch 2 betreute Umgänge sein

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo zusammen,


    der Thread wurde bereinigt. Weitere Abweichungen vom Thema jeglicher Art werden kommentarlos gelöscht ! Es kann nicht sein, dass man sich an anderen Stellen hier im Forum über die Tonart und das was hier im Forum so abgeht mukiert, sich bei Leuten die dies einbringen bedankt und selber in Threads wie diesem dazu beträgt dass diese Off-Topc werden. Entsprechende Ermahnungen hierzu wird es ab sofort im Wiederholungsfall per PN an die jeweiligen User geben. Die User die es betrifft, werden es schon wissen ! :brille


    So, nun bitte wieder zurück zum Thema. Vielen Dank.

    [size=12]Viele Grüsse,


    Czeltik.

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Hallo,


    zu dem, was dort abgelaufen ist, möchte ich nicht öffentlich ins Detail gehen.
    Es reicht aber aus, um die Einrichtung wechseln zu wollen.
    Da es gerichtlich festgelegt wurde, kann ich das so mir nichts dir nichts nicht machen.
    Hatte gehofft hier vielleicht jemanden zu finden, der damit Erfahrung hat.


    es grüsst
    die
    Trollfee


    (.... die mit Sicherheit KEIN Troll ist, sondern nur so doooooof war sich diesen Nick auszusuchen.... :dribbel:batsch )

  • Hey


    zu dem, was dort abgelaufen ist, möchte ich nicht öffentlich ins Detail gehen.


    Ok..


    Es reicht aber aus, um die Einrichtung wechseln zu wollen.


    Wie gesagt, berufe mich da nochmal auf meine erste Antwort..mehr kann man da eh nicht zu sagen..


    Ausser eben das Thema dort anzusprechen, zu klären, u die noch zwei weiteren Umgänge durchzuführen..einfach wechseln, inklusive Wartezeit usw. dürfte problematisch werden, weil das dann so eher einen anderen Eindruck erweckt..


    Mehr kann man dazu einfahc nicht sagen auch nicht raten..der BU ist gerichtlich festgelegt u einer will aus wer weiß auch was für Gründen gegen diese Regelung handeln..das kann nur Probleme geben..
    U wie gesagt, zeitlich muß das gehen, Wartzeit, überhaupt eine weitere Institution muß sich finden lassen in der Nähe u die Kostenfrage müßte neu geregelt werden..


    Gruß
    Jens

  • Hallo Trollfee,


    ist es für Dich sehr wichtig, das der Umgang an einem Samstag stattfindet?


    Auch wenn dieser Tag gerichtlich festgelegt wurde, so ist es aber immer noch möglich, da in beiderseitigem Einverständnis der Eltern Ausnahmen zu treffen.
    Ich denke, in einem solchen Fall wie bei Euch, wäre das die beste Lösung - dann wäre auch eine andere Einrichtung möglich.


    Als bei uns der Umgang gerichtlich geregelt wurde, da hat der Richter gesagt, das dies nur eine Vorgabe ist, wenn wir uns nicht einigen können und
    eine Absprache zwischen uns jederzeit diese Regelung aufheben kann.


    Was die Einrichtungen angeht, es gibt im Kreis Kleve mehrere Adressen des Kinderschutzbundes und sicher auch im +
    Kreis Wesel.


    Mein Umgangspfleger ist im Kreis Kleve tätig und die machen sowas auch - allerdings ist der , wenn der nicht gerichtlich bestimmt wurde, recht kostspielig.


    Tilla

  • Du wirst, unter den geschilderten Umständen, einen Eilantrag bei Gericht stellen müssen. Dem sollte, wenn Du auch nur den Hauch einer Chance haben willst, der Kindsvater beitreten. Ansonsten wirst Du den angeordneten Umgang wahrnehmen müssen.
    Alternativ kannst Du eine Beschwerde an die entsprechende Einrichtung richten und um Austausch des betreffenden MA bitten - wenn es an dem lag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.