Hartz4 und Partner

  • klwenn sie gleich ``richtig`` zusammen ziehen dann soll es so sein...volley hats ja schon richtig gesagt ... durch die entfernung und dann zusammenziehen kann es passieren das arge da von vornerein sagt : BG.... aber sie fragte ja ersteinmal wie könnte es ablaufen---das waren ja nur Möglichkeiten ..die durchaus legitim sind da man sie ja auch in den § widerfindet... mir ging es nur darum dfas man in dem fall nicht gleich von Sozialbetrug reden sollte... das morlaische wäre da schon wieder eine andere Sache...

  • susi: Die Leben noch nicht zusammen sondern wollen es.
    Es spielt keine Rolle ob sie getrennt wirtschaften. Fakt ist das es erst nach 1 Jahr eine Bedarfsgemeinschaft ist.
    Ein § steht nie für sich alleine. Es gibt zu Jedem Gesetz auch noch Anmerkungen und Ergänzungen. Dieses Jahr steht in den Anmerkungen welche die Legislative dazu gibt.

  • Die ARGE kann nicht bestimmen wann es eine Bedarfsgemeinschaft ist. Das Gesetz ist dazu eindeutig und nicht interpretierbar.

  • Es amüsiert mich immer ein wenig, wenn der gute Soldat von Betrug spricht wenn einer 'nen Apfel klaut, während der Oberst sich eine ganze Plantage unter den Nagel reisst und das dann auch noch nach gültiger Rechssprechung legitim ist.
    Manche Menschen mögen sich doch bitte auch mal über die Plantagenbesitzer echauffieren.


    Ich brauchte für mich diese Einleitung damit die Diskussion ein wenig entzerrt wird, weil eigentlich reden alle aneinander vorbei.
    Es geht ja nur Vordergründig um die rechtliche Seite. Das war schon nach den ersten Antworten geklärt. Die eigentliche Frage lautet doch:
    Was kommt da auf mich zu, kann ich das schaffen?
    Drüber möchte sich die TS doch informieren; reicht die Kohle zum leben?


    Ich sehe das in dem Fall so wie bei einer Erbschaft. Wunderschönes Grundstück, total verschuldet sucht Erben.
    Ich muss das Erbe ja nicht antreten. Der Mann verschuldet, die Frau arm und mit Kindern gesegnet.


    Diese Frage kann man mit der Ratio nicht beantworten, nur mit dem Gefühl.
    Lighthouse, für dich wirds nicht weniger und für deinen Freund wohl auch nicht. Die Zeit die ihr zum abtragen der Schulden braucht wird wohl länger werden, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft gründet, wird er umschulden müssen und das ist dann auch legitim, da er unterhaltspflichtig im Sinne der BG wird.

  • Hüstel. Wenn ich meine angestaubten Gesetzeskommentare aus den Jahren 1992 und 2006 richtig im Hinterkopf habe, ist es so: Nach einem Jahr Zusammenleben müssen die Partner nachweisen, dass sie nicht in einer Lebensgemeinschaft stehen und für sich selbst wirtschaften. Bis zu einem Jahr müssen die Behörden überprüfen und einen Nachweis bringen bzw. begründet die Gemeinschaft erklären (und ich muss dann gegen den Bescheid klagen, wen es hart auf hart kommt).


    Ausdrücklich aufgeführt ist übrigens, dass eine Versorgung von Angehörigen im (Haushalt) eine der Zustände ist, die sofort auf eine Bedarfsgemeinschaft schließen lassen. Sprich: Ziehe ich als AE mit einem Partner zusammen, ist davon auszugehen, dass die Behörden sofort sagen: "Hier besteht eine Gemeinschaft. Und so rechnen wir das auch."
    Und Hand aufs Herz. So ist es doch auch, oder?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grundsätzlich hast DU Recht und eine Pauschale aussage kann man nicht machen. Es gibt ja noch andere Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft.


    Abs. 3a des § 7 betzeichnet aber den Begriff Partner im Plural.
    Ketzt kann man im Gesetz dnach suchen wer dieser Partner ist.
    Den findet man im SGBII § 7 Abs. 3.
    eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.



    Dies ist i.R. nach eine Jahr der Fall.


    3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,


    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,


    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


    4. befugt sind, über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen.



    Jetzt kommt aber hier 3a Punkt 3 ins Spiel.
    Wenn der andere z.B. auf die Kinder aufpasst kann man das versorgen nennen.
    Ist also alles nicht so einfach.



    Ein guter Artikel:


    http://www.bochum-juristisch.de/zirkel.htm

  • Krux ist, dass nicht alle vier Punkte erfüllt sein müss(t)en, sondern nur einer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau und wenn sie die Kinder nicht von ihrem Partner versorgen lässt dann ist es auch keine Bedarfsgemeinschaft.
    Sie kann sich ruhig versorgen lassen.
    Deshalb verfügt sie noch nicht über sein vermögen.

  • Ich brauchte für mich diese Einleitung damit die Diskussion ein wenig entzerrt wird, weil eigentlich reden alle aneinander vorbei.
    Es geht ja nur Vordergründig um die rechtliche Seite. Das war schon nach den ersten Antworten geklärt. Die eigentliche Frage lautet doch:
    Was kommt da auf mich zu, kann ich das schaffen?
    Drüber möchte sich die TS doch informieren; reicht die Kohle zum leben?

    Ähm genau das war eigentlich meine Frage, vielen Dank... Und natürlich, ohne daß ich Ärger mit dem Staat bekomme.


    Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ich habe es in den Posts jetzt schon ganz oft hier gelesen mit dieser 1-Jahres-Geschichte (Zitat: Fakt ist das es erst nach 1 Jahr eine Bedarfsgemeinschaft ist.). Was bedeutet das? Ab wann fängt dieses "Jahr" an zu zählen, wenn man zusammen gekommen ist oder wenn man zusammen zieht?


    Also nur noch mal zum allgemeinen Verständnis, ich wollte mich nur mal informieren, keine Tipps zum bescheißen. Zumal der Zusammenzug eh noch nicht ansteht. Mein kleiner wurde Anfang August eingeschult als Kann-Kind hier in unserem Dorf. Das alleine ist für mich schon ein Grund, jetzt hier nicht sofort die Zelte abzubrechen. Denn es liegt mir fern, so egoitisch zu sein, daß die Kinder drunter leiden müssen. Ein Schulwechsel würde also frühestens (!!!!!!!) nächstes Jahr, wenn das Schuljahr vorbei ist, in Frage kommen. Und nicht einfach mitten im Jahr und schon gar nicht kurz nach der Einschulung.


    Zitat von Iceshine: "Wenn Du Dir einen 400 € Job nehmen würdest(und sowas ist durchaus machbar, bei 2 schulpflichtigen Kindern)"... sicherlich ist das machbar (hatte das mit meinem Arbeitswillen auch schon erläutert!) und ein 400 € Job sollte mindestens drin sein, wenn möglich lieber Teilzeit, aber da muß man eben schauen, was sich findet. Wenn ich Arbeit finden würde, wäre sicher ein Bezug der Leistungen auch nicht mehr unbedingt notwendig. Es ging mir wie gesagt nur erst mal um das "Was wäre wenn"... wie kommt man am Anfag über die Runden, ich will mich nicht irgendwo oder auf irgendwas ausruhen.


    Ähm andere Frage, könnte man sich auch bei der Arge darüber direkt erkundigen oder schade ich mir dann für meine JETZIGE Situation als allein erziehende Mutter selbst?

  • Du solltest Dir hier immer in klaren sein das es sich hier nur um Persönliche Meinungen und nicht um faktische Rechtsmeinung oder Ersatz für eine rechtsanwaltliche Beratung handelt.
    Du kannst mit den Informationen machen was Du möchtest. Am besten davon träumen den alles andere ist strafbar und verboten.

  • vatertochterduo: du siehst das bissel zu eng. wenn sie zusammen ziehen u. eine beziehung führen, dann ist davon auszugehen das sie füreinander einstehen. das werden sie jetzt schon tuen oder warum darf er am we zu ihr kommen? lässt sie ihm in der kälte schlafen? muss er das wasser bezahlen? bezahlt er vielleicht ab u. an den einkauf?


    hier muss nicht einer der punkte stimmen: keine gemeinsamen kinder, keinen gemeinsamen konten, gerade erst zusammengezogen u. trotzdem würde die arge höchst wahrscheinlich eine bg unterstellen u. die laufende rechtsprechung würde dem auch sicher recht geben. genauso oft wie sie in anderen situationen es nicht tut. die §§ kannst du damit so interpretieren wie du möchtest. ich interpretiere sie wie laura: zwei die zusammen ziehen u. das mit kindern sind eine bedarfsgemeinschaft. du bist dann als he in der beweispflicht das es nicht so ist.
    es gibt mittlerweile genügend fälle wo die partner schon als bg gezählt werden obwohl sie nichtmal zusammen wohnen. auch das ist laufende rechtsprechung u. das ist auch richtig so. warum soll der staat es anders sehen.
    seine schulden, als auch die schulden der te sind dabei irrelevant weil privatvergnügen. dann muss te eben für den gemeinsamen haustraum vollzeit arbeit gehen u. die kinder im hort oder bei einer tagesmutter betreuen lassen. für die betreuung kann man kosten beantragen.

  • Die ARGE kann Dir auf ungelegte Eier im Grunde keine Ratschläge erteilen. Für Deinen und Euren Geldbeutel müsst Ihr davon ausgehen, dass ein Zusammenziehen mit Deinem Freund in seinem Haus und an diesem entfernten Ort von den Behörden als Bedarfsgemeinschaft bewertet wird: Ihr seid gegenseitig füreinander verantwortlich, auch finanziell.
    Rechnen müsstet Ihr, ob der gemeinsame Topf so schlecht gefüllt wäre, dass Euch von dritter Seite Zuschüsse zustehen würden. Das könnte ARGE weiterhin sein. Das könnte Wohngeld (Lastenzuschuss) sein. Und, und, und ... Beantworten ohne Zahlen kann man das hier nur sehr, sehr schlecht. Wichtig für Euch zu wissen ist halt: Versuchen, an den Hartz-IV-Geldern zu knabbern werden die Behörden so sicher wie das Amen in der Kirche. Und sie werden gute Argumente haben.
    Sich rechtzeitig schlau machen hilft aber auch, sein Verhalten so zu gestalten, dass Dinge möglich sind. Das ist alles im rechtlichen Rahmen, auch kein Tricksen oder Schummeln. Was der Gesetzgeber ermöglicht, ist ein gangbarer Weg. Du könntest zB einen Job annehmen, der Dir auf Heller und Pfennig nur so viel einbringt, dass Du/Ihr noch eine weitere Unterstützung bekommt. Damit arbeitest Du (anfangs) nicht eine Minute länger als Du musst, um rumzukommen - und hast die Restzeit voll fürs Kind. Daran ist absolut nichts Verwerfliches.
    Um "alles" unter einen Hut zu bekommen, helfen manchmal Beratungsstellen von Diakonie oder Caritas. Die haben kein eigenes Eisen im Feuer und vor allem einen Gesamtüberblick über alle Möglichkeiten. Die Sachbearbeiter auf den Ämtern sind oft nur über ihren Bereich informiert und wissen wenig, was es an Alternativen noch gibt. Und sie haben wenig Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap bringt es auf den Punkt und habe ich auch schon in der PN gesagt.
    Letztenendes kann es nur ein Hinweis hier sein wie man Argumentieren kann.


    Die ARGE wird sich vermutlich streuben und Richter sind nicht Weisungsgebunden und sind unabhängig.
    Den Rest hast DU schon per PN bekommen.