Wie lange ALG2 Bescheid verwahren?

  • hallo zusammen :winken:


    vielleicht kennt sich jemand aus..
    wie lange muss man einen alg2 bescheid aufbewahren?
    ich hab bisher alle, die ich bekommen habe, seit ich leistungen beziehe.
    bin unsicher, ob ich die älteren vernichten kann..


    wer weiß bescheid?


    :thanks:

  • Da ich superschlechte Erfahrungen mit Ämtern gemacht habe :crazy und nun schon das 2. Mal vom Arbeitsamt eine Rückzahlungsforderung :ohnmacht: bekommen habe weil die sich vor VIER!!!!! Jahren verrechnet haben :motz::motz::motz::motz: hebe ich ALLE Bescheide unendlich lange auf.



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo Trisha,


    da ich sowieso gerade ein Gespräch mit meinem SB hatte, hab ich gleich mal gefragt.


    Er meinte, die Arge selbst muss 7 oder 8 Jahre lang die Bescheide aufheben. Wenn man selbst einen Bescheid aus diesen Jahren braucht, kann man den dort anfordern. Deren Kapazitäten, was die Lagerung betrifft, gerät aber wohl auch so langsam an deren Grenzen.


    Der persömliche Rat des SB: die letzten drei Jahre aufbewahren, wobei man alle Jahresbescheide (für die Rentenberechnung) auf jeden Fall bewahren sollte.


    Meine Ordner füllen auch schon ein ganzes Regal, da ich jeden Monat (!) einen aus mehreren Seiten bestehenden Bewilligungsbescheid bekomme :ohnmacht: , weil mein Einkommen immer unterschiedlich ist.



    LG, Christiane

  • mit solchen antworten hatte ihc gerechnet.. :ohnmacht:
    ich hab jetzt seit juni auch 5 bescheide bzw. änderungsbescheide bekommen. änderung mehrbedarf, neuberechnung, unterhaltsänderung usw.. ätzend.


    aber gut.. dann werd ich wohl irgendwann, in vielen jahren am lagerfeuer sitzen, und da zeug ordnerweise verbrennen dürfen.. [/sarkasmus off]

  • Als ALG II Empfänger kannst du ja per Überprüfungsantrag bis zu 4 Jahre rückwirkend Bescheide überprüfen lassen. Die ARGE soweit ich weiß ebenfalls. Also würde ich zumindest die der letzten 4 Jahre aufbewahren. Aber ich heb eh alles auf was von der ARGE ist, sicher ist sicher :D

  • Hey


    Eine Aufbewahrungspflicht hat der Privatmann/frau nicht!


    Allerdings schadet es nicht wenn man Unterlagen aufbewahrt..egal welcher Art...
    Ich tue das schon ansich immer so..
    U nach vielen Jahren kommt es dann mal vor das entsorgt wird.


    Ichhab teils noch unterlagen die sind 7 - über 10 Jahre alt..abgeheftet u im Umzugskarton verstaut..sind 2 normale einfache Umzugskartons, also ca. 15-20 Ordner.


    Eins zweimal hat es mich schon vor Problemen bewahrt..


    Gruß
    Jens

  • Vielleicht kann man nach x- Jahren auch eine größere Wohung beim Amt beantragen!? Weil man ein eigenes Zimmer für die ARGE- Unterlagen braucht! :wand

  • Ich hebe alle auf AlGII Bescheide,Kontoauszüge usw. Meine Ordner füllen sich aber hat mir auch schon oft geholfen dieses Aufheben. Das mit Zimmer beantragen gute Idee........... ;)

  • Vielleicht kann man nach x- Jahren auch eine größere Wohung beim Amt beantragen!? Weil man ein eigenes Zimmer für die ARGE- Unterlagen braucht! :wand




    :lgh:lgh:lgh Ja, wer weiß, vielleicht brauchst du die Bescheide noch mal. Sooft wie die falsch sind! Sicher, ist sicher! Ich würde auch 4 Jahre verwahren.


    LG traumauge

    "Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln"