Das neue sogenannte Vereinfachte Familienrecht

  • [...] Bei Teilnahmeverweigerung an der Zwangsmediation ggf. Drohung mit Sorgerechtsentzug, eben so wie das Richter Rudolph höchst erfolgreich gemacht hat. Von allem ist im neuen Gesetz absolut nichts zu sehen, im Gegenteil, es werden sogar viele weitere Kosten künstlich produziert, obwohl das Geld viel besser beim getrennten Paar und Kind aufgehoben wäre als bei Anwälten.

    hm, das ist mal ne Aussage... Zwangsmediation ist bestimmt angesagt und würde mit Sicherheit einiges bringen - auch dem Kind/ Kindern. Aber Sorgerechtsentzug halte ich für absolut kontraproduktiv. Was kann das Kind dafür? Soll es noch mehr Leid tragen?? Und wo soll es dann hin? Direkt zum anderen Elternteil oder doch noch vorher in ein Heim oder Pflegefamilie...Straße wär auch jut???? Da sollte man schon andere Lösungen suchen.


    Zum (Kindes-) Unterhalt kann ich nur sagen, wer sein Kind liebt, zahlt. Es ist immer noch das Geld für den Lebensunterhalt des Kindes. Möchte der ET nicht zahlen, es gibt Kondome und jede Menge andere Verhütungsmittel, um ein Kind zu vermeiden. Es ist sehr belastend für ein Kind, ein Leben mit ewigen Existenzängsten oder Geldknappheit zu führen. Das wird sehr häufig unterschätzt, weil is ja nur Geld...
    Eltern sind beide finanziell für's Kind verantworlich. Haben sich Eltern z.B. auf eine "konservative" Erziehung geeinigt, d.h. Kind ist rund um die Uhr oder überwiegend von einem ET betreut, ist das mit der Trennung aufgehoben? In den Trennungszeiten haben Kinder meist großes Leid zu tragen und dann werden sie auch noch "abgegeben". Ob das im Sinne des Erfinders ist?
    Versteht es nicht falsch, d.h. nicht, dass einer auf immer und ewig zu Unterhalt o.ä. verpflichtet werden sollte. Ich meine, manchmal wäre etwas mehr Weitsicht oder über den eigenen Horizont zu schauen vom Vorteil, vorallem für's Kind...es ist ja nur Geld, nicht wahr?


    lg, cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Wenn man nicht zu verbergen hat kann doch schnüffeln wer will.
    Angst haben müssen doch nur die die etwas zu verbergen haben.


    Anders herum ist´s richtig: Diejenigen die schnüffeln wollen, sollten sich rechtfertigen, nicht derjenige bei dem geschnüffelt wird.
    Wir haben heute schon fast den gläsernen Bürger, und gegen die heutige staatliche Schnüffelei waren die Mittel der Stasi ein Witz.



    Im übrigen Radex, sicher haben Kinder viel davon wenn der Umgangselternteil sich richtig darum kümmert, aber einem Elternteil, egal welchem, sollte es doch stets wichtig sein das das Kind ein Dach über dem Kopf, Kleidung am Leib und Essen im Kühlschrank hat, denn auch heutzutage kann niemand nur von Zuneigung leben.


    Jeder Elternteil ist zum Umgang per Gesetz berechtigt und verpflichtet. Die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt ist nur Ersatz dafür, in meinen Augen ein ziemlich schlechter dazu. Es gibt durchaus hälftige Betreuungsmodelle, dann sind eben beide Eltern verpflichtet ihr Kind finanziell zu versorgen.


  • Ich bin jetzt still! :bldgt:

  • Zwangsmediation ist bestimmt angesagt und würde mit Sicherheit einiges bringen - auch dem Kind/ Kindern. Aber Sorgerechtsentzug halte ich für absolut kontraproduktiv. Was kann das Kind dafür? Soll es noch mehr Leid tragen?? Und wo soll es dann hin? Direkt zum anderen Elternteil oder doch noch vorher in ein Heim oder Pflegefamilie...Straße wär auch jut???? Da sollte man schon andere Lösungen suchen.


    Richter Rudolph hat nicht sofort das SR entzogen, sondern damit gedroht, wenn ein Elternteil die Mediation verweigert hat. Das hat auch fast immer gefruchtet.



    Zum (Kindes-) Unterhalt kann ich nur sagen, wer sein Kind liebt, zahlt.


    Nö. Wer sein Kind liebt, ist für sein Kind da. Ganz persönlich, mit Rat und Tat. Eine Banküberweisung hat absolut nichts mit Liebe zu tun.



    Möchte der ET nicht zahlen, es gibt Kondome und jede Menge andere Verhütungsmittel, um ein Kind zu vermeiden


    Diese Diskussion hatten wir hier schon oft. Wenn es nach Deinem Vorschlag ginge, müßte Frauen auch die Abtreibung verboten werden, es gibt ja schließlich Verhütungsmittel um ein Kind zu vermeiden.

  • ich finde das gesetz nicht ganz verkehrt, denn es hat bei diesem letzten OLG-termin gezeigt, wie schnell die eltern sich zusammenreißen können und auch müssen!!
    das war wie ein slapstick-filmausschnitt von charlie chaplin, da hätte man sich viel ersparen können.... :ohnmacht:


    susa, natürlich kann es gerade bei eilverfahren drunter und drüber gehen, doch ich denke, daß es sinn und zweck ist, solch einen krieg gut zu überdenken und das kindeswohl wirklich in vordergrund zu stellen. ist natürlich schrecklich, wenn da echte psycho´s einem das leben schwer machen wollen :nawarte::nawarte:


    Volleybap, wenn mediation angeordnet ist, kann es auch bedeuten, daß NUR die eltern die beratungstermine wahrnehmen und das kind aus dem feld ist? :frag

  • Jeder Elternteil ist zum Umgang per Gesetz berechtigt und verpflichtet. Die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt ist nur Ersatz dafür, in meinen Augen ein ziemlich schlechter dazu. Es gibt durchaus hälftige Betreuungsmodelle, dann sind eben beide Eltern verpflichtet ihr Kind finanziell zu versorgen.


    Hier bin ich gerade "hängengeblieben". Ich lebe z.B. alleine mit drei Kindern, zwei Teenager, die Kleine wird jetzt eingeschult. Wir brauchen eine 4 Zimmer Wohnung (ich schlafe im WoZi, damit die Kinder je ein eigenes Zimmer haben). Die kostet schon mal eine Menge Geld. Ich arbeite 90%, mehr geht nicht wegen der Betreuungszeiten für die Kleine, die 10% würden es aber finanziell ohnehin nicht rausreissen. Ich habe uns nun 10 Monate ohne Kindesunterhalt "durchgebracht" - mit weniger als 200 Euronen zum Leben pro Monat. Das war eine sehr harte Zeit. Leitungswasser zum Trinken, nur das billigste essen, was geht, nix neues zum Anziehen für die Kids, auch wenn sie rausgewachsen sind... diesen Monat habe ich nach langem Kampf zum ersten Mal KU erhalten.


    Davon abgesehen, dass sich der Vater auch nicht großartig kümmert....


    Aber selbst WENN er sich kümmern würde, ala Wechselmodell - wäre doch kein vernünftiges Leben möglich. Denn dann müsste er genauso eine große Wohnung haben, die viel Geld kostet, die Kinder müssten ständig hin und her, was wäre denn daran eine bessere Lösung? Es mag für manche Familien so gut funktionieren, aber generell kann man doch nicht sagen, dass es die bessere Wahl wäre. Wenn Du mein Beispiel nimmst, hätte ich dann ohne KU zwar die halbe Zeit die Kids nicht um mich, aber dennoch sehr wenig zum Leben für uns für die Zeit, in der sie bei mir wären. Da der Vater ein deutlich höheres Nettoinkommen hat (über 1000 mehr als ich) hätte er es dann zwar finanziell nicht schwer, aber ob diese Diskrepanz gut für die Kinder wäre?


    Als generelle "Anordnung" wäre dieses Betreuungsmodell eine schlechte Wahl, da ist der Barunterhalt schon besser und auch wichtig und m. E. keinesfalls ein Ersatz für Zuwendung durch den nicht betreuenden Elternteil. Diejenigen Elternteile, die es wirklich wollen, halten auch ohne Wechselmodell guten Kontakt zu ihren Kindern. Nur oftmals wollen sie halt nicht oder haben "wichtigeres" zu tun oder einfach keinen Platz für Kinder in ihrem neuen Leben...


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Aber selbst WENN er sich kümmern würde, ala Wechselmodell - wäre doch kein vernünftiges Leben möglich. Denn dann müsste er genauso eine große Wohnung haben, die viel Geld kostet, die Kinder müssten ständig hin und her, was wäre denn daran eine bessere Lösung?


    Wir kommen jetzt etwas vom Thema ab, aber ich will Dir natürlich antworten.
    Das Wechselmodell ist ja nicht immer besser und billiger. Es ist nur eben das beste Modell, wenn das Kind gleichwertigen Kontakt zu beiden Elternteilen bekommen soll.
    http://trennungsfaq.de/umgang.html#wechselmodell



    Es mag für manche Familien so gut funktionieren, aber generell kann man doch nicht sagen, dass es die bessere Wahl wäre. Wenn Du mein Beispiel nimmst, hätte ich dann ohne KU zwar die halbe Zeit die Kids nicht um mich, aber dennoch sehr wenig zum Leben für uns für die Zeit, in der sie bei mir wären. Da der Vater ein deutlich höheres Nettoinkommen hat (über 1000 mehr als ich) hätte er es dann zwar finanziell nicht schwer, aber ob diese Diskrepanz gut für die Kinder wäre?


    Was spricht dagegen? Jeder Elternteil ist erst einmal verpflichtet das Kind finanziell zu versorgen. Ob der Vater mehr verdient ist doch egal.



    Als generelle "Anordnung" wäre dieses Betreuungsmodell eine schlechte Wahl,


    Das sieht man in anderen Ländern ganz anders. In Dänemark, Frankreich und Belgien ist das Wechselmodell Standard bei einer Trennung.
    Ist es nicht vielmehr so, daß das der deutsche Standard "alle-14-Tage-kommt-Papa-vorbei" eine schlechte Wahl ist? Aus meiner Sicht ist dem Kindeswohl mit so einer "Besuchsonkel-Regelung" nicht gedient.


  • Abgesehen davon ist dem Kindeswohl wesentlich besser mit persönlicher Anwesenheit und Betreuung durch den Vaters gedient, als mit einer monatlichen Überweisung.
    Das sind zwei Paar Schuhe. Kümmern ist sowieso klar. Aber xy Stunden kümmern ist auch kein Ersatz für die notwendige finanzielle Unterstützung. In nicht getrennten Familien geht ja auch kein Elternteil hin und sagt. Ich habe mich 40 Stunden gekümmert diese Woche. Von meinem Gehalt gibt es nichts ...Merkwürdigerweise kümmert sich der Staat aber viel mehr um die Zahlung von Barunterhalt als darum dem Kind beide Elternteile zu garantieren, auch nach dem neuen FamFG-Gesetz.
    Wo liest Du das heraus? Im Familiengesetz steht das nicht. Das ist reine Meinungsäußerung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das sind zwei Paar Schuhe. Kümmern ist sowieso klar. Aber xy Stunden kümmern ist auch kein Ersatz für die notwendige finanzielle Unterstützung. In nicht getrennten Familien geht ja auch kein Elternteil hin und sagt. Ich habe mich 40 Stunden gekümmert diese Woche. Von meinem Gehalt gibt es nichts ..


    Auch in nicht getrennten Familien sind lt. Gesetz erst einmal beide Elternteile sowohl verantwortlich für´s Finanzielle als auch für die Betreuung.



    Wo liest Du das heraus? Im Familiengesetz steht das nicht. Das ist reine Meinungsäußerung


    Im neuen Gesetz (FamFG) kann ich keine Elemente erkennen, die darauf abzielen dem Kind beide Elternteile zu garantieren. Es gibt ein paar Minischritte in die richtige Richtung, mehr aber nicht. Auch nach dem 1.9. werden Mütter weiterhin den Umgang straflos unterbinden können, und ob -wie bislang- Zwangsgelder nicht verhängt werden oder künftig Ordnungsgelder, ist doch einerlei, es ist nur ein anderer Name für ein "Strafgeld" welches fast nie gezahlt werden mußte.
    Ganz entschieden wird jedoch die Barunterhaltspflicht künftig schärfer durchgesetzt, siehe Zugriff auf persönliche Daten des Unterhaltsschuldners durch den Richter, oder das Verbot zum OLG zu gehen und das Urteil überprüfen zu lassen. Und weiterhin hat ein Papa kein durchsetzungsfähiges Recht seinen Betreuungsanspruch durchzusetzen. Weiterhin gibt es keine Regelung wie z.B.: "Papa betreut 30%, also zahlt er nur 70% Unterhalt". Auch zu einer Zwangsmediation wie in Cochem konnte der Gesetzgeber sich nicht durchringen, von angedrohten Sorgerechtsentzügen bei Umgangsboykott ganz zu schweigen.
    Das neue FamFG sollte eigentlich das Modell Cochem auf Bundesebene einführen, aber fast alles was für die Mutter in irgendeiner Weise nachteilig sein konnte, wurde nicht umgesetzt, selbst wenn es dem Kindeswohl krass zuwiderläuft. Richter Rudolph aus Cochem war ja gerade deswegen so erfolgreich, weil er beiden Elternteilen mit Zwängen gedroht hat. Das FamFG schützt die Mütter davor, und deswegen wird sich an der Situation im Bereich väterlicher Umgang auch überhaupt nichts ändern.

  • Radex, es ist nun wirklich altbackenes Gedankengut, Familienrecht auf die Position betreuende Mutter und zahlender Vater zu beschränken.
    Und natürlich ist das Familienrecht immer stärker darauf ausgerichtet, dass das Kind in den Genuss beider Elternteile kommen kann, wenn eine Elterntrennung erfolgt ist.
    Warum Du im Mediationsbereich Zwangsmaßnahmen durchsetzen willst, während Du gleichzeitig Datenschutz an anderer Stelle reklamierst, erschließt sich mirr auch nicht. Wenn Menschen nicht freiwillig miteinander Dinge klären wollen, hilft auch kein Zwang.
    Natürlich kann auch weiterhin jeder Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch das Sorgerecht für sich reklamieren. Er muss dann nur auch in den Ring steigen und "können". Das neue Familiengesetz schützt nicht die Mutter, sondern stärkt den betreuenden Elternteil und die Rechte des Kindes. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Radex, es ist nun wirklich altbackenes Gedankengut, Familienrecht auf die Position betreuende Mutter und zahlender Vater zu beschränken. .


    Das ist die Realität nach einer Trennung. Der Anteil alleinerziehender Mütter liegt (je nach Quelle) so bei 80-85%, während 15-20% alleinerziehende Väter angegeben werden.



    Und natürlich ist das Familienrecht immer stärker darauf ausgerichtet, dass das Kind in den Genuss beider Elternteile kommen kann, wenn eine Elterntrennung erfolgt ist..


    Woher nimmst Du diese Zuversicht?
    In strittigen Fällen kann eine Mutter nach wie vor mit dem Kind machen was sie will. Es gibt keinen Richter der einer Mutter mit alleinigem SR einen Umzug von Hamburg nach München verbieten kann und in unstrittigen Fällen sind Zwangsmaßnahmen ja ohnehin nicht notwendig.
    Hat der Vater gemeinsames SR, nützt ihm auch das nichts, denn Mama kann das alleinige SR beantragen und bekommt es i.d.R. auch. Die Zahlen sind hier besonders erschreckend, ein Kind kommt eher ins Heim oder zu Pflegeeltern als zum Papa.
    Wo sind also die Maßnahmen im Familienrecht, die einem Kind beide Eltern garantiert?



    Warum Du im Mediationsbereich Zwangsmaßnahmen durchsetzen willst, während Du gleichzeitig Datenschutz an anderer Stelle reklamierst, erschließt sich mirr auch nicht.


    Wo ist da der Widerspruch, versteh ich nicht.



    Wenn Menschen nicht freiwillig miteinander Dinge klären wollen, hilft auch kein Zwang. .


    Natürlich kann man einem Elternteil nicht zwingen zur Mediation zu erscheinen. Der muß dann allerdings damit rechnen das SR zu verlieren. Richter Rudolph aus Cochem defifiniert so eine Weigerung als Weigerung seinen elterlichen Pflichten gerecht zu werden. Und wer sich seiner elterlichen Pflicht verweigert, muß eben mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Richter Rudolph hat damit eine Erfolgsquote von 100% zu verzeichnen, der SR-Entzug mußte also kein einziges Mal durchgezogen werden, allein die Drohung damit hat ausgereicht um Kindern beide Eltern zu garantieren.



    Natürlich kann auch weiterhin jeder Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch das Sorgerecht für sich reklamieren. Er muss dann nur auch in den Ring steigen und "können". Das neue Familiengesetz schützt nicht die Mutter, sondern stärkt den betreuenden Elternteil und die Rechte des Kindes. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


    Der betreuende Elternteil ist doch i.d.R. die Mutter. Wo werden die Rechte des Kindes gestärk? Beispiele bitte.
    Eine sehr gute Zusammenfassung des neuen Gesetzes hier:
    http://www.trennungsfaq.de/for…hp?tid=38&highlight=FamFG

  • Radex, es ist nun wirklich altbackenes Gedankengut, Familienrecht auf die Position betreuende Mutter und zahlender Vater zu beschränken.
    Und natürlich ist das Familienrecht immer stärker darauf ausgerichtet, dass das Kind in den Genuss beider Elternteile kommen kann, wenn eine Elterntrennung erfolgt ist.
    Warum Du im Mediationsbereich Zwangsmaßnahmen durchsetzen willst, während Du gleichzeitig Datenschutz an anderer Stelle reklamierst, erschließt sich mirr auch nicht. Wenn Menschen nicht freiwillig miteinander Dinge klären wollen, hilft auch kein Zwang.
    Natürlich kann auch weiterhin jeder Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht und auch das Sorgerecht für sich reklamieren. Er muss dann nur auch in den Ring steigen und "können". Das neue Familiengesetz schützt nicht die Mutter, sondern stärkt den betreuenden Elternteil und die Rechte des Kindes. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


    Hallo Volleybap,


    ich finde, Du argumentierst sehr schön und auch schlüssig. Ich könnte fast jedes Wort unterschreiben.


    Nur ... Ist es nicht vergebene Liebesmüh und Du vergeudest mit Deiner Antwort Lebenszeit und -energie?


    Gruß


    Der Kater :brille

  • Merkwürdigerweise kümmert sich der Staat aber viel mehr um die Zahlung von Barunterhalt als darum dem Kind beide Elternteile zu garantieren, auch nach dem neuen FamFG-Gesetz.
    Wo liest Du das heraus? Im Familiengesetz steht das nicht. Das ist reine Meinungsäußerung.


    Das muss man nirgens herauslesen. Millionen von Vätern erleben es tagtäglich. Während der Umgangsboykott der Mütter vom Gericht tolleriert wird, wird er von den gleichen Gerichten und RichterInnen mit gnadenloser Durchsetzung des Barunterhaltes auch noch belohnt.


    Das Recht (und die Verpflichtung) zum Kindesunterhalt ist dem Staat egal. Wenn es aber um den Ersatzunterhalt (=Barunterhalt) geht, wird der Vater gnadenlos verfolgt und kann notfalls unter der Brücke schlafen.


    Im Familiengesetz steht das nicht.


    Scheinbar hast du ein Realitätsproblem. Oder willst du bahaupten, dass sich Familienrichter an das, was im Familiengesetz steht, halten ? Realitätsfremd. Fairerweise soll aber hier auch gesagt werden, dass das Familienrecht in D über weite Strecken ganz in Ordnung ist. In erster Linie haben wir nämlich kein Rechtsproblem, sondern ein RechtsAnwendungsproblem.




    VG Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von nocheinvater ()

  • Radex, leider nur wenige Väter sind willens, nach einer Trennung ihr Kind bei sich aufzunehmen und in der Praxis Umstände zu schaffen, die dies auch möglich machen. Logisch, weil dies mehrheitlich für Väter eine noch größere Veränderung hervorruft als für die Mütter. Gerade wenn es um Kleinkinder geht. Aber das ist eine gemeinsame Entscheidung der Eltern und nicht eine Benachteiligung von Vätern. Die Streitfälle werden schon sauber geordnet ... und der "Verlierer" schimpft auf den Ex und aufs Gericht ... Zwar wird oft unfair und mit harten Bandagen gekämpft, doch meist von beiden Seiten. Schlecht für die Kinder.


    Wo Du die Parolen her hast, ein Kind käme eher ins Heim als zum Vater (wenn der denn will), erschließt sich mir nicht. Offizielle Statistiken sagen da etwas anderes.
    Wo Du her hast, eine Mutter können mir nichts dir nichts das alleinige Sorgerecht beantragen und bekäme es flugs, erschließt sich mir ebensowenig. Da müssen schon richtig knallharte Dinge passieren, bis einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt wird.


    Das neue wie das letzte Familienrecht ist qua Definition und vom Gesetzgeber so beabsichtigt eine Stärkung der Rechte des Kindes. Du kannst da natürlich anderer Meinung sein, aber so ist es beabsichtigt und formuliert.


    @ NocheinVater: Bitte leg mir keine Radex-Zitate als Aussage von Volleybap in den Mund. Und ich wäre Dir dankbar, wenn Du einen anderen Diskussionsstil führen würdest. Einem Diskutanten Realitätsprobleme zu unterstellen, ist nicht der übliche Stil hier im Forum. Bitte diskutiere hier sachlich und nicht auf herabsetzende Art und Weise. Das Sachargument soll hier im Forum Gewicht haben, nicht der, der am aggressivsten schreit. Desweiteren bitte ich Dich, Deine allgemeine Richterschelte zu unterlassen. Dein Vorwurf, Familienrichter würden in weiten Teilen nicht nach dem Recht entscheiden, sondern es beugen, ist absolut nicht haltbar und ein übler Tiefschlag nicht nur gegen die Richter, sondern gegen jeden, der einen Prozess im Familienbereich gewonnen hat und sich nun von Dir ebenfalls dem Vorwurf der Teilnahme an einer Rechtsbeugung ausgesetzt fühlen muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Radex, leider nur wenige Väter sind willens, nach einer Trennung ihr Kind bei sich aufzunehmen und in der Praxis Umstände zu schaffen, die dies auch möglich machen.


    Das ist die eine Seite.
    Die andere Seite lautet: Wieviele Mütter sind denn bereit nach einer Trennung das Kind zu Vater zu geben (und dann noch Unterhalt zu zahlen)?
    Und vor allem: Warum wird Vätern die zur Nachtrennungs-Betreuung des Kindes willens und in der Lage sind, diese Betreuung fast unmöglich gemacht?



    Logisch, weil dies mehrheitlich für Väter eine noch größere Veränderung hervorruft als für die Mütter. Gerade wenn es um Kleinkinder geht.


    Sehe ich anders, denn eine Mutter die vorher fast alleine betreut hat, dürfte genauso große Veränderungen spüren, wenn sie auf einmal das Kind nur noch alle 14 Tage mal sieht und ansonsten vollschichtig arbeiten soll.



    Wo Du die Parolen her hast, ein Kind käme eher ins Heim als zum Vater (wenn der denn will), erschließt sich mir nicht. Offizielle Statistiken sagen da etwas anderes.


    Die von mir genannten Zahlen stammen aus der offiziellen Statistik (suche ich bei Bedarf raus), das sind keine Parolen.


    Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet. „Im Grunde hat man als Mann nur eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn die Frau sich prostituiert, geistig krank ist oder trinkt“, sagt ein Amtsgerichtspräsident aus Nordrhein-Westfalen hinter vorgehaltener Hand.
    http://www.faz.net/s/Rub867BF8…Tpl~Ecommon~Scontent.html


    Ein alleiniges Sorgerecht für den Vater nach einer Trennung kommt sehr selten vor. Zu 95% wird das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder der Mutter zugesprochen. Bei Kindern unter 6 Jahren bekommen in fast 100% der Fälle, die Mütter das Sorgerecht.
    http://www.baby-zeit.de/themen/probleme/sorgerecht.php


    Damit ist das väterliche Sorgerecht fast wertlos, denn gerade dann wenn es gebraucht würde (also im Trennungsfall) ist Papa es ruckzuck los.


    Wo Du her hast, eine Mutter können mir nichts dir nichts das alleinige Sorgerecht beantragen und bekäme es flugs, erschließt sich mir ebensowenig. Da müssen schon richtig knallharte Dinge passieren, bis einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt wird.


    Im Gegenteil, das geht sogar ziemlich problemlos. Der Knackpunkt heißt "Strittigkeit". Können sich die Eltern nicht einigen, stellt der Richter eben diese Strittigkeit fest. Und dann bekommt die Mutter in ca. 90% der Fälle das alleinige Sorgerecht. Mutter blockiert, Papa verliert.



    Das neue wie das letzte Familienrecht ist qua Definition und vom Gesetzgeber so beabsichtigt eine Stärkung der Rechte des Kindes. Du kannst da natürlich anderer Meinung sein, aber so ist es beabsichtigt und formuliert.


    Ich wäre sehr für eine Stärkung der Kinderrechte. Diese kann ich aber im neuen FamFG nicht erkennen.
    Beispiel Mediation: Diese ist jetzt vorgesehen, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Geht ein Elternteil da nicht hin, drohen keinerlei Konsequenzen. Richter Rudolph aus Cochem sieht das ganz anders. Der sagt solchen Elternteilen: Wenn Du nicht zur Mediation gehst, habe ich ernsthafte Zweifel an Deiner Erziehungsfähigkeit, und dann mußt Du mit negativen Konsequenzen rechnen.
    Beispiel Wegzug: Auch weiterhin kann eine Mutter per alleinigem Sorgerecht problemlos das Kind entvätern, einfach indem sie ein paar hundert KM wegzieht und somit den Umgang unmöglich macht. Warum? Wo ist hier das Kindeswohl berücksichtigt?
    Beispiel Anwaltszwang: Warum wird dieser jetzt für alle Unterhaltssachen eingeführt? Das Geld dafür wäre doch bei den Kindern der getrennten Eltern viel besser aufgehoben. Kindeswohl?
    Beispiel hälftige Betreuung: Fehlanzeige, im Gesetz gar nicht vorgesehen. Kindeswohl?


    So sähen kinderfreundliche Regelungen aus:


    Umgang mit Vater und Mutter ist das wichtigste Recht des Kindes. Bei Elternstreit ist die Gefahr der Entfremdung zu vermeiden und sofort der Umgang zwischen Kindern und Eltern zu regeln. Die Umgangszeiten sind gleichmässig zu verteilen (hälftige Betreuung als Regelfall). Diese Regelung wird den Forderungen von Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) am ehesten gerecht. Umgangsboykott wird wie in Frankreich oder Dänemark mit Zwangshaft begegnet. Das Kind darf nur im Einverständnis mit dem anderen Elternteil mit einem Elternteil weiter als der Entfernungsumkreis des öffentlichen Nahverkehrs wegziehen.


    Die Aufhebung der elterlichen (väterlichen oder mütterlichen) Sorge oder Beschränkung des Umgangs erfolgt grundsätzlich nur unter den strengen Voraussetzungen des §1666 BGB.


    Es ist eine Pflichtmediation zu absolvieren, in der offene Fragen geklärt und schriftlich festgehalten werden. Wird keine Einigung erzielt, kann ein Gericht angerufen werden, die Kosten trägt der Unterliegende.

  • @ NocheinVater: ... Desweiteren bitte ich Dich, Deine allgemeine Richterschelte zu unterlassen. Dein Vorwurf, Familienrichter würden in weiten Teilen nicht nach dem Recht entscheiden, sondern es beugen, ist absolut nicht haltbar und ein übler Tiefschlag nicht nur gegen die Richter, sondern gegen jeden, der einen Prozess im Familienbereich gewonnen hat und sich nun von Dir ebenfalls dem Vorwurf der Teilnahme an einer Rechtsbeugung ausgesetzt fühlen muss.


    Diese Aussage ist vielmehr ein Tiefschlag gegen alle, die jemals einen (meist mehrere) Familiengerichtsprozesse verloren haben. Und das sind zu 95% die Väter. Dass in Deutschland - explicit im Familienrecht - tagtäglich Recht auf korrupteste Art und Weise gebeugt wird, ist keine Unterstellung. Es ist eine traurige Wahrheit und die ist hochoffiziell !


    Was glaubst du eigentlich, warum Deutschland STÄNDIG (z.B. http://www.papa-ya.de/hub-gegen-deutschland.htm) vom EGMR wegen Verstosse gegen die Menschlichkeit verurteilt wird ? Weil das Recht den deutschen Familienrichtern und Professionen (ob katholische Frauen oder JA, ganz egal) am A.... vorbei geht !


    Oder hältst du den Film von Douglas Wolfsberger für eine freie Erfindung ?



    Lediglich in einem kleinen Ort namens Cochem ist ein Hauch frischer Wind zu spüren. Dummerweise ist die Leitfigur des Cochemer Modells, Richter Rudolph, kürzlich in den Ruhestand übergetreten ...


    VG Oliver

  • Im Gegenteil, das geht sogar ziemlich problemlos. Der Knackpunkt heißt "Strittigkeit". Können sich die Eltern nicht einigen, stellt der Richter eben diese Strittigkeit fest. Und dann bekommt die Mutter in ca. 90% der Fälle das alleinige Sorgerecht. Mutter blockiert, Papa verliert.


    Schön wär's .... :kopf




    :radab