KM erschwert Umgang JA macht nix

  • ein gespräch JA KM und KV war ich nur übers tel dabei,KM hat die emailaddy von der SB bekommen(ich habe nichts bekommen).
    ich habe sämtliche anwaltsschreiben(sorgerechtsstreit) kopiert und zur SB geschickt wo KM nachweislich den umgang abblockt.
    SB meinte das alle entscheidungen ja sowieso die mutter entscheidet und im zweifel immer aussage gegen aussage.
    ich habe SB darauf aufmerksam gemacht das sie sich mal die schreiben der anwälte durchlesen möchte da ist nichts mit aussage gegen aussage sondern schwarz auf weiß--> kein komentar dazu....
    sowas ließt man leider auch in anderen foren und mein anwalt gab den gleichen wortlaut wieder,also kein einzelfall


    lg dreisam


    Tut mir leid, aber ich verstehe nur Bahnhof :kopf

  • Zusammenfassung:


    - Vater möchte Kind (4 J) alle vier Wochen über's Wochenende zu sich holen.
    - Mutter sagt nein und begründet mit "zu anstrengend, weil 400 km".
    - Vater hat Schreiben vom Anwalt und meint, das müsse beim Jugendamt viel Gewicht haben (wenn's doch ein Anwalt schreibt).
    - Vater ist zudem der Meinung, Mama sei im Vorteil, weil sie die Mailadresse des Sachbearbeiters kannte.
    - JA sagt "Aussage gegen Aussage" und meint damit vermutlich: "Lassen Sie den Scheiß wegen Schuld, Mailadressen und Vorwüfen beiseite und finden Sie eine Lösung - Ihre anwaltliche Korrespondenz interessiert mich nicht."


    Beide Elternteile ziehen sich auf Rechte zurück und sind nicht mehr verhandlungsbereit. Das JA ist schuld.

  • @ grinsekatze
    also
    es gab ein gespräch zwischen meiner ex, der jugendamtsachbearbeiterin und mir, da ich weiter weg wohne war ich nur per telefon anwesend, dabei habe ich schon gemerkt das die sb irgendwie auf der seite meiner ex war (ich weiß nicht was sie vorher geredet haben, sie macht mich auch gerne mal schlecht)
    nach dem gespräch hat meine ex die e-mail adresse der SB bekommen und ich nicht
    ich habe dann der SB sämtliche anwaltschreiben zugeschickt (per post) damit sie sich mal deutlich machen sollte wer hier eigendlich den umgang erschwert, da sich dieses theater ja schon hier an meinem wohnort abspielte, bevor sie weggezogen ist.
    dennoch meinte die SB das sie nur vorschläge machen könnte aber letztendlich entscheidet die KM. obwohl sie es ja schwarz auf weiß vor sich liegen gehabt hat das die KM alles erschwert hat sie nichts unternommen.
    und solche situationen das die väter beim jugendamt genauso ungerecht behandelt werden ließt man oft in solchen foren wie hier.
    ich hoffe das hier ist nun verständlicher und du weißt was ich meine

  • Hallo Dreisam,


    ein echtes Vermittlungsgespräch kann doch eigentlich nur stattfinden, wenn du auch persönlich anwesend bist!
    Und ... es ist doch immer so, dass sich der eine benachteiligt fühlt, wenn der Andere vorweg ein persönliches
    Gespräch geführt hat.


    Dagegen hilft nur, wenn Du vor einem gemeinsamen Gespräch im Jugendamt noch ein persönliches Gespräch
    mit dem Sachbearbeiter im Vorfeld führst!


    Der Kater :brille

  • Wie begründet sie es denn, dass das Kind nicht bei Dir übernachten soll?
    Mit welcher Begründung hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht erzielt?
    Ich finde, 400 km sind kein Pappenstiel. Ich nehme an, dass Du die Strecke mit dem Auto fährst? Oder Bahn?
    Alle 14 Tage würde ich das einem Kind nicht zumuten wollen. 1x pro Monat schon eher, ggf. WE aussuchen, die durch Brückentage verlängert werden können. Vielleicht kannst Du Dein Kind einmal pro Monat bei sich zu Hause besuchen, für einen Tag etwas mit ihm unternehmen, damit es Dich regelmäßiger sieht.

  • - JA sagt SB sagt "sie könne nur vorschläge machen aber die mutter entscheidet letztendlich wie der umgang gestaltet wird"


    Das Jugendamt kann nur beraten und vermitteln. Keine Ahnung, was Du glaubst, dass die für Euch entscheiden würden. Wenn sich bei dieser Beratung jemand quer stellt, ist der offizielle Status so, dass wohl einer von beiden die Vorgaben macht (hier die Kindsmutter, da sie das Kind betreut). Wenn die andere Partei das nicht okay findet, soll sich die andere Partei an jemanden wenden, der tatsächlich Entscheidungsbefugnisse hat --> Familiengericht.


    Für mich ist das Jugendamt in diesem Falle nicht mütterlastig, sondern hilflos.

  • Wie begründet sie es denn, dass das Kind nicht bei Dir übernachten soll?
    Mit welcher Begründung hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht erzielt?
    Ich finde, 400 km sind kein Pappenstiel. Ich nehme an, dass Du die Strecke mit dem Auto fährst? Oder Bahn?
    Alle 14 Tage würde ich das einem Kind nicht zumuten wollen. 1x pro Monat schon eher, ggf. WE aussuchen, die durch Brückentage verlängert werden können. Vielleicht kannst Du Dein Kind einmal pro Monat bei sich zu Hause besuchen, für einen Tag etwas mit ihm unternehmen, damit es Dich regelmäßiger sieht.

    wegen der übernachtung gibt es keine begründung ( ich habe eine 4 raumwohnug mit meiner freundin und unserer kleinen tochter, hier ist alles in ordnung, vielleicht hat sie angst das der kleine sich hier ZU WOHL fühlen könnte und öfter mal bei papa sein will, das würde sie mir nicht gönnen)
    Aufenthaltsbestimmungsrecht: es wurde mir so vom jugendamt (vorm gericht beim sorgerechtsstreit) geraten, da sie weiter weg zog und kurzfristige kindesbeaufsichtigungsentscheidungen selbst bestimmen kann ich habe dem zugestimmt weil sie mir einen regelmäßigen umgang versprochen hat


    ich würde die strecke mit dem auto fahren und würde auch nur 1 mal ein wochenende von Freitag bis Sonntag im monat haben wollen


    es sind auch schon viele versuche gescheitert ihn an seinem wohnort an einem tag zu sehen, ich durfte noch nicht einmal sein zimmer sehen, ich habe noch nicht mal rausbekommen in welcher kita mein sohn betreut wird KM sagt es mir nicht und JA sagt ich soll die KM fragen ... :radab

  • @ marleneE


    dann hab ich mal ne frage:
    wenn das jugendamt aber mitbekommen sollte das die KM den umgang jetzt sehr erschwert und damals kindesentzug vollzogen hat (und das 9 monate lang) können (oder sollten) die dann nicht selbst ein gutachten erstellen und irgendwo anzeigen???
    weil es definitiv nicht dem kindeswohl zugute kam


    lg dreisam

  • @ dreisam


    Nein. Das Jugendamt hat keinerlei Handlungsbefugnis - außer wenn das Kindeswohl massivst gefährdet ist (Misshandlung, Vernachlässigung etc) dann müssen sie eingreifen und das Kind in Obhut nehmen. Aber selbst dann müssen sie diesen Schritt nachträglich noch von Gerichten absegnen lassen.


    Das Jugendamt ist nicht dazu da, Deine Anzeigen zu tätigen - das musst schon selbst machen. Und selbst dann: Die Vergangenheit interessiert niemanden. Du hast jetzt einen Vorschlag. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Das Jugendamt kann nicht schlichten. Es ist an Dir, die Mutter zu überzeugen, nachzugeben oder eine Umgangsklage anzustrengen.

  • Mach ihr doch den Vorschlag sich alles vor Ort bei Euch zu Hause anzuschauen. Lade sie mit ihrem Kind ein.
    Von Freitag bis Sonntag ist vielleicht wirklich schwierig, denn das Kind geht sicher in den Kiga. Nach einem Kiga-Tag mal eben 400 km fahren... , denke da an Freitagnachmittagverkehr. So was kann man machen, wenn dem Kind die Zieladresse vertraut ist. Genauso das Zurückbringen am Sonntag. Das Kind braucht sicher noch Zeit um sich an dem Nachmittag wieder zu Hause einzugewöhnen.
    Die Tatsache, dass sie Dich nicht in die Wohnung lässt, lässt allerdings darauf schließen dass sie Dir keinen Millimeter vertraut. Das muss ja irgendwie eine Ursache haben. Hast Du eine Idee, warum sie das macht, was sie Dir vorwirft?

  • @ burgfrl.


    sie wirft mir nichts vor es ist einfach nur die tatsache das es mich anscheinend nichts angeht. sie ist einfach schwer zu beschreiben vom charakter her


    hier mal ein beispiel: vor ungefähr einem jahr hatten wir unsere angelegenheiten noch per telefon geklärt und ich habe da mal nachgefragt was mein sohn denn so alles macht am tag (hatte ihn da schon so einige monate nicht sehen können, da sie da gerade umgezogen ist und mir ihre neue adresse nicht mitteilen wollte) daraufhin ihre antwort: "Er isst, Er trinkt,Er spielt, Er pullert" (dies ist der wirkliche wortlaut)


    die adresse habe ich übrigens nur rausbekommen da es auf dem gerichtsschreiben stand von der sorgerechtsklage


    ich habe sie nie betrogen, etwas angetan oder sonstiges falls du so etwas meinst


    lg dreisam

  • Hi,



    öhm....

    Für mich ist das Jugendamt in diesem Falle nicht mütterlastig, sondern hilflos.

    aha, wenn die SB das

    SB meinte das alle entscheidungen ja sowieso die mutter entscheidet

    sagt ?


    Die SB hätte "normal" sagen müssen, dass beide ET kommunizieren müßten, und sie versuchen wird die Mutter an einen Tisch zu holen, um eine Lösung auszuarbeiten.


    ...und natürlich ist es so, wenn beide nicht kommunizieren können, dann kann das JA nix mehr machen.
    Im Übrigen "Aussage gegen Aussage" ist eine Mär ... das gibt´s nicht...der Richter entscheidet, und es werden keine Aussagen abgewogen.




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • vielen Dank für eure Antworten :thanks:
    nun sind wir aber ein wenig von meiner eigendlichen Frage abgewichen die mich immmernoch beschäftigt...


    soll ich erstmal ganz ruhig mitspielen oder doch gleich in die Vollen
    gehen damit ich meinen Sohn wirklich regelmäßig sehen kann und in dem
    Umfang wie in meinem Eröffnugsbericht beschrieben.


    Ich habe übrigens meinen Sohn zuletzt am 12.7.09 gesehen, demzufolge sind es
    wiedermal 8 Wochen wo kein Umgang
    zustande kam.


    Vielen Dank fürs lesen und im Vorraus schon mal danke für die Antworten.

  • Gehe jetzt erstmal auf den Vorschlag ein damit Du dein kind siehst.


    Den Rest kannst DU nebenbei machen. Wenn Du Deine Kind zurück bringst sage ihr klar das Du Kind das nächste mal übernacht behältst. Stimmt sie nicht zu sage ihr das Du nun Klage einreichst.
    Kann für sie auch teuer werden und im Schlimmsten Fall kann sie das Sorgerecht verlieren.
    Das ABR hat mit dem ganzen im Übrigen nichts zu tun.
    Auch wenn sie das alleine hat. Es bedeutet nur das sie entscheiden kann wo das Kind "Hauptwohnt".

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • dreisam:


    Du verlierst wertvolle Zeit. Die wenige Zeit die du jetzt noch hast, verschwende auf keinen Fall mit dem JA. Du musst jetzt schnellstens deinen Umgang gerichtlich regeln lassen. Gehe nicht darauf ein, wenn dich deine Ex mit diesem schwachsinnigen Wochenendvorschlag kalt stellen will.


    Du musst SOFORT auf Umgang klagen ! Wenn du Hilfe brauchst, komm zu uns ins Forum. Wir haben sehr viel Erfahrung und die meisten von uns haben das, was dir u.U. in Kürze blüht, schon hinter uns. Wenn du Hilfe brauchst, sind wir da.




    LG Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von nocheinvater ()


  • Der Klageweg ist mit Sicherheit immer der schlechteste Weg. Denn er verbaut auf lange Zeit jedwede Gesprächsmöglichkeit zwischen den Eltern. Richtige Lösungen bringt er nicht. Man kann immer "Umgang boykottieren", wenn man nur einigermaßen intelligent ist - ohne je einen Prozess deshalb zu verlieren... Und der Klageweg schafft immer hohen Druck auf das Kind. Wenn also hier die Möglichkeit besteht, kurzfristig einen Kontakt herzustellen, der mittelfristig zu einer Beruhigung der Situation führen kann und langfristig zu einem "normalen Verhältnis", dann ist das sicherlich der empfehlenswerte Weg.
    Konfrontation und Aggression sind nie eine Hilfe. Klar, es braucht viel Kraft, Ungerechtigkeiten wegzuatmen. Aber um seines Kindes willen sollte man das tun.


    Sorry, NocheinVater, aber Scharfmacherei ist nicht Stil dieses Forums.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.