Zusammenziehen, neue Wohnung, Miete ok???Schwere Entscheidung

  • Hallo zusammen


    vor einigen wochen hatte ich schon mal geschrieben, dass mein neuer Lebensgefährte und ich mit meiner kleinen Tochter zusammen ziehen wollen.
    Damals waren wir noch auf der Suche nach einer tollen Wohnung, und die scheint nun gefunden. Leider habe ich mich sehr sehr verunsichern lassen und bin seitdem
    ich die Wohnung gesehen habe, totunglücklich, denn sie ist unsere Wunschwohnung schlechthin. Selbst vom Preis. Aber gerade da spalten sich die Meinungen.
    Ich beziehe aufstockendes ALG2, ich arbeite in Teilzeit und verdiene bald nur noch netto bis max. 500, da ich in meinen Beruf zurück gehe. Ich bin Friseurin, die verdienen sehr schlecht. Allerdings habe ich ja ALG2 noch, könnte also alleine mit meiner Kleinen gut leben. Mein Lebensgefährte bekommt ca. 820 Euro netto. Er entrichtet Unterhalt, das wird vom Lohn gepfändet, weil es eingeklagt war. Alles andere sind die üblichen Abzüge auf seiner Lohnabrechung in Lohnsteuerklasse 1. So bleiben ihm halt diese 820 Euro. Dann bekomme ich noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, da der Vater von der Kleinen nicht zahlt. Zusammen liegen wir da bei 1320 Euro. So, das zum Finanziellen. Nun die Wohnung. Die kostet kalt 450 Euro, Nebenkosten 80 Euro und Strom und Gas muss noch errechnet werden, das geht ja erst, wenn wir eine Einstufung vornehmen lassen, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben worden ist. Wir waren bei unserem Strom und Gasanbieter, der eine Einschätzung gab. Diese liegt zwischen 90-170 Euro für Strom und Gas. 170 Euro im schlimmsten Fall. Die Wohnung ist 82 qm groß und hat 3 Zimmer und eine große Küche mit Essbereich. Neues Bad, die Wohnung ist komplett renoviert worden. Die Wohnung liegt in einem sehr ruhigen Viertel, wir brauchen die Ruhe, da wir beide eine Weiterbildung machen, wir müssen zwei bis dreimal in der Woche zusätzlich zur Arbeit in die Schule. Brauchen also auch eine große Wohnung um uns einen Arbeitsbereich zu schaffen um zu lernen. Wir können einfach nicht in eine 70 oder 60 qm Wohnung ziehen. Die Kleine kann nicht mit am Tisch essen, wir essen meist im Wohnzimmer. Küche ist so klein hier bei mir jetzt. Und ihr Zimmer ist sehr klein, so dass ich immer nur umräumen muss. In der neuen WOhnung hat sie ein doppelt so großes Zimmer und ausserdem soll die Wohnung auf Jahre gesehen unser zu Hause werden. Was aber meint ihr zu den Kosten, die auf uns zu kommen? Sind wir denn überhaupt noch berechtigt, zusammen ALG2 zu bekommen? Wir waren aufgrund dessen heute bei der Arge, nur konnte man natürlich keine Auskünfte geben, ob wir zusammen noch Gelder erhalten würden.


    Das ist eine doofe Situation, da ich sehr unsicher bin. Viele sagen, es sei zu teuer, allerdings studieren wir seit längerer Zeit die Zeitungen und das Internet nach Wohnungen durch. Und alles was wir bisher gefunden haben, war noch teurer, so dass man sicher weit über 700 Euro kommt. Ich würde mir auch noch nen 400 Euro Job suchen....
    Was meint ihr??? :hae:

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Hallo,


    na Unterhaltsvorschuss fällt erstmal weg, wenn Ihr zusammen zieht.


    Das AA muß auch zustimmen, sonst kann es sein, das sie garnichts zahlen.
    Sie können Euch ja sagen, was Euch zusammen an qm zusteht und wieviel Miete es sein darf.



    LG Conny

  • Hm, also bei meiner Rechnung sind es wohl mehr wie 1.320 Euro, oder??
    Er verdient Netto 820 Euro du bekommst ca. 500 Euro und für das Kind gibt es Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.


    Aber ob und wie man da zu dritt von Leben kann, das weiß ich leider nicht. Aber ich würde mich da auch nochmal beraten lassen, bzw. es gibt doch diese Rechner im Internet. Da kann man doch auch schauen, ob einem ergänzende Leistungen zu stehen. Ich könnte mir gut vorstellen, das euch noch Wohngeld zusteht.


    Gruß Annemarie

  • Wie unterschiedlich...warum sollte Unterhaltsvorschuss wegfallen? Vater vom Kind ist unfähig zu zahlen und es steht mir doch zu bzw. dem Kind. Mein neuer Partner hat doch mit meinem Kind nix zutun. Der wird für sie nicht aufkommen und sie unterhalten, das ist die Aufgabe vom KV. Mit dem KV hab ich gemeinsames Sorgerecht.
    Ich denke, entweder wir machen es und ich gehe mehr arbeiten, wie auch immer ich das mit meiner schulischen Weiterbildung vereinbaren kann, oder wir lassen es. Jedoch ist es so, dass sich finanziell die nächsten Jahre erstmal nichts ändert. Also könnten wir im Prinzip nie zusammenziehen. Wäre für mich ein Grund zur Trennung, da man sich dann so gut wie gar nicht mehr sieht, da wir viel lernen werden und das macht mich traurig :( :( :(

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Hallo mamana,


    lass dir von der zuständigen ARGE die Angemessenheit eurer neuen Wohnung vor Unterschrift unter den Mietvertrag bestätigen. Für 3 Personen sind 75 qm angemessen, für diese Personenzahl existiert eine Höchstmiete,oft Kaltmiete, bis zu deren Grenze, die Kosten für die Unterkunft komplett übernommen wird.


    Fällt eure Miete da rein hat das den Vorteil ,dass die Kosten für den Umzugswagen und Renovierungskosten auf Antrag von der ARGe übernommen werden können. Ebenso eine evt. Kaution, allerdings wird erst geklärt, was mit Eurer alten Kaution ist.


    Die ARGE muss eine Vergleichberechnung anstellen, um zu prüfen, ob ihr noch Anspruch auf ergänzende Leistungen habt:


    Kosten der Unterkunft und Regelsätze für Euch drei gegen euer Gesamteinkommen.
    Nur wenn euer Gesamteinkommen und ein evt. Wohngeldanspruch und Anspruch auf Kindergeldzuschlag/Antragstellung bei Familienkasse niedriger liegt, bekommt Ihr noch ausstockende Leistungen.


    LG traumauge

    "Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln"

  • Sorry, aber ich werd das Gefühl nicht los das Du eigendlich nicht 100% hinter dem zusammenziehen stehst.
    Kann das sein?
    Du suchst eigendlich nach jemanden der Dir fundierte Gründe dafür gibt, das ihr nicht zusammenziehen solltet.
    Ansonsten könntest Du Dir leicht selber ausrechnen obs finanziell hinhaut. Du weißt doch was ihr an Geld im Monat verbraucht.


    Ich kenn das auch. Hatte mit meinem Ex auch mal ne Traumwohnung gefunden. Aber nach einer Woche bekam ich solche Bauchschmerzen, hab tausend Gründe gesucht was nicht klappen könnte. Bis mich jemand ansprach und mir die Augen öffnete, das ich das eigendlich gar nicht will.

  • Es wäre mein sehnlichster Wunsch mit ihm zusammen zu ziehen und ich suche nur Gründe die dafür sprechen es zu tun. ich hatte auf grund meiner trennung vom meinem exmann vor einem jahr sehr starke finanzielle probleme. darum habe ich angst, dass ich wieder reingerate. aber wenn ich es nicht wollte, würde ich mir nicht solche sorgen machen dass es nicht klappen wird

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue

  • Wenn Du mit Deinem Partner zusammen ziehst bist Du nicht mehr alleinerziehend und hast somit keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß. Und dabei ist es unerheblich, ob dein Partner der Vater ist oder nicht.


    Wäre eine kleinere und somit preiswertere Wohnung dann nicht besser?

  • Wie klein sollte sie denn sein?
    Wir brauchen einen abgetrennten Arbeitsbereich, um zu lernen, da wir uns weiterbilden berufsbegleitend. Preiswerter geht es fast nicht hier bei uns in der Stadt.
    Aufs Land können wir nicht ziehen, da kein Auto vorhanden. 80 qm ist "fast" angemessen. Für uns wäre eine 3 Zimmer wohnung zu 75 qm angemessen. Leider haben wir uns diverse WOhnunge in der Größe und kleiner angesehen, nur können wir schon alleine unsere Schreibtische nicht stellen. Alles ist dann so zugeproppt. Die Kleine bekäme wieder ein kleines Zimmer, wie jetzt. Wäre sehr eng. Und teilweise sind die kleineren Wohnungen noch teurer. Ist sehr komisch hier bei uns mit den Mieten. Darum sind wir ja Feuer und Flamme- und was unterhaltsvorschuss angeht, hieß es heute bei der arge, wird angerechnet, heißt, wird irgendwo trotzdem gezahlt. wenn es wegfällt bekomme ch komischerweise von niegendwo unterhalt für die kleine her. der vater zahlt ja nicht, ist schön raus, würde ich sagen :bldgt:

    :tuedelue :tuedelue :tuedelue :tuedelue