Kinderzuschlag!

  • Hallihallo!
    Ich habe gerade im Internet gelesen ,dass Geringverdiener auch Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben können!
    Welche Anforderungen muß ich da erfüllen?
    Wer weiß mehr darüber?


    Zur Info, ich werde bald halbtags arbeiten können, bekomme Unterhalt für meine beiden Kinder und möchte gerne vom ALG2 weg.
    Eventuell haut das mit Hilfe des Wohngeldes hin, aber ein Kinderzuschlag käme mir ja auch recht, damit ich nicht jeden Cent 5-mal umdrehen muß.
    Wer weiß noch mehr Quellen, finazieller Unterstützung? Ohne damit gleich ALG2 zu beziehen?


    Vielen Dank für eure Antworten
    Liebe Grüße von Floriane :thanks:

  • Hallo,


    möchte Dich ja nicht entmutigen - aber: der Unterhalt Deiner Kinder wird ihnen als Einkommen angerechnet. Für jedes Kind kann man maximal 140 Euro bekommen. Für meinen Sohn hätte ich somit - für den bekommen ich 117 Euro Unterhaltvorschuss - die Differenz von 23 Euro bekommen. Hätte, aber nur, wenn ich nicht zuviel verdient hätte. Ich lag Einkommensmäßig exakt auf dem Betrag, den ich mit ALGII hatte, aber beim Kinderzuschlag wird kein Alleinerziehendenzuschlag berücksichtigt. Alles sehr kompliziert und in sich unlogisch bei der Berechnung. Die wenigsten bekommen ihn, den Kinderzuschlag.


    Wenn sich da inzwischen etwas zum Besseren gewendet hat, dann lass es mich bitte wissen!


    Viele Grüße


    sonnenaufgang


  • Wie sieht´s mit dem Kinderzuschlag wenn wir als Paar noch getrennt wohnen und ich das Elterngeld für 1Jahr beantragen würde d.h 700Euro Elterngeld 1Jahr lang bekommen würde, was über 600Euro ist heißt das, dass ich auch Kindergeldzuschlag beantragen bzw. bekommen kann?

  • dass ich auch Kindergeldzuschlag beantragen bzw. bekommen kann?


    Dem geht Unterhalt doch vor..oder UVG, das aber euc nicht zusteht..u ihr beide entsprechende Summen zur Vwerfügung habt..
    Auch hier gilt das gleiche klare Fronten sonst wird eine klare Aussage schwer..


    Kindergelzuschlag zu erhalten ist eher begrenzt (teils frag ich mich ob das überhaupt jemand erhält..wenn dann dürften das wirklich nur wenige Eltern sein)


    Gruß
    Jens

  • Also sind beide Einnahmen relevant..und ihr wollt ja zusammenziehen..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Also sind beide Einnahmen relevant..und ihr wollt ja zusammenziehen..


    Die Einkommen sind eigentlich schon bekannt. Zusammenziehen wollen wir, wohnen aber noch getrennt. Ich versuche herauszufinden wie es UNGEFÄHR finanziell bei uns aussehen wird falls wir in den nächsten Monaten zusammenziehen würden und wie es nach 1Jahr aussehen wird. Mit 100%er Sicherheit kann es mir natürlich keiner hier sagen, aber welche Anträge und wo ich in dem Fall stellen könnte?

  • Die Einkommen sind eigentlich schon bekannt. Zusammenziehen wollen wir, wohnen aber noch getrennt.


    Ich weiß...


    versuche herauszufinden wie es UNGEFÄHR finanziell bei uns aussehen wird falls wir in den nächsten Monaten zusammenziehen würden und wie es nach 1Jahr aussehen wird.


    ..auch das weiß ich...
    Drum ja, klare Fronten..außerdem hast du doch da deinen Thread..is da sicher besser aufgehoben deine Frage, weil da ja auch nun schon die meisten relevanten Daten von dir stehen..