Hartz 4 und Mu-Ki-Kur???? Abzüge???

  • du musst das auf jedenfall melden, das wird genauso wie Urlaub gehandhabt. Abziehen werden sie dir bestimmt nichts...warum auch du beziehst ja kein Geld bei der Mu-Ki-Kur.

  • Du mußt es der ARGE melden, aber abziehen dürfen sie dir nichts. Viele ARGEN machen dies aber so und ziehen 35% ab. Sollte dies bei dir dann der Fall sein sofort Widerspruch einlegen.

  • Früher war das so, aber es gibt nun ein Gesetzt, was man auch rückwirkend für 2008 nehmen kann, das es nicht erlaubt ist bei stanionären Aufenthalten die Leistung zu kürzen !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Seit Beginn des jahres gibt es neue Bestimmungen und danach dürfen sie bei Kuren bis zur Dauer von 21 Tagen ncihts mehr abziehen..... Fällt nämlich unter die sog Bagatellgrenze.


    Aber bitte auf jeden Fall melden und eine Kopie der Kurbewilligung mit Termin der Kur abgeben..Dann bist Du auf der sicheren Seite...

  • Es darf generell bei stationärem Aufenthalt (Kur, Reha, Krankenhaus) nichts mehr abgezogen werden, die Bagatellgrenze ist auch passee, das war letztes Jahr, zu Anfang diesen Jahres wurde das rückwirkend zum 1.1.08 geändert, es darf definitiv kein Abzug mehr stattfinden, auch nicht nach 21 Tagen!
    Ein stationärer Aufenthalt darf auch nicht wie Urlaub behandelt werden, es dürfen also keine Tage Ortsabwesenheit dafür angerechnet werden, man braucht auch keine Ortsabwesenheitserlaubnis dafür - aber man muß frühzeitig (also ab Bekanntwerden des Termins) Bescheid geben, ab wann man nicht da sein wird und bis wann (wenn nicht sicher ist, obs eine Verlängerung gibt oder der Rückreisetermin offen ist, schreibt man : voraussichtlich).
    Einmalige Beihilfen seitens der Wohlfahrtsverbände für Taschengeld etc. dürfen nicht auf die Leistungen nach Hartz4 angerechnet werden.

  • was ich auch ungerecht fände denn es enstehen ja dafür andere Kosten...man muss ja 10 Euro pro Tag zuzahlen oder hat sich diesbezüglich auch etwas geändert?

  • Es gibt eine Zuzahlungsgrenze, die liegt bei Hartz4-Empfängern bei 82 Euro (bei Chronikern die Hälfte) und ein paar Cent, das heißt, man kann vorher zur KK gehn, dieses Geld einzahlen und dann ne Befreiungskarte bekommen für den Rest des Jahres und ist somit auch vor den Zuzahlungskosten in der Kur befreit, sowie der Praxisgebühren des restlichen Jahres, Rezeptgebühren etc., ausgenommen zuzahlungsfreie Medikamente (bitte konkret bei der KK nachfragen, was die Zuzahlungsbefreiung beinhaltet, was z.B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe etc. betrifft).