Wohngeldunterlagen

  • Hallo,


    ich habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt, da ich mich gerne von Hartz4 lösen möchte. Das Wohngeldamt benötigt viele Unterlagen, u. a. Unterhaltnachweis für meine Tochter. Da der Vater niemals Unterhalt gezahlt hat und im Ausland lebt, was soll ich vorlegen? Genügt eine schriftliche Erklärung, dass sie keinen Unterhalt bekommt?


    Danke für Eure Antwort.


    Liebe Grüße


    Helena

  • Hallo Helena,
    bei uns läuft das so, das die Ämter auch untereinander kooperieren. Heißt: Benötigte Unterlagen die ich nicht so einfach erbringen kann, holt das WG-Amt sich von der ALG2 Stelle.
    Als Nachweis für Dich dürfte allerdings ein ALG2 Bescheid reichen, in dem ja der Unterhalt des Kindes aufgeführt ist.
    Fraglich nur, ob Du Anspruch auf WG hast.....denn wenn Chancen darauf bestünden, hätte das ALG2 Amt Dich sicherlich schon aufgefordert, einen Antrag darauf zu stellen.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das ist ein bisschen schwierig!
    Ich war neulich bei so einer sozialen Beratungsstelle, weil ich auch wissen wollte, ob und wie ich Wohngeld oder Sozialgeld beantragen kann.
    Da ich selbst keinen Unterhalt für mein Kind bekomme, hab ich der Dame eine ähnlich Frage gestellt wie du und sie meinte, dass es ganz doll auf die Sachbearbeiterin ankommt! Es kann sein, dass gar nicht danach gefragt wird, ob du Unterhalt bekommst oder nicht und dass du auch nichts nachweisen musst, weil man das nicht so eng sieht, darauf könntest du es erstmal natürlich ankommen lassen, vielleicht funktioniert das tatsächlich...
    Wenn die aber feststellen, dass du keinen Unterhalt bekommst, kann es sein, dass du erst beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen musst, ehe dein Wohngeldantrag bearbeitet wird, weil du ja dann weniger Anspruch hast und das geld von anderer Stelle bekommst - und das ist ja eh primäres Ziel aller Ämter...
    Oder ist das bei dir nicht möglich, weil der Vater im Ausland ist?? :Hm

  • Hey


    Ähm, du bekommst KEIN Unterhalt fürs Kind!
    Beziehst aber ALG2 u möchtest davon weg..u das in dem du Wohngeld beantragst..?!


    U wie soll das gehen??
    Du hast schon wenig u möchtest das wenige "abgeben" u noch weniger bekommen???



    Ersteinmal die Unterlagen die benötigt werden, werden auch benötigt u müssen eingereicht werden.. einfach was nicht einreichen in der Hoffnung das Niemand danach fragt ist der eher schlechteste Weg..
    Einkünfte müssen angegeben werden bei ALG2 wie auch beim Wohngeld..
    Da aber kein KU fließt vom Vater ist eben auch nichts anzugeben u notfalls kann man das kurz erklären schriftlich..


    Unterhalt vom Vater, hat außerdem nichts damit zu tun wo ER lebt, sondern wo die Kinds leben, u Kind lebt in D. also gilt deutsches Recht nach dem KU zu zahlen ist.


    Aber spätestens bei Antragstellung wird man nachhaken ob denn auch schon UVG beantragt wurde, sowie ALG2..
    U letztendlich, ohne jetzt wirklich die genaueren Umstände zu kennen, wird kein KU gezahlt, scheinbar auch kein UVG, aber ALG2 bezogen, u man will aber Wohngeld anstelle von ALG2 beziehen, also erstmal eindeutig weniger als ALG2, womit man weit unter dem Existenzminimum fällt..also irgendwie ist das doch jetzt aber ne Milcmädchenrechnung..die höchstens aufgeht, wenn da irgendwo Gelder fleißen die nicht ganz offiziell fließen..
    Einfach gesagt, das geht nicht wirklich u ist etwas merkwürdig dein Vorhaben, zumindest so..


    Gruß
    Jens

  • Hallo Helena,


    wenn es bei dir eine Chance gäbe vom Hartz 4 weg zu kommen durch das Wohngeld, dann hätte dir das Amt sicherlich schon nahegelegt Wohngeld zu beantragen. Die prüfen ja auch jede Möglichkeit dich los zu werden !


    Zudem, da du ja arbeitest und nur ergänzend Geld bekommst, wo liegt der Unterschied ob du nun vom A-Amt oder W- Amt das Geld bekommst ?


    Ich denke mal das du schon Unterhalt bekommst, nur halt nicht Barunterhalt vom Papa direkt !?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Hey, das hört sich aber toll an! ICH bin also schuld, dass ich keinen Unterhalt für mein Kind bekomme....?


    Und wo hab ich das geschrieben das DU daran schuld bist?? NIRGENDS ... mit KEINEM Wort habe ich das gesagt oder behauptet!!


    Sorry, ich weiß schon was ich tue, habe vergessen zu schreiben, dass ich einen Job (übrigens einen harten Knochenjob) habe und lediglich ergänzend ALG2 bekommen habe, weil mir der Unterhalt fehlt um über die Runden zu kommen..Stattdessen wäre mir halt Wohngeld und Kinderzuschlag lieber! Anscheinend haben wir uns mißverstanden!


    Blöde eben nur, das man nur auf Dinge antowrten kann die da stehen..das du z.B. einen Job haast u Einkommen erziehst kann keiner richen.. das ist nunmal bei der Sache auch eine entsprechend wichtige Info um zu dem Thema genau, bzw. spezifisch zu werden..


    Nicht unbedingt mißverstanden..sondern es war nur das da was du bisher geschrieben hast u auf mehr kann man nicht antworten..jetzt wäre es schon ein Stück mehr möglich, spezifischer zu werden...


    Dagegen habe ich absolut nichts! Die Frage war eine andere! Wenn man nichts hat, kann man nichts vorlegen!


    ..die Frage wurde ein gaaanz kleines Stück weiter unten beantwortet...aber egal..


    Endlich ein vernünftiger Satz...


    ..die fehlen mir komischerweise bei diesem Post bisher völlig von dir...


    Ach nee, das ist aber eine tolle Neuigkeit! Wie viele Väter, die in D leben wohl keinen Unterhalt zahlen? Habe ich überhaupt danach gefragt? Habe genug gekämpft!


    Oh man..@papillion22 hat hat hier zu ein Art von "Frage" gestellt...schön das DU das ja weißt..


    Und was meinst du wieviel Mütter in D. leben u keinen Unterhalt leben...


    Also DU hast nicht danach gefragt..aber @Papillion22 ....


    Vielleicht solltest du erstmal erkennen was überhaupt ein Forum ist..usw..


    Es wird nicht weniger sondern genauso viel und man erhält die Würde zurück.


    ..ob es genauos viel ist, ist fraglich, denn es kommt eben auf die spezifischen Umstände an...u daher ist es i.d.R. nicht gleich...


    Noch etwas lieber Jens, Deine Antwort betrachte ich als eine einzige Frechheit.


    ..ich würd mal sagen das dein Verhalten u deine Antwort woghl eher eine absolute Frechheit ist..!!!!!!!!!!!


    Genau! Ohne nachzufragen und genaue Umstände zu kennen wird man dermaßen angemacht.


    ..anmachen tust du hier, sonst keiner...


    Dieses Forum werde ich in Zukunft meiden.


    ..deine Entscheidung.. nur mit dieser Art die du jetzt zeigst wirst du vermutlich in anderen Forum auf genau gleiche Gegenliebe stoßen..



    Frechheit ist das von dir jetzt gezeigte Verhalten..warum auch immer..ich werd mir jedenfalls die Zeit sicher nicht nehmen, um DIR zu antworten..wozu auch..


    ..mach dich mal ne Stück lockerer..


    :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()