Brauche Hilfe bei einigen Steuerfragen - vielleicht könnt Ihr mir helfen............

  • Hallo liebe Forumteilnehmer,


    bin Neu hier u. habe gelesen, dass man hier viele nette Tipps als auch Infos bekommt. Ich bräuchte auch dringend jemanden der event. Ahnung in folgendem Fall hat:


    Ich bin von meinem Mann getrennt lebend, u. habe im Jahr 2008 Kindesunterhalt u. Unterhalt für mich bezogen, wobei mein Unterhalt sehr gering war. Jetzt bei der Steuererklärung die ich das erste mal ohne Angaben meines Ex gemacht habe, weiß ich nicht ob ich meinen Unterhalt auf jeden Fall angeben muss??????? Soweit ich mich jetzt schon im Internet schlau gemacht habe, benötigt mein Ex von mir die unterschriebene Anlage "U" um den Unterhalt als Sonderausgaben geltend zu machen! Muss ich diese Anlage "U" unterschreiben, bzw. kann er mich eventuell darauf verklagen?????? Und als was gebe ich meinen minimalen Unterhalt in der Steuererklärung an wenn ich nicht die Anlage "U" unterschrieben habe! Und grundsätzlich wäre noch zu erwähnen, dass wir kaum mehr miteinander reden bzw. er mit mir nicht ebenfalls aus finanziellen Gründen obwohl ich jetzt 2009 auf meinen Unterhalt verzichte, da ich einen neuen Partner habe!!!!!!!! Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen




    LG




    Schumaf :strahlen

  • Ich weiß zwar nicht mehr warum, aber meine Bearbeiterin beim Lohnsteuerhilfeverein hat mir dringend davon abgeraten, die Anlage U zu unterschreiben, falls mein Ex die mir mal unter die Nase legen sollte.


    Hier ist ein Link zur Deutschen Anwaltshotline, die haben auch Fachanwälte für Steuerrecht. Wenn du die auf der Homepage dargestellten Vorbereitungen zum Gespräch befolgst, hast du auch ruckzuck die Auskunft, die du brauchst, und die Kosten sind dann wirklich moderat.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hallo Varecia,
    vielen Dank erst einmal für deine Info..........ist wahrscheinl. preiswerter als wieder zu meinem Rechtsanwalt zu latschen, habe schon genug gezahlt in Bezug auf Scheidung und Unterhaltszahlungen..........,


    LG
    schumaf

  • Ja, ich denke schon. Halte sämtliche Zahlen und Quellen bzgl. deiner Einnahmen bereit und überleg dir die Frageformulierung und evtl. nötige Ergänzungen vorher, dann solltest du dort mit 10 Euro hinkommen. Und klick gleich rechts "Steuerrecht" an, dann gibt die Seite dir die Direktwahlnummer zum Fachanwalt, brauchst dich nicht mehr verbinden zu lassen.


    Wenn mich nicht alles täuscht, hätte die Unterschrift bei der Anlage U für mich finanzielle Nachteile, wenn ich arbeite, und diese Unterschrift zurückzuziehen ist nicht ganz so einfach. :hae: Blöd, dass ich nicht mehr genau weiß, um was es da ging.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Vergiss die Anlage U
    Bestätige deinem Ex schriftlich wieviel du in '08 von ihm bekommen hast und setzte diesen Betrag auch bei deiner Erklärung unter "sonstige Einkünfte" ein.
    Der Kindesunterhalt spielt steuerrechtlich keine Rolle, da nicht absetzbar.
    Vermerke TU (Trennungsunterhalt) auf deiner Bestätigung und stelle fest, das diese Zahlungen ausschließlich im Jahr 08 erfolgten, und du ab 09 kein Geld mehr für dich erhältst.
    Wenn ihm oder seinem FA das nicht genügt, braucht ER einen Anwalt. Nicht du :aetsch


    Volker

  • Du musst den Unterhalt für Dich angeben!!! Und versteuern ! Aber: die Anlage U musst Du nur unterschreiben, wenn Dein Ehegatte Dir im gegenzug unterschreibt, daß er den Dir dardurch entstehenenden Nachteil ausgleicht!


    Alles andere ist falsch! Auskunft kommt vom Anwalt! Der Ehegatte hat ein Recht darauf im Jahr der Trennung noch die gemeinsame Veranlagung zu verlangen..... ( Grund dafür ist die sog ehelich gebotene Solidarität) ! Wenn Du aber Nachteile dadruch hast ( Steuernachzahlung ) muss er die ausgleichen... ( gleicher Grundsatz : eheliche Solidarität)



    Kindesunterhalt muss nicht angegeben werden,,, kann vom Vater auch nicht abgesetz werden. Ehegatten - und Trennungsunterhalt schon!

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Weigerst du dich, die Anlage U zu unterschreiben, auf Bitte deines Ex, dann kann er dich auf Zustimmung zur Veranlagung verklagen. Die Zustimmung also kann er erzwingen, du kannst dir die Kosten des Verfahrens sparen. Die Unterschrift kann er nicht erzwingen, aber darum geht es auch nicht, die Zustimmung ist der Knackpunkt.


    Im Gegenzug ist er damit automatisch verpflichtet, sämtliche auf dich zukommenden Nachteile im sogenannten Nachteilsausgleich zu zahlen. Auch hierauf kannst du ihn dann zivilrechtlich verklagen, was aber auch wieder Geld kostet und auch dauert, wenn es ja um offene Rechnungen an dich geht.


    Du bist erst einmal Schuldner gegenüber z.B. FA, wenns dann eine Nachzahlung gibt. Auch gilt dieser Nachteilsausgleich für soziale/staatliche Leistungen, die dir eigentlich zuständen, würde nicht der Unterhalt mitversteuert. (Denn das Geld, dass dein Ex an dich zahlt, ist ja eben durch ihn schon durch den Arbeitgeber versteuert.)

  • :thanks: Vielen, vielen Dank für die Infos haben mir sehr geholfen, also ich habe mich 2007 im April getrennt, für 2007 haben wir auch noch die Steuererklärung zusammen gemacht! In 2008 habe ich dann meine Steuerkarte ändern lassen auf 2 für Alleinerziehend, als dauernt getrennt lebend habe ich im Internet gelesen könnte ich in 2008 meine Steuererklärung alleine machen!!!????? Der Affe hat sich auch immer schön auf mich verlassen und nicht mal ein DANKE ist rüber gekommen als er Geld zurück erstattet bekommen hat! Da hab ich gedacht der kann mich jetzt mal! Also werde ich mein Trennungsunterhalt angeben u. mal sehen was er macht! Wenn er mich auf Zustimmung verklagt habe ich allerdings auch wieder Kosten, oder???? Denn einen Anwalt brauche ich dann wohl :devil: - wäre ja nicht das erste mal in den letzten 2 Jahren mit den Anwaltskosten weil er ständig gegen irgendwelche Zahlungen die er machen müßte Gegensteuert mit seinem Anwalt! Ich könnte ja mehr arbeiten gehen hat mir sein Anwalt geschrieben, nett oder? Dabei gehe ich jeden Tag von 8.00 bis 15.30 Uhr arbeiten u. meine Betreuung im Kindergarten endet um 16.00 Uhr - was Mann nicht alles dafür tut damit er nicht zahlen mussen............traurig aber wahr!


    Vielen Dank noch mal an alle :wink

  • Wenn Du aber Nachteile dadruch hast ( Steuernachzahlung ) muss er die ausgleichen... ( gleicher Grundsatz : eheliche Solidarität)


    Meines Wissens nicht ganz. Wir hatten die Rechtslage so interpretiert, dass nur quotiert ausgeglichen werden muss.


    D.h. bei Trennung zum 1. Oktober geht 3/4 einer Rückzahlung an beide ohne Ausgleich und nur für das letzte Viertel der tatsächlichen Trennung muss ausgeglichen werden. Es gibt m.W noch kein höchstrichterliches Urteil dazu für das Trennungsjahr, es ergibt sich aber daraus, dass während der Zeit des Zusammenlebens noch gemeinsam gewirtschaftet und ggf. gemeinsam der Vorteil unterschiedlicher Steuerklassen genossen wurde. Eine Verpflichtung für einen internen Steuerausgleich während des Zusammenlebens gibt es laut BGH nicht. Also muss im Beispiel auch nur 1/4 des Nachteils einer gemeinsamen Veranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung ausgeglichen werden.