Hallo liebe Forumteilnehmer,
bin Neu hier u. habe gelesen, dass man hier viele nette Tipps als auch Infos bekommt. Ich bräuchte auch dringend jemanden der event. Ahnung in folgendem Fall hat:
Ich bin von meinem Mann getrennt lebend, u. habe im Jahr 2008 Kindesunterhalt u. Unterhalt für mich bezogen, wobei mein Unterhalt sehr gering war. Jetzt bei der Steuererklärung die ich das erste mal ohne Angaben meines Ex gemacht habe, weiß ich nicht ob ich meinen Unterhalt auf jeden Fall angeben muss??????? Soweit ich mich jetzt schon im Internet schlau gemacht habe, benötigt mein Ex von mir die unterschriebene Anlage "U" um den Unterhalt als Sonderausgaben geltend zu machen! Muss ich diese Anlage "U" unterschreiben, bzw. kann er mich eventuell darauf verklagen?????? Und als was gebe ich meinen minimalen Unterhalt in der Steuererklärung an wenn ich nicht die Anlage "U" unterschrieben habe! Und grundsätzlich wäre noch zu erwähnen, dass wir kaum mehr miteinander reden bzw. er mit mir nicht ebenfalls aus finanziellen Gründen obwohl ich jetzt 2009 auf meinen Unterhalt verzichte, da ich einen neuen Partner habe!!!!!!!! Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen
LG
Schumaf :strahlen