Ich habe das aleine sorgerechst kan ich ümzhien mit mein sohon hone da der papa probleme macht?oder kan der papa sagen das ich in deutschland bleiben muss?Wier sind auch nichst werairatet..
Fragen
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Hallo sbuffy,
normalerweise beinhaltet das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dein Kind. Das heißt, dass derjenige, der dieses Recht besitzt, auch entscheiden kann, wo sich das Kind aufhält. Also müsstest Du meiner Meinung nach umziehen dürfen.
Viele Grüße
lydialustig
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Schliesse mich da an.
Wenn Du beides hast kannst Du umziehen.
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Bei alleinigen Sorgerecht hat EX keine rechtlichen Möglichkeiten das zu Verhindern.
Er kann natürlich Theater machen oder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bei Gericht stellen.
Gibt schon verschiedene Thread zu diesen Thema -
Bei alleinigen Sorgerecht hat EX keine rechtlichen Möglichkeiten das zu Verhindern.
Er kann natürlich Theater machen oder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bei Gericht stellen.
Gibt schon verschiedene Thread zu diesen ThemaAber sie waren ja nicht verheiratet. Oder ist das egal? Hm......kenn mich da nicht so aus
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Du bist verpflichtet, dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen, dem Vater den Kontakt zum Kind.
Das kannst Du nicht sicherstellen bei einem Umzug ins Ausland.
Dieser Versuch kann schon theoretisch bedeuteten, dass der Vater selbst einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt. Um den zurückweisen zu lassen, brauchst Du dann wiederum gute Argumente für Deinen Umzug ins Ausland.
Erstrebenswert wäre es, eine einvernehmliche Lösung zu finden. -
Du bist verpflichtet, dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen, dem Vater den Kontakt zum Kind.
Das kannst Du nicht sicherstellen bei einem Umzug ins Ausland.
Dieser Versuch kann schon theoretisch bedeuteten, dass der Vater selbst einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt. Um den zurückweisen zu lassen, brauchst Du dann wiederum gute Argumente für Deinen Umzug ins Ausland.
Erstrebenswert wäre es, eine einvernehmliche Lösung zu finden.Dazu hab ich mal ne Frage,wenn ich darf.
Wie schauts denn aus,wenn ich ins Ausland gehe,weil ich da eine Arbeit bekomme?
Oder kann man das auch im Internet irgendwo lesen?
Danke
Lg Wuschel
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Bei alleinigen Sorgerecht hat EX keine rechtlichen Möglichkeiten das zu Verhindern.
Er kann natürlich Theater machen oder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bei Gericht stellen.
Gibt schon verschiedene Thread zu diesen ThemaDi hat schon probiert das sorgerechst zu bekomen haber di hat feloren weil psicologen habe gesacht das kind mus bei mier bleiben weil der papa kan nichst mit mein sohon umgehen...und ich habe auch das beschlus fon gerichst !das hais das ich das alaine sorgerechst habe un auch di aufentahlbestimung...fur mein kind....
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Dazu hab ich mal ne Frage,wenn ich darf.
Wie schauts denn aus,wenn ich ins Ausland gehe,weil ich da eine Arbeit bekomme?
Oder kann man das auch im Internet irgendwo lesen?
Danke
Lg Wuschel
Neue Arbeitsstelle ist ja ein gutes Argument für einen Umzug auch ins Ausland
Di
hat schon probiert das sorgerechst zu bekomen haber di hat feloren weil
psicologen habe gesacht das kind mus bei mier bleiben weil der papa kan
nichst mit mein sohon umgehen...und ich habe auch das beschlus fon
gerichst !das hais das ich das alaine sorgerechst habe un auch di
aufentahlbestimung...fur mein kind....
Dann kannst ja mehr oder weniger machen was Du möchtest, Er kann dann nur noch wegen Umgang klagen -
Neue Arbeitsstelle ist ja ein gutes Argument für einen Umzug auch ins Ausland
Dann kannst ja mehr oder weniger machen was Du möchtest, Er kann dann nur noch wegen Umgang klagenOk Danke
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Besteht Umgang zwischen Kind und Vater?
Nein seit lange nichst ..
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Aber bei allen Überlegungen nicht vergessen, das der Unterhalt NICHT nach deutschen Verhältnissen berechnet wird.
Soll heissen, Du bekommst (sollte er zahlen) nicht den gleichen Unterhalt für das Kind wenn Du ins Ausland gehst.
In welches Land soll es denn gehen?LG Deaver
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Fürs Ausland gelten verschärft die selben Argumente wie für Inland mit weiter Entfernung.
Natürlich wiegen Arbeit und Rückzug zur mitbetreuenden Familie sehr stark.
Dagegen gesetzt werden jedoch die berechtigten Interessen des Kindes am anderen Eltern und vom Elternteil am Kind. Wie das ausgeht, kann hier keiner sagen. Das käme letztlich auf den Einzelfall an. Klar ist: Gern gesehen wird das gar nicht ... -
in Italien ....kan ich auch mit sorgerechst ?
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in Italien ....kan ich auch mit sorgerechst ?
ich bekommen auch ietz keine unterhalt fon der papa das habe ich noch niii..bekomen..ich mach alles alaine!
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Gern gesehen wird das gar nicht ...
was hais das?das ich nichst ümzhien kann?oder das ich keine keld fur das kind bekomen?
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Bonn - Kinder geschiedener oder unverheirateter Eltern sollen künftig auf die Sorge von Vater und Mutter vertrauen können. Das Bundeskabinett billigte gestern eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts, nach der künftig weit mehr als bisher das gemeinsame Sorgerecht getrennter Eltern ermöglicht und für nicht verheiratete Paare erstmals eingeführt werden soll. Zudem soll das neue Gesetz rechtliche Unterschiede für eheliche und uneheliche Kinder beseitigen. Die Arbeit an dem Entwurf von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) begann bereits unter seinen Vorgängern Klaus Kinkel und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die weitgehenden Änderungen im Sorgerecht sehen vor allem vor, daß bei einem Scheidungsverfahren das Gericht nicht mehr automatisch entscheiden muß, wie nach der Trennung die elterliche Sorge geregelt wird: Das zuvor in der Ehe bestehende gemeinsame Sorgerecht soll bleiben können, falls nicht Mutter oder Vater eine andere Regelung beantragen. Das sei auch "ein Appell an die Eltern, künftig vorrangig die Interessen ihrer Kinder zu berücksichtigen", sagte der Justizminister. Zur Zeit haben 17,1 Prozent der geschiedenen Paare in Deutschland ein gemeinsames Sorgerecht. Bei einer solchen Regelung soll auch künftig der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, "Alleinentscheidungsbefugnis" in Alltagsfragen haben und den anderen nur in Grundsatzfragen um Einverständnis fragen müssen. Auf Antrag von Vater oder Mutter kann ein Familiengericht aber auch nur einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen. Im neuen Gesetz sind weitreichende Neuregelungen für die Kinder unverheirateter Eltern vorgesehen. Bislang liegt das Sorgerecht für ein uneheliches Kind automatisch und unanfechtbar bei der Mutter. Künftig sollen auch unverheiratete Eltern nach einem einfachen Antrag beider die Sorge gemeinsam ausüben können, was aber laut Justizminister "kein neues Recht für uneheliche Lebensgemeinschaften" bedeutet. Und: Auch ohne gemeinsames Sorgerecht soll der Vater eines unehelichen Kindes das Recht bekommen, sein Kind zu sehen. Ein Umgangsrecht soll künftig erstmals auch für andere wichtige Bezugspersonen wie Großeltern oder Geschwister festgeschrieben werden können. Familienministerin Claudia Nolte (CDU), mit deren Ressort der Entwurf abgestimmt wurde, unterstrich als Regierungsziel: "Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie auseinandergehen." Das Gesetz, dem auch der Bundesrat zustimmen muß, könnte 1997 in Kraft treten.
Meine fragen ietz ist kan der papa auch wen ich das sorgerechst habe mit diese noi gesetz..auch da halbe sorgerechst beantrage.?..kla ist zu stellen das ich un der papa schon mal fur das sorgerechst aine antrag gemacht hat schon fon lange wen mein sohon geboren ist....haber psicologen habe da alaine sorgerechst bei mier gegeben.....haber was ist mit diese noi gesetz ietz..ist alle weck..oder kan das was di psicologen geschriben hat bleiben?und beschul ist immer gültich oder nichst ????????
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Das von Dir zitierte "neue Gesetz" ist noch aus Zeiten der Kohl-Regierung. Es wurde zwischenzeitlich mehrfach verändert. Die Tendenz ist jedoch geblieben: Eltern bekommen verstärkt das "gemeinsame Sorgerecht".
In Deinem Fall hast Du derzeit das alleinige Sorgerecht. Im Normalfall wirst Du das nicht verlieren. Aber, wie oben bereits geschrieben, ein Wegzug nach Italien muss von Dir mit starken Argumenten gestützt werden. Sonst wird das - im Falle eines Streites vor Gericht - Dir ggfls. negativ ausgelegt.
Nimm vielleicht Verbindung mit dem hiesigen JA auf und bespreche Dein Vorhaben. Dann ist es aktenkundig und das JA wird im Falle eines Gerichtsfalles befragt und nimmt Stellung. Da hättest Du schon mal Punkte gesammelt beim JA. -
:bet ieder sach was andares... di andare aine andare... main deutsch ist nichst kla ja.....haber ich kan lesen ...un di sagen das ich mit sorgerechst ghen kan wo ich wil.....meine fragen wa aine andare...und wen das soooo swear ist das zu frostehen kan ich auch nichst machen!!!
Schöne tach noch!!!!
und noch was da sorgerechst bekoms du nichst so ainfach weck!!mussen dan alle kinder bei di mutter weck nehem weil si aine ümzuch machne :wand
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:bet ieder sach was andares... di andare aine andare... main deutsch ist nichst kla ja.....haber ich kan lesen ...un di sagen das ich mit sorgerechst ghen kan wo ich wil.....meine fragen wa aine andare...und wen das soooo swear ist das zu frostehen kan ich auch nichst machen!!!
Schöne tach noch!!!!
und noch was da sorgerechst bekoms du nichst so ainfach weck!!mussen dan alle kinder bei di mutter weck nehem weil si aine ümzuch machne :wand
Jungendamt sagt ich ich kann gehen
und ich were keine conseguenz haben so wi da hoben geschriben ist ..... :winken: