Beiträge von sbuffy



    Jungendamt sagt ich ich kann gehen
    und ich were keine conseguenz haben so wi da hoben geschriben ist ..... :winken:

    :bet ieder sach was andares... di andare aine andare... main deutsch ist nichst kla ja.....haber ich kan lesen ...un di sagen das ich mit sorgerechst ghen kan wo ich wil.....meine fragen wa aine andare...und wen das soooo swear ist das zu frostehen kan ich auch nichst machen!!!



    Schöne tach noch!!!!


    und noch was da sorgerechst bekoms du nichst so ainfach weck!!mussen dan alle kinder bei di mutter weck nehem weil si aine ümzuch machne :wand

    Bonn - Kinder geschiedener oder unverheirateter Eltern sollen künftig auf die Sorge von Vater und Mutter vertrauen können. Das Bundeskabinett billigte gestern eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts, nach der künftig weit mehr als bisher das gemeinsame Sorgerecht getrennter Eltern ermöglicht und für nicht verheiratete Paare erstmals eingeführt werden soll. Zudem soll das neue Gesetz rechtliche Unterschiede für eheliche und uneheliche Kinder beseitigen. Die Arbeit an dem Entwurf von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) begann bereits unter seinen Vorgängern Klaus Kinkel und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die weitgehenden Änderungen im Sorgerecht sehen vor allem vor, daß bei einem Scheidungsverfahren das Gericht nicht mehr automatisch entscheiden muß, wie nach der Trennung die elterliche Sorge geregelt wird: Das zuvor in der Ehe bestehende gemeinsame Sorgerecht soll bleiben können, falls nicht Mutter oder Vater eine andere Regelung beantragen. Das sei auch "ein Appell an die Eltern, künftig vorrangig die Interessen ihrer Kinder zu berücksichtigen", sagte der Justizminister. Zur Zeit haben 17,1 Prozent der geschiedenen Paare in Deutschland ein gemeinsames Sorgerecht. Bei einer solchen Regelung soll auch künftig der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, "Alleinentscheidungsbefugnis" in Alltagsfragen haben und den anderen nur in Grundsatzfragen um Einverständnis fragen müssen. Auf Antrag von Vater oder Mutter kann ein Familiengericht aber auch nur einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen. Im neuen Gesetz sind weitreichende Neuregelungen für die Kinder unverheirateter Eltern vorgesehen. Bislang liegt das Sorgerecht für ein uneheliches Kind automatisch und unanfechtbar bei der Mutter. Künftig sollen auch unverheiratete Eltern nach einem einfachen Antrag beider die Sorge gemeinsam ausüben können, was aber laut Justizminister "kein neues Recht für uneheliche Lebensgemeinschaften" bedeutet. Und: Auch ohne gemeinsames Sorgerecht soll der Vater eines unehelichen Kindes das Recht bekommen, sein Kind zu sehen. Ein Umgangsrecht soll künftig erstmals auch für andere wichtige Bezugspersonen wie Großeltern oder Geschwister festgeschrieben werden können. Familienministerin Claudia Nolte (CDU), mit deren Ressort der Entwurf abgestimmt wurde, unterstrich als Regierungsziel: "Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie auseinandergehen." Das Gesetz, dem auch der Bundesrat zustimmen muß, könnte 1997 in Kraft treten.




    Meine fragen ietz ist kan der papa auch wen ich das sorgerechst habe mit diese noi gesetz..auch da halbe sorgerechst beantrage.?..kla ist zu stellen das ich un der papa schon mal fur das sorgerechst aine antrag gemacht hat schon fon lange wen mein sohon geboren ist....haber psicologen habe da alaine sorgerechst bei mier gegeben.....haber was ist mit diese noi gesetz ietz..ist alle weck..oder kan das was di psicologen geschriben hat bleiben?und beschul ist immer gültich oder nichst ????????

    Bei alleinigen Sorgerecht hat EX keine rechtlichen Möglichkeiten das zu Verhindern.


    Er kann natürlich Theater machen oder einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht bei Gericht stellen.
    Gibt schon verschiedene Thread zu diesen Thema

    Di hat schon probiert das sorgerechst zu bekomen haber di hat feloren weil psicologen habe gesacht das kind mus bei mier bleiben weil der papa kan nichst mit mein sohon umgehen...und ich habe auch das beschlus fon gerichst !das hais das ich das alaine sorgerechst habe un auch di aufentahlbestimung...fur mein kind....

    Ich habe das aleine sorgerechst kan ich ümzhien mit mein sohon hone da der papa probleme macht?oder kan der papa sagen das ich in deutschland bleiben muss?Wier sind auch nichst werairatet.. ?(