Nachweise für Unterhaltsvorschuss?

  • Hallo liebes Forum,


    Ende April habe ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass noch Informationen fehlen. Einiges kann ich problemlos nachreichen. Bei anderen Dingen frage ich mich - oje, muss ich das haben?


    Da wäre z.B. die Kopie eines gerichtlichen Unterhaltstitels oder des eingereichten Klageantrages --> habe ich nicht, bin nicht gerichtlich vorgegangen. Dann ein Nachweis über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - was ist damit gemeint? Ich habe die vielen Gespräche mit dem Ex nicht aufgenommen... ein paar Mails dazu könnte ich höchsten kopieren und einen Brief vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung sowie einen zweiten mit Anmahnung der Zahlung, da nichts passiert ist.


    Und was hat es mit dem Abtretungsvertrag auf sich? Bedeutet das, dass ich dann auf jeden Fall nur den Betrag vom UVG bekomme, aber alle Ansprüche ans Land abtrete, so dass das Land am Ende mehr bekommt als es mir auszahlt (falls sie es überhaupt genehmigen)?


    Dann steht am Ende des Schreibens "wir haben den unterhaltspflichtigen Elternteil aufgefordert, den rückständigen Unterhalt bis....an Sie zu leisten. Bitte geben Sie bis zum....Bescheid, ob der unterhaltspflichtige Elternteil..... nachgekommen ist"


    Könnt ihr mir aus Erfahrung berichten? Vor allem wegen der Nachweise, die ich ja nur "wenig bis gar nicht" habe.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ich hab es so gemacht:
    Aus sehr starken Zweiflungsgründen,was die jetzt mit dem einen oder anderen meinen, hab ich meine kompletten Unterlagen geschnappt, und bin zu der Frau gegangen die die Berechnerei macht und hab meinen Hilflosesten Blick aufgelegt,den ich parat hatte. Und siehe da innerhalb von 10 Minuten war das alles gebacken. Aber ich muß dazu sagen, wir sind hier der kleinste Landkreis in BW, und man kennt sich.... In größeren Ämtern ist das oft nicht möglich. Aber rufe mal an und frage sie was sie mit dem eine oder anderen meinen.....

  • Da wäre z.B. die Kopie eines gerichtlichen Unterhaltstitels oder des eingereichten Klageantrages --> habe ich nicht, bin nicht gerichtlich vorgegangen. Dann ein Nachweis über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - was ist damit gemeint? Ich habe die vielen Gespräche mit dem Ex nicht aufgenommen... ein paar Mails dazu könnte ich höchsten kopieren und einen Brief vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung sowie einen zweiten mit Anmahnung der Zahlung, da nichts passiert ist.


    Ich hab damals wo Ich mich getrennt habe,auf raten meiner RA,meinen Ex gebeten zum JA zugehen und es schriftlich geben zulassen das er zahlt und wieviel.Meine RA hat dann vom JA alle Papiere zugeschickt bekommen.Mitte März habe Ich dann UVG beantragt und die wollten dann diese Zettel haben.Ich hatte sie nicht habe dennen dann die Nummer von meiner Anwältin gegeben und 5 Tage später hatte Ich meinen Bescheid im Briefkasten.


    Ich würde also mal bei der Kasse anrufen und fragen,falls sie was über die schreiben vom anwalt wissen wollen ist es bei mir und unserem Amt komischerweise sehr gut angekommen als Ich dennen dann die Nummer vopm RA gegeben habe.Kann bei mir aber auch gewesen sein das es auch nur so schnell ging und mit der RA gut ankam ,weil ich auch in einem sehr kleinen ort wohnen,aber probieren kostet nichts


    LG Shanai

  • ich würde einfach, dass was ich an Unterlagen hätte, kopieren und diese dann einreichen.
    So habe ich es jedenfalls gemacht.
    Oder mal anrufen und fragen, ob sie mit kopie Xy etwas anfangen könnten...


    LG Lena

  • Hallo,


    ja dann werde ich wohl mal hinfahren müssen bzw. erst mal anrufen. Ich habe nicht viel - lediglich die beiden Anwaltsschreiben und einige entsprechende Emails. Ich habe ihn direkt bei der Trennung auch darum gebeten, dass er beim JA den Unterhalt per Titel festlegen lässt (hatte mein RA geraten) aber das hat er verweigert, weil er mit "dem Verein" nichts zu tun haben will.


    Muss ich denn nun einen Titel haben, um UVG zu bekommen? Das habe ich irgendwie noch nicht verstanden.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Nein, keinen Titel, aber du mußt ihn aufgefordert haben und in Verzug gesetzt haben. I.d.R. wollen sie das bei uns per Einschreiben, bei mir haben sie aber auch E-Mails anerkannt auf die er direkt geantwortet hatte - also Texte untereinander.


    Ruf an, lass dir einen Termin geben und einfach nochmal mit der Sachbearbeiterin deine Unterlagen durchsprechen.

  • Hallo Einhorn,


    keine Panik...


    Du hast alles, was Du brauchst...
    Leg dem JA die Kopie des Schreibens Deines Anwaltes vor. Gleichzeitig erklärst Du, dass noch keine Klage eingereicht ist bzw. kein Titel existiert (überlegen müsstest Du, ob Du nicht übers JA parallel eine "Beistandschaft" einrichtest. Die kümmern sich dann auch darum, dass eine umfassende Unterhaltsforderung an den KV geht. Frage ist jetzt halt, wie Dein Anwalt vorgehen will...)


    Die Abtrittserklärung bedeutet: Das JA zahlt Dir den Unterhaltsvorschuss aus und holt es sich vom Kindsvater wieder. Irgendwann, irgendwie.
    Keinesfalls mehr jedoch, als das JA an Dich gezahlt hat.
    Sollte der KV zwischenzeitlich Zahlungen an Dich aufnehmen, dann stoppt das JA seine Zahlungen an Dich bzw. stockt auf bis zum entsprechenden Betrag.


    Persönlicher Termin beim JA ist nicht schlecht, aber hab Kopien aller sachen bei, die Du hast. Dann verlierst du keine Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dem ist nichts hinzuzufügen, außer das du dir das kopieren sparen kannst. Das JA hat selber ein Gerät und kopiert dann deine Originale, die es tatsächlich benötigt... ;)


    Volker