Hallo liebes Forum,
Ende April habe ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass noch Informationen fehlen. Einiges kann ich problemlos nachreichen. Bei anderen Dingen frage ich mich - oje, muss ich das haben?
Da wäre z.B. die Kopie eines gerichtlichen Unterhaltstitels oder des eingereichten Klageantrages --> habe ich nicht, bin nicht gerichtlich vorgegangen. Dann ein Nachweis über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - was ist damit gemeint? Ich habe die vielen Gespräche mit dem Ex nicht aufgenommen... ein paar Mails dazu könnte ich höchsten kopieren und einen Brief vom Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung sowie einen zweiten mit Anmahnung der Zahlung, da nichts passiert ist.
Und was hat es mit dem Abtretungsvertrag auf sich? Bedeutet das, dass ich dann auf jeden Fall nur den Betrag vom UVG bekomme, aber alle Ansprüche ans Land abtrete, so dass das Land am Ende mehr bekommt als es mir auszahlt (falls sie es überhaupt genehmigen)?
Dann steht am Ende des Schreibens "wir haben den unterhaltspflichtigen Elternteil aufgefordert, den rückständigen Unterhalt bis....an Sie zu leisten. Bitte geben Sie bis zum....Bescheid, ob der unterhaltspflichtige Elternteil..... nachgekommen ist"
Könnt ihr mir aus Erfahrung berichten? Vor allem wegen der Nachweise, die ich ja nur "wenig bis gar nicht" habe.
Liebe Grüße vom Einhorn