EILT!!! Muß gleich mit Chef sprechen

  • Hallo Charly,
    Gratulation zu Deiner Entscheidung!


    Ich könnte gut verstehen, wenn Du jetzt innerlich kochst vor Wut.

    Aber so ist es wahrscheinlich besser, auch für Dein Kind, könnte ich mir vorstellen.


    Alles Gute wünsche ich Dir bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle! Ich drücke Dir feste alle Daumen :daumen:daumen


    Einen Job, der "passt", mit netten Kolleginnen und auch noch einem netten Chef/einer netten Chefin, ist nicht so einfach.
    Aber den gibt es. Ich kenne das. Also: nicht aufgeben...


    Liebe Grüße, Kopf hoch,
    Jupiler

  • Hi Bettina,


    ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung:


    Wenn ein MA in einem Betrieb mit mehr als 15 MA, und dann auch noch nach der Elternzeit, den Wunsch nach Teilzeit hat, ist dies zu gewähren. Also kein Godwill des AGs, sondern gesetzlich bindend. Über die Verteilung der Arbeitszeit ist mit dem Arbeitnehmer einvernehmen zu erzielen !!!!
    Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag, wüsste ich nicht warum Dein Job weg sein sollte :frag ?


    Also nicht einschüchtern lassen, sondern ´ne Nacht drüber schlafen. Hat das Unternehmen nen Betriebsrat? Hast Du schon was schriftlich?


    AG versuchen gerne mal bei solchen Gelegenheiten sich von Mitarbeitern zu trennen, nimms nicht persönlich. ;) Wenn der Chef sparen will, kann er das ja wo anders tun..... Das schlechte Gewissen, dass man versucht Dir hier einzureden, können wir aes uns nicht leisten.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Charly, ich möchte dir sagen das ich sehr wohl nachfühlen kann. So ist es mir leider auch ergangen vor einigen Tagen! So richtig ist es bei mir noch nicht angekommen, die Tatsache das ich wieder ohne Arbeit bin! Bei mir hast du den Eindruck nicht gemacht das du nicht arbeiten willst! Im Gegenteil... :-)

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • ...also, ich würde mein Kind NICHT abends in eine fremde Betreuung geben. Könnte ich auch gar nicht mir mir vereinbaren. Raus aus der familiären Umgebung wie gemeinsames Essen, Bettgehen (in Ruhe), reden über den Tag und und und. Da wäre mir mein Kind zu wichtig, um das alles fallen zu lassen. Hier ist es leider auch so, dass ich mein Kind nicht außerhalb von München einfach unterbringen kann (anderen Landkreis). Hatte ich schon alles durch gekaut. Anträge, Bitten und Betteln, viel Stress und Schreiberei.
    Lieber würde ich mir eine neue Arbeit suchen, wenn ich eine hätte.


    Viel Glück in allem, was du vor hast.

  • Das mit der Teilzeit ist heutzutage so ein Ding. Wenn der AG nur eine Vollzeitstelle zu vergeben hat und er dich in Teilzeit nimmt, bräuchte er jemanden der den Rest schafft - was aber Mehrkosten für den AG bedeudet. Kann sich nicht mehr jede Firma leisten.


    Mir passt es auch nicht, das mein Kind von 6:30 bis 17Uhr in der Kita ist. Aber wer arbeiten will muss eben auch mal einstecken. Und ich muss ehrlich sagen, mein Kind juckt diese Situation weniger als mich. Er kannt übrigends dort auch niemanden und hat innerhalb 2 Monaten Freundschaften geschlossen die jetzt auch am Wochenende weitergepflegt werden. Da brauchst dir keine Sorgen zu machen!

    Zu Abs. 1: Der AG ist verpflichtet dem Wunsch eines AN auf Teilzeit zu entsprechen, wenn der AN min. 6 Mo. in dieser Firma beschäftigt war - § 8 Abs. 1 TzBfG und soweit betriebl. Gründe nicht dagegen sprechen, ist der AG verpflichtet in der Gestaltung der Arbeitszeit dem AN entgegen zu kommen - S 8 Abs. 4 TzBfG.


    Ob sich dies eine Firma leisten kann oder nicht zählt hier im Grundsatz nicht.


    Zu Abs. 2: Klar ist es blöd sein Kind mit 3 Jahren in Vollbetreuung zu geben, aber letztlich gewinnt Ihr doch beide - das Kind ist sozial beschäftigt und Du auch und dazu kommt noch der Gewinn durch die Arbeit

  • Sorry, aber das geht nicht! Dein Chef darf Dir nicht kündigen, da Du momentan noch in Elternzeit bist und nach Wiedereinstieg in die Arbeit besonderen Kündigungsschutz hast.


    Wie schon geschrieben muss Dein Chef Dir Teilzeit gewähren und das unter Abwägung der sozialen Verträglichkeit.


    Solltest Du diese Kündigung schriftlich erhalten haben, lege sofort Widerspruch ein, diese Kündigung ist nicht rechtens.

  • Hi,
    lass Dich nicht so einfach aus Deinem Job drängen! Du hast nach Elternzeit einen Anspruch auf Wiedereinstellung zu Konditionen, die Du vor Antritt der Elternzeit hattest. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz kannst Du Deine Arbeitszeit um max. die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit reduzieren (wenn Du also vollzeitbeschäftigt warst, Reduzierung auf max. 50%), und dies befristet bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren (die Zeitspanne kannst Du frei wählen).
    Wie waren Deine Arbeitszeiten vor Elternzeit? Selbst wenn Du hier abends gearbeitet hättest, muss auch der Arbeitgeber aufgrund Deiner jetzt veränderten familiären Situation eine konstruktive Lösung herbeiführen. Du zeigst Deine Kompromissbereitschaft, in dem Du anbietest an 2 Tagen pro Woche länger zu arbeiten (das kannst Du mit Großeltern, ggf. Babysitter oder später befreundeten Kiga-Eltern abdecken). Der Arbeitgeber kann Dich nicht zwingen eine von ihm vorgeschlagene Kindertagesstätte für die Betreuung Deines Kindes zu wählen. Schon gar nicht, wenn es keine betriebseigene Kita ist. Du musst Dich keineswegs auf eine Diskussion zu diesem Thema einlassen. Wie groß ist die Firma, in der Du arbeitest? Wieviele Mitarbeiter sind dort beschäftigt? Seit wann bist Du dort beschäftigt?
    Ich habe Deinen Beitrag leider erst jetzt gelesen. An Deiner Stelle würde ich sofort (morgen früh) einen Anwalt aufsuchen, um entsprechend auf eine schriftliche Kündigung seitens des Arbeitgebers zu reagieren. Wenn Du wirklich wieder in Deinen Job zurückkehren möchtest, solltest Du/Dein Anwalt um Wiedereinstellung kämpfen. Wenn Du Dich dagegen entscheidest, solltest Du zumindest nicht ohne entsprechende Abfindung gehen.
    Ich kann verstehen, dass Du Dein Kind nicht jeden Tag bis abends fremdbetreuen lassen möchtest. Das würde ich auch nicht tun. Hier gibt es sicher andere Meinungen im Forum, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich bin davon überzeugt, dass Dein Arbeitgeber Dir entgegenkommen muss, wenn Du ihm schon 2 Nachmittage anbietest. Das Leben ist kein Ponyhof - auch nicht für Arbeitgeber!
    Ich wünsche Dir nun starke Nerven, schmeiß jetzt nicht alles hin,
    viel Glück!

  • Hallo Ihr lieben helfenden Wichtel :-)


    Erstmal nochmal ganz dickes Dankeschön, daß so viele von Euch immer versuchen, Anderen zu helfen. Ich bin zwar nicht so häufig hier, aber nicht, weil ich das Forum nicht gut finde, sondern weil ich es nicht so häufig BRAUCHE. Ich hab so viel um die Ohren, daß ich auch kaum Zeit habe, mal reinzuschauen. Aber es tut sehr sehr gut, herkommen zu können, und das Gefühl vermittelt zu bekommen, daß man nicht ins Bodenlose fällt sondern aufgefangen wird!!!! Natürlich hören auch Freunde und Familie zu, aber es ist doch was Anderes, unter Menschen zu sein, die in gleicher oder ähnlicher Situation sind!!! Also, dankeschön an alle helfenden Engel. :engel


    Ich werd auf die letzten Fragen nicht so genau eingehen, weil es sonst wieder zu lang werden würde. Ich versuch mal, zusammen zu fassen: Also, die Firma hat die nötigen Voraussetzungen für das Teilzeitgesetz (Mitarbeiterzahl usw.), und auch ich war lang genug da, um Recht auf Teilzeit zu haben (vor der Elternzeit über 2 Jahre, insgesamt mit Elternzeit also jetzt über 5 Jahre).


    Die Teilzeit AN SICH würde der AG ja auch gewähren, aber eben nur abends. Auf die Frage hin, die ich dem Chef gestellt habe, was sie denn machen würden, wenn ich meinen ALTEN Platz zu den alten Konditionen wieder haben möchte (worauf ich ja ein Recht habe), meinte er, auch das wäre nicht gegangen, dann hätte es Personalabbau geben müssen. Ob ich oder jemand anderes jetzt hätte gehen müssen spielt für mich jetzt keine Rolle, Fakt ist, daß die Firma definitiv nicht mehr genug zu tun hat, das stimmt so auch und das weiß ich auch. Daher kann ich definitiv nicht vormittags hingehen, und der Chef meinte, selbst der Job abends bringt nicht wirklich viel Arbeit mit sich. Das wäre auf gut Deutsch nur die Notlösung. Würde für mich heißen, im Endeffekt wäre dies auch nur ein "Pseudojob", wo ich dann die meißte Zeit nur Solitär spielen darf... Und das ist ehrlich gesagt nicht das, wofür ich bezahlt werden möchte. (Vor allem hätte ich ja sogar WENIGER Geld als jetzt, das kommt noch dazu!)


    Kurzum, selbst wenn ich abends arbeiten gehen würde, wäre der Job eigentlich voll für´n Ars...!!


    So, letztes Gespräch beim Chef: Er hat mit jemandem von der Bundesagentur für Arbeit gesprochen. Fazit des Gesprächs: Er hat mir einen Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung vor die Nase gehalten. Die Aufhebung beinhaltet:
    a) die Kündigungsfrist von 3 Monaten wird eingehalten, in dieser Zeit bekomme ich Gehalt vom alten AG. (er ging vom Gehalt für die TEILzeit aus, da habe ich aber Einspruch erhoben, da diese Teilzeit ja gar nicht zustande gekommen ist, da will er sich noch schlau machen...weiß da jemand was Genaues?)
    b) für diese 3 Monate werde ich freigestellt und brauche nicht mehr zur Arbeit zu kommen.
    c) am Ende würde eine Abfindung gezahlt werden (über dessen Höhe ich mir nicht sicher bin, ich weiß nicht wo er die Zahlen her hat, er meinte, er rechnet mit "0,25% und dann für die Jahre wo ich angestellt war; allerdings habe ich öfter was gelesen, daß ein halbes Monatsgehalt als angemessen gilt...wer weiß was Genaues?)


    Auf meine Frage, wo der Unterschied zwischen Aufhebung und Kündigung ist, meinte er das wäre besser... :schiel


    Frage mich nur, für IHN oder für mich... :angry ... Wer weiß Genaues?


    Ich weiß, daß ich mit einer Aufhebung mein Einvernehmen zeige und auf jegliche Ansprüche usw verzichte. Würde das nicht wiederum doch die Sperrung der Leistungen vom Jobcenter bedeuten??


    Ich könnte mir vorstellen, daß ich, wenn ich zum Anwalt gehen würde, gute Chancen hätte, zu gewinnen. Aber WAS gewinnen? So oder so, der Job ist zum Scheitern verurteilt. Ich möchte jetzt eigentlich die Sache nur noch sauber zu Ende bringen, und das ohne übern Tisch gezogen zu werden. Und natürlich ohne Nachteile für mich beim Jobcenter. Dann ist die Sache abgehakt und ich kann in Ruhe nach vorn blicken und was Neues suchen. Denn ich bin nicht nur dazu verpflichtet, für mein Einkommen selber zu sorgen, ich will auch raus aus der Bude, ICH WILL ARBEITEN!!!!!!!! Amen und Hallelulja.


    Bettina

  • Ein Aufhebungsvertrag hat in erster Linie Vorteile für ihn, da du grds. nicht dagegen vorgehen kannst-


    Für Dich hat es den Vorteil, dass Du kein "gekündigt durch AG" in Deinen Akten/ Bewerbungsunterlagen hast-


    Die Sperrung beim Arbeitsamt kann umgangen werden, wenn die Gründe (Dienst nur in den Abendstunden möglich, keine Möglichkeit der Kinderbetreuung) entsprechend aufgenommen, und von der Arge anerkannt werden (wichtig: vorher nachfragen!!!)


    Wichtig ist auch, dass Du in der Freistellung Dein altes (volles) Gehalt erhälst (Berechnung von ALG I)-


    Und wegen der Abfindung schau mal hier:


    Abfindungshöhe


    und hier


    Abfindungsrechner

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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