ok..also wenn es bei der Scheidung nur num die Scheidung ging und der Unterhalt im Vorfeld über die Anwälte geregelt wurde so besteht kein Titel und kein Urteil. Ein Urteil gäbe es nur dann wenn der Unterhalt mit in die Scheidungsklage aufgenommen wurde, das musst du wissen ob bei der Scheidung über den Unterhalt verhandelt wurde.. wenn nicht: was die anwälte auskaspern ist nicht bindend, leider.Da müsstest du wohl klagen aber mit wenig cHANCEN AUF eRFOLG:
besteht ein Urteil und er stellt die Zahlung wirklich ein: zum Amt und Abtretungserklärung unterschreiben. Also du überschreibst der Arge rein theoretisch deinen Unterhaltsanspruch--den die Arge dann einklagen wird.zumindestens bis in höhe des bedarfs. weiß ja nicht wie hoch der anspruch ist.
So wars einmal ob es immernoch so ist weiß ich leider nicht
aber Cobra hat recht: erstrmal Ruhe bewahren..nichts ist so heiß wie es gekochtwird