HIIIILFE! Ex-Mann will einfach sofort Betreuungsunterhalt kürzen...

  • ok..also wenn es bei der Scheidung nur num die Scheidung ging und der Unterhalt im Vorfeld über die Anwälte geregelt wurde so besteht kein Titel und kein Urteil. Ein Urteil gäbe es nur dann wenn der Unterhalt mit in die Scheidungsklage aufgenommen wurde, das musst du wissen ob bei der Scheidung über den Unterhalt verhandelt wurde.. wenn nicht: was die anwälte auskaspern ist nicht bindend, leider.Da müsstest du wohl klagen aber mit wenig cHANCEN AUF eRFOLG:
    besteht ein Urteil und er stellt die Zahlung wirklich ein: zum Amt und Abtretungserklärung unterschreiben. Also du überschreibst der Arge rein theoretisch deinen Unterhaltsanspruch--den die Arge dann einklagen wird.zumindestens bis in höhe des bedarfs. weiß ja nicht wie hoch der anspruch ist.
    So wars einmal ob es immernoch so ist weiß ich leider nicht


    aber Cobra hat recht: erstrmal Ruhe bewahren..nichts ist so heiß wie es gekochtwird

  • Hallo Cobra,
    ich werde erst mal zum JuA gehen, dann, falls noch notwändig, zur Anwältin.
    Falls das Gericht entscheiden müsste, kann das JuA dies meinem Ex vielleicht schreiben.
    Auf dieses Amt hört er sicherlich eher als auf mich.
    Bin ja nur seine "Alte" (er hat eine "Neue"), die sich um seine Kinder kümmern muss.

  • Mein Ex hat damals auch ohne Angaben von Gründen weder den BU noch den KU gezahlt. Nachdem er jeden Monat immer später zahlte, kam dann aufeinmal nichts mehr. Daraufhin habe ich meine Anwältin informiert, da es bei uns eben festgelegt wurde bei der Scheidung was er zu zahlen hat. Dem Amt habe ich das mitgeteilt das er nichts mehr zahlt (Kontoauszüge vorgelegt) und meine Anwältin hat dem Amt auch nen Fax geschickt indem drin stand das ein Titel besteht und sie nun ne Lohnpfändung beantragen bei Gericht. Daraufhin hab ich dann vom Amt einen Änderungsbescheid bekommen, hat aber 3-2 Wochen gedauert bis das ganze durch war und ich letztendlich das Geld hatte.


    Wichtig ist also zu wissen ob und wie es bei euch geregelt ist. Jugendamt ist aber nicht für dich zuständig (oder bekommst du nun für dein Kind auch nichts mehr? ) somit ist der nächste Weg der Anwalt. Also für dich Anwalt und Kind Jugendamt. Fürs Kind kannst du dann solange noch keine 12 Jahre alt Unterhaltsvorschuss beantragen.

  • Liebe Jupiler,


    den Weg zum JA kannst du dir sparen sofern es nur um den BU geht..damit hat das Jugendamt nichts zu tun und mit den Kindern hat es auch nix zu tun.Gehe zum Amtsgericht ,hole dir einen Beratungsschein und gehe damit zu einem Anwalt und lass dich beraten. Sofern der Bu keine 600 Euro übersteigt bekommst du den Schein kostenlos. KG und KU zählen da nicht zum Einkommen

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Meines Wissens hat das JA mit dem BU nichts am Hut und werden sich nicht darum kümmern.


    LG
    Friday


    Richtig. Das Jugendamt kümmert sich um den Kindesunterhalt und um misshandelte Kinder. Wo Muttern bleibt, ist nicht deren Angelegenheit.


    Jupiler. Gibt es einen Anwalt, der mit Deiner Angelegenheit vertraut ist?
    Falls es bei Dir so knapp ist mit dem Geld dürfte wohl PKH möglich sein.

  • Liebe Jupiler,


    den Weg zum JA kannst du dir sparen sofern es nur um den BU geht..damt hat das Jugendamt nichts zu tun und mit den Knden auch nicht.
    Gehe zum Amtsgericht ,hole dir einen Beratungsschein und gehe damit zu einem Anwalt und lass dich beraten. Sofern der Bu keine 600 Euro übersteigt bekommst du den Schein kostenlos. KG und KU zählen da nicht zum Einkommen


    Danke!
    Stimmt, das JuA ist ja nicht für Eltern da.


    Also werde ich mir so einen Beratungsschein besorgen.


    Mist, jetzt geht das Zeug schon wieder los... Anwälte....


    Aber nett, dass ich hier Hilfe erfahre. Bin nämlich ganz ganz ganz alleine mit den Kindern und drum schnell hyperreagibel.
    Armes Herz, arme Gefässe. Nützt nix.

  • Marlene, ich glaube PKH greift nur, wenn es zu einem Prozess bzw. einer Gerichtsverhandlung kommt.
    Mit einem Beratungsschein liege ich sicherlich erst mal richtig.
    Dann mal sehen, wie es weiter geht und ob die Sache vor dem Gericht landet.

  • Meines Wissens hat das JA mit dem BU nichts am Hut und werden sich nicht darum kümmern.


    Da hammers schon - bin ein Amateur :flenn:anbet - solange es da nicht um Geld für die Kids geht - bleibts JA aussen vor. Schade ... da bleiben wohl doch nur die Anwälte und die KArten scheinen nicht gut zu sein ....


    Sorry oder


    MEA CULPA

  • Und wird PKH nicht nur dann gewährt, wenn genug Aussicht auf Erfolg ist? ?( bin da ein bißchen unsicher...
    Da deine Kinder ja schon recht groß sind, könnte ich mir vorstellen, daß er auch gute Chancen hat so einen Prozeß zu gewinnen.


    LG
    Friday

  • Gibt es denn nun ein Gerichtsurteil (Titel) über den zu zahlenden Unterhalt für Mutter und Kinder? Oder ist das eine Abmachung, die irgendwann mal getroffen wurde?

  • so Jupiler, jetzt atme mal gaz tief durch und sortiere dich wieder,



    as erstes schaust du mal in deine Unterlagen was im Scheidungsurteil steht. Steht dort der Unterhalt mit drin... wird alles gut... muss er zahlen solange es nicht abgeändert wird. Steht er nicht drin muss er nichts.Dann ab Beratungsschein holen und bis dahin ruhig bleiben. DER RA wird dir wahrscheinlich auch sagen das eine Klage auf BU nach 8 Jahren eher wenig bis garkeine aAussichten auf Erfolg haben werden. Ich bin natürlich kein Jurist und kann dir das nicht mit Verbindlichkeit sagen ..und wenne r den BU eingestellt hat schreibst du uns hier noch mal wie es bei dir weitergeht ok?

  • Herzlichen Dank an alle Helfenden.


    Also ich werde nachher meine Scheidungssachen noch durchsehen.
    Und hoffentlich was finden. Das müsste ja auch bei den Urteilen stehen, denke ich.
    Dann ab ins Bett wegen des Ausfluges morgen. Habe gar keine Lust mehr...


    Ich will mich nach dem Ausflug abends wieder hier melden.
    Vielleicht habe ich bis dahin den Titel gefunden.


    Gott sei Dank habe ich ja 4 Wochen Zeit.


    Tschüss, gute Nacht,


    :thanks::wink

  • Abschalten und mogen den tag einfach genießen...... wenn du jetzt grübelst und dir den Tag versauen lässt ändert das ja aber auch nichts.also sehe es ein wenig locker Ohne Urteil muss er nicht zahlen,dann bezahlt das Amt bis zur Höhe des Gesamtbedarfes...gibts ein Urteil muss er zahlen ..tut er es trotzdem nicht zahlt solange das amt und holt es sich bei ihm zurück..also eigentlich garkein grund sich jetzt große Gedanken zu machen...


    so und jetzt wünsche ch dir eine angenehme und Sorgenfreie Nachtruhe

  • Hi,

    Schlagt mich, aber ich habe keine Ahnung, was das Jugendamt hier zu schaffen hat. Es geht nicht um Unterhalt für die Kinder, sondern es geht um BU.


    Ich würde den Anwalt anrufen und fragen - gibt's denn einen bei Euch?

    du hast vollkommen Recht, deshalb schlagen wir dich nicht !
    Es ist wirklich HIER auffällig, daß immer das JA als Ratschlag genommen wird ... das sind die "Anwälte" des Kindes ( :tuschel manchmal auch für Mütter).

    Die sind schnell mal 200 Euro teuer, meiner Erfahrung nach.

    Wurde ja oben schon gesagt, hol dir einen Beratungsschein beim AG.

    Und wird PKH nicht nur dann gewährt, wenn genug Aussicht auf Erfolg ist? ?( bin da ein bißchen unsicher...
    Da deine Kinder ja schon recht groß sind, könnte ich mir vorstellen, daß er auch gute Chancen hat so einen Prozeß zu gewinnen.

    Ich würde sagen 50:50, wenn nicht sogar vom EX höher ! ...sofern ausreichende Betreuungsmöglichkeiten gewährleistet sind.
    Dann kommt´s noch auf das Richterlein an ...
    Sportlichkeitshalber würde ich, als EX, evtl. bis vor´s OLG gehen, sofern alle Parameter stimmen.

    DER RA wird dir wahrscheinlich auch sagen das eine Klage auf BU nach 8 Jahren eher wenig bis garkeine aAussichten auf Erfolg haben werden.

    Naja, ein guter RA wird -nach dem Motto- sagen, daß sie es nun ja "gewohnt" ist, und eine "Eingewöhnungszeit" von Nöten ist. :crazy ...juristisch wird das natürlich anders ausgedrückt.


    Noch was, die ARGE hat auch NIX zu sagen !!! Wird hier ja auch desöfteren mal als Ratschlag gegeben.


    Interessant wäre schon, ob es ein Titel gibt ... dann müßte EX auf jeden Fall Abänderungsklage einreichen.


    Ich frage mich aber jetzt, wieso kommt der EX jetzt erst drauf, ich hätte am 01.01.08 losgeschossen ... :Hm :frag


    Gruß
    babbedeckel







    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Guten Morgen


    Wie Dein Ex verfährt ist wirklich nicht nett, wobei wir ja nicht die volle Geschichte kennen, schreibst ja selber immer man muss eigentlich beide Seiten hören. Ist aber in diesem Forum nicht möglich. Deswegen wenn er vollkommen ohne irgendwelche Gründe BU nicht mehr überweist ist das nicht fair.


    Andersrum verstehe ich ihn auch ein wenig, weil nach 8 Jahren würde ich auch so langsam mal sagen ich will den nicht mehr zahlen. Bzw. würde ich durchsetzen das du nachweist das du wirklich eifrig am Stelle suchen bist. Jeder alleinerziehender ist ab einem gewissen Alter der Kinder dazu verpflichtet so und soviel Bewerbungen vorzulegen und alles. Mein Ex der nicht den vollen Unterhalt zahlen kann muss monatlich eine gewisse Anzahl Bewerbungen vorlegen beim Jugendamt, obwohl er eine unbefristete Vollzeitstelle hat, nur er soll beweisen das er sich bemüht einen besser bezahlten Job zu kriegen. Deswegen ich würde an Stelle deines Ex auch sagen jetzt will ich die Arbeitssuche belegt haben.


    Geh auf jeden Fall erst mal zum Anwalt und lass dich beraten was du tun kannst, und vielleicht macht er es ja doch nicht, und es ist nur eine Drohung um zu bezwecken das du hoch kommst.


    Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hi,

    Jeder alleinerziehender ist ab einem gewissen Alter der Kinder dazu verpflichtet so und soviel Bewerbungen vorzulegen

    NEIN !
    Ein BU-Verlangender muß nachweisen, daß er/sie keine Betreuungsmöglichkeiten hat. Wenn sie dieses nicht darlegt kann ihr -Betonung KANN- im Extremfalle ein fiktives Gehalt unterstellt werden.
    Das was du meinst, ist wenn man KU-pflichtig ist...da sind die Regeln härter.


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • NEIN !
    Ein BU-Verlangender muß nachweisen, daß er/sie keine Betreuungsmöglichkeiten hat. Wenn sie dieses nicht darlegt kann ihr -Betonung KANN- im Extremfalle ein fiktives Gehalt unterstellt werden.

    Ups sorry ich meine die die in irgendeiner Art und Weise etwas vom Amt bekommen entweder komplett Hartz IV oder ergänzend. Entschuldigung :rolleyes2: Da waren meine Gedanken wieder schneller wie meine Finger.


    Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hallo,
    also noch mal herzlichen Dank für die vielen Antworten.


    Ich habe mir gedacht, dass ich wirklich zu einer Anwältin gehe. Mist!
    Aber das wird wohl das Beste sein.


    Also ich bewerbe mich halt, weil ich eine Stelle suche, die zu den Kinder passt.
    Es MUSS Zeit bleiben zum Lernen und Üben und Legasthenie-Therapie, Fechtsport (Kinder) usw.
    Für mich kommt es nicht in Frage, täglich die Kinder bis 17 Uhr in Fremdbetreuung zu geben.
    Wäre ja auch keine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so wie es immer von oben gepredigt wird.
    BEIDES soll sein. Und irgendeiner Fremdmama gebe ich meine Schätze nicht, denn dann kann ich ja gleich
    selber betreuen. Verrückte Welt irgendwie. Crazy, muss man sich schon rechtfertigen, weil man sich um seine eigenen Kinder kümmert...


    Um eine Stelle bis um die 25 Std./Woche bemühe ich mich sehr und ich mag bald nicht mehr. Es ist soooooooo frustrierend.


    Tja, wie es mit dem BU ist, wenn eine Alleinerziehende so um die 25 Std. pro Woche arbeitet, das ist mir ein Riesenrätsel.
    Danach betreue ich ja die Kinder. Und Betreuungsunterhalt und betreuuen gehören doch irgendwie zusammen, oder nicht?
    Ich komme nicht hinter die Logik der Sache. Gut, also ich betreue unsere Kinder, bringe sie weiter im Leben, kriege aber nix dafür von ihm.
    Also so würde ich das fühlen.


    Mit der ARGE ist das so eine Sache. Die sorgt ja dafür, dass wir so eine Art "Mindestgeld" oder Existenzminimum bekommen.
    Da ist, soweit ich weiss, aber der Ehegattenunterhalt (ist das BU?) einberechnet.
    Ja, wenn der Unterhalt dann aber wegfällt, sind wir doch unter dem Minimum und so wie ich das verstehe, würde dann doch
    die ARGE wieder "aufstocken".


    Aber da wird mich die Frau RA hoffentlich zur Erleuchtung bringen.


    Also ich mache einen Termin bei der RA aus und erkundige mich parallel dazu bei der ARGE.
    Die haben so was ja sicherlich häufiger, gerade zur Zeit.


    Liebe Grüße und gute Nacht, ich hoffe Ihr habt auch einen schönen Tag erlebt.
    :wink:sleep
    :sleep