2. Ausbildung, wie läuft das mit Hartz4?

  • :winken: So ihr Lieben, ich mal wieder! :winken:


    Wie ihr ja wißt arbeite ich nun seit diesem Jahr und das auch sehr gerne! Bekomme trotzdem ergänzendes Hartz4. Nun ist es leider auch nicht mein erlernter Beruf, allerdings so gesehen ähnliches Berufsfeld.


    Nun wurde mir eine Berufausbildnung angeboten. Nach dessen Beendigung wäre ich bei gleicher Arbeitszeit weg vom Hartz4. Davon nun endlich weg zu kommen ist so ein Meilenstein den ich gern abhaken würde! Als geschafft!!!


    Wie finde ich denn jetzt raus ob mir mein erlernter Beruf nicht vielleicht anerkannt wird, ich also eine verkürzte Ausbildung machen könnte. Wie kriege ich raus wie es finaziell dann aussieht? Soweit ich ja erfahren habe, steht mir dann kein Hartz4 zu in der Zeit der Ausbildung. :hae:


    Vielen Dank! :thanks:

  • Hi Cath,


    wenn es sich um eine reguläre Ausbildung handelt, kann die die Industrie-und Handelskammer meist weiterhelfen, wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen geht. Wenn die es nicht selber wissen, können sie dich zumindest weiterverweisen.


    Ansonsten kann das auch der Ausbildungsträger, sofern es sich um eine Schule o.ä. handelt.


    Wie sieht es mit Wohngeld und/oder Bafög aus - wenn Du kein Hartz 4 während der Ausbildung bekommst?


    Viel Glück
    Susanne


    PS: Was ist mit Kindergeldzuschlag?

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

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  • Normalerweise ist es so, dass wenn Du bereits eine abgeschlossen Ausbildung hast, Du die zweite Ausbildung
    um ein halbes bis ganzes Jahr verkürzen kannst - mit Zustimmung des Arbeitgebers!



    Es sei denn es wäre durch Deine zuständige Kammer explizit geregelt... müsstest Dich dann wirklich danach erkundigen...


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*



  • Es sei denn es wäre durch Deine zuständige Kammer explizit geregelt... müsstest Dich dann wirklich danach erkundigen...


    Und wer ist für mich zuständig? :frag

  • Und wer ist für mich zuständig? :frag


    Frag' Deinen Arbeitgeber vor welcher Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer die Prüfung in dem von Dir angestrebten Beruf abgelegt wird. Genau die sind dann auch zuständig.


    Es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit, die nennt sich bei uns Vergleichsprüfung. Wenn Dir eine "normale" Ausbildung aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, Du aber durchaus durch Berufserfahrung in dem Gewerbe fit bist, kannst Du diese Vergleichsprüfung ablegen. Die sind in der Regel sehr praxisorientiert und werden von geeigneten "alten Hasen" aus dem Gewerbe abgenommen, nicht von der Kammer selbst. Wenn Du bestehst darfst Du sogar einen Handwerksbetrieb führen, ohne Meisterbrief. Frag' doch mal ob es etwas ähnliches in Deinem Beruf auch gibt.

  • Hi Cath,
    ich habs grade erst gelesen.


    Normalerweise kannst du mit einer abgeschlossenen Ausbildung die 2. Ausbildung verkürzen.


    Zuschüsse gibt es (hoffentlich) mit BAB: Berufssausbildungsbeihlife, ich weiß aber nicht, ob du die Vorraussetzungen erfüllst. Das wird durchs Arbeitsamt geprüft. Ich kenne die Vorraussetzungen jetzt auch nicht auswendig.


    Wer für dich zuständig ist?
    Das sollte dein Arbeitgeber wissen, da wo dein Ausbildungsverhältnis eingetragen wird.


    LG
    finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)