2 x Unterhalt, jetzt kommt nix mehr

  • Guten Morgen,


    Im Unterhaltprozess wurde dem KV meiner Tochter aufgelegt, monatlich zu zahlen. Zweimal tat er dies. Nun kommt nix mehr. Unterhaltsvorschuss haben wir natürlich auch abgemeldet und somit fehlt uns diesen Monat ein ganzer Batzen!
    Was macht man denn in solchen Fällen? Ich befürchte, das wird keine Ausnahme sein, sondern er wird eben so zahlen, wie er meint zahlen zu wollen. Solche Monate wird´s häufiger geben!
    Nun denn, aber was wird dann? Das Geld fehlt hier ja an allen Ecken und Enden. Wie verhält man sich da? Jugendamt anrufen und wieder Unterhaltsvorschuss beantragen? Zumindest für die Monate in denen er nicht gezahlt hat? Wär dann ja rückwirkend..ich kann ja nicht vorraussehen, wann er zahlen wid und wann nicht. Aber machen die das überhaupt daß sie einen Monat mal zahlen, und dann wieder drei Monate nicht, weil der KV dann vieleicht selber zahlt?Dann wieder zahlen, weil KV doch nicht mehr will, usw.?
    Heilloses durcheinander! Vor allem, wird der Unterhalt ja auch auf unser Harzt4 mit angerechnet. Was ist dann aber in den Monaten, in denen er nicht gezahlt hat? Dann müsste das doch alles neu berechnet werden, oder?
    Werd ich mich damit umher plagen müssen jeden Monat zu hoffen und zu bangen daß er zahlt, weil uns sonst das Geld fehlt, und ich zudem noch die Ämter abklappern muss um den Ausgleich dort zu bekommen (bzw.Bewilligungsbescheide neu berechnen zu lassen)?
    Oder wie ist in solchen Fällen die Lösung. Ich werd wohl nicht die einzige sein, die dieses Problem hat. Würd mich über Antworten freuen.

    Einmal editiert, zuletzt von Fin ()

  • Da du ja bereits mal UVG bezogen hast, hattest du doch auch sicher die Beistandsschaft beantragt oder?
    Wurde diese dann ebenso aufgehoben?
    Wenn nein, wende dich an das Jugendamt.


    Wenn ja, richte eine erneute Beistandsschaft ein und regel es so, dass der Unterhalt übers JA vom KV eingezogen und über das Amt an dich ausbezahlt wird. Somit hat er eben die Pflicht, regelmäßig an das JA zu zahlen und wenn er das nicht macht, werden die sich schon bei ihm melden ;-)

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • Hallo


    Hast du eine Beistandschaft beim JA für den Unterhalt? Auf jeden Fall melde die nicht zahlung beim JA!
    Ich wirde dir raten eine Beistandschaft einzurichten falls du sie nicht hast!


    Der KV meines Sohnes hat eine Zeitlang UH an das JA gezahlt und die haben es an mich weitergereicht! Vllt solltest du das auch so machen.


    Schreib den KV an und sezte den KV in Verzug wegen dem Unterhalt,du müßtetst ja ein Schriftstück haben wo drin steht,bis zum wievielten er an den den UH zahlen muß.


    Ruf heute morgen sofort beim JA an und setze dich auch mit der UVkasse in Verbindung,glaube aber nicht das sie dir den Unterhalt zahlen



    lg
    Kerstin

  • Was agt denn der KV, was los ist? Das Du mit ihm Kontakt aufnimmst, wäre ja erst einmal die wichtigste Sache.


    Du kannst wie oben erwähnt
    a) über die Beistandschaft gehen. Die Fragen dann auch erst einmal nach.


    Da Du ein Urteil vorliegen hast, kannst Du
    b) über einen Gerichtsvollzieher das Geld einziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Den UV kannst du nur einen Monat rückwirkend beantragen.
    Mit dem Gerichtsvollzieher kann sich unter Umständen hinziehen.


    Also: Ich würde auch erstmal nachfragen. Bei mir blieben auch Unterhaltszahlungen aus und es stellte sich heraus, daß der Vater ein falsches Kassenzeichen eingegeben hat und das Geld von der Stadtkasse nicht zugeordnet werden konnte. GV wäre wohl für mich das letzte Mittel meiner Wahl.


    LG
    Friday

  • Zunächst vielen Dank daß Ihr geantwortet habt :-)


    Den KV "fragen" was denn los ist brauche ich nichtmal zu versuchen. Er würde sofort den Höhrer aufknallen oder mir die Tür vor der Nase zuhauen. Er ist leider gar nicht gut auf mich zu sprechen. Kontakt hatten wir seit Geburt von Motte (auf seinen Wunsch) kaum.


    Eine Beistandschaft beim JA hab ich nicht, bzw. hatte ich schon, aber ich hab sie dem JA wieder entzogen, da unser Zuständiges JA eher dafür war, daß ich den guten Knaben in Ruhe zu lassen habe, als daß sie sich für meine Motte einsetzen.
    Alles was danach lief (auch der Prozess), geschah durch, und mit Hilfe meines Anwaltes. Aber da der "Fall" mit gewonnenem Prozess ja eigentlich doch abgeschlossen war, weiss ich nicht, ob ich meinen Anwalt jetzt (6 Monate nach gewonnenem Prozess) deswegen einfach kontaktieren sollte/könnte? Würde der sich dahinter klemmen? Würde das dann noch von der Prozesskostenhilfe abgedeckt sein die ich damals für den Prozess beantragt und bewilligt bekommen habe?
    Das Schriftstück vom Gericht hab ich natürlich (zu wann der KV welchen Betrag zu zahlen hat).

  • Also ich an deiner stelle, würde zum JA gehen. da es bereits eine gerichtliche Entscheidung gibt, können die sich jetzt drum kümmern, ohne daß du noch mal PKH beantragen mußt (weiß gar nicht, ob man die so oft durchkriegt?).


    Beim JA (richte die Beistandschaft wieder ein) geht es dann auch übers Gericht und es wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Jedenfalls wars bei mir damals so und innerhalb von 3 Wochen war ne Pfändung durch. Ich hatte dadurch keinen Ärger und keine zusätzlichen Zeitaufwendungen. Die haben das alles für meinen Zwerg erledigt.

  • Ich kenne das . Wieder Unterhaltsvorschuss beantragen. Und dann mit dem JA in verbindung setzten. Hat er einen Titel ( Beistandschaft )? Dann pfänden sie halt. Hört sich nicht nett an. Weiß ich. Doch wenn es nicht anders geht. Man ist ja auch drauf angewiesen auf das Geld fürs KIND.