Verzicht auf Unterhalt für Kinder

  • Ich hätte da mal eine Frage...


    Vorgeschichte in Kurzform: meine Frau hat vor 2,5 Jahren unser Haus verlassen (Sie sagt ich hab sie rausgeschmissen) und die Kinder sind bei mir geblieben (3 Kinder heute 6 bis 13) Ich war einfach nicht mehr auf Ihrem spirituellen Niveau, klar war ich manchmal genervt, wenn ich morgens Aufstand und dann an einer improvisierten Kleinsttempelanlage mit Räucherkerzen und Gurubildern in der Küche vorbeimusste (ganz leise, denn sonst stört man ja die Verbindung zum höherem Ich..)


    Ich hab Ihr dann einen freiwilligen Trennungsunterhalt von 900 Euro monatlich gezahlt, dafür hat Sie von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr auf die Kinder geschaut (kein Haushalt kein Einkaufen kein Putzen kein waschen kein bügeln, nur Kinder betreuen und Mittagessen machen) Alles war bis ins Detail mit JA und Anwälten fixiert. Bis vor einem 3/4 Jahr musste die KM immer wieder vom Ja aufgefordert werden die Kinder jedes 2. WE zu nehmen. Die Betreuung tagsüber lief auch nicht so super, und da dies alles in meinem Haus stattfand auch nicht wirklich so entspannt. Aber da die Kleine damals erst 3 war hielt ich es für sinnvoll und gut, wenn die Mutter noch jeden Tag da ist.


    Jetzt kommt die Kleine in die Schule und ich habe sie für die Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr gemeldet. die beiden Großeren sind auch versorgt. Die KM hat bis heute vermieden über 400 Euro hinaus zu verdienen und hat jetzt irgendwie Panik, mir Kindsunterhalt zahlen zu müssen.


    Bei einem Gespräch mit dem JA hat sie auch klar gemacht, dass ich doch wohl nicht glaube, dass Sie ganztags arbeite, wenn sie mir dann KU zahlen muss. Ich wollte sie dahingehend beruhigen und ihr erklärt, dass es mir völlig genüge, wenn sie für sich selbst aufkommt. KU will ich nicht von ihr.


    Die Mitarbeiterin vom JA hat mir dann erklärt, dass ich nur auf die Beantragung des KU verzichten kann, aber letztlich die Kinder Unterhaltsberechtigt sind.[Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/nanan.gif]


    Jetzt meine Frage, wie krieg ich die Kuh vom Eis. Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich genug verdiene um mit meinen Kindern nicht am Hungertuch zu nagen, sehe aber auf der anderen Seite, dass die KM eventuell richtig Stress machen wird, weil sie Angst hat mir was zahlen zu müssen. Sie überlegt sogar, ob sie die Entscheidung, dass die Kinder bei mir leben, anfechten will. ICh habe vor der Entscheidung keine Angst, aber das ganze bringt nicht zuletzt auch wieder STress für die Zwerge.[Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/wand.gif]


    Hatt irgend jemand Ahnung oder eine Idee, wie Ich informell, für die KM sicher, zumindest für einen längeren Zeitraum auf den KU verzichten kann. Ich will einfach meinen Frieden für mich und die Mädels


    Bin für alles dankbar


    LG Papa3

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

  • Hallo,
    klar könnt Ihr auf den Unterhalt verzichten! Ganz einfach: Ihr regelt alles unter Euch und lasst sämtliche Ämter aus dem Spiel!
    Ihr Erwachsene müßt Euch zusammen an einen Tisch setzen und entscheiden wie es für alle am besten ist. UND Euch hinterher auch daran halten.


    Wenn Ihr das nicht könnt, dann müßt Ihr halt von anderen (z.B. Anwalt und Jugendamt) über Eure Zukunft entscheiden lassen!


    Viel Glück dabei

  • Tja, da gibt es ein kleines Problem, Sie will sich grundsätzlich auf nichts einfach so einigen. Selbst die Zugewinnaufteilung geht nicht eben so. Ich habe Ihr beim Zugewinn ein Angebot gemacht, Sie lehnt es ab (ich war wirklich der Meinung es ist Großzügig) ich frage was Sie sich vorstellt, Sie sagt ich weis es nicht, soll das Gericht entscheiden[Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/wand.gif] Ich hab Ihr dann erklärt, dass das aber teuer ist und so weiter und Sie mir einfach mal Ihre Vorstellung sagen soll, zwecks dann finden wir einen Kompromis...Fehlanzeige, kein Vorschlag, nur wieder das soll das Gericht festlegen.


    Sie ist eben umgeben von Feinden, mittlerweile hat sie jetzt der zweiten Mitarbeiterin des JA parteiisches Verhalten vorgeworfen.


    Danke für Deinen Ratschlag, den ich auch immer unterstütze, nur ich komm damit nicht weiter


    Was soll´s,


    Danke, Papa3

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

    Einmal editiert, zuletzt von Papa3 ()

  • ... auf KU kann man nicht verzichten, weil das Geld ist, was den Kindern gehört. Das ist gesetzlich so geregelt... BU, EU ist ein anderes Blatt...

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Auf KU kannst Du grundsätzlich nicht verzichten, da es nicht Dein Anspruch, sondern der Anspruch Deiner Kinder ist. Steht wohl auch irgendwo im BGB, § 1000irgendwas oder so (hab gerade keines zur Hand).


    Zugewinn...dann lass das Gericht entscheiden, wenn Dein bisheriges Angebot großzügig war, wird sie sich im Zweifel dann mit weniger begnügen müssen - selber schuld :lgh

  • Und wenn sie nicht zahlen kann, wird es vorgestreckt und von ihr irgendwann eingefordert. Das sie die Kinder nur aus finanziellen Gründen wieder haben will ( eventuell ) liegt ja ganz klar auf der Hand.
    Ich bin der Meinung , er kann und darf nicht darauf verzichten.


    Frag doch mal einen Anwalt

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Nein. Schau mal nach... man darf das gar nicht, laut Gesetz. KU ist Geld der Kinder, das den Kindern gehört, das vom betreuuenden ET sozusagen nur verwaltet und zu dessen Gunsten ausgegeben wird.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Gem. § 1614 I BGB darf eine Unterhaltsvereinbarung keinen - auch nur teilweisen - Verzicht auf Unterhalt für die Zukunft beinhalten oder auf einen solchen Verzicht hinauslaufen. Unwirksam ist danach auch eine Unterhaltsvereinbarung, die die Möglichkeit der Unterhaltserhöhung durch eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO erschwert. Bei der Unterhaltsbemessung im Wege der Vereinbarung besteht allerdings ein Angemessenheitsrahmen, der von den Parteien ausgeschöpft werden kann. Eine Unterschreitung des Rahmens um bis zu 20% der gebräuchlichen Tabellensätze kann toleriert werden, eine Unterschreitung um 1/3 macht die Vereinbarung dagegen unwirksam.
    OLG Hamm, Urteil v. 1.12.1999 - 12 UF 38/99


    Quelle:http://www.anwaltonline.com/familienrecht/

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hey, vielen Dank für eure Kommentare. Ok, das ich offiziell nicht verzichten kann, war mir klar, Wie wäre es denn, wenn ich mit Ihr (und den Anwälten) einen fiktiven Zugewinn festlege und wir dann sagen, durch den Verzicht darauf hat sie den KU für die nächten was weis ich Jahre beglichen. Dann kann sie endlich völlig unbelastet arbeiten, (sie hat aber schon erkannt, dass dies ein großes Loch in den Tag reißt) und ich hab endlich meine Ruhe von Ihr und dem ganzen generve.


    Ich will einfach von Ihr kein Geld nur meinen Frieden


    Papa3

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

  • So könnte die Vereinbarung sehr fragwürdig sein...hmm..nichtig oder sittenwidrig??? Da wird sich wohl kaum ein RA drauf einlassen...da früher oder später Probleme aufkommen könnten und dann würde es evtl. ein Haftungsfall für den RA werden...


    Wenn eher so - ihr macht eine Vereinbarung für großzügigen Zugewinn und davon soll sie dann monatlich den KU bezahlen? Sorum könnte es evtl. funktionieren..


    Der KU berechnet sich eh lediglich nach Einkommen, Vermögen (erhaltener Zugewinn) spielt dabei keine Rolle...


    Zum Thema "Kein Geld - nur Frieden"...oft bekommt man weder das eine noch das andere...

  • ... DU bekommst ja kein Geld von ihr. Sondern diene Kinder. Und das sind ja trotzdem eure Kinder, für die auch sie Verantwortung tragen muss. Du kannst aber noch was machen:
    Lass vom Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Die regeln das dann mit deiner Ex.
    Wie ist denn bei euch das Sorgerecht geregelt? habt ihr das gemeinsam? Denn wenn dem so ist, dann kommst du eh nicht an der Ex vorbei. Lass dich mal gut beraten.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Also Sorgerecht haben wir gemeinsam, auch das ABR. Sie hat jedesmal eine anstehende Entscheidung daurch vereitelt, dass Sie entweder selbst einen Rückzieher machte oder eben nachgab. Und daurch hatte ich bisher keinen echten Grund das ABR oder Alleinige Sorgerecht zu beanragen. Morgen werde ich dieses Thema eh mit meinem Anwalt besprechen. Ich werde euch berichten. Wegen dem, dass das GEld Geld der Kinder ist habt Ihr ja recht, aber wenn ich nicht wegen jedem Sch... in zukunft meinen Anwalt zahlen muss, haben die Kinder auch was davon, und dazu als Bonus einen entspannteren Papi. Das wär´s mir einfach wert.


    Und wenn Sie dann doch nicht arbeitet, kann ich mir sicher sein, dass Sie dann wg. Nachehelichem Unterhalt und so weiter, da sie ja dann in einer Notsituation wäre, ankommt. Ich möcht irgendwie erreichen, dass Sie für Ihr auskommen sorgt und uns in Ruhe lässt. Vieleicht funktionieren dann auch Ihre WE mit den Kindern besser.

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

  • also der Erzeuger meiner grossen hat noch nie bezahlt, nicht einen Cent. Ich habe eine Beistandschaft, hilft aber auch nicht wirklich. Aber auf diesem Wege kannst Du alles umgehen....selbst bei H4, da verlangen die alle Unterlagen. und Du tust nur, was Du musst. Also Ex arbetet wohl schwarz und zahlt nicht.Ob er deswegenmal in Haft muss, als Ersatz???Mir egal... sol er tun, was er meint tun zu müssen...klar fehlt das Geld, aber es gaht auch so. Ich musste noch nichts selbst einklagen. Bin aber auch nicht selbständig.

  • Wenn eher so - ihr macht eine Vereinbarung für großzügigen Zugewinn und davon soll sie dann monatlich den KU bezahlen? Sorum könnte es evtl. funktionieren..


    und wenn sie den dann nicht bezahlt.. bin ich wirklich der Depp[Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/baeaeaeaeaeaeaeaeae.gif]. Da könnt ich mich wohl kaum absichern oder? Oder könnte ich Ihr den Zugewinn in Raten zahlen und somi direkt Überweisung gegen Überweisung. Dann verliere ich bei nichteinhalung maximal einen Monat. Aber in unserem Rechtssystem würd ich warscheinlich auf fortzahlung verklagt werden und wäre dann wieder der s. o.

    Es gibt Tage da verliert man... und es gibt Tage da gewinnen die Anderen

    Einmal editiert, zuletzt von Papa3 ()

  • Weiß nicht ob in so einem Fall Leistung Zug-um-Zug geht...wohl eher nicht...sorry, aber wenn Du es gütlich regeln willst....was ja manchmal gelingen mag, aber grundsätzlich doch sehr theoretisch ist - wirst wahrscheinlich am Ende gutmöglich der :aetsch sein. Gütliche Einigung geht halt nur, wenn es beide wollen, was bei Euch wohl definitiv nicht der Fall zu sein scheint.. Ich würde ihrem Wunsch folgen und die Herren beim LG II entscheiden lassen!!! Dann bist zumindest eigentlich vorerst rechtlich abgesichert...


    Du kannst natürlich INTERN auf KU verzichten - wo kein Kläger, da kein Richter - aber was mag eines Tages dann sein bzw. kommen, dann wirds Dir vielleicht irgendwann mal negativ ausgelegt? Dein einziges "wirkliches" Problem - da Du ja "zahlungswillig" für Zugewinn bist - ist ja doch eigentlich das ABR.


    Lass uns wissen, was morgen Dein RA sagt!!!


    Würd Dir/Euch wünschen eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung zu finden..

  • Hey


    Hatt irgend jemand Ahnung oder eine Idee, wie Ich informell, für die KM sicher, zumindest für einen längeren Zeitraum auf den KU verzichten kann.


    Viele viele Antworten..aber fakt ist dennoch, das solange die Kids nicht Notleiden, u keine Sozialleistungen deshalb beansprucht werden, er intern serh wohl auf KU verzichten kann...u die gesetztliche Lage spricht von "kann", nicht muß oder darf nicht, sein handeln hätte keine strafrechtliche Folgen, solange eben, keine Sozialleistungen fließen sollen.


    Eine Vereinbarung hierrüber shriftlich zu fertigen wird natürlich schwierig, ein Ra wird das sicher nicht machen, weil das ganze dann rechtlich keine Grundlage hätte. Heißt also wenn irgendwer, i.d.R. der betreuende Elternteil dann doch KU fordern würde, oder muß, dann hätte diese Vereinbarung keine rechtliche Grundlage, wäre gar sittenwidrig.
    So eine Vereinbarung kann ein Ra nicht unterstützen (solte er zumindest nicht)...


    Rechtlich gesehen wäre so eine Vereinbarung für die Tonne.
    Was ihr dann aber letztendlich unter euch regelt u vereinbart ist dann euer Ding..u auch ok, so lang eben kein Hahn danach kräht, u das wird spätestens dann passioeren, wenn z.B. UVG beantragt würde, oder oder..ansonsten kräht da niemand nach.


    Gegenrechnen mit irgendwelchen anderen Zahlungen geht letztendlich außerdem auch nur intern.


    Gruß
    Jens

  • Wenn die Mutter (nahezu) hälftig betreut, muss sie keinen KU zahlen.
    In dem Falle würde ich mich allerdings ganz fix um das ABR kümmern.


    Wie Jens schon sagte: was ihr intern regelt, interessiert niemanden, solange es klappt und keiner auf Sozialleistungen angewiesen ist.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • o

    Wenn die Mutter (nahezu) hälftig betreut, muss sie keinen KU zahlen.



    Oh doch!!


    Entweder zu 50%, oder eben nicht, nahzu ist keine 50%, somit wäre sie zur Zahlung von KU verpflichtet!


    Gruß
    Jens