Hartz 4 keinen Kindergartenplatz für U3 Kind bekommen was nun???

  • Hallo


    Ich bin seit zwei Jahren Hartz 4 Empfängerin ... weil ich mich dazu entschlossen habe ein Kind auf die Welt zu bringen was absolut nicht geplant war. Ich bin seit Zeugung..... sozusagen Alleinerziehende...


    Ich habe mich für das Kind entschieden... da ich vom Staat die Unterstüzung bekommen habe..... Ich würde gerne wieder in meinem Job arbeiten gehen... und das wäre im Dezember der Fall... Dann wird mein Sohn nämlich drei Jahre alt und mein Erziehungsurlaub erlischt.


    Jetzt gibt es das Problem das ich keinen Kindergarten Platz bekommen habe... weil mein Sohn ein U3 Kind ist... für das nächste Jahr wäre es kein Problem dann ist er ja schon 3 einhalb.... aber wie überbrücke ich die Zeit von Januar bis August... Ich lebe jetzt seit zwei jahren von Vater staat und bin froh das es diese möglichkeit gegeben hat.. aber werde ich auch über den Erziehungsurlaub hinaus noch unterstütz.....Mein Arbeitgeber sagt das ich mich noch freistellen lassen kann... aber wer bezahlt diese Zeit der Freistellung...


    Ich habe keine Eltern in der NÄhe die mir eine Unterstützung geben könnten... Ich bin ziemlich alleine ohne Hilfe... Und der Vater vom Kind ist sozusagen gestorben..... auch da kein Weiterkommen....


    ich bin ein bisschen Ratlos... und das wird wieder ne Grübel nacht.......


    HÄtte die möglichkeit ab Januar vielleicht noch 250 Euro dazuzuverdienen... Das wäre ein Job den ich mit Kind ausführen könnte... aber davon kann ich halt nicht leben...


    Wäre froh ein paar Lösungen zu bekommen...


    gruß Friedolin


  • Hey


    Ab dem 3. LJ besteht ein rechtsanspruch auf einen Kigaplatz.


    Also muß ein Kigaplatz dir angeboten werden, ansonsten einklagen...allerdings heißt das nicht das der Kigaplatz automatisch im nächstgelegenen Kiga sein muß..


    Wenn du aber keine Kinderbetreuung hast u deshalb nicht arbeiten gehen kannst, wird die ARGE (u ja noch gar mit der Aussicht, das du demnächst wieder Einkommen erzielen wirst, weil du dann einen gesicherten Kigaplatz hast) das ALG2 weiter bewilligen (müssen).


    Gruß
    Jens

  • Hallo,


    geh mal zum Jugendamt und frage nach einer Liste von Tagesmüttern. Du bekommst die Kosten dafür bezuschusst.
    Und wenn es nur für den Übergang ist, bis Dein Kind einen Kigaplatz bekommt.


    Harz4 wirst Du weiter erhalten und wenn Dein Einkommen den Harz4 satz nicht übersteigt bekommst du es ergänzend. Du hast dann soweit ich weiß 100 Euro mehr im Monat zur Verfügung.

  • Hallo


    Erst mal vielen lieben Dank für die prompte Antwort... :thanks: :winken:


    ich hab mir auch schon so meine Gedanken gemacht... Wahrscheinlich muß ich mir eine Tagesmutter suchen.... die das halbe Jahr einfach überbrückt... davor graut es mir schon... ich bin die ersten drei Jahre eine ziemliche Glucke... und das wird noch echt schwer für mich.


    Einklagen eines Kindergarten Platzes.... ???? Wie macht man das....????


    Wo macht man das....????


    Noch mals danke ....


    ich belese mich gerade auf vielen Internetseiten...


    dauert ne weile bis man dort auf ne Idee kommt....


    einen lieben Gruß an alle...


    Friedolin :thanks:

  • Schreibe doch nochmal direkt an den Träger des Kindergartens, vielleicht machen sie ja eine Ausnahme.


    Bei uns ist der Träger die Stadt und der Stadtrat hat im letzten Jahr 2 Sonderanträgen stattgegeben,
    d.h. die Kinder werden jetzt trotzdem in unserer KITA betreut, weil es "Härtefälle" sind (in einem Fall auch AE, Hartz4 und endlich neue Arbeitsstelle).

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Hallo,


    ich habe gute Erfahrungen mit dem hiesigen Jugendamt gemacht. Dort gibt es z. B. eine Liste von Kitas und Kindergärten in Deiner Nähe. Diese Einrichtungen kannst Du dann gezielt anrufen und Dich auf einen Platz bewerben, da die Kitas und Kigas ein gewisses Mitspracherecht haben, wer einen Platz bekommt.
    Daneben gibt es noch diverse Stellen, die Tagesmütter vermittelt (Diakonie, AWO, Jugendamt selber...). Auch hierüber kannst Du eine Liste beim Jugendamt bekommen und Dich dann direkt beim Träger informieren.


    Viel Glück und nicht den Mut verlieren,
    Linx

    Gehe lieber durch die Wand, als immer durch die Tür - Durchbreche den Verstand, dann findest Du zu Dir!

  • Hallo Friedolin,



    ich bin fast in der selben Situation, ich lebe seit der trennung von meinem Ex auch von ALGII.


    Wenn Dein Erziehungsurlaub zu ende ist und du noch nicht wieder arbeiten gehen kannst,bekommst du weiterhin


    ein ganzes jahr lang ALGII danach bekommst du Hartz4. Ich denke mit einer Tagesmutter würdest du am besten fahren.


    Soviel ich weiß nehmen die meisten ja erst Kinder ab 3jahren im KiGa, ich muß auch noch bis August warten,hatte auch versucht mein Kind


    jetzt im März schon unterzubringen,keine Chance.


    Ich finde das ganze sowieso immer unglaublich,der liebe staat sagt immer setzt Kinder in die Welt,aber wenn man dann wieder


    arbeiten gehen will,tun sie auch für einen nichts!!!


    Kopf hoch da wird sich schon eine lösung finden,ich schlafe auch jede nacht schlecht,mein Erziehungsurlaub ist jetzt im März


    vorbei und mein Chef hat mir schon gekündigt,da ich keine Schichtarbeit leisten kann. :amok:


    Rede doch mal mit der arge und mit dem jugendamt,die können dir sicherlich tips geben.



    Gruß Steffi

  • Hey


    Wenn Dein Erziehungsurlaub zu ende ist und du noch nicht wieder arbeiten gehen kannst,bekommst du weiterhin



    ein ganzes jahr lang ALGII danach bekommst du Hartz4.


    Wieso nur ein ganzes Jahr?... ALG2 ist nicht zeitlich begrenzt..wenn sie keinen Job hat oder keinen findet dann bekommt sie auch weiterhin ALG2 auch mehr als 1 Jahr nach Ende des Erziehungsurlaubes..
    Und danach gibt es auch kein Hartz4, denn ALG2/Hartz4 ist ein u das selbe ;)



    Ich finde das ganze sowieso immer unglaublich,der liebe staat sagt immer setzt Kinder in die Welt,aber wenn man dann wieder



    arbeiten gehen will,tun sie auch für einen nichts!!!


    Was soll denn der Staat da tun?
    Ein normaler Arbeitnehmer mit Kind, hat alle Rechte u Pflichten wie jeder andere auch..Kigaplatz ist rechtlich ab dem 3. LJ gesichert..usw. ..



    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hey


    ich war vor 2 wochen beim amt und meine bearbeiterin hat es mir so erklärt,Hartz4 und ALGII sind zwei


    verschiedene dinge


    So gesehen ist das schon richtig..es sind zwei verschiedene Dinge..ALG2 = Arbeitslosengeld 2 (was auch oft als Hartz4 bezeichnet wird) und Hartz4 = ist sozusagen die 4.te Stufe des Hartz Konzeptes, welches eben verschiedene Gesetzesänderungen beinhaltete..das Hartz-Konzept wurde in 4 Schritten eingeführt, wobei der letzte Schritt "Hartz4" war..welcher dann u.a. die Einführung des SGB2 (Sozialgesetzbuch 2) brachte..also die gesetzliche Grundlage det Leistung des ALG2 .. Hartz4 ist also keine Leistung in Geldform, sondern einfach nur eine Teil eines kompletten Konzeptes welches Gesetzesänderungen mit sich führte, die in Stufen umgesetz wurden.. u eine Reform des Arbeitsmarktes bewirken soll...


    Heißt also nicht, man erhält ALG2 und nach einer bestimmten Zeit gibt es Hartz4 Leistungen, denn die gibt es nicht, ALG2 ist die Leistung die mit dem Konzept Hartz4 eingeführt wurde...(nach ALG2 auch Hartz4 genannten gibt es nichts anderes mehr für erwerbsfähige)



    bekommst du weiterhin



    ein ganzes jahr lang ALGII danach bekommst du Hartz4


    Also ist somit diese Aussage nicht richtig, auch insofenr nicht das es erst aLG2 gibt u dann Hartz4 ;)


    Gruß
    Jens

  • Code

    Jens; ich war vor 2 wochen beim amt und meine bearbeiterin hat es mir so erklärt,Hartz4 und ALGII sind zwei


    verschiedene dinge.Haben die von amt mir so gesagt. Wurde ich dann falsch aufgeklärt??



    dann hat dein sb der mist erzählt oder du es nicht verstanden. als hartzvier bezeichnet sich die ganze alg-reform der agenda 2010.
    alg1 bekommt ein arbeitnehmer der 12 monate in die kassen eingezahlt hat. ein alleinstehender bekommt 60 %, eine alleinerziehende 67% des letzten nettogehaltes...usw. wenn das jahr vorbei ist, bekommt der he alg2 mit viel geringeren sätzen( regelsatz 351 (single plus kosten der unterkunft) u. eventuellen zuschlägen.
    alg2 u. hartz´4 sind ein und der selbe schuh. da hat dein sb wohl mist erzählt.